Wildunfälle mit Rehen an Feldwegen und Waldrändern © Adobe Stock | gallinago_media

Wildunfall: Wie verhalte ich mich richtig?

Fünf Prozent aller Unfälle sind Wildunfälle, die durch den Zusammenstoß mit einem Tier oder einem Ausweich- bzw. Bremsmanöver verursacht werden. Es stellt sich die Frage, wie man einen Wildschaden vermeiden kann und wie man sich verhalten sollte, wenn der Crash unvermeidbar war.

Wildunfall: Tipps für Autofahrer


‌Jedes Jahr kommt es auf deutschen Straßen laut Angaben des Statistischen Bundesamts zu fast 300.000 Wildunfällen mit deutlich steigender Tendenz. Hinter dieser Zahl verbergen sich mehr als 2.500 verletzte Menschen, 20 Todesopfer und mehr als eine Million verletzte oder getötete Tiere. Am häufigsten sind Rehe in Wildunfälle verwickelt und die Zahl der Unfälle mit Wildschweinen steigt jedes Jahr stark an. 

‌Ein großer Teil der Landstraßen führt durch Waldgebiete oder Felder, die Heimat verschiedener Tierarten sind. Der Anblick von Rehen, die sich in sicherer Entfernung zur Straße aufhalten, ist für die meisten Autofahrer erfreulich. Leider wird aus der Naturidylle eine tödliche Gefahr für Menschen und Tiere, wenn diese plötzlich aus dem Dickicht auftauchen und auf die Straße laufen. Besonders gefährlich ist die Zeit der Dämmerung im Herbst. Jetzt sind Wildschweine und Rehe sehr aktiv und überqueren leider oft die Straßen. Hinzu kommen ungünstige Sichtverhältnisse durch Regen und Nebel. Wenn herabgefallenes Laub außerdem den Bremsweg verlängert, steigt die Gefahr des Zusammenpralls. Eine Kollision ist für alle Beteiligten lebensgefährlich. 

‌Optimal wäre eine Reaktion, die den Zusammenprall verhindert. Im folgenden Artikel werden die Fragen beantwortet, wie man einen Wildunfall vermeiden kann und wie man sich richtig verhält, wenn es doch gekracht hat. Darüber hinaus wird erläutert, wer den Schaden bezahlt.

Drastische Folgen eines Wildunfalls


‌Wildunfälle verursachen schwere Personenschäden und Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, und zwar nicht nur, wenn Sie mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometer wirkt beim Zusammenstoß mit einem Wildschwein die Kraft von 3,5 Tonnen auf Ihr Fahrzeug ein. Ein Rothirsch erreicht bei einer Kollision mit gleicher Geschwindigkeit sogar ein Aufprallgewicht, das dem eines Elefanten entspricht – fünf Tonnen. Diese Zahlen belegen, welche Gefahr von Wildunfällen ausgeht.

Wann ist die Gefahr für einen Wildschaden am größten?


‌Die größte Gefahr besteht in den Stunden der Dämmerung am Morgen und am Abend, weil dann die Wildtiere auf Nahrungssuche gehen und somit besonders aktiv sind. Während der Paarungszeit und im Frühling sowie im Herbst werden steigende Zahlen bei den Wildunfällen registriert. Erhöhte Vorsicht ist überall geboten, wo Warnschilder direkt auf die Gefahr des Wildwechsels hindeuten. Darüber hinaus sollten Sie an Wald- und Feldrändern grundsätzlich damit rechnen, dass Tiere über die Straße laufen.

Wie können Kraftfahrer einen Wildunfall vermeiden?


‌Vorsicht, also vorausschauendes Fahren und ein Bewusstsein für die drohende Gefahr, verringert das Risiko eines Wildschadens. Wer die Geschwindigkeit im Bereich von Wäldern und Feldern reduziert und jederzeit bremsbereit ist, trägt dazu bei, Wildunfälle zu vermeiden. Lässt sich der Aufprall dennoch nicht verhindern, laufen Wildunfälle bei vorsichtiger Fahrweise zumindest weniger folgenschwer ab. 

‌Wenn Sie mit einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern unterwegs sind, beträgt der Bremsweg 35,2 Meter. Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern, die auf den meisten Strecken erlaubt ist, verdreifacht sich der Bremsweg nahezu auf 92,8 Meter. Leider verlängert sich der Bremsweg bei feuchter Witterung im Herbst und Winter nochmals erheblich. 

