Person hat eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und bekommt nun eine Versicherungsleistung. © Adobe Stock | LIGHTFIELD STUDIOS

Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Definition, Abgrenzung, Leistung

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine wählbare Zusatzfunktion der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert bei einer längerfristigen Krankschreibung ab und leistet, je nach Versicherung, so viel wie eine BU-Rente. Lesen Sie hier, was es mit der AU-Klausel auf sich hat, was der Unterschied zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit ist und mehr.

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?


‌Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht als eigenständige Versicherungsart. Ist von einer Arbeitsversicherung („AU-Versicherung“) die Rede, meint man damit immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel. Die „AU-Klausel“ (auch „Gelbe-Schein-Regelung“) erweitert also die Berufsunfähigkeitsversicherung. 

‌Dieser zusätzliche Bestandteil sichert Versicherte finanziell ab, wenn es zu einer längeren Krankschreibung kommt. Gemeint sind in der Regel Krankschreibungen, die über eine Dauer von 6 Monate gehen. Das ist aber auch vom Versicherungsunternehmen und von der ausgewählten Police abhängig. 

‌Die Versicherungsleistung bekommt man nur, bis die Krankschreibung beendet ist. Maximal jedoch für zwischen 18 und 36 Monate. Auch die Leistungsdauer ist vom Versicherungsunternehmen und der individuell ausgehandelten Police abhängig.
Hinweis:
Nachstehend ist durchgehend von der „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ die Rede, da der Begriff in der Alltagssprache häufig verwendet wird. Darunter verstanden wird jedoch immer eine BU-Versicherung mit AU-Klausel, die bei Krankschreibung leistet.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?


‌Oft synonym verwendet, sind die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit doch gänzlich voneinander zu unterscheiden. Arbeits- und Berufsunfähigkeit sind zwei grundverschiedene Umstände. Die folgenden Punkte markieren die wichtigsten Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsarten:

Arbeitsunfähigkeit:

  • Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass man aufgrund von gesundheitlichen Gründen für einige Zeit der aktuellen Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Würde man weiterarbeiten, würde das die Krankheit noch verschlimmern. 
  • Grund für die Arbeitsunfähigkeit kann jegliche Art von physischer oder psychischer Beeinträchtigung bzw. Krankheit sein. 
  • Ob man arbeitsunfähig ist, kann nur von einem anerkannten Arzt oder Ärztin beurteilt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Begriffe „Krankschreibung“ und „Krankmeldung“. 
  • Um als arbeitsunfähig eingestuft zu werden, muss man von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht und krankgeschrieben werden. Dann bekommt man eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ausgestellt. Wichtig: Die Krankschreibung muss spätestens ab dem 4. Tag beim Arbeitgeber vorgelegt werden, nachdem die Krankheit eingesetzt hatte. 
  • Eine Krankmeldung hingegen erfolgt vom Arbeitnehmer selbst. 
  • Steigert sich die Arbeitsunfähigkeit weiter in ihrer Dauer, kann sie zur Erwerbsunfähigkeit führen. 
  • Eine Arbeitsunfähigkeit gibt es nur als Zusatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Berufsunfähigkeit:

  • Im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine Berufsunfähigkeit, wenn man voraussichtlich für mindestens 6 Monate seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. 
  • Auch die Berufsunfähigkeit muss bescheinigt werden. Die Bescheinigung wird dann von dem Versicherungsunternehmen gegengeprüft. 
  • Berufsunfähig ist man auch schon, wenn man 50 % der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Krankheit eingebüßt hat.  
  • Hat man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, leistet das Versicherungsunternehmen, wenn die langfristige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. 
  • Kann man längerfristig nicht mehr arbeiten, ohne eine BU-Versicherung abgeschlossen zu haben, gibt es nur die staatliche „Erwerbsminderungsrente“. Diese ist aber sehr niedrig und reicht nicht für einen üblichen Existenzerhalt aus.

    ‌ 
  • Ist eine AU-Klausel in der BU-Versicherung sinnvoll?


    ‌Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel („AU-Klausel“) ist besonders für Privatversicherte und Selbstständige Personen und Freie Dienstnehmer:innen nicht schlecht. Der Grund: Solche Personen bekommen kein Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Aber nicht alle können sich eine BU-Versicherung mit AU-Klausel leisten. Die Klausel treibt die Kosten der ohnehin schon teuren BU-Versicherung noch einmal in die Höhe. 

    ‌Besser als eine AU-Klausel ist für solche Personen – und für jene, die sich mit dem Krankengeld nicht finanzieren können eine Krankentagegeldversicherung.
    Hinweis:
    Insbesondere Selbstständigen und Privatversicherten gibt eine AU-Versicherung eine gute Zusatzabsicherung. Für Privatversicherte ist sie nicht so sinnvoll: Sie erhalten Krankengeld.

