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Kavaliersdelikt – Welche Vergehen werden nicht bestraft?

Unter einem Kavaliersdelikt wird eine lässliche Sünde verstanden, also eine verbotene Handlung, die jedoch nach allgemeiner Einschätzung nicht ehrenrührig ist und somit nicht geahndet wird. Es stellt sich die Frage, bei welchen Vergehen diese Einschätzung einer juristischen Beurteilung standhält.

Was ist ein Kavaliersdelikt?


‌Als Kavaliersdelikte wurden historisch Vergehen von Adligen bezeichnet (italienisch cavaliere = Ritter). Für die Adligen galten die Gesetze nicht und deshalb wurden deren Vergehen nicht geahndet.

‌In jeder Gesellschaft herrscht ein breiter Konsens darüber, dass manche strafbaren Handlungen nicht ehrenrührig sind und deshalb nicht bestraft werden sollten. Gleiches gilt für Vergehen, welche die Rechtsnormen nicht so stark verletzten, um eine Bestrafung zu rechtfertigen. Dabei handelt es sich um Vergehen, die als wenig schlimm bewertet werden, weil sich der verursachte Schaden in Grenzen hält. Das allgemeine Rechtsempfinden hält eine Bestrafung für unnötig oder sogar unberechtigt. Meist handelt es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten oder kleinere Straftaten.

‌Nicht immer stimmt die Einschätzung, welche Delikte in die Kategorie der lässlichen, verzeihbaren Sünden fallen, mit den geltenden Gesetzen überein. Das wird besonders bei Steuervergehen deutlich. Obwohl die Vermeidung von Steuerzahlungen von vielen Bürgern als moralisch nicht verwerflich angesehen wird, ist Steuerhinterziehung in keinem Fall ein Kavaliersdelikt. Hier unterscheidet sich das Rechtsempfinden vieler Bürger erheblich vom geltenden Recht. Die allgemeine Einschätzung von Gerechtigkeit ist nicht der Maßstab dafür, ob ein Vergehen tatsächlich bestraft wird.

‌Auch wenn die Gesellschaft eine Handlung als nicht verwerflich ansieht, fällen die Gerichte, die sich an den Gesetzen orientieren, oft ein unerwartet hartes Urteil. Im Folgenden wird erläutert, wovon die juristische Beurteilung eines vermeintlichen Kavaliersdelikts abhängt. Beispiele aus der Praxis dienen der Verdeutlichung der Sachlage.

‌Zusammenhang zwischen Kavaliersdelikt und Bagatelldelikt


‌Unter einem Kavaliersdelikt wird ein Vergehen verstanden, dass moralisch nicht verwerflich ist und niemandem einen ernsthaften Schaden zufügt. Außerdem handelt es sich dabei oft um Vergehen, von denen viele Menschen glauben, dass „einem so etwas passieren kann“, also keine konkrete Absicht dahintersteckt. Eine unbeabsichtigt begangene Tat zu bestrafen, die keinen großen Schaden verursacht hat, wird wiederum als ungerecht empfunden. Diese Einschätzung spiegelt sich auch im oft verwendeten Synonym Bagatelldelikt wider, der in der juristischen Terminologie verwendet, aber in keinem Gesetz genau definiert wird.

‌Darin zeigt sich die Problematik der Diskussion. Ob es sich bei einem Vergehen um eine „echte“ Straftat oder ein Kavaliersdelikt handelt, ist juristisch nicht genau festgelegt. Die Beurteilung hängt von kulturellen und gesellschaftlichen Merkmalen ab. Das impliziert wiederum, dass sich die Einschätzung, was unter einem Kavaliersdelikt verstanden wird, mit der Zeit wandelt. Außerdem muss eine individuelle Komponente berücksichtigt werden.

‌Die meisten Menschen bewerten Versicherungsbetrug als Straftat. Eine Minderheit findet jedoch, dass jahrelanges Einzahlen der Versicherungsprämien als Legitimation für eine mehr oder weniger kleine „Mogelei“ ausreicht. In diesem Fall ist die Rechtslage eindeutig. Versicherungsbetrug wird mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren geahndet. Die Grenzen sind in der Realität fließend. Dennoch gibt es einige Vergehen, die eindeutig als Kavaliersdelikt eingeschätzt werden und somit auch keine juristischen Konsequenzen haben. Dazu gehört beispielsweise das Pflücken eines Apfels vom Baum des Nachbarn.

