Frau berechnet die Anschlussfinanzierung trotz Arbeitslosigkeit © Adobe Stock | Natee Meepian

Anschlussfinanzierung trotz Arbeitslosigkeit: Möglichkeiten und Tipps

Auch trotz Arbeitslosigkeit ist eine Anschlussfinanzierung möglich. Es gibt allerdings bei jeder Art der Anschlussfinanzierung andere Punkte zu beachten. Mehr dazu finden Sie hier.

Anschlussfinanzierung trotz Arbeitslosigkeit


‌Grundsätzlich ist eine Anschlussfinanzierung trotz Arbeitslosigkeit möglich. Durch das geringere Einkommen besteht für die Bank allerdings ein höheres Risiko und dieses gilt es zu kompensieren. Durch höhere Zinsen und eine längere Laufzeit mit niedrigeren Zinsen wird die Bank das erhöhte Risiko ausgleichen. 

‌Natürlich kann die Bank den Antrag auf eine Anschlussfinanzierung ablehnen. Dies kann aber auch bei einem Antrag von Beschäftigten vorkommen.

Prolongation bei Arbeitslosigkeit

Eine Prolongation (Anschlussfinanzierung durch dieselbe Bank) fordert in der Regel keine neue Bewertung der Bank. Die bereits eingereichten Unterlagen werden zur Beurteilung herangezogen. Aus diesem Grund ist eine Prolongation im Falle einer Arbeitslosigkeit wahrscheinlich am sinnvollsten

‌Natürlich sollte man auch im Stande sein, die Darlehensraten bezahlen zu können. Lässt sich keine Lösung finden, muss man sich im schlimmsten Fall von der Immobilie absondern. Denn sollte man die Raten nicht begleichen können, kann es zu einer Zwangsversteigerung bzw. einer Privatinsolvenz kommen.

Umschuldung bei Arbeitslosigkeit


‌Im Falle einer Umschuldung (Anschlussfinanzierung durch eine andere Bank) stehen die Chancen nicht so gut wie im Falle einer Prolongation. 

‌Sollte man in einer Partnerschaft leben und die Finanzierung gemeinsam bestreiten, gibt es verschiedene Varianten. Ersteres wäre die Version, in der beide Darlehensnehmer arbeitslos sind. Hier stehen die Möglichkeiten auf eine Anschlussfinanzierung eher schlecht. Denn den meisten Banken ist das Risiko zu hoch, einen Darlehensvertrag (interne Verlinkung - Darlehensvertrag) mit Unbeschäftigten abzuschließen. 

‌Sollte es sich aber wie im zweiten Szenario sein, dass ein Partner berufstätig ist und ein geeignetes Einkommen hat, ist es der Bank gleichgültig, ob einer arbeitslos ist. Die Bank prüft, ob die gemeinsamen Einkünfte als auch Ausgaben abgefertigt werden können. Ist eine Beratung als auch eine Prüfung durch einen Spezialisten für Baufinanzierungen erfolgreich verlaufen, steht einer Anschlussfinanzierung durch Umschuldung nichts mehr im Weg.

Forward Darlehen bei Arbeitslosigkeit


‌Wird man nach Anschluss eines Forward Darlehens (Anschlussfinanzierung, welche bereits 5 Jahre vor Ende der Zinsbindung abgeschlossen werden kann) arbeitslos, kann die Bank die Anschlussfinanzierung zurückziehen

‌Die Bank hat das Recht, die Bonität des Darlehensnehmers ein paar Monate vor der Auszahlung abermals zu kontrollieren. Sollte diese Evaluation nachteilig ausfallen, kann die Bank das Darlehen zurückziehen und eine Entschädigung verlangen.
Hinweis:
Um dies zu verhindern, sollte der Darlehensnehmer unmittelbar eine Lösung mit der Bank finden. Es können hier zum Beispiel die Zinsen herabgesetzt werden.

Vorsorge für den Fall eines Arbeitsplatzverlustes


‌Vorsorglich sollte man für den Fall einer Arbeitslosigkeit eine Reserve für Notfälle anlegen, welche mindestens ein halbes Jahr lang die Ratentilgung abdeckt. Diese Reserve muss allerdings nicht so hoch sein, wenn alle Beteiligten an der Finanzierung berufstätig sind. Auch lange Kündigungsfristen bzw. eine Abfindung sind von Vorteil. 

‌Außerdem soll bei der Ermittlung des Einkommens nur die Haupttätigkeit miteingerechnet werden, da eine Nebenbeschäftigung meist nicht von Dauer ist und deshalb schnell wegfallen kann. Die Einkommen aus Nebentätigkeiten sollten eher dazu dienen, eine zusätzliche Reserve aufzubauen. 

‌Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer privaten Arbeitslosenversicherung. Diese kann bis zu ein Jahr lang die Zahlung der Raten für die Finanzierung übernehmen.

Anschlussfinanzierung trotz Arbeitslosigkeit – Immobilien einfach erklärt

Ist eine Anschlussfinanzierung bei Arbeitslosigkeit möglich?

In der Regel ist eine Anschlussfinanzierung trotz Arbeitslosigkeit möglich. Es wird hier wahrscheinlich so sein, dass die Zinsen aber steigen werden. Der Grund dafür ist ein höheres Ausfallrisiko für die Bank. Es kann aber auch zu einer Ablehnung von der Bank kommen.

‌Weiterlesen: Ist eine Anschlussfinanzierung bei Arbeitslosigkeit möglich?

Wie funktioniert eine Anschlussfinanzierung im Rahmen einer Prolongation bei Arbeitslosigkeit?

Bei einer Prolongation muss der Darlehensnehmer grundsätzlich keine neuen Dokumente einreichen. So erfolgt einer Bewertung auf Basis der bestehenden Baufinanzierung. Wenn man als Darlehensnehmer die hohen Raten nicht bedienen kann, sollte man mit der Bank eine Minderung dieser abmachen.

‌Weiterlesen: Wie funktioniert eine Anschlussfinanzierung im Rahmen einer Prolongation bei Arbeitslosigkeit?

Ist eine Umschuldung im Zuge einer Anschlussfinanzierung bei Arbeitslosigkeit möglich?

Grundsätzlich steht einer Umschuldung bei Arbeitslosigkeit nichts im Weg. Die Bank prüft hier ob in Falle einer gemeinsamen Anschlussfinanzierung beide Darlehensnehmer arbeitslos sind oder nur einer. Wenn ein Darlehensnehmer eine feste Anstellung hat wird die Prüfung positiv beurteilt werden.

‌Weiterlesen: Ist eine Umschuldung im Zuge einer Anschlussfinanzierung bei Arbeitslosigkeit möglich?

Was ist beim Forward Darlehen zu beachten, wenn man arbeitslos ist?

Vor der Auszahlung des Forward Darlehens prüft die Bank das Jobverhältnis des Darlehensnehmers noch einmal. Sollte die Bonitätsprüfung negativ ausfallen wird das Darlehen zurückgezogen. Um dies zu vermeiden, wäre ein Gespräch mit der Bank sinnvoll.

‌Weiterlesen: Was ist beim Forward Darlehen zu beachten, wenn man arbeitslos ist?

Wie kann man vorsorgen für den Fall eines Arbeitsplatzverlustes?

Für den Fall eines Arbeitsplatzverlustes sollte man vorsorgen. Eine Weise der Vorsorge wäre eine Reserve anzusparen, mit der man die Raten circa ein halbes Jahr lang tilgen kann. Außerdem kann eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen werden.

‌Weiterlesen: Wie kann man vorsorgen für den Fall eines Arbeitsplatzverlustes?

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