Verletzte Frau hat Anspruch auf Schmerzensgeld

Schmerzensgeld – Höhe, Anspruch, Beantragung

Ob Arbeitsunfall, Mobbing, Verkehrsunfall oder Folgen einer falschen Behandlung – der Unfallgeschädigte hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Ob sich dieses berechnen lässt, wie es beantragt wird und weitere rechtliche Informationen enthält der Beitrag.

Was ist ein Schmerzensgeld?


‌Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bezeichnet den körperlichen oder psychischen Schaden nach einem Unfall als einen immateriellen Schaden. Es handelt sich dabei um Schäden der höchstpersönlichen Lebenssphäre. Daher der Titel § 253 immaterieller Schaden

‌„(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
‌(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

‌Schmerzensgeld hat eine Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion. Das bedeutet, der Betroffene soll entschädigt werden, um für die Folgen eines Unfalls Ausgleich zu schaffen. Im Gesetzestext ist von einem Nichtvermögensschaden, einer billigen Entschädigung und von Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung die Rede. Auf diese Komponenten soll im Folgenden weiter eingegangen werden.

Nichtvermögensschaden


‌Da es sich um einen körperlichen und keinen materiellen Sachschaden handelt, wird von einem Nichtvermögensschaden gesprochen. Bei einem Autounfall können beispielsweise beide Arten von Schaden – also ein Sachschaden und ein Personenschaden vorliegen. Die Kosten für ein beschädigtes Fahrzeug sind leicht zu bestimmen und werden über die materielle Schadensregulierung beglichen. Wohingegen der Nichtvermögensschaden, also die körperlichen Wunden und Schmerzen vom immateriellen Schadenersatz erfasst werden.

Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung


‌Verschiedene Arten des immateriellen Schadens können vorliegen. Ein Behandlungsfehler kann eine Verletzung des Körpers nach sich ziehen. Eine Verletzung der Gesundheit kann beispielsweise durch einen Autounfall erfolgen. Wird gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen, kommt es zur Verletzung der Freiheit. Sexueller Missbrauch verstößt gegen die Wahrung der sexuellen Selbstbestimmung.

‌Auch emotionale Störungen bzw. psychische Schäden können Schmerzensgeld begründen. Beispielsweise Schockschäden, Depressionen, Neurosen oder posttraumatische Belastungsstörungen zählen dazu. Körperliche und psychische Schäden können geltend gemacht werden:
  • Körperliche Leiden – Schleudertrauma etc.
  • Seelische Folgen – Depressionen, Angstzustände, auch durch Mobbing verursacht
  • Chronische Leiden
  • Todesfälle – beispielsweise bei Erleiden eines Schockschadens durch den plötzlichen Tod eines Angehörigen
  • Pflegebedarf als Folge eines Unfalls
  • Arbeitsausfälle oder -unfähigkeit
  • Billige Entschädigung


    ‌Die Formulierung der billigen Entschädigung ermöglicht dem Richter einen gewissen Spielraum und freie Entscheidungsgewalt. Das Schmerzensgeld wird jeweils individuell bestimmt. Für dessen Bestimmung gibt es also keinen universellen Rechner. Vielmehr gibt es einen dynamischen Prozess, der menschliches Gerechtigkeitsempfinden widerspiegelt. Eine billige Entschädigung bedeutet also, dass sämtliche Umstände eines jeden einzelnen Falls betrachtet werden, um ein angemessenes Schmerzensgeld zu vereinbaren.

    Schmerzensgeldhöhe, Tabellen und Berechnungskriterien


    ‌Es gibt also kein universell einsetzbares Berechnungsverfahren für die Höhe von Schmerzensgeld. Vielmehr wird es individuell durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Es müssen sowohl die Umstände des Geschädigten als auch die des Schädigers miteinbezogen werden.

    Faktoren auf Seiten des Geschädigten


    ‌Vor allem ist das Ausmaß des Schadens zu betrachten. Die Höhe und Dauer der erlittenen Schmerzen und Folgeschäden sind zu berücksichtigen.
    ‌Außerdem spielt es eine Rolle, wie lange der Geschädigte unter den Folgen leidet. Ist die Verletzung innerhalb einiger Tage verheilt oder kommt es zu Schäden, welche Monate oder Jahre anhalten?

