Warenbetrug ist eine Form des Betrugs, der oft auf Online-Marktplätzen im Internet begangen wird. © Adobe Stock | Oulaphone

Warenbetrug – was tun, wenn die bestellte Ware nicht ankommt?

Sie haben Ihre Traumhandtasche im Internet bestellt und sogar schon bezahlt – aber nun kommt sie nicht an? Warenbetrug im Internet ist keine Seltenheit und kann strafrechtlich verfolgt werden. Wie Sie vorgehen können und welche Strafen bei einer Anzeige drohen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Was ist Warenbetrug?


‌Warenbetrug ist eine Art des Betruges, welcher in § 263 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt wird. Dabei werden Waren zum Kauf angeboten, die es gar nicht gibt oder die mit Absicht nicht verkauft werden sollen. Meist arbeiten Warenbetrüger mit der Absicht, Geld vom Käufer zu erhalten – die Ware bekommt der Käufer dabei allerdings nie zu Gesicht. 

‌Warenbetrug kommt häufig auf Online-Verkaufsplattformen vor, auf denen sich teilweise Privatpersonen als Käufer und Verkäufer gegenüberstehen. Denn bei Privatverkäufen muss keine Gewährleistung zugesprochen werden, was für Betrüger Vorteile darstellt. Meist erhalten die Käufer im Fall von Warenbetrug keine Ware, es kommt aber auch vor, dass sie nur ein gefälschtes Produkt erhalten. 

‌Anzeigen wegen Warenbetrugs werden des Öfteren zu Unrecht erhoben, weil der Tatbestand des Betruges nicht vollständig erfüllt ist. Eine große Rolle spielt dabei die Absicht des Verkäufers, schon bei Beginn des Vertragsabschlusses keine Gegenleistung versenden zu wollen. Der Verkäufer muss sich außerdem durch das Geld, das ihm der Käufer überweist, bereichern.

Wo liegt der Unterschied zu Warenkreditbetrug?


‌Warenkreditbetrug liegt üblicherweise dann vor, wenn ein Käufer eine Ware bestellt, diese aber nicht bezahlt. In diesem Fall wird der Tatbestand des Betruges dadurch erfüllt, dass dem Käufer seine Zahlungsunfähigkeit bewusst ist und er dennoch Waren bestellt. 

‌Ebenfalls unter Warenkreditbetrug fällt, wenn jemand immer wieder neue Accounts auf einer Online-Bestellwebsite mit falschen oder gestohlenen Rechnungsadressen oder Identitäten macht. Während die Ware dann an eine richtige Adresse geliefert wird, kann die Rechnung und eine Mahnung nicht zugestellt werden.

Wann liegt kein Warenbetrug vor?


‌Nicht immer liegt sofort Warenbetrug vor, wenn ein Paket nicht geliefert wird, obwohl man schon bezahlt hat. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, welche Sie nachfolgend lesen können.

Paket ist verloren gegangen


‌Es kann vorkommen, dass der Verkäufer das Paket losgeschickt hat, es aber nie oder mit großer Verspätung ankommt. Dem kann zugrunde liegen, dass immer wieder Pakete von Paketherstellern verloren gehen. Die Ursache kann beispielsweise ein Fehler in der Logistik sein, wodurch die Ware eine Zeit lang nicht gefunden werden kann. Möglicherweise ist der Paketdienst auch überlastet, was gerade in der Zeit vor Weihnachten immer öfter vorkommt. 

‌Auf der anderen Seite können auch Dritte dafür verantwortlich sein, dass ein Paket seine Zustelladresse nicht erreicht. Sind die Empfänger nicht zu Hause, werden Pakete oft einfach in der Hauseinfahrt oder vor der Haustüre abgestellt. Das stellt für andere Personen eine leichte Gelegenheit dar, sich des Paketes zu bereichern. Ohne eine Sendungsverfolgung kann der Verkäufer dann nicht beweisen, dass die Ware zugestellt wurde. Das Paket wird den Käufer somit nie erreichen und er stellt womöglich eine Anzeige wegen Warenbetrug. Der Tatbestand für Betrug ist in diesem Fall allerdings nicht erfüllt.

