Erschrecken beim Ablesen des Stromzählers © Adobe Stock | Markus Bormann

Zählerstand ablesen und Strom sparen

Die neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass der Zählerstand monatlich abgelesen wird, um die Verbraucher zum Energiesparen zu motivieren. Voraussetzung dafür sind digitale Stromzähler. Erfahren Sie hier, was beim Ablesen von Zählerständen an analogen und digitalen Stromzählern zu beachten ist.

Zählerstand ablesen – Was ändert sich mit der neuen Heizkostenverordnung?


‌Ambitionierte Projekte wie die Energiewende sind Herausforderungen, die Anstrengungen von allen Teilen der Gesellschaft erfordern. Um bereits mittelfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und den Strombedarf aus Erneuerbaren Energien zu decken, ist es erforderlich, alle Potenziale des Stromsparens zu nutzen. Hinzu kommen die stark steigenden Energiepreise, die Haushalte dazu zwingen, sich mit den verschiedenen Optionen des Energiesparens zu beschäftigen. 

‌Die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV oder HKVO) sieht vor, dass künftig alle Haushalte mit digitalen Stromzählern (Smartmeter) ausgestattet und regelmäßig einmal im Monat über ihren Stromverbrauch informiert werden. Smartmeter ermöglichen, die Zählerstände aus der Ferne abzulesen. Es ist also nicht mehr erforderlich, selbst die Zählerstände abzulesen und dem Energieversorger zu übermitteln. Vermieter sind künftig verpflichtet, die Mieter monatlich über ihren Stromverbrauch zu informieren. Das ist wiederum die Grundlage dafür, das Verbrauchsverhalten zu ändern und Strom einzusparen. 

‌Der Geltungsbereich der Heizkostenverordnung bezieht sich auf Gebäude mit Heiz- sowie Warmwasseranlagen, die gemeinschaftlich von mehreren Haushalten genutzt werden. Das betrifft Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen oder mit Eigentumswohnungen. Verfügen diese Wohnungen über ein eigenständiges Heizungssystem (beispielsweise eine Gasetagenheizung) findet die Heizkostenverordnung keine Anwendung. 

‌Dank der flächendeckenden Einführung von digitalen Stromzählern können sich jedoch künftig alle Haushalte unterjährig über den Energieverbrauch informieren, auch wenn sie nicht in den Geltungsbereich der Heizkostenverordnung fallen.

Zählerstand ablesen und Stromverbrauch im Blick behalten


‌Unabhängig davon, ob Ihr Haus oder Ihre Wohnung bereits mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet ist, empfiehlt es sich, nicht nur am Ende des Jahres den Zählerstand zu checken. Wer den eigenen Stromverbrauch jeden Monat überprüft und mit vergangenen Werten vergleicht, wird Veränderungen schneller bemerken und kann steigenden Verbräuchen entgegensteuern. Vielleicht sind defekte oder veraltete Geräte die Ursache eines steigenden Stromverbrauchs. Andererseits dient der monatliche Verbrauchs-Check der Überprüfung von Einsparmaßnahmen. Sie können direkt die Effekte von Verhaltensänderungen oder der Anschaffung energiesparender Haushaltsgroßgeräte kontrollieren.

Gesetzliche Grundlage der Zählerstandablesung


‌Die Versorgungsunternehmen sind gemäß § 11 der Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) berechtigt, den Verbrauch zu ermitteln, entweder um die Abrechnung zu erstellen oder aufgrund eines berechtigten Interesses an einer Überprüfung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die vom Verbraucher übermittelten Zählerstände Grund zur Annahme geben, dass diese nicht korrekt sind.
Verbrauchsermittlung 

‌(1) Für die Ermittlung des Verbrauchs für Zwecke der Abrechnung ist § 40a des Energiewirtschaftsgesetzes anzuwenden. 

‌(2) Der Grundversorger kann den Verbrauch nach Absatz 1 auch ermitteln, wenn dies 

‌1. zum Zwecke einer Abrechnung nach § 12 Absatz 1, 
‌2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder 
‌3. bei einem berechtigten Interesse des Grundversorgers an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.