    Wann und was leistet eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

    Wann greift die AU-Klausel?


    ‌Mit der AU-Klausel erhält man eine BU-Rente für den Zeitraum zwischen Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und der Wiederaufnahme der aktuellen Arbeit. Häufig ist die Versicherungsleistung auf 18 Monate festgelegt, kann aber auch länger dauern. 

    Der Nachteil: Das Geld wird immer nachträglich gezahlt. Erst nachdem man schon 4 oder 6 Monate arbeitsunfähig war, bekommt man die Rente ausbezahlt. Braucht man also so schnell wie möglich Geld, kommt man mit dieser Klausel nicht auf seine Kosten.

    Wie hoch ist die AU-Leistung?


    ‌Die AU-Klausel ermöglicht eine Zahlung bei einer langfristigen Krankschreibung in Höhe der BU-Rente.

    Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit getrennt versichern?


    ‌Klüger ist es, Berufs- und Arbeitsunfähigkeit in zwei getrennten Versicherungsverträgen abzusichern. Denn mit zwei Versicherungen ist man unabhängiger: Die beiden Versicherungen haben nichts miteinander zu tun, weshalb man eine auch einfach entfernen kann.
    Hinweis:
    Vorteilhaft ist der Abschluss von einer Krankengeldversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung (separat).

    Welche Probleme kann es mit dem Krankentagegeld geben?


    ‌Schwierigkeiten kann es geben, wenn man bereits eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, und nun zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung hinzunehmen möchte. 

    ‌Wer sich in so einer Situation wiederfindet, sollte auf einen privaten Krankentagegeld-Versicherer zugehen und eine Bestätigung einholen, dass die Leistungen der BU-Versicherung mit AU-Klausel toleriert und nicht als „zusätzliches Krankentagegeld oder Krankengeld“ angesehen werden.

    Wer zahlt, wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann?


    ‌Kann man dauerhaft nicht mehr seinem Beruf nachgehen, kann die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung einspringen. Um diese Rente zu erhalten, legt die Deutsche Rentenversicherung bestimmte Voraussetzungen vor, die besonders für Berufsanfänger, Selbstständige und Freiberufler sehr nachteilig sind. Diese Personengruppe geht leer aus, wenn sie bald nach Beginn der Arbeit gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass sie keiner Arbeit mehr nachgehen kann.
    Hinweis:
    Für alle anderen ist die Erwerbsminderungsrente zumindest eine Möglichkeit. Da sie so gering ausfällt, sollte man sich aber nicht auf sie verlassen, sondern privat eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen.

    Arbeitsunfähigkeitsversicherung – Recht einfach erklärt

    Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

    Unter Arbeitsunfähigkeit versteht man einen unbestimmten Rechtsbegriff, der hauptsächlich im Arbeits- und Sozialrecht verwendet wird. Damit meint man die Unfähigkeit eines Arbeitnehmers, Arbeitsaufgaben für einen vorübergehenden Zeitraum wahrnehmen zu können. Der Grund kann ein psychischer oder physischer sein. 

    ‌Weiterlesen: Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

    Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

    Die Arbeitsfähigkeitsklausel kann Sinn machen, verteuert jedoch die BU-Versicherung. Für privat Versicherte und Selbstständige ist eine eigenständige Krankentagegeld-Versicherung in vielen Fällen besser. 

    ‌Weiterlesen: Ist eine AU-Klausel in der BU-Versicherung sinnvoll?

    Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

    Abhängig vom Versicherungsunternehmen, wird die Arbeitsunfähigkeitsrente (in Höhe der BU-Rente) bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten im Nachhinein ausgezahlt. Die Leistungsdauer kann, je nach Versicherer und Klausel, zwischen 18 und 36 Monate gehen. 

    ‌Weiterlesen: Wann und was leistet eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

    Sollte man Berufs- und Arbeitsunfähigkeit zusammen versichern?

    Besser ist die getrennte Versicherung von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit. Will man irgendwann von einer Versicherung aussteigen, ist das bei einem gemeinsamen Vertrag nicht möglich. In diesem Fall müsste man den ganzen Vertrag auflösen und einen neuen eingehen. 

    ‌Weiterlesen: Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit getrennt versichern?

    Welche Versicherung, wenn man langfristig nicht arbeiten kann?

    Für den Fall, dass man langfristig nicht mehr arbeiten kann, bietet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung am besten an. Für manche ist sie jedoch kaum zu zahlen. Eine Alternative dazu ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsminderungsrente, die vom Staat gezahlt wird, ist jedoch viel zu gering, um damit leben zu können. 

    ‌Weiterlesen: Wer zahlt, wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann?

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