Punke Flensburg - Punktekonto, Punkteabbau, Punkteverfall © Adobe Stock | dma_design

Punkte in Flensburg – Verfall, Abbau, Seminar, Kosten und mehr

Die Flensburgpunkte werden für schwere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vergeben. Bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten oder ab einer gewissen Anzahl gesammelter Punkte kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bevor es jedoch so weit kommt, gibt es die Möglichkeit, Flensburgpunkte abzubauen.

Punkte im Fahreignungsregister


‌Das Fahreignungsregister (FAER) ist für die Verwaltung rechtskräftiger Vergehen, welche gemäß StVo begangen wurden, zuständig. Es wird vom Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA, geführt. Dieses kümmert sich um die Speicherung der Punkte.

‌Für eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet wird, wird mindestens ein Punkt in Flensburg eingetragen. Die Punktevergabe wird in drei Kategorien gestaffelt. Je nach Regelmissachtung können bis zu 3 Punkte vergeben werden.

1 Punkt erhält man für verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten. Beispielsweise die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes mit 80 km/h bis 100 km/h oder Geschwindigkeitsverstöße um 21 km/h bis 30 km/h innerorts zählen dazu. Dieser Punkt verfällt nach 2,5 Jahren.

2 Punkte werden für schwere Verstoße vergeben. Die Fahrerlaubnis wird hierbei noch nicht entzogen. Ein Beispiel dafür ist das Überfahren einer Ampel in Rotphase, welche schon länger als 1 Sekunde anhält oder der Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze. Diese Punkte verfallen nach 5 Jahren.

3 Punkte in Flensburg bekommt man bei schwerwiegenden Straftaten, wie beispielsweise Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Hierfür kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, diese Punkte verfallen nach 10 Jahren.


‌Die Tabelle zeigt eine Übersicht:

Vergehen

Ordnungswidrigkeit

‌Grobe Ordnungswidrigkeit

‌Straftat

Punkteanzahl

1

‌2

‌3

Verfall

2,5 Jahre

‌5 Jahre

‌10 Jahre
Hinweis:
Schon ab 12 Jahren kann man Punkte in Flensburg bekommen. Problematisch ist dies vorerst nicht, es kann sich jedoch später auf die Beantragung der Fahrerlaubnis auswirken. Gibt es bereits zu viele Einträge in Flensburg, kann der Antrag gänzlich abgelehnt werden.
Mit dem Bußgeld- und Punkterechner können Maßnahmen für verschiedene Vergehen ermittelt werden. Aktuell wurden die neuen Fahrverbote bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung bundesweit formal ausgesetzt.‌
Achtung:
Die meisten Bundesländer werden vorerst zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren. In speziellen Fällen kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen die verhängten Strafen zu erheben. Diese Möglichkeit kann online kostenlos geprüft werden. Im Zweifelfall empfiehlt sich das Heranziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht.

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Punktetacho – was passiert bei wie vielen Punkten?


‌Der Punktetacho dient der Übersicht auf die verschiedenen Maßnahmen beim jeweiligen Punktestand:

Punkteanzahl

1 bis 3 Punkte

‌4 bis 5 Punkte

‌6 bis 7 Punkte

‌8 Punkte

Maßnahme

Vormerkung

‌Kostenpflichtige Ermahnung

‌Kostenpflichtige Verwarnung

‌Entzug der Fahrerlaubnis

Abbaumöglichkeit

Ja

‌Ja

‌Nein

‌Nein

Haben sich auf dem Punktekonto 1 bis 3 Punkte angesammelt, so wird dies im FAER vorgemerkt. Bei einer Punkteanzahl von 4 bis 5 Punkten kommt es zu einer kostenpflichtigen Ermahnung mit dem Hinweis, an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können, um einen Punkt abzubauen. Kostenpunkt der Ermahnung sind 25 Euro. Hat man einen Punktestand von 6 bis 7 Punkten erreicht, so kommt es zu einer kostenpflichtigen Verwarnung.

‌Der Abbau von Punkten durch das Fahreignungsseminar ist von da an nicht mehr möglich. Bei einer Gesamtpunktezahl von 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis für eine Dauer von mindestens sechs Monaten eingezogen. Erhält man seinen Führerschein zurück, startet man wieder mit 0 Punkten.

‌Wenn die Fahrerlaubnis wegen zu vieler Punkte entzogen wurde, muss die Eignung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen werden. Hierfür muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung positiv absolviert werden.‌‌
Achtung:
Es gibt eine Vielzahl an Websites, welche eine Übertragung von Punkten auf Dritte gegen Bezahlung anbieten. Dieser Service kann in gewissen Situationen attraktiv wirken. Eine Übertragung der Punkte ist jedoch in jedem Fall illegal. Sowohl für den Anbieter eines solchen Service als auch für den Nutzer kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen!

