Wer eine rote Ampel überfährt, kann geblitzt werden – das zieht Strafen nach sich. © Adobe Stock | Barselona Dreams

Rote Ampel überfahren – Die Strafen bei einem Rotlichtverstoß

Wer eine rote Ampel überfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das zieht Strafen nach sich, wenn man dabei geblitzt wurde. Unter Umständen wird sogar der Führererschein entzogen. Auch Radfahrer und Fußgänger sind davon nicht ausgenommen. Genaueres über den Rotlichtverstoß lesen Sie in diesem Beitrag.

Rote Ampel überfahren: Diese Regelungen gelten


‌Eine rote Ampel zu überfahren bringt Konsequenzen mit sich. Denn Ampeln erfüllen die Aufgabe, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und dürfen daher nicht ignoriert werden. Daher gilt: Wer die Rotschaltung eine Ampel ignoriert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und begeht dadurch eine Ordnungswidrigkeit. Die gesetzliche Regelung dazu ist in § 65 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OWiG) festgelegt. Daraus ist zu entnehmen, dass ein Rotlichtverstoß „durch Bußgeldbescheid geahndet“ wird. Besagter Bescheid wird durch die Behörden per Post verschickt. Weitere Folgen sind zumindest ein Punkt in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot. 

‌Ein Rotlichtverstoß besteht dann, wenn die Ampel bereits auf Rot steht und ein Verkehrsteilnehmer dennoch in den sogenannten Gefahrenbereich einfährt. Das beschreibt den ganzen Bereich hinter der Ampel. Dadurch wird die Intention hinter dem Lichtzeichen missachtet. Es macht laut der Straßenverkehrsordnung auch keinen Unterschied, ob die rote Ampel aus Versehen überfahren wurde oder ob der Verstoß vorsätzlich begangen wurde.‌
Hinweis:
Dabei gibt es folgende Ausnahme: Kommt die Person noch vor dem Gefahrenbereich, aber hinter der Haltelinie zum Stehen, liegt meist nur ein Haltelinienverstoß vor. Hierfür liegt das Bußgeld bei 10 Euro, sofern kein Unfall verursacht wurde oder andere Verkehrsteilnehmen gefährdet wurden.

Strafen und Bußgeld bei Rotlichtverstoß


‌Die Strafe für einen Rotlichtverstoß wird im Bußgeldkatalog geregelt und hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Der Unterschied besteht darin, wie lange die Ampel bei der Einfahrt in den Gefahrenbereich bereits Rot gewesen ist. Von Bedeutung ist darüber hinaus, ob durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und ob ein Sachschaden verursacht wurde. 

‌Mit einem Bußgeld und mindestens einem Punkt in Flensburg ist bei einem Rotlichtverstoß immer zu rechnen, wenn man geblitzt wird. Unter Umständen kommt außerdem ein Fahrverbot von einem Monat dazu.

Einfacher Rotlichtverstoß


‌Die geringeren Strafen hat man bei einem einfachen Rotlichtverstoß zu erwarten. Dabei wird man geblitzt, wenn die Ampel erst kürzer als eine Sekunde rot war. Die geringste Strafe beginnt hier bei 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Wurde zusätzlich eine andere Person gefährdet oder ist ein Sachschaden entstanden, beträgt das Bußgeld bereits bis zu 240 Euro. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. 

‌Die Tabelle zeigt einen Überblick über die Strafen:

Qualifizierter Rotlichtverstoß


‌Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sind die Strafen bereits wesentlich höher als bei einem einfachen, da dieser als schwerwiegender angesehen wird. Begeht man einen qualifizierten Rotlichtverstoß, war die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, als man sie überfahren hat. In diesem Fall beginnt die Strafe bei 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Gleich wie bei einem einfachen Rotlichtverstoß steigen die Strafen, wenn durch den Verstoß eine Gefährdung oder ein Sachschaden verursacht wurde. 

‌Folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Strafen:

‌Zusätzlich zu den Strafen aus dem Bußgeldkatalog kann es im Fall eines Personen- oder Sachschadens beim Missachten einer roten Ampel zu weiteren Strafen kommen. Unter Umständen droht dem Unfallverursacher gemäß § 315c StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe.

Sonderfälle beim Überfahren roter Ampeln


‌In manchen Fällen kann es unklar sein, was erlaubt ist und was nicht. Beispielsweise führt der grüne Blechpfeil immer wieder zu Verwirrung. Auch bei einer dauerroten oder defekten Ampel können Unsicherheit entstehen. Nachfolgend lesen Sie über derartige Sonderfälle und wie Sie damit umgehen können.

