Ob Arbeitsunfall, Mobbing, Verkehrsunfall oder Folgen einer falschen Behandlung – der Unfallgeschädigte hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Ob sich dieses berechnen lässt, wie es beantragt wird und weitere rechtliche Informationen enthält der Beitrag.
Was ist ein Schmerzensgeld?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bezeichnet den körperlichen oder psychischen Schaden nach einem Unfall als einen immateriellen Schaden. Es handelt sich dabei um Schäden der höchstpersönlichen Lebenssphäre. Daher der Titel § 253 immaterieller Schaden:
„(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“
Schmerzensgeld hat eine Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion. Das bedeutet, der Betroffene soll entschädigt werden, um für die Folgen eines Unfalls Ausgleich zu schaffen. Im Gesetzestext ist von einem Nichtvermögensschaden, einer billigen Entschädigung und von Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung die Rede. Auf diese Komponenten soll im Folgenden weiter eingegangen werden.
Nichtvermögensschaden
Da es sich um einen körperlichen und keinen materiellen Sachschaden handelt, wird von einem Nichtvermögensschaden gesprochen. Bei einem Autounfall können beispielsweise beide Arten von Schaden – also ein Sachschaden und ein Personenschaden vorliegen. Die Kosten für ein beschädigtes Fahrzeug sind leicht zu bestimmen und werden über die materielle Schadensregulierung beglichen. Wohingegen der Nichtvermögensschaden, also die körperlichen Wunden und Schmerzen vom immateriellen Schadenersatz erfasst werden.
Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung
Verschiedene Arten des immateriellen Schadens können vorliegen. Ein Behandlungsfehler kann eine Verletzung des Körpers nach sich ziehen. Eine Verletzung der Gesundheit kann beispielsweise durch einen Autounfall erfolgen. Wird gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen, kommt es zur Verletzung der Freiheit. Sexueller Missbrauch verstößt gegen die Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch emotionale Störungen bzw. psychische Schäden können Schmerzensgeld begründen. Beispielsweise Schockschäden, Depressionen, Neurosen oder posttraumatische Belastungsstörungen zählen dazu. Körperliche und psychische Schäden können geltend gemacht werden:
Körperliche Leiden – Schleudertrauma etc.
Seelische Folgen – Depressionen, Angstzustände, auch durch Mobbing verursacht
Chronische Leiden
Todesfälle – beispielsweise bei Erleiden eines Schockschadens durch den plötzlichen Tod eines Angehörigen
Pflegebedarf als Folge eines Unfalls
Arbeitsausfälle oder -unfähigkeit
Billige Entschädigung
Die Formulierung der billigen Entschädigung ermöglicht dem Richter einen gewissen Spielraum und freie Entscheidungsgewalt. Das Schmerzensgeld wird jeweils individuell bestimmt. Für dessen Bestimmung gibt es also keinen universellen Rechner. Vielmehr gibt es einen dynamischen Prozess, der menschliches Gerechtigkeitsempfinden widerspiegelt. Eine billige Entschädigung bedeutet also, dass sämtliche Umstände eines jeden einzelnen Falls betrachtet werden, um ein angemessenes Schmerzensgeld zu vereinbaren.
Schmerzensgeldhöhe, Tabellen und Berechnungskriterien
Es gibt also kein universell einsetzbares Berechnungsverfahren für die Höhe von Schmerzensgeld. Vielmehr wird es individuell durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Es müssen sowohl die Umstände des Geschädigten als auch die des Schädigers miteinbezogen werden.
Faktoren auf Seiten des Geschädigten
Vor allem ist das Ausmaß des Schadens zu betrachten. Die Höhe und Dauer der erlittenen Schmerzen und Folgeschäden sind zu berücksichtigen.
Außerdem spielt es eine Rolle, wie lange der Geschädigte unter den Folgen leidet. Ist die Verletzung innerhalb einiger Tage verheilt oder kommt es zu Schäden, welche Monate oder Jahre anhalten?
Es stellt sich ebenso die Frage, ob eine Operation notwendig und wie intensiv der medizinische Eingriff ist. Wie lange ist der Krankenhausaufenthalt und kommt es zu längerer Arbeitsunfähigkeit?