Punkteverfall und Überliegefrist


‌Die Löschung der Punkte erfolgt automatisch. Nach der Tilgungsfrist von beispielsweise 2,5 Jahren von einem Punkt geht dieser in die sogenannte Überliegefrist über. Dabei ist der Punkt zwar nicht mehr auf dem Punktekonto, er wird jedoch noch ein Jahr lang gespeichert, ist also noch nicht vollständig gelöscht.

‌Grund dafür sind die Verwaltungszeiten der Behörden. Befinden sich beispielsweise bereits 7 Punkte auf einem Konto, wovon ein Punkt im Mai verfällt und ein neuer Punkt im Juni hinzukommt für welchen das Vergehen bereits im Januar begangen wurde, handelt es sich nicht um einen neuen siebten Punkt. Zum Tatzeitpunkt war es der achte Punkt, wodurch es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.

‌Die Eintragung eines Punktes kann also länger dauern. Ausschlaggebend ist, dass ein Punkt ab dem Zeitpunkt der Tat und nicht erst mit der Eintragung in Kraft tritt. Ein Verfahren kann somit nicht mehr in die Länge gezogen werden, um den Verfall eines Punktes abzuwarten.

Punkte abbauen: Dauer und Kosten


‌Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar kann ein Punkt in Flensburg abgebaut werden. Das Seminar ist kostenpflichtig und kann alle 5 Jahre absolviert werden. Ein Punkteabbau ist auf diese Weise bei einem Punktestand mit bis zu 5 Punkten möglich. Hat man schon mehr Punkte am Konto, kann durch das Seminar zwar kein Punkt mehr abgebaut werden. Eine Teilnahme zeigt jedoch einen Willen zur Besserung und kann sich bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis positiv auf dessen Dauer auswirken. Die Kosten für das Seminar belaufen sich auf ca. 400 Euro und wird von Fahrschulen, TÜV oder Dekra angeboten.

‌Das Seminar hat das Ziel, Hintergründe und Verstöße aufzuklären und alternative Verhaltensweisen zu etablieren. Es besteht aus zwei Teilen – einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Der erste kann entweder einzeln oder in einer Gruppe von bis zu 6 Personen abgehalten werden und wird in zwei Einheiten á 90 Minuten gegliedert. Zwischen den beiden Terminen muss mindestens eine Woche liegen, um das Besprochene zu verarbeiten. Der verkehrspsychologische Teil findet in zwei Einzelsitzungen statt, welche jeweils 75 Minuten dauern. Hierbei wird individuell auf problematisches Verhalten im Straßenverkehr eingegangen und mögliche Aggressionsquellen werden aufgearbeitet. Auch zwischen diesen beiden Terminen ist ein Mindestabstand von 3 Wochen vorgesehen. Innerhalb dieser Zeit sollen besprochene Strategien getestet und Fehlverhalten evaluiert werden.

‌Beide Teilbereiche können parallel oder nacheinander absolviert werden, sie müssen jeweils positiv abgeschlossen werden. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Seminar muss spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung beim KBA vorliegen, damit der Punkt gelöscht werden kann. Nach dieser Frist ist die Bescheinigung ungültig.

Punkte in Flensburg abfragen


‌Der Punktestand kann auf unterschiedliche Weise abgefragt werden.

‌Auskunft über den Punktestand erhält man beispielsweise über die Website des KBA kostenlos. Dazu benötigt man einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2-Software auf dem PC. Der Punktestand wird dann entweder online zum Download bereitgestellt oder per Post zugesendet.

‌Die Punkte können aber auch über andere Anbieter online abgefragt werden, dies ist meist unkomplizierter, häufig aber mit Kosten verbunden. Auf Flensburg.com reicht das Ausfüllen eines Online-Formulars, um Auskunft über den Punktestand zu erhalten. Dieser Service kostet ca. 20 Euro.

‌Eine weitere Möglichkeit ist, die Punkte direkt in Flensburg vor Ort abzufragen. Der sogenannte Auskunftspavillion des KBA hat von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr und Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr geöffnet. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass muss vorgelegt werden.

‌Auch auf postalischem Weg ist eine Punkteabfrage möglich. Auf der Website des KBA kann ein vorgefertigter Antrag heruntergeladen werden. Dieser wird ausgefüllt, unterschrieben und mit einer gut lesbaren Kopie des Reisepasses oder Personalausweises – Vorder- und Rückseite – an das KBA geschickt.

‌Die Auskunft wird ebenfalls per Post zugeschickt. Ein Abfragen per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Punkte in der Probezeit


‌Fahranfänger befinden sich zu Beginn automatisch in einer zweijährigen Probezeit. Während dieser 2 Jahre müssen sich Fahranfänger genau an die Regeln im Straßenverkehr halten. Grundsätzlich werden Ordnungswidrigkeiten während der Probezeit als A-Verstöße und B-Verstöße klassifiziert. Die Verwendung des Handys am Steuer ist beispielsweise ein B-Verstoß. Bei Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenzen handelt es sich um einen A-Verstoß.

