Kinderkrankentage: Kind liegt mit Corona im Bett und wird von einem Elternteil betreut. © Adobe Stock | Prostock-studio

Kinderkrankentage: 19 wichtige Fragen für 2022 (erweiterter Anspruch)

Ein erkranktes Kind, das die KiTa oder Schule nicht besuchen kann, muss ja dennoch betreut werden. Kümmern sich die Eltern ums Kind, brauchen sie eine Freistellung von der Arbeit. Daher gibt es die sogenannten „Kinderkrankentage“. Sie stehen jedem Elternteil zu, der gesetzlich krankenversichert ist.

Kinderkrankentage – Definition


‌Viele Eltern fragen sich, ob sie der Arbeit fernbleiben können, wenn ihr Kind krank ist. Ja, das ist möglich. Und zwar durch die sogenannten „Kinderkrankentage“. In diesem Fall werden sie nicht vom Arbeitgeber weiterbezahlt, sondern sie bekommen für diese Zeit „Kinderkrankengeld“. 

‌Aufgrund des erhöhten Kinderbetreuungsbedarfs während der Corona-Pandemie gibt es 2022 (und 2021) mehr Kinderkrankentage. Es besteht ein erweiterter Anspruch.


Anspruch auf Kinderkrankentage

Hinweis:
Der erweiterte Kinderkrankentage-Anspruch (Covid-19-Pandemie) wurde verlängert. Und zwar bis zum 23. September 2022.

1) Wer hat Anspruch auf Kinderkrankentage?


‌Anspruchsberechtigt ist ein Elternteil, wenn es und das erkrankte Kind gesetzlich krankenversichert sind. Ist das Kind mit einem Elternteil privat krankenversichert, gibt es keinen Anspruch. Wer privatversichert ist, kann jedoch eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten (§ 56 IfSG).

2) Wie alt darf das Kind maximal sein?


‌Der Anspruch besteht, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Bei behinderten Kindern besteht keine Altersgrenze.

3) Muss mein Kind unbedingt krank sein, damit ich Kinderkrankentage bekomme?


‌Nein, die Freistellung von der Arbeit ist auch in anderen Situationen möglich. Und zwar:
  • Wenn eine KiTa, Schule oder andere Einrichtung aufgrund von Corona geschlossen wurde und das Kind daher zuhause bleiben muss.  
  • Wenn nur eingeschränkter Zugang in diese Einrichtung gewährt wird. 
  • Wenn es nur Homeschooling gibt (Präsenzpflicht ist ausgesetzt) 
  • Wenn ein Kind bei einem Schnelltest positiv ist. 
  • Wenn es behördlich empfohlen wurde, die betreffende Einrichtung nicht zu besuchen. 
  • Wenn die Schulferien verlängert wurden, um die Pandemie einzudämmen. 

  • ‌Diese Regelung gilt bis einschließlich 23. September 2022.

    4) Müssen die Kinderkrankentage an einem Stück verwendet werden?


    ‌Nein, die Freistellung von der Arbeit kann flexibel und stückweise erfolgen. Die Eltern können zum Beispiel einzelne Tage für die Kinderbetreuung freinehmen. Das genaue Vorgehen soll im Vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Es können jedoch immer nur ganze Tage freigenommen werden, nicht jedoch halbe Tage oder einzelne Stunden.

    5) Können Kinderkrankentage im Homeoffice beansprucht werden?


    Ja, der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer diese Krankentage auch dann beanspruchen können, wenn sie im Homeoffice arbeiten.

    6) Haben Beamte einen Anspruch?


    ‌Verbeamtete haben ebenfalls einen Anspruch auf Krankentage. Die Sonderregelung für die Jahre 2021 und 2022 gilt auch für Bundesbeamte. Über Landesbeamte gibt es Unterschiede, hier entscheiden die jeweiligen Landesbehörden.

    7) Wie werden Privatversicherte entschädigt?


    ‌Privatkrankenversicherte haben keinen Anspruch auf diese Form von Freistellung und damit das Kinderkrankengeld. Die Verdienstausfallsentschädigung (§ 56 Infektionsschutzgesetz) können sie jedoch beanspruchen.

    8) Welche Regelungen gelten bei Kurzarbeit?


    ‌Kinderkrankengeld und Kurzarbeitergeld können nicht zur selben Zeit in Anspruch genommen werden. Personen in Kurzarbeit können aber ganz normal – unter Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen – einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen.

