Autofahren in Italien im Urlaub in Rom © Adobe Stock | Andrii IURLOV

Autofahren in Italien - Regeln und Vorschriften

Sommerurlaub und Italien gehören zusammen wie Pasta und Tomatensauce. Grundsätzlich ist die StVo in Italien sehr ähnlich zu der in Deutschland. Wer mit dem Auto nach Italien Reist, muss dennoch ein paar Regeln im Straßenverkehr beachten.

Einreise nach Italien und Reisevorbereitung


‌Alle Wege führen nach Rom. Fahren Sie mit dem Auto von Deutschland nach Italien, führt Sie der Weg auf jeden Fall entweder durch Österreich oder die Schweiz. Die geeignete Route verrät Ihnen beispielsweise das Michelin Männchen. Die Benzinpreise in Italien sind oft höher als in Deutschland. Bei der Reise durch Österreich können Sie vor der italienischen Grenze noch einmal volltanken. 

‌Da die Anreise nach Italien einige Stunden dauern kann, empfiehlt sich eine Übernachtung am Weg einzuplanen um erfrischt im Urlaub anzukommen. Zwischenübernachtungen können beispielsweise über den ADAC gebucht werden. 

‌Die nachstehende Tabelle veranschaulicht die Distanzen:  

Hinweis:
Während der Corona-Pandemie mit dem Auto nach Italien reisen: 

‌Das European Center for Disease Prevention and Control (ECDC) gibt Auskunft über die aktuelle Lage und detaillierte Zahlen, vor Reiseantritt sollte man sich hier erkundigen. 

‌Auch in Italien kann es aufgrund der Corona-Pandemie zu Reiseeinschränkungen kommen. Das Auswertige Amt informiert über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Italien. Auch der ADAC berichtet über Risikogebiete und länderspezifische Regelungen. Hier finden Autofahrer regelmäßige Updates.

Reisedokumente


‌Einreisende Erwachsene und Kinder müssen einen Personalausweis, einen Vorübergehenden Personalausweis oder einen Reisepass mit sich führen. Reisedokumente, bis auf den vorläufigen Personalausweis, dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. 

‌Reisen Kinder unter 15 Jahren alleine, müssen sie eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzeigen können. 

‌Wenn Haustiere mit auf Urlaub fahren, ist ein EU-Heimtierausweis nötig. Mehr dazu erfahren Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Achtung:
Beihilfe zu illegaler Einreise in Italien wird mit Haftstrafen und Bußgeldern sanktioniert. Seien Sie also bei Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und fragen Sie gegebenenfalls nach deren Reisedokumenten.

Grenzkontrollen am Weg Richtung Italien


‌Keine Grenzkontrollen gibt es zwischen Italien, Frankreich, Österreich und Slowenien. Anders bei Reise über die Schweiz – hier gibt es noch die üblichen Grenzkontrollen. Reisedokumente sind dennoch mitzuführen.

Mautgebühren auf der Reise nach Italien


‌An fast jeder Autobahnausfahrt müssen Mautgebühren bezahlt werden. Die Kosten sind abhängig von der zurückgelegten Strecke. Vom Brenner bis nach Rom beträgt die Mautgebühr für 715 km ca. 52 Euro. Vom Brenner bis zum Nordufer des Gardasees sind es 164 km, die Mautgebühr beträgt ca. 12 Euro. Online gibt es einen Mautrechner zur Unterstützung bei Reisevorbereitungen.

Verkehrsregeln Italien – Promillegrenze, Parken und Geschwindigkeit

Verkehrszeichen in Italien


‌Die italienischen Straßenschilder unterscheiden sich farblich von den deutschen.  