Ware wurde versehentlich nie abgeschickt


‌Auf der anderen Seite kann es auch passieren, dass der Verkäufer die Ware wirklich nicht abgeschickt hat. Es kommt immer wieder vor, dass Verkäufer vergessen, ein Paket zur Post zu bringen. Auch besondere Umstände wie beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt oder andere Ausnahmesituationen machen das bloße Nichtversenden der Ware nicht zu einem Warenbetrug. 

‌Es gilt nicht einmal dann als Warenbetrug, wenn der Verkäufer mit Absicht das Paket nicht verschickt hat. Denn für einen Betrug muss er bereits beim Täuschungszeitpunkt bewusst beabsichtigt haben, sich rechtswidrig zu bereichern. Das zu beweisen, stellt sich äußerst schwierig dar.

Ware nicht erhalten? – so können Sie reagieren


‌Wenn das bestellte Paket nicht ankommt, ist das natürlich ärgerlich. Doch anstatt sofort auf Warenbetrug zu schließen und eine Anzeige zu stellen, sollten zunächst andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Verkäufer kontaktieren


‌Als ersten Schritt sollte der Verkäufer kontaktiert und das Gespräch gesucht werden. Möglicherweise war es wirklich nur ein Versehen oder in der Logistik ist etwas falsch gelaufen. Am besten wird dieser Kontakt in Schriftform geführt, da dies später falls notwendig als Beweis gilt.

Anzeige wegen Warenbetrug


‌Lässt der Verkäufer nicht mit sich sprechen oder ist nicht zu erreichen, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Die Polizei wird folglich durch Mahnungen versuchen, den Verkäufer zum Erbringen seiner Leistung zu bewegen. Diese bleiben im Fall von Betrügern jedoch meist ohne Erfolg. 

‌Der Käufer kann dann eine Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB stellen. In Folge dessen wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um dem angezeigten Verdacht nachzugehen. Ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht, so wird das Ermittlungsverfahren geschlossen und die Staatsanwaltschaft erhebt eine öffentliche Klage. Gegen den Beschuldigten wird dann gerichtlich mit einem Strafbefehl oder einer Anklageerhebung vorgegangen. 

‌Kann dem Angeklagten der Vorsatz in der Gerichtsverhandlung nachgewiesen werden, erfolgt ein Urteil nach § 263 StGB. In einem Fall vom Landesgericht Frankenthal, bei dem mehrere Betrugsfälle begangen wurden, ist der Angeklagte beispielsweise zu zwei Jahren Haft verurteilt worden (Az: 5410 Js 14890/11.2 KLs). Wurde der Verkäufer des Warenbetruges schuldig gesprochen, kann der Käufer zusätzlich Schadenersatz fordern. Möglich ist beispielsweise, dass die bestellte Ware dringend gebraucht wurde. Nun muss sie auf anderem Wege besorgt werden, was auf einen wesentlich höheren Preis hinausläuft. In diesem Fall können Sie zumindest die Differenz vom Verkäufer verlangen.

Strafe für Warenbetrug


‌Bei einer Verurteilung wegen Warenbetrugs ist generell mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen. Ist der Verkäufer nicht vorbestraft, kommt es aber vermutlich nicht zu einer Haftstrafe. Zudem gibt es noch die Möglichkeit auf eine Strafmilderung, wie weiter unten ausgeführt wird. 

‌Oft endet eine Anzeige wegen Warenbetrugs mit einer Geldstrafe für den Verurteilten. Diese beträgt meist zwischen fünf und zwanzig Tagessätzen. Dazu kommt, dass ein Eintrag in das Bundeszentralregister und das Führungszeugnis erfolgt. 