Auch das Alter des Geschädigten wird in die Berechnung miteinbezogen. Ebenso wie die persönlichen Lebensumstände oder das Maß der Lebensbeeinträchtigung. Erleidet beispielsweise ein Klavierspieler andauernde Schäden an seinen Händen, so betrifft ihn das schwerer als jemand, der keinem vergleichbaren Hobby oder Tätigkeit nachkommt.
Auch bleibende Behinderungen, Narben oder Entstellungen sowie Zerrüttung von Ehe, Partnerschaft oder Familie sind ausschlaggebend für die Höhe des Schmerzensgeldes. Es stellt sich ebenso die Frage nach Mitverschulden, welches sich mindernd auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirkt.
Zusammengefasst handelt es sich um folgende Faktoren:
Ausmaß der physischen und psychischen Folgen
Notwendigkeit, Anzahl und Umfang von Behandlungen und Operationen
Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Folgeschäden, chronische Schäden
Auswirkung auf Alltag oder Beruf
Zukunftsprognose
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers
Verzögerung der Schadensregulierung durch Schädiger oder dessen Versicherung
Faktoren auf Seiten des Schädigers
Der Verschuldungsgrad ist eine der wichtigsten Einflussgrößen. Damit sich die Frage nach immateriellem Schadenersatz überhaupt stellt, muss der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ausnahme ist die Gefährdungshaftung – bei dieser entsteht durch rechtmäßiges Handeln zwangsläufig ein erhöhtes Risiko für die Umwelt.
Folgende Personen sind auch ohne Verschulden haftbar:
Tierhalter (§ 833 BGB)
Kraftfahrzeugführer (§ 7 StVG/Straßenverkehrsgesetz)
Pharmazeutische Unternehmen bei Arzneimittelschäden (§ 84 AMG/Arzneimittelgesetz)
Gefährliche Unternehmen wie Bahnbetriebe oder Bergwerke (§ 11 HPflG/Haftpflichtgesetz)
Flugzeughalter (§ LuftVG/Luftverkehrsgesetz)
Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe
Wie bereits angemerkt, wird die Höhe von Schmerzensgeld stets für den Individualfall bestimmt. Einen universellen Rechner gibt es nicht. Über die Jahre hinweg sind jedoch Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfen entstanden. Diese sammeln verschiedene Fälle und gerichtliche Beschlüsse, um Vergleichswerte herzustellen.
Beispiele sind:
Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, vom Rechtsanwalt Andreas Slizyk verantwortet – online einsehbar
Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm, vom ADAC herausgegeben – als Buch erhältlich
Celler Schmerzensgeldtabelle, gepflegt vom Oberlandesgerichtshof Celle – online verfügbar
Der Anwalt und das Gericht werden sich, wenn möglich, an diesen Tabellen orientieren und die Höhe des Schmerzensgeldes an den Einzelfall anpassen.
Verkehrsunfälle
Verletzung
HWS-Distorsion 1. Grades, einmonatige Arbeitsunfähigkeit, fast dreijähriger Heilungsprozess
Bruch zweier Wirbel
Dauerhafter, mittelschwerer rechtsseitiger Tinnitus
Bruch zweier Wirbel
Dauerhafter, mittelschwerer rechtsseitiger Tinnitus
Schmerzensgeld
4000 Euro
10.000 Euro
12.000 Euro
10.000 Euro
12.000 Euro
Urteil
OLG Nürnberg, 2000
LG Coburg, 2009
OLG Naumburg, 2013
LG Coburg, 2009
OLG Naumburg, 2013
Fahrradunfall
Verletzung
Schulterverletzung nach Sturz durch grundloses Hupen
Schienbeinbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden
Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden
Schienbeinbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden
Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden
Schmerzensgeld
200 Euro
11.250 Euro
75.000 Euro
11.250 Euro
75.000 Euro
Urteil
AG Frankfurt, 2007
OLG Hamm, 2014
OLG Hamm, 2014
OLG Hamm, 2014
OLG Hamm, 2014
Motorradunfall
Verletzung
Prellung der linken Schulter
Schultergelenkssprengung
Riss von Leber und Gallenblase
Schultergelenkssprengung
Riss von Leber und Gallenblase
Schmerzensgeld
800 Euro