    9) Was ist bei Bezug von Elterngeld und Teilzeitarbeit?


    ‌Wer Teilzeit arbeitet und währenddessen Elterngeld bezieht, kann gleichzeitig Kinderkrankentage nehmen. Dabei bekommt das Elternteil die volle Höhe des Kinderkrankengelds. Die Tatsache, dass dieser Elternteil Elterngeld bezieht, verringert die Höhe des Kinderkrankengelds nicht.

    10) Können Eltern mit Minijob Kinderkrankengeld erhalten?


    Nein, wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, hat keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    11) Haben Selbstständige Anspruch auf Kinderkrankentage?


    ‌Selbstständige können nur dann Kinderkrankentage geltend machen, wenn sie erstens mit ihrem Kind gesetzlich krankenversichert sind. Zweitens müssen sie bei der Krankenversicherung einen Wahltarif abschließen. Der Wahltarif muss beinhalten, dass die Kasse Kinderkrankengeld zahlt.

    12) Was ist der Anspruch auf Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz?


    ‌Jedes Elternteil kann laut Infektionsschutzgesetz bis maximal 10 Wochen, Alleinerziehende bis zu maximal 20 Wochen im Jahr von der Arbeit freinehmen, wenn ein Kind erkrankt. Auch dann, wenn ein Anspruch auf Kinderkrankengeld existiert. Aber: Solange Kinderkrankengeld von einem Elternteil bezogen wird, ruht dieser Anspruch. 

    Außerdem: Wer an Covid-19 erkrankt, kann eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall erhalten § 56 Abs. 1 IfSG. Genauer gesagt gilt das für „Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern“, die nicht arbeiten dürfen bzw. sich in Quarantäne befinden. 

    ‌Dabei gelten folgende Regeln:
  • Die ersten 6 Wochen erhalten sie eine Entschädigung in vollständiger Höhe des Verdienstausfalls. 
  • Ab der 7. Woche bekommen sie eine Entschädigung in der Höhe von 67 % des Ausfalls des Nettoverdienstes. Aber maximal 2.016 € im Monat. Diese Regelung gilt seit 31. März 2021. 
  • 13) Ist eine Übertragung von Kinderkrankentage auf das andere Elternteil möglich?


    Ja, es ist denkbar, dass ein Elternteil seine ausstehenden Kinderkrankentage auf den anderen Elternteil überträgt. Und zwar dann, wenn der andere Elternteil seinen Anspruch bereits ausgeschöpft hat. 

    Gesetzlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht. Ist der Arbeitgeber des Elternteils, das die restlichen Krankentage nun übertragen bekommen soll, damit jedoch einverstanden, besteht diese Möglichkeit.

    Anzahl der Kinderkrankentage

    Hinweis:
    Aufgrund der Corona-Krise gibt es 2022 (wie auch schon 2021) mehr Kinderkrankentage als vor der Pandemie.

    14) Wie viele Kinderkrankentage kann ein Elternteil 2022 nehmen?


    ‌Im Jahr 2022 kann jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind nehmen. Gibt es mehrere Kinder, beschränkt sich die Anzahl auf insgesamt maximal 65 Arbeitstage pro Elternteil.

    15) Wie viele Kinderkrankentage können Alleinerziehende 2022 nehmen?


    ‌Ein alleinerziehendes Elternteil kann im Jahr 2022 60 Arbeitstage Freistellung pro Kind bekommen. Hat es mehrere Kinder, stehen ihm maximal 130 Arbeitstage Freistellung (also für alle Kinder insgesamt) zu.
    Hinweis:
    „Alleinerziehend“ ist ein Elternteil dann, wenn er mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt und das Kind überwiegend betreut. Hat die Krankenkasse Zweifel daran, können Nachweise gefordert werden.

    16) Wie viele Kinderkrankentage gibt es außerhalb von Pandemie-Zeiten?


    ‌Vor der Corona-Pandemie gab es pro gesetzlich krankenversicherte Person mit gesetzlich krankenversichertem Kind im Jahr 10 Arbeitstage „frei“. Bei mehreren Kindern, insgesamt 25 Arbeitstage. Für Alleinerziehende gibt es 20 Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt 50 Arbeitstage.

    Antrag auf Kinderkrankentage


    ‌Nachstehend erfahren Sie das Wichtigste zum Antrag beim Arbeitgeber bzw. bei der Krankenkasse und wie die Erkrankung nachzuweisen ist. 

