Nach dem Strafgesetzbuch können Strafen nicht für einen unbegrenzten Zeitraum verfolgt werden. Je nach Strafe liegen unterschiedliche Verjährungsfristen vor. Welche dies sind zeigt der Beitrag auf.
Verjährung – Definition
Verjährungsfristen werden nach der Schwere der Tat und der zu erwartenden Höchststrafe gesetzt. Im Strafrecht gibt es zwei Arten von Verjährung – die Verfolgungsverjährung und die Vollstreckungsverjährung diese wird nun kurz angeschnitten, auf die Verfolgungsverjährung wird genauer eingegangen.
Vollstreckungsverjährung nach § 79 StGB
Die Vollstreckungsverjährung tritt ein, wenn eine Strafe rechtskräftig verhängt wurde, die Strafverfolgung also abgeschlossen ist. Kann der Verurteilte innerhalb der Verjährungsfrist nicht ausfindig gemacht werden, darf die Strafe nicht mehr vollstreckt werden. Wie bei der Verfolgungsverjährung richtet sich der Zeitrahmen nach der Höhe des Strafmaßes.
Verfolgungsverjährung laut § 78 StGB
Die Strafverfolgungsverjährung bestimmt, wann eine Tat nicht mehr verfolgt bzw. geahndet wird. Wurde also nach einer gewissen Zeit die Tat noch nicht gerichtlich abgeurteilt, so kann sie nicht mehr verfolgt werden. Grund für die Verjährung ist, dass es immer schwieriger wird, eine Tat nachzuweisen, je mehr Zeit vergangen ist. Auch der Zusammenhang zwischen Strafe und Straftat lässt sich nach längerer Zeit nicht mehr herstellen.
Im Strafgesetzbuch (StGB) wird dies wie folgt geregelt:
Eine Tat wird nach einer gewissen Zeit nicht mehr verfolgt, wenn kein Täter ermittelt wird. Dies verhindert, dass eine Person vorbestraft werden kann oder einen Vermerk im Führungszeugnis erhält.
Ruhen einer Verjährung
Es kann vorkommen, dass Straftaten erst später verjähren und für eine Zeit lang ruhen, bevor die Frist beginnt. Ein Beispiel ist die Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Unabhängig von der zu erwartenden Strafe für den Täter ruht die Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers. Grund dafür ist, dass erst dann eine Anzeige erstattet werden kann. Weiters kann die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers ruhen. Dadurch soll das Opfer genügend Zeit haben, den Täter anzuzeigen. Nach dem Ruhen läuft die Verjährungsfrist weiter und beginnt nicht von vorne. Anders ist dies bei der Unterbrechung einer Verjährung.
Unterbrechung einer Verjährung
Eine Verjährungsfrist kann in besonderen Fällen auch unterbrochen werden. Nach Ende der Unterbrechung beginnt jedoch die Verjährungsfrist von vorne. Die Verjährungsfrist kann dadurch verlängert werden, jedoch maximal bis zum doppelten der ursprünglichen Frist.
Gründe für eine Verjährungsunterbrechung sind mitunter folgende:
Bei erster Vernehmung des Beschuldigten
Bei Bekanntgabe, dass gegen den Beschuldigten ermittelt wird
Beauftragung eines Sachverständigen, wenn der Beschuldigte vorher vernommen oder bekannt gegeben wurde
Bei richterlicher Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung
Bei Haftbefehl und Erhebung einer öffentlichen Klage oder Anberaumung einer Hauptverhandlung
Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer vorläufigen richterlichen Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit
Bei jeder Anordnung zur Aufenthaltsermittlung des Beschuldigten oder zur Sicherung von Beweisen
Verfolgungsverjährungsfristen Übersicht
Die Verjährungsfrist ist für jede einzelne Tat zu beurteilen. Eine Tabelle hilft, um sich einen groben Überblick zu verschaffen:
Höchstmaß der drohenden Strafe
Lebenslange Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren
Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis zu zehn Jahre
Freiheitsstrafe von mehr als 1 bis zu 5 Jahre
Übrige Taten
Verjährungsfrist ab Beendigung der Tat
30 Jahre
20 Jahre
10 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
Steuerhinterziehung
Ein außerordentlicher Fall ist die Verjährung von Steuerhinterziehung. Denn hierbei greift nicht nur das Strafrecht alleine. Das Steuerrecht regelt ebenfalls die Verjährung von Steuerhinterziehung.
