Brandstifter mit Feuerzeug vor zerstörtem Haus © Adobe Stock | Pam Walker

Brandstiftung § 306 StGB – Welche Details gibt es und welche Folgen drohen?

Nicht bei jedem vom Menschen verursachten Brand handelt es sich automatisch um Brandstiftung. Verschiedene Faktoren müssen erfüllt sein, um einerseits von Brandstiftung sprechen zu können. Andererseits gilt es, die Schwere der Folgen zu unterscheiden, um die Tat richtig einzuordnen. Eine Brandstiftung ist in jedem Fall eine strafbare Handlung. Wann spricht man von Brandstiftung? Was bedeutet fahrlässige Brandstiftung? Wie unterscheidet sich schwere von besonders schwerer Brandstiftung? Welche Konsequenzen gibt es für Jugendliche? Und welcher Tatbestand liegt bei Brand durch Feuerwerkskörper vor? All diese Fragen werden im Ratgeber behandelt.

Was ist Brandstiftung?


‌Bei der Brandstiftung handelt es sich nach überwiegender Auffassung um einen Spezialfall der Sachbeschädigung. Um eine Tat mit Brandstiftung begründen zu können, sind einige Faktoren zu untersuchen. Einerseits muss das Objekt, welches unter Brand stand Zuordnung zu einer Bestimmten Kategorie finden. Andererseits darf der Täter nicht dessen Eigentümer sein. Und es handelt sich um ein Erfolgsdelikt, was das alles bedeutet, wird in diesem Artikel geklärt.

§ 306 Abs. 1 StGB Nr. 1 – 6 führt die möglichen Tatobjekte für Brandstiftung auf:

  1. Gebäude und Hütten – diese müssen fest mit dem Boden verbunden sein, auch Jahrmarktbuden und ein Rohbau zählen dazu.
  2. Betriebsstätten und technische Einrichtungen, namentlich Maschinen genannt
  3. Warenlager oder Warenvorräte
  4. Kraftfahrzeuge, Landfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge
  5. Wälder, Heiden oder Moore
  6. Land-, Ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse – beispielsweise landwirtschaftlich bestellte Felder, zu den Erzeugnissen gehören Stroh und Feldfrüchte nach der Ernte
‌Die Freiheitsstrafe beträgt 1 – 10 Jahre und in minder schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre.


‌Das Tatobjekt muss einen gewissen wirtschaftlichen Wert haben. Außerdem muss von einer Gemeingefahr ausgegangen werden, damit eine Bestrafung gemäß § 306 in Frage kommt.

‌Das Tatobjekt muss für den Täter fremd sein, darf ihm also nicht gehören. Ausgeschlossen ist dies, wenn das Tatobjekt dem Täter zuvor übereignet oder vererbt wurde, auch wenn dieser nichts davon wusste.

‌Damit von Brandstiftung nach § 306 die Rede sein kann, muss ein Taterfolg vorliegen. Es müssen also wesentliche Bestandteile des Tatobjekts selbstständig brennen, ganz oder teilweise zerstört sein.

‌Wesentliche Bestandteile sind bei einem Haus oder einer Hütte jene Teile, die das Objekt dazu machen, was es ist. Also beispielsweise die Fensterrahmen, Treppen eines Hauses oder die Eingangstüre. Diese schützen vor Wetter und halten Unbefugte vom Zutritt ab.
Achtung:
Ein Inbrandsetzen soll bereits dann angenommen werden, wenn der Brand jederzeit auf diese Bestandteile übergreifen kann.

‌Aufgrund der heute häufig verwendeten brandfesten Materialien im Bau, kommt es seltener zu einer Inbrandsetzung nach obiger Definition. Es kann dennoch zu erheblichen Schäden und Gefahren durch Rauch-, Gas und Hitzeentwicklung oder Verrußung kommen. Eine große Gefahr besteht, wenn der Zündstoff, anstatt zu brennen beginnt, explodiert. Daher wurde der Begriff des „ganz oder teilweise Zerstörens durch eine Brandlegung“ in die §§ 306, 306a Abs. 1 und 2 aufgenommen.