5.500 Euro
200.000 Euro
5.500 Euro
200.000 Euro
Urteil
LG Detmold, 2016
OLG Schleswig-Holstein, 2012
OLG Coburg, 2005
OLG Schleswig-Holstein, 2012
OLG Coburg, 2005
Sport- und Arbeitsunfall
Verletzung
Sehnenriss im Oberarm
Schwere Schulter- und Rückenverletzung nach Skiunfall
In Ausbildung befindliche Krankenschwester infiziert sich bei Blutabnahme mit Hepatitis C, schweres Verschulden des ausbildenden Arztes
Schwere Schulter- und Rückenverletzung nach Skiunfall
In Ausbildung befindliche Krankenschwester infiziert sich bei Blutabnahme mit Hepatitis C, schweres Verschulden des ausbildenden Arztes
Schmerzensgeld
1.000 Euro
40.000 Euro
150.000 Euro
40.000 Euro
150.000 Euro
Urteil
LG Schweinfurt, 2010
LG Ravensburg, 2006
LAG Nürnberg, 2017
LG Ravensburg, 2006
LAG Nürnberg, 2017
Behandlungsfehler
Verletzung
Wundausbreitung im Fuß nach Operation
Nicht erkannter Minderwuchs bei 8-jährigme Mädchen
Verletzung des Rückenmarks während einer Operation
Nicht erkannter Minderwuchs bei 8-jährigme Mädchen
Verletzung des Rückenmarks während einer Operation
Schmerzensgeld
25.000 Euro
40.000 Euro
250.000 Euro
40.000 Euro
250.000 Euro
Urteil
OLG Oldenburg, 2006
OLG Oldenburg, 2014
LG Münster, 2018
OLG Oldenburg, 2014
LG Münster, 2018
Mobbing
Verletzung
Cybermobbing via Facebook mit Unterstellung der Homosexualität und Pädophilie
Systematische Persönlichkeitsverletzung vom Arbeitnehmer in 34 Fällen über ein Jahr hinweg
Mobbing durch nicht gerechtfertigte Aufgabenentziehung und Degradierung des Arbeitnehmers
Systematische Persönlichkeitsverletzung vom Arbeitnehmer in 34 Fällen über ein Jahr hinweg
Mobbing durch nicht gerechtfertigte Aufgabenentziehung und Degradierung des Arbeitnehmers
Schmerzensgeld
1.500 Euro
17.500 Euro
53.000 Euro
17.500 Euro
53.000 Euro
Urteil
LG Memmingen, 2015
ArbG. Eisenach, 2005
ArbG. Leipzig, 2012
ArbG. Eisenach, 2005
ArbG. Leipzig, 2012
Körperverletzung & Vergewaltigung
Messerstichverletzungen im Brustkorb, keine inneren Verletzungen
Partnerin mit HIV infiziert, obwohl der Mann sich umfassend durchchecken lassen sollte, aber keinen HIV-Test machte
Sexueller Missbrauch von minderjährigem Kind durch Nachbarn der Großeltern
Partnerin mit HIV infiziert, obwohl der Mann sich umfassend durchchecken lassen sollte, aber keinen HIV-Test machte
Sexueller Missbrauch von minderjährigem Kind durch Nachbarn der Großeltern
1431,62 Euro
115.000 Euro
7.500 Euro
115.000 Euro
7.500 Euro
LG Heidelberg, 2000
LG München, 2016
LG Osnabrück, 2010
LG München, 2016
LG Osnabrück, 2010
Verletzung der Persönlichkeitsrechte & Freiheitsverletzung
Verweigerter Einlass in Disko wegen dunkler Hautfarbe
Heimliche Observation eines Arbeitnehmers auf der Arbeit über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen
Ex-Freund stellt Nacktfotos seiner ehemaligen Freundin unter Nennung ihres Namens, Anschrift und ihrer Telefonnummer in Internet-Tauschbörse zum Download bereit
Heimliche Observation eines Arbeitnehmers auf der Arbeit über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen
Ex-Freund stellt Nacktfotos seiner ehemaligen Freundin unter Nennung ihres Namens, Anschrift und ihrer Telefonnummer in Internet-Tauschbörse zum Download bereit
900 Euro
10.000 Euro
25.000 Euro
10.000 Euro
25.000 Euro
OLG Stuttgart, 2011
LAG Rheinland-Pfalz, 2017
LG Kiel, 2006
LAG Rheinland-Pfalz, 2017
LG Kiel, 2006
Schmerzensgeld beantragen
Um zu seinem rechtmäßigen Schmerzensgeld zu kommen, muss man dieses richtig beantragen. Man kann es außergerichtlich mit dem Schädiger regeln – mit oder auch ohne Anwalt. Der Fall kann auch gerichtlich behandelt werden, ein Anwalt ist in dem Fall sehr empfehlenswert. Es ist jedoch immer von hoher Bedeutung, Beweismittel für die Beantragung von Schmerzensgeld zu sammeln und vorzuweisen.
