Welche Promillegrenzen gibt es in Deutschland? Was gilt für Fahranfänger und junge Autofahrer? Und mit welchen Folgen ist zu rechnen? Darauf wird in diesem Beitrag eingegangen. Außerdem veranschaulichen wir, wie der Körper auf Alkohol reagieren kann und wie lange es dauert, um diesen wieder abzubauen.
Grundsätzlich sollte unter Alkoholeinfluss kein Fahrzeug gelenkt werden. Denn bereits wenig Alkohol kann die Reaktionsdauer negativ beeinflussen. Lässt es sich nun einmal nicht umgehen und man stoßt mit den Kollegen auf einen Erfolg an, sollte man entweder bei einem Glas bleiben oder das Auto stehen lassen.
Welche Promillegrenzen gibt es in Deutschland? Was gilt für Fahranfänger und junge Autofahrer? Und mit welchen Folgen ist zu rechnen? Darauf wird in diesem Beitrag eingegangen. Außerdem veranschaulichen wir, wie der Körper auf Alkohol reagieren kann und wie lange es dauert, um diesen wieder abzubauen.
Welche Promillegrenzen gibt es in Deutschland? Was gilt für Fahranfänger und junge Autofahrer? Und mit welchen Folgen ist zu rechnen? Darauf wird in diesem Beitrag eingegangen. Außerdem veranschaulichen wir, wie der Körper auf Alkohol reagieren kann und wie lange es dauert, um diesen wieder abzubauen.
Promillegrenzen in Deutschland
Es gibt eine Staffelung verschiedener Promillegrenzen in Deutschland. Je nach Alkoholeinfluss reagiert der Körper anders. Während 0,3 Promille für eine relative Fahruntüchtigkeit stehen, sieht es bei 1,1 Promille ganz anders aus, denn ab diesem Wert gilt die absolute Fahruntüchtigkeit. Also richten sich Bußgelder, Punkte in Flensburg und Strafen nach dem Alkoholgehalt im Blut. Mit wie vielen Promille noch gefahren werden darf, zeigt sich im Folgenden.
Null-Promillegrenze
Besonders Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren sollten nicht alkoholisiert mit dem Auto fahren. Seit 2007 gilt gemäß § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) während der Probezeit und unter 21 die Null-Promillegrenze. Laut Gesetz heißt es:
Grund dafür waren vermehrte Unfälle junger Fahrer, welche unter Alkoholeinfluss standen. Um das Thema Alkohol am Steuer zu sensibilisieren und Unfälle zu vermeiden, wurde das Alkoholverbot eingeführt.
Null-Promillegrenze während der Probezeit
Die Null-Promillegrenze gilt für alle Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit unabhängig vom Alter. Ein Verstoß dagegen gilt als A-Verstoß, führt zu 1 Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 250 Euro. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
Außerdem kann es zur Anordnung eines Aufbauseminars kommen. Ab 0,5 Promille gibt es 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 Monat. Bei Wiederholungstaten erhöht sich das Bußgeld jeweils um 500 Euro, das Fahrverbot beträgt dann 3 Monate. Beim dritten A-Verstoß kommt es zum Fahrerlaubnisentzug.
Null-Promillegrenze unter 21 ohne Probezeit
Die Null-Promillegrenze gilt für alle Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit unabhängig vom Alter. Ein Verstoß dagegen gilt als A-Verstoß, führt zu 1 Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 250 Euro. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
Außerdem kann es zur Anordnung eines Aufbauseminars kommen. Ab 0,5 Promille gibt es 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 1 Monat. Bei Wiederholungstaten erhöht sich das Bußgeld jeweils um 500 Euro, das Fahrverbot beträgt dann 3 Monate. Beim dritten A-Verstoß kommt es zum Fahrerlaubnisentzug.
0,3-0,49 Promille
Grundsätzlich gilt es, die 0,5-Promillegrenze nicht zu überschreiten. Doch bereits bei 0,3 Promille kann es zu Strafen kommen. Schon nach einem Bier mit 0,33l können 0,3 Promille und somit eine relative Fahruntüchtigkeit erreicht werden.
