Wer Steuern hinterzieht macht absichtlich falsche oder fehlende Angaben, um sich einen Steuervorteil zu verschaffen. Dieses Handeln wird mit aller Härte behördlich verfolgt und kann zu hohen Geld- oder sogar zu Freiheitsstrafen führen.
Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht
Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt im Steuerstrafrecht. Die Abgabenordnung (AO) beschreibt die Steuerhinterziehung in § 370. Demnach begeht Steuerhinterziehung, wer vorsätzlich durch falsche oder unvollständige Angaben eine Steuerverkürzung herbeiführt oder einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erzielt. Wer:
1. Unrichtige oder unvollständige Angaben an Finanzbehörden oder andere Behörden weitergibt,
2. steuerlich erhebliche Tatsachen vor der Finanzbehörde verschweigt oder
3. keine verpflichtenden Steuerzeichen oder Steuerstempel verwendet.
Die Tat kann sowohl durch aktives Tun als auch durch pflichtwidriges Unterlassen begangen werden.
Auch der Versuch ist Strafbar. Als Täter kann immer nur eine natürliche Person gelten, beispielsweise keine GmbH, sondern ihr Geschäftsführer, Steuerberater etc.
Beispiele der Steuerhinterziehung sind:
Falsche Gewinnermittlung – Abrechnen privater Taxifahrten und Hotelübernachtungen als Geschäftsreise
Scheingeschäfte – Auszahlen des Haushaltsgeldes als Lohn an den Partner
Unterlassen – Erwirtschaften des Lebensunterhalts durch Verkauf auf Internetbörsen, ohne dies beim Finanzamt anzugeben
Dabei gibt es verschiedene Arten der Steuerhinterziehung:
Einkommenssteuerhinterziehung
Umsatzsteuerhinterziehung
Erbschaftssteuerhinterziehung
Schenkungssteuerhinterziehung
Körperschaftssteuerhinterziehung
Gewerbesteuerhinterziehung
Lohnsteuerhinterziehung
Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Bei Steuerhinterziehung kann es zu Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren kommen. In schweren Fällen steigt die Freiheitsstrafe auf bis zu zehn Jahre, eine Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich. Zusätzlich zur Geldstrafe müssen die hinterzogenen Steuern zuzüglich 6 % Zinsen jährlich zurückgezahlt werden. Für Steuerhinterziehung kann keine Straftabelle erstellt werden, da stets der Einzelfall mit möglichen Milderungs- und Strafschärfungsgründen beurteilt wird.
Besonders schwere Fälle liegen vor, wenn im Rahmen einer Bande gehandelt wird, mehrfach Belege gefälscht werden oder ein Amtsträger seine Stellung missbraucht. Auch eine Steuerhinterziehung in besonders großem Ausmaß, ab einem Betrag von 50.000 Euro, stellt einen besonders schweren Fall dar. Ebenso wie die Steuerverkürzung über Drittstaatengesellschaften, also einer Personengesellschaft, Körperschaft, Vermögensmasse, deren Sitz außerhalb der EU oder Europäischer Freihandelszone liegt.
Als strafmildernd können verschiedene Faktoren wirken:
Persönliche Faktoren wie Krankheit, Alter, Bildungsstand, steuerliche Unerfahrenheit
Handeln für eine Firma, nicht aus Eigennutz
Steuerlich korrektes Verhalten bis zur Tat
Aktives Mitwirken bei der Sachverhaltsaufklärung
Umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern
Beendigung der Steuerhinterziehung aus eigenem Betrieb
Steuerhinterziehung über einen kurzen Zeitraum
Erfüllen der aktuellen steuerlichen Pflichten
Darüber hinaus können sich einige Faktoren auch strafschärfend auswirken:
Ausschließliches Handeln aus Eigennutz
Steuerliches Vorwissen des Täters
Verstricken anderer Personen in den Betrug
Vergehen mit System und über einen langen Zeitraum
Vorstrafen des Täters
Behinderung der Tataufklärung, beispielsweise durch das Vernichten von Beweisen
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Bevor eine Steuerhinterziehung behördlich entdeckt wird, gibt es die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Diese verhindert ein Verfahren und somit Geld- oder Freiheitsstrafen, es müssen lediglich die hinterzogenen Steuern inklusive Nachzahlungs- und Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % jährlich zurückgezahlt werden. Sobald die Straftat entdeckt wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr zur Selbstanzeige. Wer sich für eine Selbstanzeige entscheidet, sollte sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, beispielsweise an einen Anwalt für Steuerrecht. Dieser hilft bei der komplexen Angelegenheit denn das Verfahren bietet eine Vielzahl an Fehlerquellen.