‌Wird ein Fahranfänger das erste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, ist ebenfalls von einem A-Verstoß die Rede. Schon der erste A-Verstoß verlängert die Probezeit um zwei Jahre. Außerdem muss ein Aufbauseminar abgeschlossen werden.

‌Wird ein zweiter A-Verstoß begangen, droht eine Verwarnung sowie die verpflichtende Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein dritter A-Verstoß kann zum Führerscheinentzug führen. Dies bewirkt eine Sperrzeit, nach welcher der Führerschein komplett neu absolviert werden muss. Zwei B-Verstöße haben die gleiche Auswirkung wie ein A-Verstoß.

Punkte in Flensburg - Recht einfach erklärt

Wann erhält man Punkte?

Punkte in Flensburg werden für rechtskräftige Vergehen im Straßenverkehr unter Bedrohung der allgemeinen Sicherheit vergeben. Wird ein Bußgeld ab 60 Euro verhängt, erhält man je nach Straftat mindestens einen Punkt.

Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?

Man kann bis zu 8 Punkte auf dem Konto in Flensburg haben, bis es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt. Bei schweren Vergehen, für die man 3 Punkte bekommt, kann die Fahrerlaubnis jedoch schon früher entzogen werden.

Wird man informiert, wenn man Punkte in Flensburg bekommt?

Ab einem Punktestand von 4 bis 5 Punkten erhält man eine kostenpflichtige Ermahnung. Bei 6 bis 7 Punkten eine kostenpflichtige Verwarnung. Der Punktestand kann jederzeit kostenlos online, vor Ort in Flensburg oder postalisch abgefragt werden.

Warum heißt es Punkte in Flensburg?

Die Bezeichnung entstand, weil das Kraftfahrtbundesamt seinen Sitz in Flensburg hat.

Wie viele Punkte können vergeben werden?

Je nach Vergehen können 1 bis 3 Punkte pro Straftat vergeben werden.

Welche Konsequenzen haben die Punkte in Flensburg?

Befinden sich 1 bis 3 Punkte auf dem Konto in Flensburg, so wird dies im Fahreignungsregister vorgemerkt. Bei 4 bis 5 Punkten erhält man eine kostenpflichtige Ermahnung mit dem Hinweis zur Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Hat man bereits 6 bis 7 Punkte gesammelt, besteht keine Möglichkeit mehr, Punkte abzubauen, man erhält eine kostenpflichtige Verwarnung. Beim Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis für eine Mindestdauer von 6 Monaten entzogen.

Wann verjähren die Punkte?

Erhält man für eine Ordnungswidrigkeit 1 Punkt, verjährt dieser nach 2,5 Jahren. 2 Punkte, die man für ein grobes Vergehen erhalten hat, verfallen nach 5 Jahren. Hat man für eine schwere Straftat wie beispielsweise Unfallflucht 3 Punkte erhalten, bleiben diese 10 Jahre lang am Konto.

Wann werden Alkoholdelikte gelöscht?

Bei einem Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze erhält man 2 Punkte in Flensburg, diese werden nach 5 Jahren gelöscht. Handelt es sich um einen schwereren Verstoß mit Alkohol am Steuer, können auch 3 Punkte vergeben werden, was den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann. 3 Punkte werden nach einer Frist von 10 Jahren gelöscht.

Wie können Punkte abgebaut werden?

Bei einem Gesamtpunktestand von bis zu 5 Punkten kann alle 5 Jahre 1 Punkt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden. Fahrschulen, TÜV oder Dekra bieten die freiwilligen und kostenpflichtigen Seminare an.

Was ist die Überliegefrist?

Bei der Überliegefrist handelt es sich um eine Zeitspanne von einem Jahr. Währenddessen erscheint der verfallene Punkt zwar nicht mehr am Punktekonto, wird jedoch zur Nachvollziehbarkeit noch gespeichert.

Wie kann in das Punktekonto eingesehen werden?

Über die Website des KBA kann der Punktestand kostenlos abgefragt werden. Dazu benötigt man einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2-Software auf dem PC. Das KBA bietet auch Auskunft über postalischen Weg an. Dafür muss der vorgefertigte Antrag ausgefüllt und eine gut lesbare Kopie eines Ausweises (Vorder- und Rückseite) beigelegt werden. Auch über andere Online-Anbieter wie Flensburg.com kann man in das Punktekonto einsehen, dies ist jedoch meist kostenpflichtig. In Flensburg kann man sich im Auskunftspavillion des KBA über den Punktestand informieren, geöffnet ist dieser von Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr und Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr. Ein Abfragen per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Was hat es mit der Übertragung von Punkten auf sich?

Die Übertragung von Punkten auf Dritte ist in jedem Fall illegal. Sowohl für Nutzer als auch Anbieter eines solchen Service kann es zu rechtlichen Folgen kommen.

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

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