Strafrecht
Im Strafrecht werden für Steuerhinterziehung je nach Schwere grundsätzlich Freiheitsstrafen oder Geldstrafen angesetzt. Dementsprechend liegt die Verfolgungsverjährung des Straftatbestandes bei entweder 5 Jahren bei leichten Fällen. Hanelt es sich um schwerwiegende Steuerhinterziehung, liegt die Verfolgungsverjährung bei 10 Jahren.
Die Verjährung von Steuerhinterziehung beginnt aus strafrechtlicher Sicht mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Tat. Hierbei ist wiederum zwischen Veranlagungssteuern und Fälligkeitssteuern zu unterscheiden. Die Hinterziehung von Veranlagungssteuern ist mit Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids vollendet, zeitgleich beginnt die Frist der Verfolgungsverjährung. Bei Fälligkeitssteuern beginnt die Frist mit Eingang der Anmeldung beim Finanzamt – in besonderen Fällen gibt es Ausnahmen.
Die Verjährung von Steuerhinterziehung beginnt aus strafrechtlicher Sicht mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Tat. Hierbei ist wiederum zwischen Veranlagungssteuern und Fälligkeitssteuern zu unterscheiden. Die Hinterziehung von Veranlagungssteuern ist mit Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids vollendet, zeitgleich beginnt die Frist der Verfolgungsverjährung. Bei Fälligkeitssteuern beginnt die Frist mit Eingang der Anmeldung beim Finanzamt – in besonderen Fällen gibt es Ausnahmen.
Steuerrecht
Das Steuerrecht sieht bei Steuerhinterziehung eine Nachbesserung der unrichtigen Steuererklärung vor – also eine Steuernachzahlung. Pro Jahr kommen Zinsen in Höhe von 6 % dazu. Im Steuerrecht spricht man von der Festsetzungsfrist, dies ist der Zeitraum in welchem ein Steuerbescheid ausgestellt, geändert oder aufgehoben werden kann. In der Regel beträgt die Verfolgungsverjährung bzw. Festsetzungsverjährung 10 Jahre. In leichtfertigen Fällen liegt die Frist bei 5 Jahren.
Der Fristbeginn ist grundsätzlich der letzte Tag des Kalenderjahres, in dem die unrichtige Steuererklärung abgegeben wurde – also der 31. Dezember.
Steuerhinterziehung kann also strafrechtlich als auch steuerrechtlich verfolgt werden und mehrere Strafen nach sich ziehen. Ebenfalls die Verfolgungsverjährung ist unterschiedlich. Auch diese können, wie oben beschrieben, durch Unterbrechungen verlängert werden. Aufgrund der Komplexität ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt in den Bereichen Steuer- und Strafrecht beraten zu lassen.
Der Fristbeginn ist grundsätzlich der letzte Tag des Kalenderjahres, in dem die unrichtige Steuererklärung abgegeben wurde – also der 31. Dezember.
Steuerhinterziehung kann also strafrechtlich als auch steuerrechtlich verfolgt werden und mehrere Strafen nach sich ziehen. Ebenfalls die Verfolgungsverjährung ist unterschiedlich. Auch diese können, wie oben beschrieben, durch Unterbrechungen verlängert werden. Aufgrund der Komplexität ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt in den Bereichen Steuer- und Strafrecht beraten zu lassen.
Rat vom Anwalt
Bei Fragestellungen nach Verjährung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Strafverteidiger heranzuziehen. Dieser kann in die Akten einsehen und den Fall prüfen. Der Anwalt kann Besonderheiten erkennen und ermitteln, ob die Verfolgung oder Vollstreckung einer Tat bereits verjährt ist.
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Strafverfolgungsverjährung – Recht einfach erklärt
Wann ist die Verfolgung einer Straftat verjährt?