    ‌17) Wie kann ich Kinderkrankentage beantragen?

    ‌18) Was tun, wenn die Krankenkasse eine Bescheinigung von der Einrichtung verlangt?

    ‌19) Wie kann man nachweisen, dass das Kind krank ist?
    Hinweis:
    Das Kinderkrankengeld ist die Entschädigungsleistung für den Netto-Verdienstausfall.

    17) Wie kann ich Kinderkrankentage beantragen?


    ‌Diese Form von Arbeitsfreistellung muss nicht extra „beantragt“ werden. Der Arbeitgeber muss nämlich nicht erst zustimmen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf. Der Arbeitgeber muss aber unverzüglich (am ersten Tag der Erkrankung bzw. des Fernbleibens) darüber informiert werden. Als Nachweis dient ein ärztliches Attest.

    ‌Das Kinderkrankengeld ist allerdings von den Eltern bei der Krankenkasse zu beantragen.

    18) Was tun, wenn die Krankenkasse eine Bescheinigung von der Einrichtung verlangt?


    ‌Möglich ist, dass die Krankenkasse beim Antrag eine Bescheinigung von der Kinderbetreuungseinrichtung sehen will. Hierfür kann man eine Musterbescheinigung vom Bundesfamilienministerium verwenden.

    19) Wie kann man nachweisen, dass das Kind krank ist?


    ‌Um zu beweisen, dass das Kind tatsächlich erkrankt ist, muss beim Betrieb und bei der Krankenversicherung ein ärztliches Attest vorgezeigt werden. Daraus muss hervorgehen, dass das Kind erkrankt ist. Ist das Kind nicht krank, muss es aber wegen z.B. einer Schulschließung zuhause bleiben, kann direkt bei der Schule ein Nachweis darüber eingeholt werden.

    Kinderkrankengeld – Definition


    ‌Die Eltern bekommen während der Kinderkrankentage eine Ausgleichszahlung für den Verdienstausfall. Diese Zahlung nennt sich Kinderkrankengeld. Das Kinderkrankengelt hat eine Höhe von bis zu 90 % des Nettogehalts vom betreffenden Elternteil. 

    ‌Braucht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bloß kurze Zeit „frei“, etwa weniger als 5 Tage, um sich um das kranke Kind sorgen zu können, kann möglicherweise auch „intern“ mit dem Arbeitgeber eine Absprache getroffen werden.
  • Mehr zum Kinderkrankengeld

  • Kinderkrankentage – Recht einfach erklärt

    Was sind Kinderkrankentage?

    Sie sind eine Option für gesetzlich krankenversicherte Eltern, für die Kinderbetreuung frei zu bekommen, wenn das Kind erkrankt oder es wegen Corona-Maßnahmen zuhause bleiben muss. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, den Arbeitnehmer für eine bestimmte Anzahl an Tagen freizustellen. Für den Verdienstausfall erhält dieser ein sogenanntes Kinderkrankengeld. 

    ‌Weiterlesen: Kinderkrankentage – Definition

    Wann kann man Kinderkrankentage bekommen?

    Wenn die Schule oder andere Betreuungseinrichtung wegen Corona-Maßnahmen geschlossen oder nur eingeschränkt zugänglich ist und das Kind folglich zuhause bleiben muss. Oder auch, wenn die Behörde empfiehlt, eine Betreuungseinrichtung nicht zu besuchen. Außerdem gibt es noch andere Voraussetzungen. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Kinderkrankentage

    Wer kann Kinderkrankentage beanspruchen?

    Das Elternteil sowie das Kind müssen gesetzlich krankenversichert sein. Voraussetzung ist auch, dass das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

    ‌Weiterlesen: Anspruch auf Kinderkrankentage

    Wie viele Kinderkrankentage gibt es während der Corona-Pandemie?

    Während der Covid-19-Pandemie können sich Eltern öfter von der Arbeit freinehmen als sonst. Jedes Elternteil darf bis zu 30 Kinderkrankentage pro Kind beantragen. Alleinerziehende können bis zu 60 Tage beanspruchen. Bei mehreren Kindern gilt: Jedes Elternteil maximal 65 Tage (insgesamt). Alleinerziehende maximal 130 Tage (insgesamt). 

    ‌Weiterlesen: Anzahl der Kinderkrankentage

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