‌Hinweis: Der Täter muss mit Wissen und Wollen gehandelt haben, um den objektiven Tatbestand zu erreichen. Dolus eventualis bzw. der bedingte Vorsatz ist bereits ausreichend. Hierbei hält der Täter das Risiko für möglich, findet sich aber damit ab.

‌Brennen hingegen Einrichtungsgegenstände wie Tische und Stühle, handelt es sich um Sachbeschädigung.
Achtung:
Bereits der Versuch einer Brandstiftung ist strafbar.

Schwere Brandstiftung § 306a StGB


‌Schwere Brandstiftung nach § 306a StGB mit Folge einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr begeht, wer:
(1) […] 

  1. ‌‌Ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, 
  2. ‌‌Eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder 
  3. ‌‌Eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, ‌

‌in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. ‌ 

‌‌(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt. ‌ 

‌‌(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


‌Einerseits liegt eine schwere Brandstiftung dann vor, wenn nach Abs. 1, einerseits generell Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet werden. Andererseits handelt es sich auch dann um schwere Brandstiftung, wenn nach Abs. 2 eine konkrete Gesundheitsschädigende Gefahr einer anderen Person eintritt. Die Gesundheitsschädigung ist im Ausmaß einer Körperverletzung nach § 223 StGB zu verstehen.

‌Bei der schweren Brandstiftung geht es maßgeblich darum, dass Räumlichkeiten ganz oder teilweise durch Brand geschädigt oder zerstört sind, in welchen sich für gewöhnlich Menschen aufhalten.

‌Außerdem muss der Täter vorsätzlich, also mit dem Willen und dem Wissen den Tatbestand zu verwirklichen, gehandelt haben. Ein bedingter Vorsatz ist ausreichend, dieser muss sich jedoch auch auf die Gefahr einer Gesundheitsschädigung beziehen. Ist dies nicht der Fall, kann die fahrlässige Brandstiftung nach § 306d StGB in Betracht gezogen werden.


Besonders schwere Brandstiftung § 306b StGB


‌Besonders schwere Brandstiftung nach § 306b StGB begeht, wer:
Damit es sich um besonders schwere Brandstiftung handelt, muss als Erfolgsqualifikation eine schwere Folge eintreten. Nach Abs. 1 kann dies eine schwere Gesundheitsschädigung eines oder mehrerer Menschen sein. Unter einer schweren Gesundheitsschädigung ist eine solche zu verstehen, die deutlich über das normale Maß hinaus geht. Beispielsweise mit der Folge eines längeren Krankenhausaufenthalts oder einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Ein Zusammenhang zwischen der Brandstiftung und der Gesundheitsschäden, also die Kausalität muss gegeben sein.  

Brandstiftung mit Todesfolge § 306c StGB


‌§ 306c StGB
zählt wie auch die anderen Brandstiftungsdelikte zu den gemeingefährlichen Straftaten.

‌Der Gesetzestext lautet wie folgt:
Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Auch hier muss eine Erfolgsqualifikation vorliegen. Der Tatbestand einer Brandstiftung mit Todesfolge liegt dann vor, wenn aufgrund des Brandes der Tod eines Menschen eintritt. Der Tod muss also eine spezifische Folge der Brandstiftung sein, es muss also die Kausalität gegeben sein. Todesursache können beispielsweise eine Rauchgasvergiftung, Einsturz von Gebäudeteilen oder Explosionen sein.
Hinweis:
Auch der Versuch einer Brandstiftung mit Todesfolge ist strafbar. Brandstiftung ist demnach definiert, dass ein wesentlicher Bestandteil des Tatobjekts ganz oder teilweise brennt oder zerstört ist. War das Feuer zum Zeitpunkt des Todes einer anderen Person noch nicht so weit ausgebreitet und hatte nur das Mobiliar ergriffen, ist von einer versuchten Brandstiftung mit Todesfolge die Rede. Auch diese Tat wird nach § 306c StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren bis lebenslänglich bestraft.
Die Tat muss wenigstens leichtfertig verursacht worden sein. Darunter wird ein schwerer Pflichtverstoß verstanden. Der Täter hat setzt sich hierbei stark über die gebotene Sicherheit hinweg. Er ist sich der Gefahr bewusst und geht dennoch ein Risiko ein. Es handelt sich also um einen erhöhten Grad der Fahrlässigkeit. Der Tatbestand kann jedoch auch bei unbewusster Fahrlässigkeit vorliegen.