Dauerrote Ampel


‌Eine Ampel, die durchgehend rot und mit Sicherheit defekt ist, kann zu Verunsicherung führen. Viele fragen sich, ob man diese Ampel nun passieren darf oder nicht. Dafür gibt es keine exakte Regelung, man soll jedoch eine angemessene Wartezeit abwarten. In dieser Situation sollte man zumindest fünf Minuten waren, bis man sich vorsichtig auf die Kreuzung wagt. Dabei ist äußerste Vorsicht geboten, denn womöglich hat der Gegenverkehr als Pendant zu Ihnen durchgehend grünes Ampellicht.

Ausweichen bei Blaulichteinsatz


‌Vielleicht finden Sie sich in der Situation, dass sich von hinten ein Einsatzfahrzeug im Einsatz mit Blaulicht nähert und Sie nicht mehr vor der Ampel ausweichen können. In diesem Fall darf man über die rote Ampel fahren, um das Einsatzfahrzeug durchzulassen. Die Verpflichtung, solchen Fahrzeugen „freie Bahn zu schaffen“, findet sich in § 38 der Straßenverkehrsordnung und steht über den anderen Vorschriften. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, dass nicht andere Menschen gefährdet werden. Fahren Sie daher nur langsam und vorsichtig in die Kreuzung ein, da andere Verkehrsteilnehmer die Situation möglicherweise falsch einschätzen könnten.

Grüner Pfeil


‌Der grüne Blechpfeil stellt einen weiteren Sonderfall dar, der Verwirrung stiften kann. Ist ein solcher Pfeil vorhanden, dürfen Rechtsabbieger trotz einer roten Ampel abbiegen. Davor muss man an der Haltestelle angehalten und sich versichern, dass freie Fahrt besteht. Überfährt man die Haltelinie ohne voriges Absichern, dass der Verkehr das Abbiegen erlaubt, hat dies nach dem Bußgeldkatalog ebenfalls Konsequenzen:

Überfahren einer gelben Ampel


‌Fährt man über eine gelbe Ampel und wird dabei geblitzt, hat das Bußgeld zur Folge. Denn in diesem Fall hat man einen sogenannten Gelblichtverstoß begangen. Das beruht auf § 37 Abs. (2) Nr. 1 und 2 StVO, der genau regelt, dass Verkehrsteilnehmer bei gelbem Ampellicht auf das nächste grüne Licht warten müssen. 

‌Die Strafe für einen Gelblichtverstoß ist dabei wesentlich geringer als bei einem Rotlichtverstoß. Der Betroffene muss hier keine schweren Strafen befürchten, wie etwa Fahrverbot. Es ist lediglich ein Bußgeld von 10 Euro zu bezahlen.

Rote Ampel in der Probezeit überfahren


‌Als Fahranfänger in der Probezeit, sollte man sich am besten nichts zu Schulden kommen lassen. Denn für Probeführerschein-Besitzer gelten noch strengere Strafen, sollten sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Dies gilt auch für das Überfahren einer roten Ampel. Sobald ein Fahranfänger eine rote Ampel überfährt und dabei geblitzt wird, gilt das als schwerwiegender Verstoß und er muss mit hohen Strafen rechnen. Dabei gelten automatisch die Strafen für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, egal wie lange die Ampel zuvor rot war. 

‌Bei Probeschein-Besitzern bleibt es nicht bei den Strafen nach dem Bußgeldkatalog. Sie müssen zusätzlich an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen und die Probezeit wird um zwei weitere Jahre verlängert. Sollte der Verkehrssünder nicht wie angeordnet an einem Aufbauseminar teilnehmen, droht ihm der Führerscheinentzug. Begeht er einen weiteren Rotlichtverstoß in seiner Probezeit, kann ihm ebenfalls der Führerschein entzogen werden.

Rotlichtverstoß als Radfahrer oder Fußgänger


‌Rotlichtverstöße gelten nicht nur für Autofahrer. Auch als Radfahrer oder Fußgänger dürfen keine roten Ampeln überschritten werden, ohne dass es Konsequenzen hat. Im Gegensatz zu Kfz-Lenkern wird nicht der Führerschein entzogen, jedoch gibt es ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. 

‌Auch bei Fahrradfahrern wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. 