‌Sie sollten sofort die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein, wenn Sie Wild am Straßenrand auftauchen sehen. Selbst wenn das Tier scheinbar stillsteht, muss damit gerechnet werden, dass es jederzeit auf die Straße tritt. Außerdem sind Wildtiere meist in Gruppen unterwegs. Beobachten Sie in weiterer Entfernung einen Wildwechsel, müssen Sie damit rechnen, dass andere Tiere der Gruppe folgen.
Hinweis:
Eine wichtige Maßnahme beim Auftauchen von Tieren am Straßenrand ist das Ausschalten des Fernlichts. Das grelle Licht irritiert die Tiere und nimmt ihnen zusätzlich die Orientierung. Hupen ist dagegen eine sinnvolle Maßnahme, die mit etwas Glück zum Verscheuchen des Tieres führt.

Ausweichmanöver sind gefährlich!


‌Es ist zwar schwierig, dennoch sollten Sie versuchen, Ruhe zu bewahren, wenn ein Wildtier auf der Straße steht und rechtzeitiges Bremsen unmöglich ist. Hupen kann auch in diesem Fall zum Vertreiben des Tieres führen. Sie sollten jedoch keinesfalls reflexartig ausweichen. Dabei besteht die Gefahr, in den Gegenverkehr zu geraten oder vollständig die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren und mit einem Baum, anstatt mit dem Reh zu kollidieren. Die größte Chance, den Wildunfall unbeschadet zu überstehen, haben Autofahrer, die das Lenkrad fest in gerader Position halten und bremsen. Damit wird die Kollision kontrolliert. 

‌Diese Tipps sind hilfreich bei drohenden Wildunfällen mit Rehen, Damwild oder Wildschweinen. Wenn ein kleineres Tier die Fahrbahn überquert, ist eine Vollbremsung nicht empfehlenswert. Die Gefahr eines Auffahrunfalls, der schlimmere Folgen hat als der Wildunfall, ist zu groß. Bei der rechtlichen Beurteilung wird Ihnen wahrscheinlich eine Teilschuld am Auffahrunfall gegeben und das Verhalten als grob fahrlässig eingestuft. Gleiches gilt, wenn Sie durch ein Ausweichmanöver einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verursachen.
Beispiel:
Totalschaden nach einem Wildunfall durch Ausweichmanöver für einen Fuchs 

‌Das Landgericht Trier urteilte, dass ein Autofahrer grob fahrlässig handelt, wenn er die Kollision mit einem Fuchs durch ein Ausweichmanöver verhindern will. Die Versicherung musste in diesem Fall nur 40 Prozent des Schadens übernehmen. Das Landgericht Trier stellte fest, dass das Ausweichen bei Kleintieren grob fahrlässig und nicht erforderlich ist. 

‌Landgericht Trier, Urteil vom 03.02.2010 – 4 O 241/09

Wie sollten sich Kraftfahrer nach einem Wildunfall verhalten?


‌Nach dem Unfall sollten Sie versuchen, Ruhe zu bewahren und dann alle Maßnahmen treffen, um den Wildschaden zu begrenzen. Gehen Sie dabei in dieser Reihenfolge vor: 

‌1. Warnblinkanlage einschalten 

‌2. Warnweste anziehen 

‌3. Unfallstelle sichern (auch wenn das Tier verletzt geflüchtet ist) 

‌4. Bei Personenschäden umgehend einen Rettungswagen alarmieren und erste Hilfe leisten 

‌5. IMMER: Polizei verständigen unter der Rufnummer 110 Dabei muss eine genaue Angabe des Standorts gemacht werden In einigen Bundesländern müssen Sie zusätzlich den zuständigen Jäger informieren (dieser sollte Ihnen eine Bescheinigung über den Wildschaden aushändigen) 

‌6. Versuchen, das getötete Tier von der Fahrbahn zu ziehen, um weitere Unfälle zu verhindern Wichtig: Handschuhe überziehen – Wildtiere sind oft mit Krankheitskeimen und Parasiten belastet 

‌7. Niemals ein verletztes Tier anfassen – Die Kraft der Gegenwehr von Wildtieren wird leicht unterschätzt 

‌8. Am Unfallort oder in sicherer Entfernung zum verletzten Tier auf das Eintreffen der Polizei und des Jägers warten 

‌9. Fotos von der Unfallstelle und dem Unfallschaden machen, um Beweise zu sichern 

‌Sie dürfen keinesfalls ein getötetes Wildtier von der Unfallstelle entfernen, da Sie sich ansonsten der Wilderei schuldig machen, die bestraft wird.


Erfüllt das Entfernen von der Unfallstelle den Tatbestand der Fahrerflucht?


‌Sich nach einem Wildunfall von der Unfallstelle zu entfernen, erfüllt nicht den Tatbestand der Fahrerflucht. Tiere gelten vor dem Gesetz als Sache und können deshalb nicht Geschädigte eines Unfalls sein. Da Wildtiere keinen Eigentümer haben, wird der Wildunfall auch nicht als Sachbeschädigung mit Fahrerflucht gewertet. 