‌Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens zehn Jahre bis lebenslänglich. Das Ausmaß ist abhängig vom Einzelfall. Da es sich um ein Verbrechen handelt, wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Zu achten ist dabei darauf, dass es sich beim Verteidiger um einen Fachanwalt für Strafrecht handelt. Trifft dies auf den Pflichtverteidiger nicht zu, sollte man sich an einen solchen Fachanwalt wenden.

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Fahrlässige Brandstiftung § 306d StGB


‌Die fahrlässige Brandstiftung nach § 306d wird im StGB so angeführt:
(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306 Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ‌ 

‌‌(2) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Unter Fahrlässigkeit wird das Außerachtlassen der objektiv erforderlichen Sorgfalt verstanden. Lässt der Täter die ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht, so handelt dieser fahrlässig. Er hätte die negativen Folgen seines Handelns also verhindern können. Der Täter verwirklicht also ungewollt einen Straftatbestand. Es wird weiters zwischen unbewusster und bewusster Fahrlässigkeit unterschieden. Bei der unbewussten Fahrlässigkeit hat der Täter die Folgen nicht bedacht. Anders ist dies bei der bewussten Fahrlässigkeit, hier hat er den Taterfolg als möglich vorausgesehen, aber darauf vertraut, dass dieser nicht eintreten werde.
Hinweis:
Fahrlässiges Inbrandsetzen kommt häufig durch die Betätigung von Feuerwerkskörpern oder das unsachgemäße Entsorgen von noch brennenden Zigaretten zu Stande.
Die fahrlässige Brandstiftung wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.
Achtung:
Löscht man jedoch den fahrlässig gelegten Brand, noch bevor dieser entdeckt wird und weitere Schäden anrichtet, handelt es sich nicht um Brandstiftung, sondern um Sachbeschädigung.

Tätige Reue § 306e StGB


‌Tätige Reue nach § 306e kann das Strafmaß mildern, im StGB lautet es wie folgt:
(1) Das Gericht kann in den Fällen der §§ 306, 306a und 306b die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafen nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. ‌ 

‌‌(2) Nach § 306d wird nicht bestraft, wer freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. ‌ ‌

‌(3) Wird der Brand ohne Zutun des Täters gelöscht, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.

Die Strafen können also gemildert oder gänzlich erlassen werden. Abhängig ist dies vom Tathergang, Taterfolg und vor allem vom Verhalten des Täters. Zeigt dieser Reue, so kann glaubhaft gemacht werden, dass er den Brand eventuell nicht beabsichtigt hatte.

Brandstiftung und Strafen im Überblick


‌Je nach Fall und Folgen einer Brandstiftung gibt es, wie oben beschrieben, verschiedene Klassifizierungen. Auch das Strafmaß unterscheidet sich. Dieser Abschnitt soll einen kurzen Überblick über die Straftat der Brandstiftung geben.