‌Es gibt jedoch viele Beispiele dafür, dass Menschen ein Vergehen wie beispielsweise das Herstellen von Raubkopien oder das Schwarzfahren in der U-Bahn als Kavaliersdelikt betrachten, obwohl es sich tatsächlich um ein strafbares Vergehen handelt.
Hinweis:
Bagatelldelikt

‌Ein Bagatelldelikt ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass die Tat eine geringfügige Bedeutung hat, die Schuld des Täters als gering einzustufen ist und die Öffentlichkeit kein Interesse an einer Strafverfolgung hat. Treffen diese Voraussetzungen zu, wird das Vergehen aller Wahrscheinlichkeit nach tatsächlich als Kavaliersdelikt betrachtet und nicht bestraft.

‌Aus welchen Gründen werden Vergehen als Kavaliersdelikt betrachtet?


‌Eigentlich dürfte es in einem Rechtsstaat keine Unsicherheit darüber geben, ob ein Vergehen strafbar ist oder nicht. Die Gesetze geben die Richtlinien vor, nach denen die Justiz urteilt. Dennoch werden in jeder Gesellschaft einige Delikte als Kavaliersdelikte bewertet:

‌1. Vergehen, die von einer großen Bevölkerungsgruppe begangen werden

‌2. Vergehen, die vermeintlich niemanden schädigen

‌3. Vergehen, die mit einem falsch verstandenen Gerechtigkeitsbegriff begründet werden

1. Vergehen, die von einer großen Bevölkerungsgruppe begangen werden


„Das macht doch jeder“ – Dies ist oft die Begründung dafür, dass ein Vergehen als Kavaliersdelikt betrachtet wird. Beispiele dafür sind das Schwarzfahren in der U-Bahn oder das Streamen von TV-Serien im Internet. In beiden Fällen sieht das Gesetz jedoch eine Bestrafung vor. Was als Kavaliersdelikt betrachtet wird, unterliegt einem gesellschaftlichen Wandel. Ein Beispiel dafür ist die Anwendung körperlicher Gewalt in der Erziehung. Bis in die 1970er Jahre war die körperliche Züchtigung von Kindern noch eine übliche, nicht strafbare Erziehungsmaßnahme und von einem Großteil der Bevölkerung als solche anerkannt. Erst langsam wandelte sich die Einschätzung, aber noch heute betrachten viele Eltern eine Ohrfeige als Kavaliersdelikt, obwohl der Gesetzgeber bereits im Jahr 2000 das Gesetz geändert hat und dies als strafbare Körperverletzung bewertet. Informieren Sie sich zum Thema Ohrfeige in unserem Blog-Beitrag, der dieses kontroverse Thema ausführlich behandelt.
§ 1631 II BGB Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

2. Vergehen, die vermeintlich niemanden schädigen


‌Wird niemandem ein Schaden zugefügt, gilt für viele Menschen eine unerlaubte Handlung ebenfalls als Kavaliersdelikt. Immer wieder wird in den Medien beispielsweise berichtet, dass Mitarbeiter Speisen mitnehmen, die ansonsten weggeworfen würden. Laut Gesetz ist es Mitarbeitern jedoch generell verboten, Gegenstände von ihrem Arbeitsplatz mit nachhause zu nehmen, denn das erfüllt den Tatbestand des Diebstahls. Der Wert des Gegenstands ist dabei unerheblich, denn der entstandene Vertrauensbruch wird geahndet. Immer wieder weisen Arbeitsgerichte Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern ab.

‌Wenn jedoch dem Arbeitgeber nachweislich kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, kommen Arbeitsgerichte zu einem milderen Urteil. In diesem Fall wird eine Kündigung trotz Diebstahl als zu drastische, unverhältnismäßige Maßnahme bewertet.

‌Unter dem Stichwort „Maultaschenurteil“ wurde folgender Fall bekannt: Einer Altenpflegerin war gekündigt worden, weil sie sechs Maultaschen mitgenommen hatte. In erster Instanz wurde die Kündigung vom Arbeitsgericht bestätigt. Die Frau konnte in höherer Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg durchsetzen, dass ihr Arbeitgeber einem Vergleich zustimmen und eine Abfindung zahlen musste. In diesem Fall hat das Gericht das Vergehen als Bagatelldelikt bewertet, für dessen Ahndung eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Vergleich vom 30.03.2010 – 9 Sa 75/09)

‌Wo die Grenze zur strafbaren Handlung verläuft, hängt immer vom Einzelfall ab. Es ist somit gefährlich, sich darauf zu verlassen, dass ein Vergehen milde als Kavaliersdelikt beurteilt wird.