Zeigt sich eine auffällige Fahrweise, wie beispielswiese das Fahren in Schlangenlinien, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder zu dichtes Auffahren. In diesem Fall kann schon eine Straftat wegen Trunkenheit am Steuer vorliegen.
Wird ein Unfall verursacht, muss mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gerechnet werden. Dabei drohen Geld- und Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate und 3 Punkte in Flensburg.
0,5-1,09 Promille
Ab einem Blutalkohol von 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Der Erstverstoß wird mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bestraft. Bei einer Wiederholungstat wird ein Bußgeld von 1000 Euro fällig, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg.
Wiederholt sich das Vergehen zum dritten Mal, erhöht sich das Bußgeld auf 1500 Euro, dazu kommen zwei Punkte auf dem Konto und nochmals drei Monate Fahrverbot. Wird ein Unfall verursacht, verschärfen sich die Konsequenzen.
1,1-Promillegrenze
Wird mit 1,1 Promille oder mehr Auto gefahren, liegt eine Straftat vor. Denn mit einem Promillewert ab 1,1 geht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Der Fahrer ist also nicht mehr im Stande, ein Fahrzeug sicher zu fahren. Hier ist die Unfallwahrscheinlichkeit zehn Mal höher als im nüchternen Zustand. Es kommt zu einer strafrechtlichen Verfolgung, auch ohne Fahrfehler oder Unfall. Es kann zu Geld- und Freiheitsstrafen kommen.
Außerdem wird der Führerschein für die Dauer von 6 Monaten bis 1 Jahr entzogen und ein Fahrverbort kann hinzukommen. 3 Flensburgpunkte kommen auf das Konto. In vielen Bundesländern wird bereits ab 1,1 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Was das genau ist, wird später erklärt.
Da es sich um eine Straftat handelt, gelten in diesem Fall die Bestimmungen aus § 315a bis § 316 Strafgesetzbuch (StGB). Die Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab.
1,6-Promillegrenze
Zusätzlich zu den Sanktionen der 1,1 Promillegrenze kommt die Verordnung einer MPU. In diesem Fall wird von chronischem Alkoholmissbrauch ausgegangen.
Versicherung
Ob die Versicherung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss zahlt, hängt von der individuellen Situation ab. Zuerst ist zu prüfen, ob der Unfall auch ohne Alkoholeinfluss passiert wäre.
Bei 0,5 bis 1,09 Promille kann die Versicherung die Leistung um den Teil kürzen, der durch den Alkoholmissbrauch des Fahrers entstand.
Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille kann jedoch keine Teilschuld mehr zugesprochen werden. Die Versicherung kann also die Schadensersatzleistung bis zu einer Höhe von 5000 Euro vom Unfallverursacher zurückverlangen.
Sanktionen
Dass Alkoholkonsum und Autofahren nicht unbedingt zusammengehören ist klar. Welche Promillegrenzen es in Deutschland gibt, wurde im obigen Abschnitt geklärt.
Fragen wie:
Welche Bußgelder kommen auf mich zu?
Mit wie vielen Punkten muss ich rechnen?
Kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und wenn ja, wie lange?
Oder kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen?
Werden im nächsten Abschnitt geklärt.
Außerdem wird auf die medizinisch-psychologische Untersuchung eingegangen. Es wird erläutert, welche Stufen zu absolvieren sind und welche Inhalte jeweils behandelt werden.
Bußgelder
Je nach Promille im Blut und Fahrauffälligkeiten variieren die Strafen für das Vergehen Alkohol am Steuer. Es kommt auch darauf an, ob es sich um das erste Vergehen dieser Art handelt oder ob es eine Wiederholungstat ist. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Strafen, Bußgelder und Punkte bei Alkohol am Steuer.
Wird unter Alkoholeinfluss ein Unfall verursacht, variieren Bußgelder und Sanktionen. Grundsätzlich drohen 3 Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine MPU kann angeordnet werden.
Wer ein Fahrverbot erhält, bekommt den Führerschein nach dessen Ablauf automatisch zurück. Wird hingegen die Fahrerlaubnis entzogen, muss nach der Sperrzeit ein Antrag auf einen neuen Führerschein gestellt werden. Dies ist jedoch frühestens 3 Monate nach der Sperrzeit möglich. In manchen Fällen ist eine positiv abgeschlossene MPU erforderlich.