Jugendliche und Brandstiftung


‌Kinder unter 14 Jahre sind noch nicht strafmündig. Sie können also nicht vor Gericht verurteilt werden. Jedoch kann das Jugendamt eine Akte anlegen und Erziehungsmaßnahmen anordnen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, in Ausnahmefällen bis 21 Jahren, wird Brandstiftung vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Versicherungsschutz bei Brandstiftung


‌Wird ein Fahrzeug angezündet, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt den Schaden jedoch nicht, diese greift nur bei Schäden gegenüber Dritter. Wird der Brandstifter ermittelt, können die Ansprüche ihm gegenüber geltend gemacht werden.
Achtung:
Bei Brandstiftung eines Fahrzeuges sind Gegenstände, welche sich zum Tatzeitpunkt im Auto befanden, nicht versichert.
Eine Gebäudeversicherung deckt üblicherweise die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Das Risiko Feuer kann aber separat über eine Versicherung abgedeckt werden. In dem Fall werden dann die anderen Risiken über eine andere Versicherung geschützt. Es kann auch eine Feuerversicherung in die Wohngebäudeversicherung integriert werden.‌
Hinweis:
Wer gegen Brandstiftung abgesichert sein möchte, sollte sichergehen, dass in den Versicherungsunterlagen die Klausel „Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte“ enthalten ist.
Ob eine Gebäudeversicherung im Fall einer Brandstiftung zahlt, hängt vom Leistungsumfang des Versicherten ab. Es ist ratsam, Angebote verschiedener Versicherungen zu vergleichen.
Achtung:
Wird Versicherungsbetrug festgestellt, zahlt die Versicherung nichts. Der Versicherungsbetrug ist eine besondere Form des herkömmlichen Betrugs gemäß § 263 StGB. Dafür ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vorgesehen.

Vorgehensweise


‌Es ist wichtig, den Schaden so genau wie möglich zu dokumentieren. Es müssen Fotos gemacht und auf keinen Fall mit Aufräumarbeiten begonnen werden. Die Meldung der Brandstiftung bei der Versicherung sollte im besten Fall noch am selben Tag erfolgen. Die Brandstiftung muss ebenfalls umgehend der Polizei gemeldet werden, damit die Versicherung tätig werden kann.
Achtung:
Mit den Aufräumarbeiten sollte erst begonnen werden, wenn die Versicherung grünes Licht dafür gibt, um keine wichtigen Spuren zu verwischen.
Wichtig ist, dass kein Schritt vergessen wird:

  1. ‌Polizei informieren und Schaden aufnehmen lassen
  2. ‌Brandstiftung bei der Versicherung melden und Fotos mitschicken
  3. ‌Erst dann aufräumen, wenn die Versicherung es erlaubt
‌Wenn die Versicherung nicht zahlt, weil diese von einem Versicherungsbetrug ausgeht, sollte man rechtlichen Beistand heranziehen. Im besten Fall hat man eine Rechtsschutzversicherung, die sich darum kümmert.

Anwalt


‌Im Falle einer Anschuldigung zur Brandstiftung, egal in welcher Form, ist es stets ratsam einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Denn Eine fundierte Rechtsberatung ist nur bei exakter Sachverhaltskenntnis möglich. Der Anwalt für Strafrecht kann die Vorladung absagen und Akteneinsicht beantragen. Außerdem sorgt der Anwalt für die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Nach Einsicht in die Akten werden formelle Voraussetzungen des Strafverfahrens geprüft und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet.
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Brandstiftung – Recht einfach erklärt

Was ist Brandstiftung?

Brandstiftung ist ein Spezialfall der Sachbeschädigung. Verschiedene Faktoren müssen erfüllt sein, damit der Tatbestand der Brandstiftung vorliegt. Unter die möglichen Tatobjekte fallen: Gebäude und Hütten, Betriebsstätten und technische Einrichtungen, Warenlager oder Warenvorräte, Kraftfahrzeuge/Landfahrzeuge/Schienen-/Luft-/Wasserfahrzeuge, Wälder/Heiden/Moore, Land-/Ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse. Außerdem muss das Tatobjekt für den Täter fremd sein, er darf nicht der Eigentümer sein. Des Weiteren muss ein Taterfolg vorliegen – d.h. wesentliche Bestandteile des Tatobjekts müssen selbstständig brennen, ganz oder teilweise zerstört sein. Bei wesentlichen Bestandteilen handelt es beispielsweise im Fall einer Wohnung um Fensterrahmen oder die Haustür. Brennen lediglich Einrichtungsgegenstände, handelt es sich um Sachbeschädigung.