Im § 78 StGB ist geregelt, welche Tat wann verjährt. Gegliedert werden die Verjährungsfristen nach Schwere der Straftat. Eingeordnet werden sie nach dem höchstmöglichen Strafmaß. Taten, deren Höchste Strafe eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist, werden nach 30 Jahren nicht mehr verfolgt. Drohen höchstens Freiheitsstrafen mit mehr als 10 Jahren, werden diese nach 20 Jahren nicht mehr verfolgt. Nach 10 Jahren werden Straftaten mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mehr als 5 bis 10 Jahren nicht mehr verfolgt. Liegt die höchste Freiheitsstrafe bei mehr als 1 bis 5 Jahre, werden diese nach 5 Jahren nicht mehr verfolgt. Alle übrigen Taten, mit geringeren Höchststrafen als einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr, haben eine Verfolgungsverjährungsfrist von 3 Jahren.
Weiterlesen: Wann ist die Verfolgung eine Straftat verjährt?
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Wann wird Steuerhinterziehung nicht mehr verfolgt?
Steuerhinterziehung wird strafrechtlich und steuerrechtlich verfolgt. Demnach gibt es nicht nur verschiedene Strafen, sondern auch unterschiedliche Verfolgungsverjährungen. Laut Strafrecht liegt die Verfolgungsverjährung bei 10 Jahren, in leichten Fällen bei 5. Im Steuerrecht handelt es sich um eine Festsetzungsverjährung – diese beträgt in normalen Fällen 10 Jahre und bei leichtfertigen Fällen 5.
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Welche Taten verjähren nicht?
Laut § 78 StGB verjähren Verbrechen nach § 211 nie. Bei derartigen Verbrechen handelt es sich um Mord. Dies kann also immer verfolgt und bestraft werden.
Weiterlesen: Welche Taten verjähren nicht?
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Welche Taten werden nach 5 Jahren nicht mehr verfolgt?
Verfolgungsverjährungsfristen werden nach dem höchsten Strafmaß der Tat angesetzt. Bei Taten, denen höchstens eine Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahren droht, werden nach 5 Jahren nicht mehr verfolgt.
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Welche Taten werden nach 10 Jahren nicht mehr verfolgt?
Verfolgungsverjährungsfristen werden nach dem höchsten Strafmaß der Tat angesetzt. Bei Taten, denen höchstens eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahr bis 10 Jahren drohen, werden nach 10 Jahren nicht mehr verfolgt.
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Was ist der Unterschied zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung?
Im Strafgesetzbuch (StGB) wird unterschieden zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Die Strafverfolgungsverjährung ist der Zeitraum, in der eine Straftat noch verfolgt wird, also noch keine Strafe angeordnet wurde. Danach beginnt die Vollstreckungsverjährung. Diese tritt ein, sobald eine Strafe rechtskräftig verhängt wurde.
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Wie wird Strafverfolgungsverjährung geregelt?
Die Strafverfolgungsverjährung wird im Strafgesetzbuch (StGB) im § 78 StGB geregelt. Grund für die Verjährung einer Strafverfolgung ist, dass je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger eine Tat nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich werden die Fristen der Verfolgungsverjährung nach Schwere der Tat gegliedert. Mord verjährt nie.
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Kann die Frist einer Strafverfolgungsverjährung verlängert werden?
Die Verfolgungsverjährung einer Straftat kann für eine Zeit lang ruhen und später verjähren. Beispielsweise sexueller Missbrauch Minderjähriger ruht bis das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat oder bis zum Ende des 30. Lebensjahres. Grund dafür ist, dass das Opfer erst mit Volljährigkeit eine Anzeige machen kann und genug Zeit haben soll, sich vom Täter zu distanzieren und eine Anzeige machen zu können. Nach dem Ruhen der Frist läuft sie vom alten Standpunkt aus weiter. Anders ist dies bei der Unterbrechung einer Verjährung. In besonderen Fällen kann die Verfolgung unterbrochen werden. Ein Beispiel hierfür ist, wenn der Beschuldigte das erste Mal vernommen wird. Nach dieser Zeit beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorne. Die Verfolgungsverjährung kann jedoch maximal so weit verlängert werden, bis das Doppelte der ursprünglichen Frist erreicht wurde.
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