MPU
Bei Überschreitung der Promillegrenze und der damit einhergehenden Gefährdung des Straßenverkehrs wird häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, angeordnet. Begründet ist dies im Zweifel an der Fahreignung des Führerscheinbesitzers. Die erfolgreich abgeschlossene MPU soll zum Nachweis einer verantwortungsvollen und sicheren Teilnahme am Straßenverkehr dienen. Die MPU wird einzeln, in drei Teilbereichen durchgeführt.
Medizinische Untersuchung
Hier wird der körperliche Gesundheitszustand der Teilnehmer getestet. Danach muss ein Abstinenznachweis erfolgen, um zu prüfen, ob es sich um eine chronische Alkoholkrankheit handelt. Dabei werden über den Zeitraum von 6 Monaten 4 Urinproben oder über die Dauer eines Jahres 6 Urinproben untersucht. Dabei wird überprüft ob in den letzten 24 Stunden Alkohol zu sich genommen wurde.
Leistungsdiagnostik
In diesem Teil soll die Konzentrationsfähigkeit des Teilnehmers geprüft werden. Ein Beispiel ist der Linienverfolgungstest. Außerdem werden Aufmerksamkeitsspanne, Wahrnehmung und Belastbarkeit geprüft.
Verkehrspsychologisches Gespräch
Im Einzelgespräch mit einem Psychologen wird das Fehlverhalten hinterfragt. Es kommt zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Verstoß. Strategien zur Verbesserung des Fehlverhaltens werden erarbeitet und umgesetzt.
Bei nichtbestandener MPU wird die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt. Das negative MPU-Gutachten muss nicht vorgelegt werden. Die Untersuchung kann so oft wiederholt werden, bis es zu einem positiven Ergebnis kommt.
Lohnt sich der Weg zum Anwalt?
Kommt es wegen Alkohol am Steuer zum Bußgeld oder schlimmeren, ist eine anwaltliche Beratung in jedem Fall möglich. Mit einem Anwalt für Verkehrs- und/oder Strafrecht ist man gut beraten. Dies ist in der Regel jedoch mit Kosten verbunden. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt meist sie die Kosten dafür.
Der Anwalt kann Einsicht in die Akten beantragen und mögliche Fehler im Bußgeldbescheid ausfindig machen. Er ist in der Lage, die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Ein erfahrener Rechtsanwalt weiß, wie das Ausmaß der drohenden Folgen möglichst gering zu halten ist. Im Falle eines Einspruchs erstellt er ein gut begründetes Einspruchsschreiben und schickt es an die zuständige Bußgeldbehörde.
Es ist in jedem Fall wichtig, die Angaben im Bußgeldbescheid auf Fehler zu prüfen. Beispielsweise könnte ein falsches Kennzeichen angegeben oder eine andere Person beschuldigt sein. Außerdem sollte Tatzeit und -ort geprüft werden, um sicherzugehen, dass man nicht zu Unrecht beschuldigt wird. Es ist wichtig, die Einspruchsfrist von 2 Wochen einzuhalten, wenn man Einspruch erheben möchte. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids.
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So reagiert der Körper auf Alkohol
Nicht jeder Alkoholkonsum zieht eine Strafe nach sich. Es sollte jedoch bedacht werden, dass Alkohol in jedem Fall die Reaktionszeit verlangsamt. Um einschätzen zu können, ob man selbst oder jemand anders noch fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu lenken gibt es eine Übersicht der körperlichen Zustände in Zusammenhang mit unterschiedlichem Alkoholgehalt.