3. Vergehen, die mit einem falsch verstandenen Gerechtigkeitsbegriff begründet werden


‌Weitere Beispiele für Vergehen, die nach allgemeiner Auffassung als Kavaliersdelikte bezeichnet werden, sind mehr oder weniger umfangreiche Mogeleien bei der Steuererklärung oder die Schwarzarbeit, also das Beschäftigen von Handwerkern ohne Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommenssteuern.

‌Bei diesen Handlungen fehlt den Menschen teilweise völlig das Schuldbewusstsein. Da das Bezahlen von Steuern allgemein als ungerecht und in der Höhe als unangemessen betrachtet wird, ist keine Schuldeinsicht vorhanden, wenn man bei der Steuererklärung ein paar Angaben „vergisst“ oder derart „anpasst“, dass die Steuerlast als gerechter empfunden wird.

‌Gleiches gilt für das Thema Schwarzarbeit. Weil die Arbeit grundsätzlich entlohnt wird, empfindet man die Tatsache, dem Staat Steuern und Sozialabgaben vorzuenthalten, allenfalls als Kavaliersdelikt. Bei diesen Vergehen ist den meisten Menschen jedoch die Strafbarkeit ihrer Handlungen bewusst. In Abhängigkeit vom Umfang des Vergehens wird Schwarzarbeit mit hohen Strafen geahndet. Unabhängig von der eigenen Einschätzung schädigen derartige Vergehen einerseits den Staat, also die Allgemeinheit und somit jeden einzelnen Bürger. Außerdem werden Unternehmen geschädigt, die nicht auf solche Maßnahmen zurückgreifen und denen jährlich bis zu 300 Milliarden Euro Umsatz entgehen. Am stärksten von den wirtschaftlichen Folgen betroffen sind kleine Unternehmen.

Bußgelder für handwerkliche Schwarzarbeit können bis zu 25.000 Euro, bei gewerblicher Schwarzarbeit sogar bis zu 50.000 Euro betragen. Es werden sowohl Auftraggeber als auch diejenigen, die schwarzarbeiten, bestraft. Gelegentliche Nachbarschaftshilfe gegen ein geringes Entgelt ist jedoch erlaubt.

Exkurs: Steuerhinterziehung

‌Die medienwirksame Verurteilung von Uli Hoeneß, der zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen der Hinterziehung von 28,5 Millionen Steuern verurteilt wurde, lenkte das Augenmerk auf dieses vermeintliche Kavaliersdelikt. Besonders die Dimensionen des Steuerbetrugs erwecken bei vielen Bürgern den Anschein, als sei die eigene Mogelei bei der Steuererklärung allenfalls ein Kavaliersdelikt. Tatsächlich macht der Gesetzgeber einen Unterschied und bestraft die sogenannte „leichtfertige Steuerverkürzung“ im Gegensatz zur Steuerhinterziehung nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder (bis zu 50.000 Euro) verhängt werden.

‌Eine leichtfertige Steuerverkürzung begeht, wer ohne Vorsatz die Steuererklärung falsch oder unvollständig ausfüllt. (§ 378 Abgabenordnung (AO)) Die Steuerhinterziehung setzt einen Vorsatz voraus und ist in jedem Fall eine Straftat. Ob es sich um eine vorsätzliche Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung handelt, entscheiden die Finanzämter im Einzelfall.

Hitliste der Kavaliersdelikte


‌Mehr als 60 Prozent der Deutschen gaben bei einer Umfrage an, dass eine kleine Schummelei durchaus in Ordnung sei. Interessanterweise steigt mit zunehmendem Alter das Bewusstsein dafür, dass es sich bei den Kavaliersdelikten bei genauerer Betrachtung um Vergehen handelt, für die man eine Strafe riskiert und die man deshalb unterlassen sollte. Mehr als 50 Prozent der über 60-Jährigen gaben an, dass die folgenden zehn gängigsten Kavaliersdelikte nicht akzeptabel seien. Bei den jüngsten Befragungsteilnehmern (14 bis 29 Jahre) waren nur ein Viertel der Befragten derart einsichtig.