In einigen Regionen gibt es zweisprachige Straßenschilder, wie in Südtirol, dem Aostatal und einigen Gegenden von Friaul Julisch-Venetien. Die wichtigsten Verkehrs- und Hinweisschilder sind jedoch in italienischer Sprache, hier eine Übersetzung:
‌  

‌Die Ampeln in Italien haben nur 3 Ampelphasen. Nachstehende Grafik zeigt den Vergleich zwischen Deutschland (links) und Italien (rechts):

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Italiens Straßen

Auch in Italien weisen Hinweisschilder auf Höchstgeschwindigkeiten hin. Es gelten folgende, allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Das Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt bei mindestens 170 Euro. Wird in der Zeit zwischen 22 Uhr nachts und 7 Uhr morgens das Tempolimit überschritten, erhöhen sich die Strafen um ein Drittel

‌Die italienische Bevölkerung neigt zu einer temperamentvollen Fahrweise, jedoch sollten sich Touristen und Urlauber auf jeden Fall an die Straßenverkehrsordnung und an die Verkehrsregeln sowie an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. 

‌Denn die Geschwindigkeit wird auch auf den Straßen Italiens kontrolliert. Geschwindigkeitskontrollen im klassischen Sinne gibt es nur wenige. Italien setzt auf ein intelligentes Kontrollsystem – das Tutor System. Tutor kontrolliert nicht nur die Geschwindigkeit eines Autos an einem Punkt, sondern an mehreren Punkten auf einer Strecke. Es ermittelt dann die Durchschnittsgeschwindigkeit

‌Autofahrer werden mit Anzeigetafeln auf dieses System hingewiesen und es ist lediglich für maximal 5 bis 6 Stunden täglich aktiv. Das liegt daran, dass dieses Tutor System einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Wann diese aktiv sind, also zu welchen Uhrzeiten ist jedoch nicht bekannt. Daher sollte auf jeden Fall die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen eingehalten werden. 

Parken in Italien – Parkzonen und farbliche Kennzeichnung


‌In den meisten Stadtzentren Italiens herrscht reger Autoverkehr. Italien ist nach den USA das Land mit der größten Autodichte. Dies führt häufig zu Verkehrsüberlastungen. Wollen Sie im Urlaub eine Stadt erkunden, ist es empfehlenswert, das Auto auf einem Parkplatz am Stadtrand zu parken. Von dort aus können Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weiter ins Zentrum fahren. 

Farblich markierte Bordsteine zeigen die Parkberechtigung an. Weiße Linien erlauben kostenloses Parken. Eine blaue Markierung symbolisiert gebührenpflichtiges Parken. An schwarz-gelben Bordsteinen ist das Parken verboten. Auch an gelben Bordsteinen darf nicht geparkt werden, diese sind für Anwohner, Busse und Taxis reserviert.

Promillegrenze in Italien


  • Die Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5 Promille. Bei Alkohol am Steuer mit mehr als 0,5 Promille, droht eine Strafe von mindestens 530 Euro. Es kann bis zum Einzug des Fahrzeuges kommen.
  • Für Fahranfänger während der ersten 3 Jahre sowie für Berufsfahrer liegt die Grenze bei 0,0 Promille.  
  • Verkehrsregeln in Italien

