Autofahrer hat Autokennzeichen vom Auto verloren © Adobe Stock | korawig

Kennzeichen verloren oder gestohlen - das ist zu tun

Der Verlust eines oder beider Kennzeichen ist sehr ärgerlich. Viele wissen im ersten Moment nicht, was in diesem Fall zu tun ist. Einige denken daran, mit einem selbstgeschriebenen Kennzeichen weiterzufahren. Welche Schritte eingeleitet werden müssen und ob ein selbstgeschriebenes Kennzeichen erlaubt ist erklären wir im Folgenden.

Ohne Kennzeichen weiterfahren?


‌Diese Frage stellt sich wohl jeder Betroffene. Es ist aber nicht ohne Weiteres erlaubt. Wer dies dennoch tut, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Es gibt jedoch einen Ermessensspielraum seitens der Polizei und Richter. Auf diesen sollte man sich aber nicht verlassen. Verlieren Sie beispielsweise ein Kennzeichen während der Fahrt und merken es erst später, sollten Sie unbedingt die Polizei informieren. Erkundigen Sie sich, ob Sie mit einem selbstgeschriebenen Schild noch nach Hause oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Wichtig ist, dass Sie glaubhaft machen können, dass das Schild gerade verloren ging. Zeugen können dabei hilfreich sein.

‌Alternativ können Sie sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, dieses gilt 5 Tage und wird nach Ablauf ungültig. Das Kurzzeitkennzeichen kann online bestellt werden.
Achtung:
Das Fahren ohne Kennzeichen ist in Deutschland nicht erlaubt.

Nummernschild verloren


‌Sind Sie sicher, dass eines oder beide Kennzeichen verloren gingen und nicht gestohlen wurden, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese dient als Nachweis zum unfreiwilligen Verlust der Kennzeichen. In diesem Fall müssen Sie nicht zur Polizei gehen. Der Verlust muss lediglich bei der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Dort geben Sie die eidesstattliche Versicherung ab. Weitere benötigte Unterlagen werden später aufgelistet.
Hinweis:
Bevor eine Umkennzeichnung beantragt wird, sollten Sie sich beim Fundbüro erkundigen ob Ihr Kennzeichen abgegeben wurde.

Nummernschild gestohlen


‌Unabhängig davon, ob nur eines oder beide Kennzeichen gestohlen wurden, muss dies so schnell wie möglich der Polizei und Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Es muss sowohl eine Verlustmeldung als auch eine Anzeige wegen Kennzeichendiebstahls erstattet werden. Die Polizei stellt eine Bescheinigung aus, die bei der Zulassungsstelle benötigt wird. Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu informieren! Schäden, die mit Ihrem Kennzeichen auf einem fremden Auto entstehen, werden über Ihr Versicherungsprofil abgerechnet. Anschließend müssen Sie noch zur Zulassungsstelle. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich einen Termin ausmachen. Ihr Fahrzeug bekommt ein neues Kennzeichen. Das alte wird für 10 Jahre gesperrt. Besonders ärgerlich ist dies bei Wunschkennzeichen. Wird die verantwortliche Person gefasst, haben Sie Anspruch auf Erstattung der entstandenen Schäden. Die Belege sollten Sie gut aufbewahren.

Unleserliche Schilder ersetzen

Wenn das Kennzeichen bei einem Unfall beschädigt wurde, muss es ersetzt werden. Das Weiterfahren mit unleserlichem Kennzeichen gilt als Ordnungswidrigkeit.
Hinweis:
Sobald nicht mehr lesbar ist, muss es ersetzt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Dabei reicht es, die Nummernschilder zu erneuern, das Kennzeichen können Sie behalten.

Kennzeichen im Ausland verloren


‌Während die Neuzulassung in Deutschland relativ schnell und unkompliziert erledigt ist, ist ein Kennzeichenverlust im Ausland sehr ärgerlich. Sind beide Nummernschilder im Urlaub abhandengekommen, dürfen Sie nicht mehr weiterfahren. Ein Rücktransport per Hänger oder Autozug muss organisiert werden. Als erstes sollten Sie die örtliche Polizei informieren, danach Ihre Versicherung. Nachgemalte Kennzeichen werden in anderen Ländern nicht immer akzeptiert – sprechen Sie in jedem Fall mit der Polizei.
Achtung:
Ist die Heimreise gefährdet, kann ein Bevollmächtigter ernannt werden, der sich in Deutschland um die Neuzulassung kümmert und die neuen Nummernschilder per Eilpost zu ihnen schickt.