‌Weiterlesen: Was ist Brandstiftung?

Welche Strafen gibt es bei Brandstiftung?

Je nach Art der Brandstiftung kommt es zu unterschiedlichen Strafen. Bei fahrlässiger Brandstiftung kann es sich um Geld- oder Freiheitsstrafen handeln. Anders ist es bei schwerer, besonders schwerer Brandstiftung und Brandstiftung mit Todesfolge. Hier sind Freiheitsstrafen von 1 – 15 Jahre möglich, bei letzterem kann es auch zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kommen.

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Was passiert, wenn ein Brand durch Feuerwerkskörper entsteht?

Kommt es durch einen Feuerwerkskörper zum Brand, handelt es sich um fahrlässige Brandstiftung. Das bedeutet, der Täter war sich bewusst, dass durch den Feuerwerkskörper ein Brand entstehen kann und hat ihn dennoch gezündet. In dem Fall kommt es zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre. Wird der Brand aber vom Täter gelöscht, bevor sich dieser ausbreitet und entdeckt wird, kann nicht von Brandstiftung gesprochen werden. In dem Fall ist von Sachbeschädigung die Rede.

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Was passiert, wenn ein Brand durch Zigaretten entsteht?

Wer durch eine nicht korrekt ausgelöschte Zigarette ein Feuer entfacht, begeht fahrlässige Brandstiftung. Das bedeutet, der Täter war sich bewusst, dass durch das wegwerfen einer Zigarette ein Brand entstehen kann und hat sie dennoch beispielsweise in eine trockene Wiese geworfen. In dem Fall kommt es zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre. Wird der Brand aber vom Täter gelöscht, bevor sich dieser ausbreitet und entdeckt wird, kann nicht von Brandstiftung gesprochen werden. In dem Fall ist von Sachbeschädigung die Rede.

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Kommt man bei Brandstiftung ins Gefängnis?

Wer Brandstiftung begeht, kann ins Gefängnis kommen. Ausschlaggebend ist jedoch die Art der Brandstiftung. Wird ein fahrlässig entzündeter Brand gleich wieder gelöscht, handelt es sich nur um Sachbeschädigung. Bei Brandstiftung, schwerer, besonders schwerer Brandstiftung und Brandstiftung mit Todesfolge können 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe auf den Täter zukommen. Bei Brandstiftung mit Todesfolge kann es auch eine lebenslange Freiheitsstrafe sein.

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Welchen Anwalt braucht man bei der Anklage für Brandstiftung?

Wird man aufgrund von Brandstiftung, egal welcher Art angeklagt, wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger bereitgestellt. Für ein Vergehen dieser Kategorie ist jedoch unbedingt ein Fachanwalt für Strafrecht notwendig. Beim Pflichtverteidiger muss es sich jedoch nicht um einen solchen handeln. Es sollte also ein passender Fachanwalt für Strafrecht herangezogen werden.

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Zahlt die Versicherung bei Brandstiftung?

Bei Brandstiftung zahlt im Regelfall die Gebäudeversicherung den Schaden. Ausschlaggebend ist der Leistungsumfang des Versicherten. Beim Abschließen einer Gebäudeversicherung ist darauf zu achten, dass die Klausel „Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte“ enthalten ist.

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Zahlt die Versicherung bei Brandstiftung von Autos?

Für Brandstiftung eines Fahrzeuges kommt die Teilkaskoversicherung auf. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schäden gegenüber Dritter und greift bei Brandstiftung nicht.