Bereits 0,3 Promille, dies entspricht in etwa einem kleinen Bier, machen sich im Körper bemerkbar. Es kommt zu:
Verringerter Konzentrationsfähigkeit
Sinken des Reaktionsvermögens
Anstieg der Risikobereitschaft
Verminderter Sehleistung
0,8 Promille machen sich bemerkbar durch:
Verdopplung der Reaktionszeit
Gleichgewichtsstörungen
Enthemmung und Selbstüberschätzung
Bei 1,0 bis 2,0 Promille:
Beeinträchtigung des räumlichen Sehens
Starke Verringerung der Reaktionsfähigkeit
Sprachstörungen, Lallen
Starke Orientierungs- und Gleichgewichtsstörungen
Enthemmung und Aggressionsbereitschaft
Mit 2,1 bis 3,0 Promille kommt es zu:
Verwirrtheit
Erbrechen
Muskelerschlaffung
Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen
3,1 Promille sind zu erkennen anhand von:
Bewusstlosigkeit
Schwache Atmung
Unterkühlung
Gedächtnisverlust
Reflexlosigkeit
Ab 4,0 Promille treten auf:
Ab 4,0 Promille treten auf:
Lähmungen
Unkontrollierte Ausscheidungen
Komatöser Zustand
Atemstillstand bis zum Tod
Nicht jeder Körper reagiert gleich auf Alkohol. Daher handelt es sich lediglich um Richtwerte. Einige Auffälligkeiten können bereits bei geringeren Promillewerten auftreten.
Wie der Körper Alkohol abbaut
Im Körper ist die Leber für den Alkoholabbau verantwortlich. Wie Alkohol wieder abgebaut wird, kann pauschal nicht gesagt werden. Faktoren wie Geschlecht, Größe, Gewicht und Alter spielen dabei eine Rolle. Im Durchschnitt wird pro Stunde ca. 0,1 Promille abgebaut. Bei kleinen und leichten Personen kann es länger dauern, bei schweren und großen Personen kann es schneller gehen.
Im Internet gibt es verschiedene Promillerechner. Diese geben lediglich Richtwerte an, und können kein 100% sicheres Ergebnis liefern. Sie sollten also nicht verwendet werden, um herauszufinden, ob man noch fahrtüchtig ist. Will man auf Nummer sicher gehen, sollte man bei einem Glas bleiben oder lange genug warten, bis man sich wieder hinters Steuer setzt.
Anders als häufig behauptet, kann der Alkoholabbau nicht beschleunigt werden. Weder Kaffee, Schwitzen, Schlafen, Essen noch kalt duschen hilft, um die Promillezahl zu verringern.
Wer sich zwei Gläser Bier statt einem gegönnt hat, kann nach einem ausgedehnten Spaziergang möglicherweise wieder mit dem Auto nach Hause fahren. Nach mehr Alkoholkonsum bleibt nur abzuwarten bis die Leber ihre Arbeit erledigt und im Schnitt 0,1 Promille pro Stunde abgebaut hat. Der Prozess kann bei Frauen länger dauern als bei Männern. Grund dafür ist der geringere Wasseranteil und die kleinere Leber im weiblichen Körper.
Wer sich zwei Gläser Bier statt einem gegönnt hat, kann nach einem ausgedehnten Spaziergang möglicherweise wieder mit dem Auto nach Hause fahren. Nach mehr Alkoholkonsum bleibt nur abzuwarten bis die Leber ihre Arbeit erledigt und im Schnitt 0,1 Promille pro Stunde abgebaut hat. Der Prozess kann bei Frauen länger dauern als bei Männern. Grund dafür ist der geringere Wasseranteil und die kleinere Leber im weiblichen Körper.
Alkohol am Steuer – Recht einfach erklärt
Mit wie viel Promille darf ich noch Autofahren?
Grundsätzlich darf man mit bis zu 0,49 Promille noch mit dem Auto fahren. Steht man unter Alkoholeinfluss und es zeigen sich Fahrauffälligkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überfahren einer roten Ampel, zu dichtes Auffahren oder man verursacht einen Unfall, kommt es auch mit einer geringeren Promilleanzahl zu Strafen.
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Welche Promillegrenzen gibt es in Deutschland?
Für Fahranfänger während der Probezeit und Autofahrer unter 21 Jahre gilt die Null-Promillegrenze. 0,3 Promille stehen für relative Fahruntüchtigkeit. Zeigen sich Fahrauffälligkeiten oder wird ein Unfall verursacht, kann eine Straftat wegen Trunkenheit am Steuer vorliegen. Fährt man mit 0,5 Promille mit dem Auto, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das Autofahren ist nicht mehr gestattet. Ab 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen und es liegt eine Straftat vor. Bei 1,6 Promille am Steuer wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet.