    ‌Es stellt sich ebenso die Frage, ob eine Operation notwendig und wie intensiv der medizinische Eingriff ist. Wie lange ist der Krankenhausaufenthalt und kommt es zu längerer Arbeitsunfähigkeit?

    ‌Auch das Alter des Geschädigten wird in die Berechnung miteinbezogen. Ebenso wie die persönlichen Lebensumstände oder das Maß der Lebensbeeinträchtigung. Erleidet beispielsweise ein Klavierspieler andauernde Schäden an seinen Händen, so betrifft ihn das schwerer als jemand, der keinem vergleichbaren Hobby oder Tätigkeit nachkommt.

    ‌Auch bleibende Behinderungen, Narben oder Entstellungen sowie Zerrüttung von Ehe, Partnerschaft oder Familie sind ausschlaggebend für die Höhe des Schmerzensgeldes. Es stellt sich ebenso die Frage nach Mitverschulden, welches sich mindernd auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirkt.

    ‌Zusammengefasst handelt es sich um folgende Faktoren:

  • Ausmaß der physischen und psychischen Folgen
  • Notwendigkeit, Anzahl und Umfang von Behandlungen und Operationen
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Folgeschäden, chronische Schäden
  • Auswirkung auf Alltag oder Beruf
  • Zukunftsprognose
  • Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers
  • Verzögerung der Schadensregulierung durch Schädiger oder dessen Versicherung
  • Faktoren auf Seiten des Schädigers


    ‌Der Verschuldungsgrad ist eine der wichtigsten Einflussgrößen. Damit sich die Frage nach immateriellem Schadenersatz überhaupt stellt, muss der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ausnahme ist die Gefährdungshaftung – bei dieser entsteht durch rechtmäßiges Handeln zwangsläufig ein erhöhtes Risiko für die Umwelt.

    ‌Folgende Personen sind auch ohne Verschulden haftbar:

  • Tierhalter (§ 833 BGB)
  • Kraftfahrzeugführer (§ 7 StVG/Straßenverkehrsgesetz)
  • Pharmazeutische Unternehmen bei Arzneimittelschäden (§ 84 AMG/Arzneimittelgesetz)
  • Gefährliche Unternehmen wie Bahnbetriebe oder Bergwerke (§ 11 HPflG/Haftpflichtgesetz)
  • Flugzeughalter (§ LuftVG/Luftverkehrsgesetz)
  • Hinweis:
    Zögert der Schädiger oder dessen Versicherung die Auszahlung des Schmerzensgeldes absichtlich hinaus, kann dieses Verhalten eine Erhöhung zur Folge haben.

    Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfe


    ‌Wie bereits angemerkt, wird die Höhe von Schmerzensgeld stets für den Individualfall bestimmt. Einen universellen Rechner gibt es nicht. Über die Jahre hinweg sind jedoch Schmerzensgeldtabellen als Orientierungshilfen entstanden. Diese sammeln verschiedene Fälle und gerichtliche Beschlüsse, um Vergleichswerte herzustellen.

    ‌Beispiele sind:

  • Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, vom Rechtsanwalt Andreas Slizyk verantwortet – online einsehbar
  • Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm, vom ADAC herausgegeben – als Buch erhältlich
  • Celler Schmerzensgeldtabelle, gepflegt vom Oberlandesgerichtshof Celle – online verfügbar

  • ‌‌Der Anwalt und das Gericht werden sich, wenn möglich, an diesen Tabellen orientieren und die Höhe des Schmerzensgeldes an den Einzelfall anpassen.