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften muss das Abblendlicht immer eingeschalten sein.
  • In jedem Auto muss für jeden Insassen eine Pannenweste vorhanden sein. Müssen Reisende das Fahrzeug verlassen (im Fall einer Panne oder sonstigem), ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Üblicherweise können Sie an jeder Autobahntankstelle in Grenznähe Warnwesten kaufen. Außerdem sind eine Autoapotheke und ein Warndreieck mitzuführen.
  • Im Sommer muss mit Sommerreifen gefahren werden. Genauer dürfen im Zeitraum von 15. Mai bis 14. Oktober keine Winterreifen oder Ganzjahresreifen (M+S) verwendet werden.  
  • Fahrzeuge, die in den Kreis einfahren haben grundsätzlich Vorfahrt. An Kreuzungen gilt die Rechts-vor-Links Regel. Bergaufwärts fahrende Autos haben Vorrang, wenn keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist.  
  • Linienbussen ist auf Pass- und Bergstraßen immer Vorrang zu gewähren. 
  • Privates Abschleppen auf den Straßen Italiens ist verboten, es muss immer der Pannendienst angerufen werden.  
  • In Italien herrscht Anschnallpflicht, diese gilt ebenso für Hunde. 
  • Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. An Straßenbahnen gilt ein Überholverbot, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. Gleiches gilt für Schulbusse. Ist ihre Warnblinkanlage eingeschaltet, ist ein Vorbeifahren verboten. 
  • Kinder unter 12 Jahren und unter einer Größe von 1,50 m müssen im Kindersitz sitzen. Ab einem Alter von 10 Jahren dürfen sie auch vorne am Beifahrersitz sitzen. 
  • Bei Zonen, welche mit ZTL (zona traffico limitado) gekennzeichnet sind, handelt es sich um verkehrsberuhigte Gebiete. In diesen Zonen darf nur mit einer Sondergenehmigung gefahren werden. Viele Innenstädte sind ZTL-Zonen. Für unbefugtes Einfahren wird ein Bußgeld von mindestens 80 Euro fällig.  
  • Achtung:
    Liegt Ihr Hotel in einer ZTL, müssen Sie vor der Reise dem Hotel bekannt geben, dass Sie mit dem Auto anreisen. Ihre Aufenthaltszeit und Kennzeichen werden dann bei den Behörden registriert.
    Bußgelder, welche Sie in Italien erhalten, können ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden. Bei schweren Vergehen ist es Ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Strafzettel für Parkvergehen müssen meist beim örtlichen Postamt bezahlt werden.

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    ‌Hier ein Auszug aus dem italienischen Bußgeldkatalog:

    Hinweis:
    Die Bußgelder werden turnusmäßig an die Lebenserhaltungskosten angepasst und können dieser Tabelle abweichen.

    Fahranfänger


    ‌Für Führerscheinneulinge ist innerhalb der ersten 3 Jahre besondere Vorsicht geboten. Außer einer besonderen Promillegrenze gelten auch andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Auf Autobahnen sind 100 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h erlaubt.

    Mit dem Wohnmobil nach Italien


    ‌Camping steht hoch im Kurs. Fährt man mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil nach Italien, gibt es bestimmte Tempolimits zu beachten.
    Bei einigen Straßen, wie etwa der kurvigen Amalfiküste kann es mit dem Wohnwagen Probleme geben. Das Befahren ist nur sehr eingeschränkt erlaubt.
    Achtung:
    Für Doppelachser können auf Italiens Autobahnen höhere Mautgebühren fällig werden.

    Mit dem Motorrad oder Moped nach Italien


    ‌Wer auf einem motorbetriebenen Zweirad nach Italien fährt, muss ein paar Regeln beachten. Wird ein Beifahrer mitgenommen, so muss im Zulassungsschein oder Fahrzeugschein ein Beifahrersitz vorgesehen sein. Der Fahrer muss, wenn er mit Beifahrer fährt, mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Kind kann als Beifahrer mitgenommen werden, wenn dieses selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen kann.

    ‌Kinder müssen einen zugelassenen Helm tragen und sich hinter dem Fahrer befinden. 

    ‌Das Vorderrad muss stets in Bodenkontakt sein. Ein Wheelie ist also nicht erlaubt. 

    ‌Der Fahrer muss stets volle Bewegungsfreiheit haben. Er muss korrekt auf dem Motorrad sitzen und beide Hände am Lenker haben. Fahrer und Beifahrer eines Motorrades oder Mopeds unterliegen der Helmpflicht. Der Helm muss eine ECE-Genehmigung besitzen ansonsten droht ein Bußgeld zwischen 78 und 311 Euro.

    Autofahren nach Italien - Recht einfach erklärt

    Gibt es Mautgebühren in Italien?

    An fast jeder Autobahnausfahrt müssen Mautgebühren bezahlt werden. Die Kosten sind abhängig von der zurückgelegten Strecke. 

    ‌Weiterlesen: Mautgebühren

    Wo darf man in Italien kostenlos parken?