In § 40a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist detailliert geregelt, wie die Verbräuche ermittelt werden. Grundsätzlich sind Verbraucher nicht verpflichtet, die Zählerstände abzulesen und dem Versorger mitzuteilen. Wenn der Verbraucher keine Zählerstände übermittelt, sind die Versorgungsunternehmen berechtigt, den Verbrauch zu schätzen. In der Rechnung muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die Abrechnung auf einer Schätzung basiert. Auch wenn die Schätzung über dem tatsächlichen Verbrauch liegt, muss der Kunde in diesem Fall die Abschläge bezahlen, die der Versorger berechnet hat. Liegt die Schätzung unter dem tatsächlichen Verbrauch, droht bei der nächsten Abrechnung eine hohe Nachzahlung. Deshalb liegt es im Interesse des Verbrauchers, die Zählerstände termingerecht abzulesen und dem Versorgungsunternehmen mitzuteilen.
Verbrauchsermittlung für Strom- und Gasrechnungen 

‌(1) Der Energielieferant ist berechtigt, zur Ermittlung des Verbrauchs nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 für die Zwecke der Abrechnung 

‌1. die Ablesewerte oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die er vom Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber erhalten hat, 
‌2. die Messeinrichtung selbst abzulesen oder 
‌3. die Ablesung der Messeinrichtung vom Letztverbraucher mittels eines Systems der regelmäßigen Selbstablesung und Übermittlung der Ablesewerte durch den Letztverbraucher zu verlangen, sofern keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt. 

‌Haushaltskunden können einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn sie ihnen nicht zumutbar ist. Der Energielieferant hat bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 2 eine eigene Ablesung der Messeinrichtung nach Satz 1 Nummer 2 vorzunehmen und darf hierfür kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei einer Messung mit einem intelligenten Messsystem nach § 2 Satz 1 Nummer 7 des Messstellenbetriebsgesetzes und bei registrierender Lastgangmessung sind die Werte nach Satz 1 Nummer 1 vorrangig zu verwenden. Der Energielieferant hat in der Rechnung anzugeben, wie ein von ihm verwendeter Zählerstand ermittelt wurde. 

‌(2) Soweit ein Letztverbraucher für einen bestimmten Abrechnungszeitraum trotz entsprechender Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt hat oder der Energielieferant aus anderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann, dürfen die Abrechnung oder die Abrechnungsinformation auf einer Verbrauchsschätzung beruhen, die unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu erfolgen hat. In diesem Fall hat der Energielieferant den geschätzten Verbrauch unter ausdrücklichem und optisch besonders hervorgehobenem Hinweis auf die erfolgte Verbrauchsabschätzung und den einschlägigen Grund für deren Zulässigkeit sowie die der Schätzung zugrunde gelegten Faktoren in der Rechnung anzugeben und auf Wunsch des Letztverbrauchers in Textform und unentgeltlich zu erläutern.

Wo befindet sich der Stromzähler?


‌Derzeit werden alle Haushalte in Deutschland auf digitale Stromzähler, die sogenannten Smartmeter umgestellt. Diese Umstellung muss 2032 abgeschlossen sein. Wenn Sie bereits über ein Smartmeter verfügen, entfällt das Ablesen der Zählerstände. Der Smartmeter ist ein fernablesbares Gerät, das die Verbrauchsdaten automatisch übermittelt. Ältere digitale Stromzähler zeigen zwar den Zählerstand auf einem digitalen Display an, übermitteln die Werte jedoch nicht automatisch, da sie noch nicht mit einem Kommunikationsmodul (Smart Gateway) ausgestattet sind. 

‌Wurde Ihr Haushalt noch nicht auf einen Smartmeter umgestellt, müssen Sie den Zählerstand am analogen oder digitalen Stromzähler ablesen und dann per Postkarte oder online dem Versorgungsunternehmen mitteilen. Mittlerweile ist es nicht mehr üblich, dass Ableser im Auftrag des Versorgers ins Haus kommen, um den Zählerstand zu notieren. 