    Verkehrsunfälle

      Verletzung

      HWS-Distorsion 1. Grades, einmonatige Arbeitsunfähigkeit, fast dreijähriger Heilungsprozess

      ‌Bruch zweier Wirbel

      ‌Dauerhafter, mittelschwerer rechtsseitiger Tinnitus

      Schmerzensgeld

      4000 Euro


      ‌10.000 Euro

      ‌12.000 Euro

      Urteil

      OLG Nürnberg, 2000


      ‌LG Coburg, 2009

      ‌OLG Naumburg, 2013

    Fahrradunfall

      Verletzung

      Schulterverletzung nach Sturz durch grundloses Hupen

      ‌Schienbeinbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden

      ‌Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden

      Schmerzensgeld

      200 Euro

      ‌11.250 Euro


      ‌75.000 Euro

      Urteil

      AG Frankfurt, 2007

      ‌OLG Hamm, 2014


      ‌OLG Hamm, 2014

    Motorradunfall

      Verletzung

      Prellung der linken Schulter

      ‌Schultergelenkssprengung

      ‌Riss von Leber und Gallenblase

      Schmerzensgeld

      800 Euro

      ‌5.500 Euro

      ‌200.000 Euro

      Urteil

      LG Detmold, 2016

      ‌OLG Schleswig-Holstein, 2012

      ‌OLG Coburg, 2005

    Sport- und Arbeitsunfall

      Verletzung

      Sehnenriss im Oberarm

      ‌Schwere Schulter- und Rückenverletzung nach Skiunfall

      ‌In Ausbildung befindliche Krankenschwester infiziert sich bei Blutabnahme mit Hepatitis C, schweres Verschulden des ausbildenden Arztes

      Schmerzensgeld

          1.000 Euro

      ‌  40.000 Euro

      ‌150.000 Euro

      Urteil

      LG Schweinfurt, 2010

      ‌LG Ravensburg, 2006

      ‌LAG Nürnberg, 2017

    Behandlungsfehler

      Verletzung

      Wundausbreitung im Fuß nach Operation

      ‌Nicht erkannter Minderwuchs bei 8-jährigme Mädchen

      ‌Verletzung des Rückenmarks während einer Operation

      Schmerzensgeld

        25.000 Euro

      ‌  40.000 Euro

      ‌250.000 Euro

      Urteil

      OLG Oldenburg, 2006

      ‌OLG Oldenburg, 2014

      ‌LG Münster, 2018

    Mobbing

      Verletzung

      Cybermobbing via Facebook mit Unterstellung der Homosexualität und Pädophilie

      ‌Systematische Persönlichkeitsverletzung vom Arbeitnehmer in 34 Fällen über ein Jahr hinweg

      ‌Mobbing durch nicht gerechtfertigte Aufgabenentziehung und Degradierung des Arbeitnehmers

      Schmerzensgeld

        1.500 Euro


      ‌17.500 Euro


      ‌53.000 Euro

      Urteil

      LG Memmingen, 2015


      ‌ArbG. Eisenach, 2005


      ‌ArbG. Leipzig, 2012

    Körperverletzung & Vergewaltigung

      Messerstichverletzungen im Brustkorb, keine inneren Verletzungen

      ‌Partnerin mit HIV infiziert, obwohl der Mann sich umfassend durchchecken lassen sollte, aber keinen HIV-Test machte

      ‌Sexueller Missbrauch von minderjährigem Kind durch Nachbarn der Großeltern
       1431,62 Euro


      ‌115.000 Euro



      ‌    7.500 Euro

      LG Heidelberg, 2000


      ‌LG München, 2016



      ‌LG Osnabrück, 2010

    Verletzung der Persönlichkeitsrechte & Freiheitsverletzung

      Verweigerter Einlass in Disko wegen dunkler Hautfarbe

      ‌Heimliche Observation eines Arbeitnehmers auf der Arbeit über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen

      ‌Ex-Freund stellt Nacktfotos seiner ehemaligen Freundin unter Nennung ihres Namens, Anschrift und ihrer Telefonnummer in Internet-Tauschbörse zum Download bereit
           900 Euro

      ‌10.000 Euro


      ‌25.000 Euro
      OLG Stuttgart, 2011

      ‌LAG Rheinland-Pfalz, 2017


      ‌LG Kiel, 2006

    Schmerzensgeld beantragen


    ‌Um zu seinem rechtmäßigen Schmerzensgeld zu kommen, muss man dieses richtig beantragen. Man kann es außergerichtlich mit dem Schädiger regeln – mit oder auch ohne Anwalt. Der Fall kann auch gerichtlich behandelt werden, ein Anwalt ist in dem Fall sehr empfehlenswert. Es ist jedoch immer von hoher Bedeutung, Beweismittel für die Beantragung von Schmerzensgeld zu sammeln und vorzuweisen.

