Befindet er sich ein Mensch in akuter Todesgefahr, kann er in der Regel kein Testament mehr schreiben. In diesem Fall schafft das Gesetz Abhilfe: Unter Anwesenheit von drei Zeugen kann der Erblasser ein Testament „ansagen“. Dafür braucht es Zeugen. Alles dazu lesen Sie hier.
Was ist ein Nottestament?
Es gibt Situationen, in denen es einem Menschen nicht mehr möglich ist, ein Testament zu schreiben oder von einem Notar aufsetzen zu lassen. Vielleicht weil er nach einem schweren Unfall im Krankenhaus im Sterben liegt. Möglich ist es die Erstellung eines solchen Testaments aber auch – tatsächlich –, wenn sich der Erblasser auf einem deutschen Schiff, fernab von heimischen Gewässern befindet.
Unter Anwesenheit von Zeugen kann der Erblasser im Notfall seinen letzten Willen mündlich äußern. Das Nottestament ist im BGB (§ 2249-2252) geregelt.
Arten des Nottestaments
Insgesamt gibt es drei Arten von Nottestament.
Drei-Zeugen-Testament
Bürgermeister-Testament
Nottestament auf See
1. Bürgermeistertestament: Ist ein Mensch in Todesgefahr, gibt es eine außergewöhnliche Methode zu testieren – das Bürgermeistertestament. Der Bürgermeister der Gemeinde, in der sich der Sterbende gerade befindet, und zwei weitere Zeugen müssen für diese Art von Nottestament anwesend sein. Ist der Bürgermeister persönlich verhindert, muss ein weiterer Zeuge anstatt des Bürgermeisters hinzugezogen werden (BGB § 2249). Die Zeugen haben den letzten Willen nach Formvorschriften niederzuschreiben und anschließend zu unterschreiben.
2. Drei-Zeugen-Testament: Das 3 Zeugen-Testament oder „Nottestament vor drei Zeugen“ kann von einem Menschen abgeschlossen werden, wenn diesem der Weg zum Notar durch äußere Umstände unmöglich ist oder erheblich erschwert wird. Oder, wenn er sich in Todesgefahr befindet und eine Errichtung eines eigenhändigen Testaments nicht mehr möglich ist. Dabei haben die Zeugen den letzten Willen des Erblassers nach den gesetzlichen Formvorschriften festzuhalten (BGB § 2250).
3. Nottestament auf See: Das Seetestament kann von einem Menschen errichtet werden, wenn sich dieser „an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet“. Der Testator braucht auch bei dieser Art von Nottestament drei Zeugen (BGB § 2251). Auch hier müssen die Zeugen den letzten Willen niederschreiben und danach unterzeichnen. Ansonsten ist das Testament ungültig.
Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Nottestaments
Sofern einer der nachstehend angeführten Aspekte bei der Testamentsverfassung missachtet wird, ist das Nottestament ungültig:
Erblasser ist in Lebensgefahr
Unmöglichkeit der Testamentserstellung
Anwesenheit dreier Zeugen
Gewisse Personen dürfen nicht als Zeugen fungieren
Einhaltung der Formvorschriften
1. Lebensgefahr: Der Testator muss sich in Lebens- bzw. Todesgefahr befinden. Die Einschätzung, ob sich der Erblasser gerade in Todesgefahr befindet, kann offensichtlich sein, muss jedoch letztlich von den drei Zeugen bewertet werden.
2. Unfähigkeit der Testamtserstellung des Erblassers: Kann der Erblasser selber noch schreiben, darf er das Testament nicht von den Zeugen aufschreiben lassen. Kann er noch einen Notar aufsuchen, muss er ihn für die Erstellung aufsuchen.
3. Anwesenheit von 3 Zeugen: Wichtig ist weiter, dass sich drei Zeugen anwesend sind, wenn der Erblasser seinen letzten Willen kundtut. Während der gesamten Erklärung sowie der Niederschrift müssen alle Zeugen anwesend sein. Die Zeugen treten hiermit an die Stelle des Notars.
4. Nicht jeder kann Zeuge sein: Manche Menschen können die Zeugenfunktion nicht übernehmen. Diese sind: der Erblasser selber, der Ehepartner des Erblassers, Betreuer oder andere für den Testator legitimiert handelnde Personen, sowie Eheleute der Zeugen und direkte Verwandte der Zeugen.
5. Formvorschriften einhalten: Die Zeugen, die das Testament schreiben, müssen trotz Notlage die Formvorschriften einhalten. Sie müssen unterschreiben, eigenhändig schreiben etc., sollten klare Formulierungen treffen usw.
Gültigkeitsdauer des Nottestaments
Ein Nottestament ist in der Tat ein Testament für den Notfall. Stirbt der Erblasser nachdem er ein Nottestament formuliert hat doch nicht, wird das Nottestament ungültig. Nach genau 3 Monaten verliert das Nottestament seine Gültigkeit.
Muster für Nottestamente
Das Nottestament hat im Grunde wie ein übliches Testament auszusehen. Die Formvorschriften müssen jedenfalls erfüllt werden.
Nottestament anfechten
Eine Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn das Nottestament ungültig ist. Und ungültig wird es nur dann, wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt wurde. Welche Voraussetzungen es für die Rechtskräftigkeit des Nottestaments gibt, lesen Sie im Abschnitt „Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Nottestaments“
Was ist ein Nottestament?– Recht einfach erklärt
Was bedeutet Nottestament?
Befindet sich ein Mensch in Lebensgefahr oder ist sein Tod absehbar, kann er ein Nottestament verfassen lassen. Wichtig dafür: Es müssen drei Zeugen anwesend sein. Diese schreiben den letzten Willen nach Formvorschrift auf und unterschreiben ihn.
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Welche Arten von Nottestament gibt es?
Es gibt drei Arten von Nottestament: das Bürgermeistertestament, das 3 Zeugen-Testament sowie das Seetestament. Letzteres ist nicht eigentlich ein Nottestament, da Lebensgefahr dafür keine Voraussetzung ist.
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Welche Voraussetzungen gibt es für ein Nottestament?
Damit ein Nottestament gültig ist, muss Folgendes gegeben sein: Erblasser befindet sich in Lebensgefahr, Testament kann weder eigenhändig vom Erblasser geschrieben werden noch von einem Notar verfasst werden. Zudem müssen drei Zeugen anwesend sein, welche gewisse Kriterien erfüllen müssen. Formvorschriften sind ebenso zu beachten.
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Wie lange ist ein Nottestament gültig?
Lebt der Testator des Nottestaments drei Monate nach dem Verfassen des Nottestaments noch immer, oder kann er ein Testament mittlerweile eigenhändig verfassen, wird das Nottestament ungültig.
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Wie kann man ein Nottestament anfechten?
Eine Anfechtung des Nottestaments hat nur dann Erfolg, wenn bewiesen werden kann, dass eine Voraussetzung für das Nottestament nicht erfüllt ist.
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