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Welche Strafen gibt es bei Alkohol am Steuer?
Bei Fahrauffälligkeiten und Unfallverursachung mit 0,3 Promille kommt es zu Geld- und Freiheitsstrafen, Fahrerlaubnisentzug und 3 Punkten. Mit 0,5 – 1,09 Promille beträgt das Bußgeld 500 Euro, das Fahrverbot dauert einen Monat und man erhält 2 Punkte. Ab 1,1 Promille kann es zu Geld- und Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug zwischen 6 Monate und 1 Jahr und 3 Punkte in Flensburg kommen. In vielen Bundesländern wird bereits bei 1,1 Promille eine MPU angeordnet. Mit 1,6 Promille wird mit Sicherheit eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet zusätzlich zu Geld- und Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg.
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Wo ist die Promillegrenze in der Probezeit?
In der Probezeit gilt die Null-Promillegrenze. Es darf also kein Alkohol konsumiert und dann mit dem Auto gefahren werden. Wird dagegen verstoßen, handelt es sich um einen A-Verstoß. Es kommt zu 1 Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 250 Euro. Außerdem wird die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert. Beim dritten A-Verstoß kommt es zum Fahrerlaubnisentzug.
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Wo ist die Promillegrenze unter 21?
Wer zwar nicht mehr in der Probezeit, aber noch unter 21 Jahre alt ist, muss sich an die Null-Promillegrenze halten. Bei einem Alkoholgehalt bis zu 0,5 Promille kommt es zu einem Bußgeld von 250 Euro, 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss bekommt man 3 Punkte, Führerscheinentzug sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.
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Mit wie viel Promille kommt es zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, MPU?
Grundsätzlich wird ab 1,6 Promille am Steuer eine medizinische-psychologische Untersuchung angeordnet. In vielen Bundesländern geschieht dies bereits ab 1,1 Promille. Sie dient dem Nachweis der Fahreignung des Führerscheinbesitzers.
Weiterlesen: Mit wie viel Promille kommt es zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, MPU?
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Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer Einspruch erheben?
Ja, Einspruch kann erhoben werden. In jedem Fall ist eine anwaltliche Beratung möglich. Hierfür eignet sich ein Anwalt für Verkehrs- und/oder Strafrecht. Dieser kann Einsicht in die Akten beantragen, den Bußgeldbescheid auf Fehler prüfen und im Falle eines Einspruchs ein Einspruchsschreiben verfassen und an die Bußgeldbehörde schicken. Es ist die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids einzuhalten.
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Wie schnell wird Alkohol abgebaut?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Alkoholabbau ist von Faktoren wie Körpergröße, Gewicht, Geschlecht und Alter abhängig. Im Durchschnitt baut der Körper 0,1 Promille pro Stunde ab. Der Alkoholabbau kann nicht durch Kaffee, Schwitzen, Essen oder weiteres beschleunigt werden.
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Wie viel kann man trinken bis man 0,5 Promille hat?
Es ist individuell unterschiedlich, wie schnell jemand 0,5 Promille erreicht. Ein kleines Bier mit 0,33 l führt ungefähr zu einem Promillegehalt von 0,3.
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Gibt es für Fahrradfahrer eine Promillegrenze?
Ja, Fahrradfahrer gelten ab 1,6 Promille als fahrunfähig. Auch ihnen kann bei einer derartigen Promilleanzahl die Fahrerlaubnis entzogen werden und es können weitere Strafen drohen. Wird ein Fahrradfahrer bereits mit 0,3 Promille fahrauffällig oder verursacht er einen Unfall, handelt es sich um eine Straftat und es kommt zu Sanktionen.
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Was passiert, wenn ich mit einem Betrunkenen mitfahre?
Steigt man als Beifahrer wissentlich zu einem alkoholisierten Lenker ins Fahrzeug, kann es passieren, dass keine Schadensersatzleistungen geltend gemacht werden können. Der Beifahrer trägt indirekt selbst zum Unfall bei, da er den Fahrer nicht vom Fahren abgehalten hat.
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