    ‌Achtung: Zu beachten ist die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss der Antrag gestellt werden. In Einzelfällen bzw. bei noch nicht absehbaren Folgeschäden kann die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert werden.

    ‌Das Schmerzensgeld wird in der Regel zumindest teils von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. Es muss festgestellt werden, ob der Geschädigte ein Mitverschulden trägt. In dem Fall besteht dennoch Anspruch, der Mithaftungsanteil wird jedoch bei der Höhe berücksichtigt.

    Beweismittel für den Antrag auf Schmerzensgeld


    ‌Eine lückenlose Beweisführung ist für den Antrag auf Schmerzensgeld wichtig. Diese belegt einerseits den Schaden und entscheidet andererseits über die Höhe des Schmerzensgeldes. Diese Beweise sind hilfreich:

  • Ärztliches Gutachten
  • Krankschreibung
  • Bescheinigung eines Unfallforschers
  • Überprüfungen eines Biomechanikers
  • Orthopädische Untersuchungsergebnisse
  • Neurologisches Attest
  • Psychologisches Gutachten
  • Achtung:
    Eine zu hohe Schmerzensgeldforderung kann vom Gericht als Bereicherung angesehen werden. Dies kann den Anspruch mindern oder ungültig machen.

    Der Anwalt hilft beim Schmerzensgeldantrag


    ‌Man kann zwar versuchen, sich ohne Anwalt einig zu werden, jedoch hat ein Anwalt für Schmerzensgeld mehr Erfahrung – die Chancen auf ein gerechtes Schmerzensgeld sind also um einiges höher. Außerdem hat nur ein Anwalt umfassende Akteneinsicht und weiß, wie ein Verfahren abläuft und wie vorzugehen ist. Bei einem Streitwert über 5000 Euro ist das Landgericht zuständig, hier besteht Anwaltpflicht. Ein Streitwert unter 5.000 Euro verlangt keinen Anwalt, das Amtsgericht vor Ort ist für die Verhandlungen zuständig.

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    Außergerichtliche Einigung


    ‌Eine schriftliche Schmerzensgeldforderung ist notwendig, um beim Schädiger oder dessen Versicherung Schmerzensgeld einzufordern. Der Antrag kann ohne Anwalt erfolgen, in der Regel erweist sich dies als schwierig, da sich Versicherungen oft quer stellen.

    ‌Für den Antrag ist ein formloses Anschreiben zu verfassen, dieses sollte folgendes beinhalten:

  • Anschrift des Geschädigten
  • Anschrift der gegnerischen Versicherung
  • Name des Schädigers
  • Anliegen – Antrag auf Schmerzensgeld vom Schädiger an den Geschädigten
  • Mithaftungsquote des Geschädigten
  • Einschätzung des angemessenen Schmerzensgeldes
  • Frist für die Auszahlung

  • ‌‌Außerdem sollten Nachweise über den Schaden, wie unter dem Punkt Beweismittel beigelegt werden.
    Achtung:
    Eine Abfindungserklärung von der gegnerischen Seite bzw. der Versicherung des Schädigers sollte nicht unterschrieben werden. Damit würde ein Zahlungsanspruch für noch entstehende Folgeschäden erlöschen.
    ‌ ‌Bei Außergerichtlicher Einigung mit einem Anwalt sind diese Schritte zu erledigen:

  • Anzeige bei der Polizei
  • Arztbesuch, Krankschreibung, Nachweise über Beeinträchtigung
  • Beratung mit dem Anwalt
  • Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite oder der Versicherung des Schädigers

  • ‌Kommt es nicht zur Einigung, wird ein Klageprozess eingeleitet.
    Hinweis:
    Bei einem erfolgreichen Verfahren – außergerichtlich oder vor Gericht – trägt die gegnerische Partei die Gerichts- und Anwaltskosten.