‌Folgende Sanktionen gelten bei einem einfachen Rotlichtverstoß, wenn man eine rote Ampel mit dem Fahrrad überquert. Die Ampel war noch nicht länger als eine Sekunde rot:

‌Folgende Sanktionen gelten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn man eine rote Ampel mit dem Fahrrad überquert. Die Ampel war dabei bereits länger als eine Sekunde rot:

‌Fußgänger sind nicht davon ausgenommen, bei Rot keine Ampel überqueren zu dürfen. Werden sie dabei erwischt, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. Im Gegensatz zu Auto- und Fahrradfahrern wird bei Fußgängern nicht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß unterschieden. Zunächst droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 5 Euro. Ist es bei dem Überqueren bei Rotlicht zu einem Unfall gekommen, beträgt das Bußgeld 10 Euro.

Wie werden Ampeln überwacht?


‌Es gibt verschiedene Arten, wie die Einhaltung der Verkehrsordnung an Ampeln überprüft wird. Zum einen gibt es stationäre Ampelblitzer, offiziell Rotlicht-Überwachungsanlagen genannt. Diese sind vor allem dort angebracht, wo es oft zu Unfällen kommt. Sie lösen in der Regel zwei Mal aus, um zu klären, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt. Durch zwei Beweisfotos kann die genaue Zeit abgelesen werden, die während der Rotphase verstrichen ist. Oft sind diese Überwachungsanlagen mit einem Geschwindigkeitsmessgerät verbunden. So können gleich zwei Verstöße aufgedeckt werden. 

‌Eine weitere Überwachung bietet die mobile Rotlichtüberwachung. Hier wird oft die Polizei eingesetzt, um gezielt Rotlichtverstöße zu entdecken. Dabei filmt eine Kamera die Ampel und eine weitere Kamera die entgegenkommenden Fahrzeuge. Die Polizisten können die betroffene Person nach dem Verstoß direkt anhalten.

Einspruch und Verjährung bei Rotlichtverstoß


‌Erhält jemand einen Bußgeldbescheid, besteht die Möglichkeit zu einem Einspruch. Ist die Person fest davon überzeugt, keinen Verstoß begangen zu haben, kann sie innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Bescheides schriftlich Einspruch erheben. Dabei kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen. 

‌Generell gilt für Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist. Dadurch können auch Bußgeldbescheine wegen eines Rotlichtverstoßes verjähren. Die Frist dafür beträgt gemäß § 26 (3) StVG drei Monate. Sie beginnt zum Zeitpunkt der ordnungswidrigen Handlung und nicht beim Erhalt des Bescheides.

Rotlichtverstoß – Recht einfach erklärt

Welche Strafe gibt es auf Rotlichtverstoß?

Die Strafe umfasst immer ein Bußgeld und ein bis zwei Punkte in Flensburg. Wurden andere Personen gefährdet oder ist ein Sachschaden entstanden, kommt es zusätzlich zu einem Fahrverbot von einem Monat. 

‌Weiterlesen: Welche Strafe gibt es auf Rotlichtverstoß?

Darf man eine dauerrote Ampel überfahren?

Ist eine Ampel defekt und wechselt nicht zu grün, darf sie nach einer angemessenen Wartezeit vorsichtig überfahren werden. 

‌Weiterlesen: Darf man eine dauerrote Ampel überfahren?

Was passiert, wenn man über eine gelbe Ampel fährt?

Liegt ein Gelblichtverstoß vor, muss ein Bußgeld von 10 Euro bezahlt werden. 

‌Weiterlesen: Was passiert, wenn man über eine gelbe Ampel fährt?

Hat ein Rotlichtverstoß Auswirkungen auf die Probezeit?

Befindet sich jemand in der Probezeit und begeht einen Rotlichtverstoß, wird das als A-Verstoß gewertet. Zusätzlichen zu den Strafen aus dem Bußgeldkatalog droht der Führerscheinentzug und ein Aufbauseminar. 

‌Weiterlesen: Hat ein Rotlichtverstoß Auswirkungen auf die Probezeit?

Gelten die Regeln für Rotlichtverstoß auch für Radfahrer?

Auch bei Fahrradfahrern wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Die Strafen sind dementsprechend verschieden hoch. 

‌Weiterlesen: Gelten die Regeln für Rotlichtverstoß auch für Radfahrer?

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Die Überwachung, ob jemand eine rote Ampel überfährt, kann durch stationäre Ampelblitzer erfolgen. Außerdem kann die Polizei eine mobile Rotlichtüberwachung durchführen. 

‌Weiterlesen: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Kann ein Rotlichtverstoß verjähren?

Für Ordnungswidrigkeiten wie den Rotlichtverstoß gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten. 

‌Weiterlesen: Kann ein Rotlichtverstoß verjähren?

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