Folgende Vergehen wurden als verzeihliche Kavaliersdelikte bewertet:


‌Platz 1: Babysitter, Handwerker oder Haushaltshilfen schwarz beschäftigen (34 Prozent)

‌Platz 2: Raubkopien aus dem Internet herunterladen (34 Prozent)

‌Platz 3: Im Ausland gekaufte Ware am Zoll vorbeischmuggeln (28 Prozent)

‌Platz 4: Büromaterial vom Arbeitsplatz mitnehmen (24 Prozent)

‌Platz 5: Schwarzfahren (22 Prozent)

‌Platz 6: Schwarzarbeiten (16 Prozent)

‌Platz 7: Fundsachen behalten (12 Prozent)

‌Platz 8: Vorsätzlich falsche Angaben in der Steuererklärung machen (12 Prozent)

‌Platz 9: Falschangaben bei der Versicherung (11 Prozent)

‌Platz 10: Krankfeiern (ohne Grund bei der Arbeit fehlen) (8 Prozent)

‌Ob es sich bei einem konkreten Vergehen um ein Kavaliersdelikt handelt, kann nur der Blick ins Gesetz abschließend klären. Bei einem Gerichtsverfahren werden dann zusätzlich individuelle Umstände in die Bewertung und Urteilsfindung einbezogen. Meist signalisiert das eigene Rechtsempfinden, dass eine Handlung nicht in Ordnung ist. Im Zweifelsfall bewahrt einen dieses Rechtsempfinden vor einer Bestrafung.

‌Kavaliersdelikt– Recht einfach erklärt

Ist das Behalten von Fundsachen ein Kavaliersdelikt?

Wer eine Sache findet und den Eigentümer nicht kennt, muss die Fundsache umgehend bei der zuständigen Behörde abgeben. Das ist meist das Fundbüro der Gemeinde. Auch gefundenes Bargeld muss dort abgegeben werden. Sie dürfen lediglich Fundsachen behalten, die einen Wert von weniger als zehn Euro haben.

‌Weiterlesen: Was ist ein Kavaliersdelikt?

„Das macht doch jeder“ – Ist dies eine zulässige Begründung, ein Vergehen als Kavaliersdelikt zu beurteilen?

Nicht das allgemeine Rechtsempfinden entscheidet darüber, ob ein Vergehen bestraft wird, sondern die geltenden Gesetze. Niemand kann mit der Begründung, dass jeder so handele, sein eigenes Vergehen entschuldigen. Im Zweifelsfall entscheiden Gerichte darüber, ob es sich beim vermeintlichen Kavaliersdelikt um eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat handelt.

‌Weiterlesen: Aus welchen Gründen werden Vergehen als Kavaliersdelikt betrachtet?

Ist es ein Kavalierdelikt, Gegenstände von geringem Wert (z. B. ein Radiergummi) aus dem Büro mitzunehmen?

Nein, das Mitnehmen von Gegenständen vom Arbeitsplatz gilt als Diebstahl. Der Wert des Gegenstands hat für die Beurteilung nur eine sekundäre Bedeutung. Es wird der Vertrauensbruch geahndet.

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Gilt Nachbarschaftshilfe beim Hausbau als strafbare Schwarzarbeit?

Die Grenzen zwischen freundschaftlicher, gering entlohnter Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit verlaufen fließend. Den Nachbarn, der bei der Renovierung hilft, zum Essen einzuladen oder ihm eine geringe Entlohnung zu zahlen, ist erlaubt. Bestreitet der Helfer jedoch von der Entlohnung seinen Lebensunterhalt oder arbeitet er regelmäßig auf dem Bau mit, gilt dies als strafbare Schwarzarbeit und nicht als Kavaliersdelikt.

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Gelten nicht eingehaltene Verbote in manchen Fällen als Kavaliersdelikt?

Ein Rauchverbot missachten, den Hundehaufen nicht beseitigen oder am Obststand die Weintrauben probieren, obwohl dies durch Schilder untersagt ist: Es gibt viele Fälle, in denen man versucht ist, Verbote zu missachten und darauf hofft, dass ein solches Vergehen als Kavaliersdelikt bewertet und somit nicht geahndet wird. Generell gelten jedoch die Gesetze, sodass die für das jeweilige Delikt gültigen Bußgelder verhängt werden können. Wird davon abgesehen, ist das großzügig, Sie können jedoch nicht darauf zählen.

‌Weiterlesen: Die Hitliste der Kavaliersdelikte

Ist der Begriff Kavaliersdelikt in der juristischen Literatur definiert?

Beim Begriff Kavaliersdelikt handelt es sich nicht um einen Fachbegriff, sondern um ein umgangssprachliches Konstrukt. Unter einem Kavaliersdelikt wird ein Vergehen verstanden, dass von einer großen Gruppe der Gesellschaft als akzeptabel betrachtet wird. Meist sind dies Bagatelldelikte wie Ordnungswidrigkeiten oder kleinere Straftaten, die begangen wurden, weil kein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist.

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