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Welche Folgen hat Brandstiftung unter 14?

Kinder unter 14 Jahre sind noch nicht strafmündig. Bei Brandstiftung von unter 14-Jährigen kann jedoch das Jugendamt eine Akte anlegen und Erziehungsmaßnahmen anordnen.

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Welche Folgen hat Brandstiftung ab 14?

Im Alter von 14 – 18 Jahre, in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahre regelt das Jugendstrafrecht das Vergehen Brandstiftung.

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Was ist schwere Brandstiftung?

Schwere Brandstiftung hat zur Folge, dass, nach § 306a, entweder Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet wurden oder eine konkrete gesundheitsschädigende Gefahr für eine andere Person entstand. Beim Tatobjekt muss es sich um Räumlichkeiten handeln, in welchen sich für gewöhnlichen Menschen aufhalten. Diese Räumlichkeiten müssen vom Brand ganz oder teilweise geschädigt oder zerstört worden sein.

‌Weiterlesen: Was ist schwere Brandstiftung?

Was ist besonders schwere Brandstiftung?

Besonders schwere Brandstiftung nach § 306b liegt dann vor, wenn die Folgen besonders schwer sind. Das bedeutet es kam durch den Brand zu einer schweren Gesundheitsschädigung eines oder mehrerer Menschen. Beispielsweise kam es zu längeren Krankenhausaufenthalten oder zu längerer Arbeitsunfähigkeit.

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Was ist Brandstiftung mit Todesfolge?

Gemäß § 306c liegt der Tatbestand Brandstiftung mit Todesfolge dann vor, wenn durch einen Brand eine Person gestorben ist. Der Tod muss mit dem Brand in Zusammenhang stehen, es kann sich also um einen Tod durch eine Rauchgasvergiftung oder ähnliches handeln. Die Tat muss leichtfertig begangen worden sein. Das bedeutet, der Täter ist einen schweren Pflichtverstoß eingegangen und hat sich über die gebotene Sicherheit hinweggesetzt.

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Was ist fahrlässige Brandstiftung?

Fahrlässige Brandstiftung gemäß § 306d liegt dann vor, wenn ein Brand durch Außerachtlassen der objektiv erforderlichen Sorgfalt entstand. Der Brand hätte also verhindert werden können, wenn der Täter anders gehandelt hätte.

‌Weiterlesen: Was ist fahrlässige Brandstiftung?

Welche Arten von Brandstiftung gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Brandstiftung. Brandstiftung hat 1 – 10 Jahre Freiheitsstrafe zur Folge. Schwere Brandstiftung wird mit 1 – 15 Jahre Freiheitsstrafe bestraft, besonders schwere Brandstiftung mit 2 – 15 Jahre. Brandstiftung mit Todesfolge hat eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren bis lebenslänglich zur Folge. Eine fahrlässige Brandstiftung führt zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.

‌Weiterlesen: Welche Arten von Brandstiftung gibt es?

Kann die Strafe bei Brandstiftung gemindert werden?

Zeigt der Täter tätige Reue, kann das Ausmaß der Strafe gemindert oder sogar verhindert werden. Ob dies der Fall ist, wird im Einzelfall geprüft. Tätige Reue liegt dann vor, wenn der Täter den Brand freiwillig löscht bevor es zu einem erheblichen Schaden kommt oder wenn er sich bemüht den Brand zu löschen, er dafür aber Hilfe benötigt.

‌Weiterlesen: Kann die Strafe bei Brandstiftung gemindert werden?

Darf ich nach einem Brand durch Brandstiftung aufräumen?

Es ist wichtig, nach einem Wohnungsbrand durch Brandstiftung nicht gleich aufzuräumen. Erst sollte die Polizei informiert werden. Dann sollten Fotos als Beweis gemacht werden. Danach muss die Versicherung informiert werden. Erst wenn die Versicherung grünes Licht gibt, darf mit den Aufräumarbeiten begonnen werden.

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