Achtung: Zu beachten ist die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss der Antrag gestellt werden. In Einzelfällen bzw. bei noch nicht absehbaren Folgeschäden kann die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert werden.
Das Schmerzensgeld wird in der Regel zumindest teils von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. Es muss festgestellt werden, ob der Geschädigte ein Mitverschulden trägt. In dem Fall besteht dennoch Anspruch, der Mithaftungsanteil wird jedoch bei der Höhe berücksichtigt.
Beweismittel für den Antrag auf Schmerzensgeld
Eine lückenlose Beweisführung ist für den Antrag auf Schmerzensgeld wichtig. Diese belegt einerseits den Schaden und entscheidet andererseits über die Höhe des Schmerzensgeldes. Diese Beweise sind hilfreich:
Ärztliches Gutachten
Krankschreibung
Bescheinigung eines Unfallforschers
Überprüfungen eines Biomechanikers
Orthopädische Untersuchungsergebnisse
Neurologisches Attest
Psychologisches Gutachten
Achtung:
Eine zu hohe Schmerzensgeldforderung kann vom Gericht als Bereicherung angesehen werden. Dies kann den Anspruch mindern oder ungültig machen.
Der Anwalt hilft beim Schmerzensgeldantrag
Man kann zwar versuchen, sich ohne Anwalt einig zu werden, jedoch hat ein Anwalt für Schmerzensgeld mehr Erfahrung – die Chancen auf ein gerechtes Schmerzensgeld sind also um einiges höher. Außerdem hat nur ein Anwalt umfassende Akteneinsicht und weiß, wie ein Verfahren abläuft und wie vorzugehen ist. Bei einem Streitwert über 5000 Euro ist das Landgericht zuständig, hier besteht Anwaltpflicht. Ein Streitwert unter 5.000 Euro verlangt keinen Anwalt, das Amtsgericht vor Ort ist für die Verhandlungen zuständig.
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Außergerichtliche Einigung
Eine schriftliche Schmerzensgeldforderung ist notwendig, um beim Schädiger oder dessen Versicherung Schmerzensgeld einzufordern. Der Antrag kann ohne Anwalt erfolgen, in der Regel erweist sich dies als schwierig, da sich Versicherungen oft quer stellen.
Für den Antrag ist ein formloses Anschreiben zu verfassen, dieses sollte folgendes beinhalten:
Anschrift des Geschädigten
Anschrift der gegnerischen Versicherung
Name des Schädigers
Anliegen – Antrag auf Schmerzensgeld vom Schädiger an den Geschädigten
Mithaftungsquote des Geschädigten
Einschätzung des angemessenen Schmerzensgeldes
Frist für die Auszahlung
Außerdem sollten Nachweise über den Schaden, wie unter dem Punkt Beweismittel beigelegt werden.
Achtung:
Eine Abfindungserklärung von der gegnerischen Seite bzw. der Versicherung des Schädigers sollte nicht unterschrieben werden. Damit würde ein Zahlungsanspruch für noch entstehende Folgeschäden erlöschen.
Bei Außergerichtlicher Einigung mit einem Anwalt sind diese Schritte zu erledigen:
Anzeige bei der Polizei
Arztbesuch, Krankschreibung, Nachweise über Beeinträchtigung
Beratung mit dem Anwalt
Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite oder der Versicherung des Schädigers
Kommt es nicht zur Einigung, wird ein Klageprozess eingeleitet.