‌Meist befindet sich der Stromzähler im Keller oder im Hauswirtschaftsraum in der Nähe der Hauptsicherungen. In einigen Mietshäusern ist der Stromzähler im Hausflur installiert. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter, wenn Sie nicht wissen, wo sich der Stromzähler befindet.

Was ist beim Ablesen des Zählerstands zu beachten?


‌Unabhängig davon, ob Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit einem analogen oder digitalen Stromzähler ausgestattet ist, müssen Sie zwei Zahlen notieren: die Zählernummer und den Zählerstand. Anhand der Zählernummer wird der Verbrauch dem Haushalt korrekt zugeordnet. Der Zählerstand zeigt an, wie viele Kilowattstunden Strom verbraucht wurden. Es werden immer nur die Zahlen vor dem Komma abgelesen. Die Zahlen nach dem Komma zeigen den momentanen Stromverbrauch an und sind für die Abrechnung irrelevant. 

‌Bei digitalen Stromzählern ist außerdem zu beachten, dass diese über mehrere Zählwerke verfügen. Wer nur einen Stromtarif nutzt, betätigt den Knopf rechts neben der Anzeige und wählt den Wert für „Bezug Gesamt“ (1.8.0) an. 

‌Die Zählernummer findet man nahe dem Barcode, der auf dem Stromzähler aufgedruckt ist. Ein Vergleich der Zählernummer mit der Zählernummer, die auf der letzten Abrechnung genannt wurde, schafft Sicherheit.

Stromzähler mit zwei Zählerständen


‌Dabei handelt es sich entweder um Doppeltarifzähler oder um Zweirichtungszähler. Doppeltarifzähler unterscheiden zwischen zwei Stromtarifen, die mit unterschiedlichen Kilowattpreisen abzurechnen sind. Doppeltarifzähler werden beispielsweise in Haushalten mit Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen verwendet. Dabei wird der tagsüber verbrauchte Strom über den Hochtarif (HT) und der nachts verbrauchte Strom über den Niedertarif (NT) abgerechnet. 

Zweirichtungszähler werden genutzt, wenn im Haushalt Einspeisungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlage, Windkraftanlage, Blockheizkraftwerk) vorhanden sind. Diese Stromzähler sind eine Kombination aus Einspeise- und Bezugszähler und messen, wie viel des selbst produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz eingespeist und wie viel Strom aus dem Stromnetz bezogen wird.
Hinweis:
Ablesung von digitalen Zweirichtungszählern:

‌Die Messwerte können jederzeit überprüft werden, indem am Gerät die Nummern 1.8.0 und 2.8.0 angewählt werden. Auf diese Weise kann man kontrollieren, wie sich der Stromverbrauch entwickelt und welchen Anteil der selbstproduzierte Strom am Gesamtverbrauch hat.

Welche Folgen hat die Umstellung auf digitale Stromzähler?


‌In Neubauten sind digitale Stromzähler bereits seit 2015 Pflicht. Bis Ende 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland umgerüstet werden. Die intelligenten Stromzähler zeichnen den Stromverbrauch kontinuierlich auf, schlüsseln die Werte auf und speichern diese rückwirkend zwei Jahre lang. Sie können sich über die Verbrauchswerte jedes einzelnen Tages informieren oder Wochen- und Monatswerte checken. 

‌Per App greifen Verbraucher auf die Daten zu und analysieren ihren Stromverbrauch. Des Weiteren sind Verbrauchsprognosen möglich. Auf diese Weise soll das Bewusstsein für eine sparsame Nutzung der wertvollen Ressourcen gestärkt werden. 

‌Digitale Stromzähler schlüsseln den Verbrauch nicht nur in zeitlicher Hinsicht auf Tage, Wochen, Monate oder Jahre auf. Die cleveren Strommesser informieren exakt darüber, wie viel einzelne Geräte verbrauchen (beispielsweise der Kühlschrank oder der Wäschetrockner). Sie können außerdem nachvollziehen, ob der Fernseher und andere Geräte im Stand-by Modus unnötig viel Energie verschwenden. Digitale Stromzähler tragen dazu bei, alle Energieeinsparpotenziale zu erkennen. 