‌Sie dürfen sich dennoch nicht einfach von der Unfallstelle entfernen, denn damit verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz. Wurde ein Wildtier verletzt und einfach liegengelassen, erfüllt dies den Tatbestand der Tierquälerei und wird mit einer Geldstrafe von maximal 50.000 Euro oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert. Melden Sie deshalb den Wildunfall bei der Polizei und dem zuständigen Jäger oder Förster. Falls das Tier schwer verletzt ist, wird dieser es von seinem Leid erlösen. Ist das verletzte Tier in den Wald geflüchtet, wird der Jäger oder Förster sich auf die Suche begeben, um dem Tier zu helfen.
§ 1 Tierschutzgesetz:

‌Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. 

‌§ 17 Tierschutzgesetz:

‌Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 

‌1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 

‌2. einem Wirbeltier 
‌a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder 
‌b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Wer übernimmt den Schaden nach einem Wildunfall?


‌Wer übernimmt den Schaden nach einem Wildunfall? Für die Schäden am eigenen Fahrzeug ist die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung zuständig. Die Teilkasko reguliert die Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem Unfall mit Haarwild (beispielsweise Wildschweine, Rehe, Damwild, Füchse oder Hasen). Nicht alle Versicherungen übernehmen Unfälle mit Vögeln. Es gibt jedoch auch Tarife, die Unfälle mit allen Tieren, sogar mit Haustieren, abdecken. 

‌Schwieriger wird es, wenn Sie nicht nachweisen können, dass der Unfallschaden von der Kollision mit einem Wildtier oder einem Brems- bzw. Ausweichmanöver verursacht wurde. In diesem Fall benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung und müssen ansonsten den Schaden selbst bezahlen. Übernimmt die Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung erfolgt jedoch eine Höherstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse. 

‌Waren andere Fahrzeuge am Unfall beteiligt, reguliert Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. In einigen Fällen kann Ihnen jedoch eine Mitschuld zur Last gelegt werden, sodass Sie einen Teil des Schadens selbst bezahlen müssen.

Gilt der Versicherungsschutz nur für Unfälle mit lebendem Haarwild?


‌Es besteht ebenfalls ein Versicherungsschutz, wenn Sie mit einem Reh zusammenstoßen, das direkt vor dem Zusammenstoß von einem vorausfahrenden Fahrzeug getötet wurde. Um festzustellen, ob die Teilkaskoversicherung den Schaden regulieren muss, ist die Zeitspanne zwischen dem Tod des Tieres und dem Aufprall relevant. Der Zusammenstoß mit einem Tier, das bereits längere Zeit tot auf der Fahrbahn liegt, fällt nicht unter den Versicherungsschutz. (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 27.01.1994 – 8 U 2961/93)

Wer haftet bei Auffahrunfällen mit kleinen Wildtieren?


‌Wenn Sie bremsen, weil ein Igel über die Straße läuft und dadurch einen Auffahrunfall verursachen, haften Sie mit. Gemäß einem Urteil des Amtsgerichts München, muss der Vordermann 25 Prozent der Kosten übernehmen. (Amtsgericht München, Urteil vom 25.2.2014, Az. 331 C 16026/13)

Wer haftet bei Wildunfällen ohne Kollision?


‌Es ist gar nicht so einfach, bei einem drohenden Wildunfall die Ruhe zu bewahren. Dann kommt es dazu, dass zwar eine Kollision mit dem Tier vermieden wird, aber dennoch durch das Verreißen des Lenkrads oder bewusstes Ausweichen ein Unfallschaden entsteht. In diesem Fall zahlt die Teilkaskoversicherung ebenfalls. Sie müssen allerdings nachweisen, dass der Unfall entstand, weil eine Kollision mit einem Wildtier verhindert wurde und dafür Zeugen benennen. Die Beweislast liegt also beim Fahrer des Unfallwagens und es ist nicht einfach, diesen Beweis zu erbringen. Bei hohen Schäden lassen Versicherungen oft Gutachten erstellen, um den Unfallhergang zu klären. Deshalb sollten Sie den Schaden umgehend der Versicherung melden und keine Unfallspuren (beispielsweise Haare oder Blut) vom Fahrzeug entfernen, bevor der Gutachter den Schaden besichtigt hat. 

‌Für Ausweichmanöver, die einen Zusammenstoß mit einem Kleintier verhindern sollten, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. In diesem Fall ist der Schaden durch das Ausweichmanöver höher als der eines potenziellen Zusammenpralls. (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 02.09.1992 – 21 U 243/91)

Bestehen nach einem Wildunfall Ansprüche auf Schadensersatz?


‌Im juristischen Sinn gilt Wild als herrenlose Sache, sodass gegen den Jagdpächter oder den Eigentümer des Waldes kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Ausnahme ist ein Wildunfall, der während einer Treib- oder Drückjagd passiert ist, weil der Jagdveranstalter keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Außerdem muss generell an besonders gefährlichen Stellen durch Schilder auf den Wildwechsel hingewiesen werden. Ist kein Hinweis vorhanden, können Auto- oder Motorradfahrer die Straßenbehörde auf Regulierung des Schadens verklagen. 