    An weiß gefärbten Bordsteinen ist das Parken kostenlos. Bei blauer Markierung zeigt gebührenpflichtiges Parken. An schwarz-gelben Bordsteinen gilt Parkverbot. Auch an gelben Bordsteinen darf nicht geparkt werden, diese sind für Anwohner, Busse und Taxis reserviert.

    ‌Weiterlesen: Parken

    Wie hoch ist die Promillegrenze in Italien?

    Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Berufsfahrer und Fahranfänger während der ersten 3 Jahre gilt eine 0,0 Promillegrenze.

    ‌Weiterlesen: Diese Regeln sollten Sie beachten

    Gibt es Regeln für Fahranfänger in Italien?

    Fahranfänger müssen sich während der ersten 3 Jahre an die 0,0 Promillegrenze halten. Außerdem gibt es andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Für Fahranfänger gelten 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen.

    Weiterlesen: Fahranfänger

    Wer hat Vorrang im Kreisverkehr in Italien?

    Fahrzeuge, die in den Kreis einfahren.

    ‌Weiterlesen: Diese Regeln sollten Sie beachten

    Welche Vorrangregeln gibt es in Italien?

    An Kreuzungen gilt die Rechts-vor-Links Regel. Bergaufwärts fahrende Autos haben Vorrang, wenn keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist. Linienbussen ist auf Pass- und Bergstraßen immer Vorrang zu gewähren.

    ‌Weiterlesen: Diese Regeln sollten Sie beachten

    Gibt es eine Sommerreifenpflicht in Italien?

    Ja, im Zeitraum von 15. Mai bis 14. Oktober dürfen keine Winterreifen oder Ganzjahresreifen (M+S) verwendet werden.

    Gibt es eine Anschnallpflicht in Italien?

    Ja, in Italien gilt für alle Reisende in einem Auto Anschnallpflicht. Auch Hunde müssen angeschnallt werden.

    ‌Weiterlesen: Diese Regeln sollten Sie beachten

    Kann ich meinen Hund nach Italien mitnehmen?

    Ja, Hunde dürfen nach Italien einreisen. Dazu benötigen sie einen EU-Heimtierausweis nötig. Mehr dazu erfahren Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

    ‌Weiterlesen: Diese Regeln sollten Sie beachten

    Brauche ich einen Reisepass im Urlaub in Italien?

    Obwohl es keine Grenzkontrollen bei der Anreise durch Österreich gibt, ist ein Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Auch ein vorläufiger Personalausweis ist gültig, so lange dieser nicht abgelaufen ist.

    ‌Weiterlesen: Reisedokumente

    Darf ich mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis nach Italien einreisen?

    Ja, ein Reisepass oder Personalausweis darf höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein.

    ‌Weiterlesen: Reisedokumente

    Darf ich mit einem vorläufigen Personalausweis nach Italien einreisen?

    Ja, dieser darf seine Gültigkeit noch nicht überschritten haben.

    ‌Weiterlesen: Reisedokumente

    Darf ich auf dem Moped einen Beifahrer mitnehmen in Italien?

    Ja, wenn im Zulassungsschein oder Fahrzeugschein ein Beifahrersitz ausdrücklich vorgesehen ist. Beifahrer müssen sich hinter dem Fahrer befinden.

    ‌Weiterlesen: Mit dem Motorrad oder Moped nach Italien

    Dürfen Kinder in Italien am Moped oder Motorrad mitfahren?

    Ja, wenn sie selbstständig und sicher am Beifahrersitz sitzen können. Kinder müssen sich hinter dem Fahrer befinden und ebenfalls einen Helm tragen.

    ‌Weiterlesen: Mit dem Motorrad oder Moped nach Italien

    Hat man auf dem Moped oder Motorrad eine Helmpflicht in Italien?

    Auf Motorrädern und Mopeds muss ein ECE-geprüfter Helm getragen werden.

    ‌Weiterlesen: Mit dem Motorrad oder Moped nach Italien

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