‌Darüber hinaus ermöglichen die intelligenten Stromzähler die sinnvolle Nutzung von variablen Stromtarifen. Im Rahmen eines SmartHome Konzepts kann beispielsweise automatisiert geregelt werden, dass das E-Auto dann geladen wird, wenn der Tarif am günstigsten ist. 

‌Der digitale Stromzähler wird zum Smartmeter, wenn er zusätzlich mit einem Smart Gateway ausgestattet wurde. Dann entfällt das jährliche Ablesen des Zählerstands, denn über dieses Kommunikationsmodul werden die Verbrauchsdaten zum Versorgungsunternehmen weitergeleitet.

Welche Haushalte werden mit einem Smartmeter ausgestattet?


1‌) Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden 

‌2) Haushalte mit stromerzeugenden Anlagen (z. B. Photovoltaikanlagen), die über eine Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt verfügen 

‌3) Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen) 

‌4) Haushalte mit eigener Wallbox für Elektroautos 

‌Smartmeter sorgen dafür, dass private Haushalte mehr Kontrolle über ihren Stromverbrauch erhalten, um diesen aktiv zu senken. Das trägt nicht nur zu niedrigeren Stromrechnungen bei, sondern auch zum Klimaschutz. Ziel ist die Digitalisierung des Stromnetzes, das dadurch zum intelligenten Stromnetz (Smart Grid) wird, welches eine effiziente und somit klimafreundliche Nutzung von Strom aus den Erneuerbaren Energien ermöglicht.

Wer trägt die Kosten für die Umstellung auf Smartmeter?


‌Haushalte, die nicht mit einem Smartmeter ausgerüstet werden, bekommen zumindest einen digitalen Stromzähler. Der Einbau des neuen Geräts wird durch den Messstellenbetreiber umgesetzt. Dieser muss den Haushalt mindestens drei Monate im Voraus über den geplanten Einbau informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass ein Wechsel zu einem anderen Betreiber möglich ist. Die Kosten für den digitalen Stromzähler werden über die Abschläge bezahlt. Monatlich müssen Servicegebühren für den Smartmeter inklusive Zugang zum Portal und die App entrichtet werden. Der Gesetzgeber hat Obergrenzen für die Kosten festgelegt, die durch den Smartmeter Betrieb entstehen. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden beträgt diese Obergrenze 60 Euro.

Zählerstand ablesen – Recht einfach erklärt

Ist man verpflichtet, den Zählerstand abzulesen?

Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, den Zählerstand abzulesen. Damit der Stromversorger eine Abrechnung erstellen kann, ist er dann befugt, den Verbrauch zu schätzen und die Abschläge entsprechend der Schätzung zu berechnen. 

‌Weiterlesen: Gesetzliche Grundlage der Zählerstandablesung

Wie erfolgt die Übermittlung der Zählerstände?

Wer noch keinen Smartmeter besitzt muss den Zählerstand online oder per Postkarte an das Versorgungsunternehmen übermitteln. Manche Versorger schicken nach wie vor einmal im Jahr Ableser zu ihren Kunden, damit diese den Zählerstand ablesen. 

‌Weiterlesen: Wo befindet sich der Stromzähler?

Bis wann erhalten alle Haushalte digitale Stromzähler?

Die Umstellung auf intelligente Stromzähler soll bis 2032 abgeschlossen werden. 

‌Weiterlesen: Wo befindet sich der Stromzähler?

Welche Vorteile bietet ein Smartmeter?

Smartmeter ermöglichen die zeitliche Analyse des Stromverbrauchs und die Feststellung, wie viel jedes einzelne Gerät im Haushalt verbraucht. Das eröffnet Potenziale, um Strom zu sparen. 

‌Weiterlesen: Welche Folgen hat die Umstellung auf Smartmeter?

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