Neuzulassung – Vollmacht auf eine andere Person ausstellen


‌Können Sie nicht selbst zur Polizei oder Zulassungsstelle, so gibt es die Möglichkeit, die Vollmacht auf eine andere Person auszustellen.

Neuzulassung


‌Nach dem Verlust von Kennzeichen muss das Fahrzeug umgekennzeichnet bzw. neu zugelassen werden. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Einzugsermächtigung SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Anzeigen-Bestätigung einer deutschen Polizeidienststelle – bei Diebstahl
  • Übriges Kennzeichen oder Kennzeichenreste – wenn vorhanden
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person
  • Gehört das Fahrzeug einer Firma, einem Verein oder sonstigen juristischen Personen: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

  • ‌‌ ‌Die Kosten für eine Neuzulassung belaufen sich auf 70 bis 100 Euro. In manchen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für die neuen Kennzeichen, dies kann den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
    Achtung:
    Erst wenn Sie die neuen Nummernschilder haben, dürfen Sie wieder mit dem Fahrzeug fahren.

    Onlineantrag und Formulare


    ‌Formulare zur eidesstattlichen Versicherung bei Kennzeichenverlust oder zur Übertragung der Vollmacht können online heruntergeladen werden.
    ‌Ein Beispiel ist das Serviceportal Baden-Württemberg, es können passende Formulare nach Postleitzahl gesucht werden.

    ‌Hier finden Sie ein Formular zur Übertragung der Vollmacht sowie eine Verlusterklärung zum Download.

    Zulassungsstellen

    Kennzeichen vor Diebstahl schützen


    ‌Ein Kennzeichendiebstahl kann nie vollkommen ausgeschlossen werden. Die Straftat kann den Dieben jedoch erschwert werden. Die üblichen Kennzeichenhalterungen aus Kunststoff sind leicht zu öffnen. Daher sollten Sie sich nach Alternativen, beispielsweise aus Edelstahl umsehen. Es gibt diebstahlsichere Halterungen, welche sich nur mit speziellem Werkzeug öffnen lassen, diese kosten durchschnittlich 50 Euro. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Kennzeichen mit sogenannten Torx-Schrauben festzuschrauben. Sie lassen sich nur mit einem besonderen Schraubendreher lösen.

    Bußgeldtabelle Autokennzeichen

    Vergehen

    Kennzeichen ist schlecht lesbar

    ‌Verdeckte oder verschmutzte Prüfplakette/-marke

    ‌Vorderes oder hinteres Schild entspricht nicht den Vorschriften

    ‌Die amtlichen Kennzeichen sind nicht im ordnungsgemäßen Zustand

    ‌Kennzeichenbeleuchtung entspricht nicht den Vorschriften

    ‌Amtliches Kennzeichen fehlt

    ‌Amtliches Kennzeichen wurde mit Folie, Glas oder anderen Abdeckungen versehen

    ‌Fahren eines zulassungsfreien Fahrzeuges auf öffentlicher Straße ohne Bescheinigung

    ‌Fahren eines zulassungsfreien Fahrzeuges auf öffentlicher Straße ohne Kennzeichen

    ‌Fahren eines zulassungsfreien Fahrzeuges auf öffentlicher Straße ohne Versicherungskennzeichen

    ‌Fahren mit zulassungsfreiem Anhänger ohne hinteres Kennzeichen auf öffentlicher Straße

    ‌Kennzeichen eines zulassungsfreien Anhängers wurde mit Folie, Glas oder anderen Abdeckungen versehen

    ‌Inbetriebnahme eines zulassungsfreien Fahrzeuges ohne EG-Typengenehmigung oder Einzelgenehmigung

    ‌Kein Mitführen einer Bescheinigung über das Versicherungszeichen

    ‌Bescheinigung über das Versicherungszeichen konnte bei Verlangen nicht vorgelegt werden