‌Der Jagdpächter oder Waldbesitzer kann seinerseits ebenfalls keinen Schadensersatz vom Unfallfahrer verlangen. Sie müssen auch keine Kosten für die Beseitigung des toten Wildtiers übernehmen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie es versäumen, den Wildunfall zu melden und dadurch Wildbret verdirbt, das ansonsten verwertbar gewesen wäre, müssen Sie den Schaden ersetzen.

Juristische Unterstützung nach einem Wildunfall


‌Nicht immer ist die rechtliche Situation nach einem Wildunfall eindeutig und auch die Rechtsprechung schätzt ähnliche Unfallhergänge unterschiedlich ein. Wird Ihnen beispielsweise ein Mitverschulden aufgrund eines abrupten Bremsmanövers vorgeworfen oder der Unfall wurde durch ein Ausweichmanöver verursacht? In derartigen Fällen ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten und unterstützen zu lassen. Der Rechtsexperte wird die Ausgangssituation objektiv beurteilen und Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Jetzt Experten zum Thema "Verkehrsrecht" in Ihrer Region finden



Wildunfall – Recht einfach erklärt

Wann besteht das höchste Risiko für einen Wildunfall?

Am höchsten ist das Risiko in der Morgen- und Abenddämmerung. Die meisten Wildunfälle passieren außerdem im Frühling und im Herbst. 

‌Weiterlesen: Wann besteht das höchste Risiko für einen Wildunfall?

Wie sollten Sie sich nach einem Wildunfall verhalten?

Sie sollten die Unfallstelle sichern, bei Verletzten erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst sowie die Polizei benachrichtigen. In einigen Bundesländern müssen Sie außerdem den zuständigen Jäger oder Förster benachrichtigen. 

‌Weiterlesen: Wie sollten Sie sich nach einem Wildunfall verhalten?

Wer bezahlt den Schaden nach einem Wildunfall?

Die Teilkasko übernimmt den Schaden nach einem Wildunfall. Können Sie nicht nachweisen, dass der Zusammenstoß mit einem Wildtier Ursache des Schadens ist, zahlt die Vollkaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an anderen Fahrzeugen, die am Unfall beteiligt waren. 

‌Weiterlesen: Wer bezahlt den Schaden nach einem Wildunfall?

Wie kann man einen Wildunfall vermeiden?

Eine vorsichtige Fahrweise und die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Strecken, bei denen Hinweisschilder auf den drohenden Wildwechsel aufmerksam machen, könnten viele Wildunfälle verhindern. Besonders am Abend und am Morgen sollten Sie stets bremsbereit sein. Zeigt sich Wild am Straßenrand, kann Hupen ein Verscheuchen der Tiere bewirken. 

‌Weiterlesen: Wie kann man einen Wildunfall vermeiden?

Ist ein Ausweichmanöver sinnvoll?

Ausweichmanöver sind unbedingt zu vermeiden, denn im Zweifelsfall ist die Kollision mit einem Wildtier weniger gefährlich als der Zusammenstoß mit einem Baum oder dem Gegenverkehr. Unkontrollierte Ausweichmanöver können außerdem dazu führen, dass Ihnen eine Mitschuld am Unfall gegeben wird und die Versicherung den Schaden nicht in vollem Umfang reguliert. 

‌Weiterlesen: Ist ein Ausweichmanöver sinnvoll?

Muss der Jagdpächter oder Waldbesitzer Schadensersatz zahlen?

Wildtiere sind im juristischen Sinn herrenlose Sachen und deshalb ist niemand für sie verantwortlich. Dementsprechend können Sie von niemandem Schadensersatz verlangen. Ausnahme ist eine Situation, bei der ein Wildunfall dadurch verursacht wurde, dass während einer Jagdveranstaltung keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. 

‌Weiterlesen: Muss der Jagdpächter oder Waldbesitzer Schadensersatz zahlen?

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren

Passivhaus – Eine kompakte Bauweise ist entscheidend  - BERATUNG.DE
Das gesamte Jahre nicht Heizen müssen – Passivhäuser machen es möglich. Ein Passivhaus ist sehr gut gedämmt und sorgt mit … mehr lesen
Knöllchen – Wie sollte man sich als Autofahrer verhalten? - BERATUNG.DE
Der verniedlichende Begriff „Knöllchen“ ist das Synonym für einen Strafzettel, den man als Autofahrer für weniger schwerwiegende … mehr lesen
Geschwindigkeitsüberschreitung – Konsequenzen für Autofahrer - BERATUNG.DE
Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, muss mit Bußgelder und Punkten in Flensburg rechnen. Erfahren Sie … mehr lesen