‌Liegt ein besonders schwerer Fall von Betrug vor – ein sogenannter Qualifikationstatbestand nach § 263 (3) StGB – kann das Strafmaß sogar ein Ausmaß von sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe erreichen. Zu diesen Fällen zählen:
‌In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ‌ 

‌‌1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, ‌ ‌

‌2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, ‌ ‌

‌3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, ‌ ‌

‌4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht oder ‌ 

‌‌5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. ‌ ‌ 
‌§ 263 (3) StGB

Mögliche Strafminderung


‌Eine Strafminderung kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass der Beschuldigte ein Geständnis vor Gericht ablegt. Auch eine baldige Selbstanzeige bei der Polizei verhilft zu einer geringeren Strafe. Zudem ist es hilfreich, wenn der Schaden freiwillig beseitigt wird. Etwa dadurch, dass das Geld für die nicht erhaltenen Ware zurückgegeben wird. 

‌Kann der Beschuldigte einen Beweis vorbringen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat, kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens. Das ist auch dann der Fall, wenn die Schuld als gering anzusehen ist und an der Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht.

Vorgehen als Beschuldigter


‌Gerät man in den Verdacht, Warenbetrug begangen zu haben, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Wenn dieser bestenfalls schon Erfahrung mit Betrugsfällen im Internet hat, kann er über alle weiteren Möglichkeiten informieren. 

‌Grundsätzlich haben Beschuldigte zunächst das Recht zu schweigen. Sie müssen also nicht in jedem Fall zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, wenn sie ein Vorladungsschreiben erhalten haben. Inwiefern es besser ist, zu der Vernehmung zu gehen, kann ein Anwalt am besten entscheiden. Denn er kann Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. So hat auch der Beschuldigte die Möglichkeit, Einsicht in die Akte zu nehmen und zu überprüfen, was gegen ihn vorliegt. Anhand dessen kann folglich entschieden werden, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Auch kann der Anwalt darauf basierend sehen, ob eine Einlassung – also eine Aussage des Beschuldigten – notwendig ist. Wird das Aussageverweigerungsrecht in Anspruch genommen, sollte er auch nicht zu der polizeilichen Vorladung gehen. 

‌In einigen Fällen konnten Anwälte bereits nach der Akteneinsicht eine Einstellung des Verfahrens erwirken, wenn die Beweislage dafürgesprochen hat. Werden Sie des Warenbetrugs beschuldigt, sollten Sie daher immer Rechtsbeistand zu Hilfe ziehen.

Warenbetrug – Recht einfach erklärt

Was versteht man unter Warenbetrug?

Bei Warenbetrug werden Waren (zumeist online) angeboten, die nicht vorhanden sind oder nicht verkauft werden sollen. Der Käufer bezahlt dafür, ohne die Ware daraufhin zu erhalten. 

‌Weiterlesen: Was versteht man unter Warenbetrug?

Was ist Warenkreditbetrug?

Bei Warenkreditbetrug bestellt jemand eine Ware, bezahlt diese aber nicht. Dass die Person nicht zahlen wird, ist ihr schon vor der Bestellung bewusst. 

‌Weiterlesen: Was ist Warenkreditbetrug?

Was gilt nicht als Warenbetrug?

Es kann passieren, dass Pakete durch einen Lieferdienst verloren gehen. Außerdem wird manchmal vergessen, die Ware abzuschicken. Hier besteht keine Absicht, den Käufer zu betrügen. 

‌Weiterlesen: Was gilt nicht als Warenbetrug?

Wie kann man gegen Warenbetrug vorgehen?

Zunächst kann Kontakt zum Verkäufer Irrtümer aus dem Weg schaffen. Liegt echter Betrug vor, sollte eine Anzeige wegen Warenbetrugs nach § 263 StGB aufgegeben werden. 

‌Weiterlesen: Wie kann man Anzeige wegen Warenbetrug stellen?

Welche Strafe gibt es auf Warenbetrug?

Das Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei besonders schwerem Betrug gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. 

‌Weiterlesen: Welche Strafe gibt es auf Warenbetrug?

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