Die Selbstanzeige erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Es müssen alle Zahlen korrigiert werden, im Anschluss werden die fehlenden Steuern zuzüglich Zinsen nachgezahlt, möglicherweise kommt es zu einem Zuschlag.
Verjährung von Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung wird strafrechtlich als auch steuerrechtlich verfolgt. Daraus ergeben sich zwei Fristen der Verfolgungsverjährung. Strafrechtlich verjährt die Verfolgung von Steuerdelikten nach fünf Jahren und in schweren Fällen nach zehn. Die Frist beginnt mit der Beendigung der Tat, also mit Bekanntgabe des Steuerbescheids. Die steuerliche Festsetzungsfrist beträgt mindestens zehn Jahre.
Anwaltliche Hilfe
Bei einem Steuerverfahren sollte man sich an einen Anwalt für Steuerrecht wenden. Dieser wird im Verfahren versuchen, den Tatbestand und die Höhe der unterschlagenen Steuer abzuschwächen. Außerdem kann der Anwalt alle Strafmildernden Faktoren in die Verteidigungsstrategie miteinbeziehen.
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Steuerhinterziehung – Recht einfach erklärt
Was ist Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung ist das wichtigste Delikt im Steuerstrafrecht. Wer Steuerhinterziehung begeht, macht vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung, um sich selbst einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen. Die Tat der Steuerhinterziehung kann entweder durch ein aktives Tun oder durch bewusstes Unterlassen getätigt werden.
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Wann ist Steuerhinterziehung strafbar?
Wer vorsätzlich, also absichtlich und wissentlich Steuern hinterzieht macht sich strafbar. Bereits der Versuch der Steuerhinterziehung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
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Was muss ich tun, um Strafmilderung zu erhalten?
Es gibt verschiedene Faktoren, welche sich strafmildernd auswirken können. Persönliche Faktoren wie Krankheit, Alter oder steuerliche Unerfahrenheit können eine Strafe abschwächen. Handelt man für eine Firma und nicht aus Eigennutz, kann sich dies ebenso positiv auswirken. Wer sich bis zur Tat steuerlich korrekt verhalten hat, aktiv an der Aufklärung mitwirkt, umgehend fehlende Steuern nachzahlt oder von selbst die Steuerhinterziehung beendet, zeigt strafmilderndes Verhalten. Eine Steuerhinterziehung über einen kurzen Zeitraum sowie das Erfüllen der aktuellen steuerlichen Pflichten zählen ebenso zu strafmildernden Umständen.
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Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Bei Steuerhinterziehung kommt es einerseits zu Nachzahlungen der hinterzogenen Steuer zuzüglich Hinterziehungszinsen in Höhe von jährlich 6 %. Zusätzlich dazu kommt es noch zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Wobei die Höhe der Freiheitsstrafe bei 5 Jahren liegt. In besonders schweren Fällen steigt diese auf 10 Jahre.
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Wo kann ich Selbstanzeige erstatten?
Um Zusätzlichen Strafen wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, kann man sich selbst anzeigen. Die Selbstanzeige macht man beim zuständigen Finanzamt. Alle unrichtigen Zahlen müssen dafür korrigiert und in richtiger Form eingereicht werden. Die fehlenden Steuern müssen nachgezahlt werden. Je nach Einzelfall kann es zu Zuschlägen kommen.
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Was bewirkt Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?
Wer sich selbst beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung anzeigt, noch bevor die Behörden auf die Straftat aufmerksam werden, kann einer strafrechtlichen Verfolgung entgehen. Somit entgeht man Geld- und Freiheitsstrafen. Die hinterzogenen Steuern müssen dennoch zuzüglich Hinterziehungszinsen nachgezahlt werden.
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Welchen Anwalt brauche ich bei Steuerhinterziehung?
Bei einem Verfahren auf Grund von Steuerhinterziehung hilft ein Anwalt aus dem Steuerrecht. Dieser kann auch bei einer Selbstanzeige beratend tätig sein. Im Verfahren kennt er Strafmildernde Faktoren und baut diese in seine Verteidigungsstrategie ein.
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Verjährt Steuerhinterziehung?
Die Verjährung von Steuerhinterziehung wird einerseits im Strafrecht geregelt, wo die Straftat nach 5 Jahren ab Beendigung der Tat verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Bekanntgabe der unrichtigen Steuer. Im Steuerrecht beträgt die Festsetzungsfrist mindestens 10 Jahre, diese Frist kann je nach Fall auch länger sein.
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