Hinweis:
Bei einem erfolgreichen Verfahren – außergerichtlich oder vor Gericht – trägt die gegnerische Partei die Gerichts- und Anwaltskosten.
Gerichtliche Einigung
Handelt es sich um einen Streitwert unter 5.000 Euro und man möchte auf einen Anwalt verzichten, muss man selbst eine Klageschrift verfassen. Diese muss folgende Punkte enthalten:
Datum der Klageerhebung
Name, Anschrift, Telefonnummer des Klägers
Bezeichnung und Anschrift des Gerichts
Name, Anschrift, Telefonnummer des Angeklagten
Konkrete Forderung – Höhe des Schmerzensgeldes
Begründung der Forderung und Schilderung des Unfalls
Nachweis der Ursache der Schäden, bzw. Beweismittel
Unterschrift des Klägers
Ist der Streitwert höher als 5.000 Euro oder man entscheidet sich auch unter diesem Wert für einen Anwalt, so kümmert sich dieser um den gesamten Ablauf.
Schmerzensgeld – Recht einfach erklärt
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist laut Gesetz eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden. Das Schmerzensgeld hat eine Ausgleichsfunktion für körperlich oder psychisch erlittene Schäden durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln eines Dritten.
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Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?
Anspruch auf Schmerzensgeld hat der Geschädigte. Kommt es bei einem Unfall, Mobbing, Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zu psychischen oder körperlichen Folgen, so hat man Anspruch auf Schmerzensgeld.
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Kann man Schmerzensgeld berechnen?
Die Höhe von Schmerzensgeld kann nicht vorausgesagt werden. Es gibt auch keinen universellen Rechner für die Bestimmung von Schmerzensgeld. Die Höhe ist abhängig vom individuellen Fall. Verschiedene Faktoren wie die Schwere der Verletzung und die Dauer der Heilung etc. beeinflussen die Höhe von Schmerzensgeld.
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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe von Schmerzensgeld?
Es gibt unterschiedliche Faktoren, welche die Höhe von Schmerzensgeld beeinflussen. Darunter zählen das Ausmaß der physischen oder psychischen Folgen, die Notwendigkeit, Anzahl und Umfang von Behandlungen und Operationen. Außerdem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Folgeschäden oder chronische Schäden, Zukunftsprognosen und die Auswirkung der Verletzungen auf den Alltag oder Beruf des Geschädigten. Der Grad der Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers sowie eine Verzögerung der Schadensregulierung durch den Schädiger oder dessen Versicherung beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes.
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Welche Beweise sind für den Schmerzensgeldantrag notwendig?
Egal ob für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung – für den Antrag und die Argumentation der Höhe von Schmerzensgeld sind Beweise notwendig. Beispiele sind ärztliche Gutachten, Krankschreibungen, eine Bescheinigung eines Unfallforschers, Überprüfungen eines Biomechanikers, orthopädische, neurologische oder psychologische Untersuchungsergebnisse sind vorzuweisen.
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Brauche ich für den Antrag auf Schmerzensgeld einen Anwalt?
Um einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen zu können ist nicht zwingend ein Anwalt notwendig. Ein Anwalt für Schmerzensgeld ist in jedem Fall hilfreich, da sich dieser um die Abwicklung des Verfahrens kümmert. Ab einer Schadenshöhe von 5000 Euro herrscht generell Anwaltpflicht. Bei einem erfolgreichen Verfahren bezahlt die gegnerische Seite Gerichts- und Anwaltskosten.
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Ist eine außergerichtliche Einigung für Schmerzensgeld möglich?
Bevor man einen Klageprozess einleitet, kann man versuchen, sich außergerichtlich auf Schmerzensgeld zu einigen. Dafür ist kein Anwalt notwendig, jedoch empfehlenswert. In vielen Fällen stellt sich die gegnerische Versicherung quer oder versucht die Höhe sehr gering zu halten. Ein Anwalt weiß worauf es ankommt und kann für das bestmögliche Ergebnis sorgen.
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