    ‌Versicherungskennzeichen entspricht nicht den Vorschriften, Fahrzeug wurde dennoch in Betrieb genommen

    Bußgeld in Euro

    5

    ‌5

    ‌10


    ‌10


    ‌10


    ‌60

    ‌65


    ‌10


    ‌40


    ‌40


    ‌60


    ‌65


    ‌70


    ‌10


    ‌10


    ‌10

    Punkte


































    ‌1

    Kennzeichen verloren - Recht einfach erklärt

    Darf ich ohne Kennzeichen weiterfahren?

    Nein, es ist nicht erlaubt ohne Kennzeichen auf Deutschlands Straßen zu fahren.

    Darf ich mit einem selbstgemalten Kennzeichen aus Pappe fahren?

    Grundsätzlich sind selbstgeschriebene Kennzeichen nicht erlaubt. Informieren Sie sich bei der Polizei, diese kann Ihnen die Heimfahrt oder die Fahrt zur Zulassungsstelle mit einem Kartonschild erlauben.

    Mein Kennzeichen wurde gestohlen, was muss ich tun?

    Wurden eines oder beide Kennzeichen gestohlen, müssen Sie dies so schnell wie möglich bei der Polizei melden. Außerdem müssen Sie bei der Zulassungsstelle das Auto neu zulassen. Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu informieren!

    Ich habe mein Kennzeichen verloren, was muss ich tun?

    Sind Sie sicher, dass Sie Ihr Kennzeichen verloren haben und es sich nicht um Diebstahl handelt, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung ausfüllen. Diese nehmen Sie zur Umkennzeichnung zur Zulassungsstelle mit. Handelt es sich um Verlust, müssen Sie nicht zur Polizei. Vergessen Sie nicht, Ihre Versicherung zu informieren!

    Was muss ich tun, wenn ich mein Kennzeichen im Ausland verloren habe?

    Melden Sie den Verlust oder Diebstahl auf jeden Fall der örtlichen Polizei! Diese Informiert Sie darüber, ob Sie mit einem selbstgeschriebenen Kennzeichen weiterfahren dürfen oder nicht. Im Zweifelsfall können Sie jemanden in Deutschland bevollmächtigen, Ihnen ein neues Kennzeichen auszustellen und dieses per Eilpost zu schicken. Haben Sie diese Möglichkeit nicht, müssen Sie einen Rücktransport per Autozug oder Hänger organisieren.

    Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich ohne Nummernschild fahre?

    Das Fahren ohne Nummernschild oder mit schlecht lesbarem Nummernschild ist in Deutschland nicht erlaubt. Dieses Vergehen wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet.

    Bekomme ich bei Kennzeichenverlust meine alte Kennzeichenkombination wieder?

    Nein, das alte Kennzeichen wird für 10 Jahre gesperrt. Ihr Fahrzeug muss neu zugelassen werden und Sie erhalten ein neues Kennzeichen.

    Welche Dokumente brauche ich, um ein neues Kennzeichen zu beantragen?

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung; eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung); Einzugsermächtigung SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer; Anzeigen-Bestätigung einer deutschen Polizeidienststelle – bei Diebstahl; Übriges Kennzeichen oder Kennzeichenreste – wenn vorhanden; Bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Pass der bevollmächtigten Person; Gehört das Fahrzeug einer Firma, einem Verein oder sonstigen juristischen Personen: Handels- oder Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

    Bekomme ich einen Punkt in Flensburg, wenn ich ohne Nummernschild fahre?

    Nein, einen Punkt bekommen Sie nicht. Jedoch ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

    Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

    Ein Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage.

    Kann jemand anders ein neues Kennzeichen für mich beantragen?

    Ja, mittels Bevollmächtigung kann auch jemand anders ein Kennzeichen für Sie beantragen.

    Wie viel kostet ein neues Kennzeichen?

    Die Kosten für eine Neuzulassung und neue Nummernschilder belaufen sich auf 70 bis 100 Euro.

    Kann ich ein neues Kennzeichen telefonisch beantragen?

    Nein, eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

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