    Gerichtliche Einigung


    ‌Handelt es sich um einen Streitwert unter 5.000 Euro und man möchte auf einen Anwalt verzichten, muss man selbst eine Klageschrift verfassen. Diese muss folgende Punkte enthalten:

  • Datum der Klageerhebung
  • Name, Anschrift, Telefonnummer des Klägers
  • Bezeichnung und Anschrift des Gerichts
  • Name, Anschrift, Telefonnummer des Angeklagten
  • Konkrete Forderung – Höhe des Schmerzensgeldes
  • Begründung der Forderung und Schilderung des Unfalls
  • Nachweis der Ursache der Schäden, bzw. Beweismittel
  • Unterschrift des Klägers

  • ‌‌Ist der Streitwert höher als 5.000 Euro oder man entscheidet sich auch unter diesem Wert für einen Anwalt, so kümmert sich dieser um den gesamten Ablauf.

    Schmerzensgeld – Recht einfach erklärt

    Was ist Schmerzensgeld?

    Schmerzensgeld ist laut Gesetz eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden. Das Schmerzensgeld hat eine Ausgleichsfunktion für körperlich oder psychisch erlittene Schäden durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln eines Dritten.

    ‌Weiterlesen: Was ist Schmerzensgeld?

    Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Anspruch auf Schmerzensgeld hat der Geschädigte. Kommt es bei einem Unfall, Mobbing, Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zu psychischen oder körperlichen Folgen, so hat man Anspruch auf Schmerzensgeld.

    ‌Weiterlesen: Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?

    Kann man Schmerzensgeld berechnen?

    Die Höhe von Schmerzensgeld kann nicht vorausgesagt werden. Es gibt auch keinen universellen Rechner für die Bestimmung von Schmerzensgeld. Die Höhe ist abhängig vom individuellen Fall. Verschiedene Faktoren wie die Schwere der Verletzung und die Dauer der Heilung etc. beeinflussen die Höhe von Schmerzensgeld.

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    Welche Faktoren beeinflussen die Höhe von Schmerzensgeld?

    Es gibt unterschiedliche Faktoren, welche die Höhe von Schmerzensgeld beeinflussen. Darunter zählen das Ausmaß der physischen oder psychischen Folgen, die Notwendigkeit, Anzahl und Umfang von Behandlungen und Operationen. Außerdem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Folgeschäden oder chronische Schäden, Zukunftsprognosen und die Auswirkung der Verletzungen auf den Alltag oder Beruf des Geschädigten. Der Grad der Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers sowie eine Verzögerung der Schadensregulierung durch den Schädiger oder dessen Versicherung beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes.

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    Welche Beweise sind für den Schmerzensgeldantrag notwendig?

    Egal ob für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung – für den Antrag und die Argumentation der Höhe von Schmerzensgeld sind Beweise notwendig. Beispiele sind ärztliche Gutachten, Krankschreibungen, eine Bescheinigung eines Unfallforschers, Überprüfungen eines Biomechanikers, orthopädische, neurologische oder psychologische Untersuchungsergebnisse sind vorzuweisen.

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    Brauche ich für den Antrag auf Schmerzensgeld einen Anwalt?

    Um einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen zu können ist nicht zwingend ein Anwalt notwendig. Ein Anwalt für Schmerzensgeld ist in jedem Fall hilfreich, da sich dieser um die Abwicklung des Verfahrens kümmert. Ab einer Schadenshöhe von 5000 Euro herrscht generell Anwaltpflicht. Bei einem erfolgreichen Verfahren bezahlt die gegnerische Seite Gerichts- und Anwaltskosten.

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    Ist eine außergerichtliche Einigung für Schmerzensgeld möglich?

    Bevor man einen Klageprozess einleitet, kann man versuchen, sich außergerichtlich auf Schmerzensgeld zu einigen. Dafür ist kein Anwalt notwendig, jedoch empfehlenswert. In vielen Fällen stellt sich die gegnerische Versicherung quer oder versucht die Höhe sehr gering zu halten. Ein Anwalt weiß worauf es ankommt und kann für das bestmögliche Ergebnis sorgen.

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