Die Beschädigung einer fremden Sache stellt in vielen Fällen den Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar. Dieser beinhaltet diverse Kriterien zur Bestimmung der Tat. Worum handelt es sich genau? Welche Strafe droht? – Hier weiterlesen.
Was ist Sachbeschädigung nach § 303 StGB?
Im Strafgesetzbuch, kurz StGB, wird der Tatbestand der Sachbeschädigung unter § 303 StGB geklärt. Dieser legt fest, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Sachbeschädigung vorliegt:
Im vorliegenden Paragrafen fallen einige Begriffe, auf welche genauer eingegangen werden muss.
Rechtswidrig
Der Täter muss rechtswidrig handeln. Das bedeutet, er muss die fremde Sache ohne Erlaubnis oder Zustimmung beschädigen oder zerstören. Erlaubt der Besitzer beispielsweise das Hinunterwerfen einer wertvollen Vase, besteht keine Sachbeschädigung.
Was ist eine Fremde Sache?
Das Tatobjekt stellt, ähnlich wie beim Diebstahl, eine fremde Sache dar. Eine Sache ist im Sinne des § 90 BGB jeder körperliche Gegenstand. Auch Tiere fallen unter diesen Begriff.
Ausschlaggebend ist, dass der Täter nicht Besitzer oder Eigentümer der Sache ist. Der Eigentümer hat das umfassende Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren. Ein Besitzer hat eine Sachherrschaft über einen Gegenstand. Beispielsweise besitzt ein Mieter die Wohnung, der Eigentümer ist jedoch der Vermieter.
Auch herrenlose Gegenstände können kein Tatobjekt darstellen. Anders als beim Diebstahl muss die Sache nicht beweglich sein. Es können auch Hauswände von einer Sachbeschädigung betroffen sein. Wird also die eigene Hausmauer mit einem Graffiti besprüht, kann ein Strafantrag gestellt werden.
Auch herrenlose Gegenstände können kein Tatobjekt darstellen. Anders als beim Diebstahl muss die Sache nicht beweglich sein. Es können auch Hauswände von einer Sachbeschädigung betroffen sein. Wird also die eigene Hausmauer mit einem Graffiti besprüht, kann ein Strafantrag gestellt werden.
Beschädigen
Unter einer Beschädigung ist eine Substanzverletzung oder Brauchbarkeitsminderung zu verstehen. Rechtlich handelt es sich um eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit. Das bedeutet, eine Sache wird so beschädigt, dass sie ihren Zweck nicht mehr vollständig erfüllt. Der Schaden ist nicht unerheblich, er beeinträchtigt also den Zweck einer Sache bemerkbar. Beispiele sind:
Das Verbiegen eines Zaunes – der Zaun steht nur noch in halber Höhe und bietet daher nicht mehr den vollständigen Schutz gegen ungebetene Gäste.
Das Zerkratzen eines fremden Autos – die Substanz des Autos wird verletzt.
Zerstören
Durch Zerstören geht die Brauchbarkeit der Sache gänzlich verloren, sie kann nicht mehr für ihren Bestimmungszweck verwendet werden. Beispiele sind:
Das Einwerfen von Fensterscheiben
Das Töten von Tieren
Das Zertreten von Pflanzen
Nicht unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes
Bei der nicht unerheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung des Erscheinungsbildes wird eine Sache an der Oberfläche, also optisch, verändert.
Ausschlaggebend ist, dass es sich um eine Veränderung handelt, die nicht einfach zu entfernen ist, wie zum Beispiel ein Fleck, den man wegwischen kann. Um die Sache wieder zu reparieren, ist ein gewisser Aufwand nötig. Zum Beispiel das Austauschen eines zerbrochenen Handydisplays kostet Geld und Zeit – ist also aufwändig. Auch ein Graffiti auf einer Mauer kann nicht einfach abgewischt werden. Es ist ein hoher Aufwand notwendig, um es wieder zu entfernen oder zu übermalen. Ein schmutziges Fahrrad kann hingegen einfach gesäubert werden und stellt keine Sachbeschädigung dar.
Versuch reicht aus
Zu beachten ist, dass auch der Versuch einer Sachbeschädigung strafbar ist. Es reicht also aus, wenn der Täter nur versucht hat, einen fremden Gegenstand zu beschädigen. Eine fahrlässige Sachbeschädigung wird hingegen nicht bestraft.
Was versteht man unter Vorsatz?
Die Sachbeschädigung muss vorsätzlich bzw. absichtlich geschehen. Das bedeutet, der Täter handelt mit dem Wissen und Wollen der Verwirklichung des Tatbestandes. Der Täter will zum Beispiel die Reifen eines fremden Autos aufstechen, damit der Besitzer nicht weiterfahren kann. Auch der bedingte Vorsatz ist strafbar. Der Vorsatz ist wesentlicher Teil des subjektiven Tatbestands.
Zusammengefasst müssen diese Merkmale erfüllt sein:
Objektiver Tatbestand
Zerstören oder beeinträchtigen einer fremden Sache
Zusammenhang (Kausalität) zwischen Tathandlung und Substanzbeeinträchtigung
Objektive Zurechenbarkeit
Subjektiver Tatbestand
Vorsätzliches Handeln
Rechtswidrigkeit und Schuld
Strafe und Verjährung
Liegt nun der Tatbestand einer Sachbeschädigung vor, so drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Wird die Strafe innerhalb von fünf Jahren nicht gerichtlich angeordnet, so kann die Tat nicht mehr verfolgt werden. Dieser Zeitraum stellt die Verfolgungsverjährung dar. Ist die Strafe rechtskräftig, so tritt die Vollstreckungsverjährung ein. Diese beträgt bei Sachbeschädigung zehn Jahre.
Die Geldstrafe bei Sachbeschädigung richtet sich meist nach dem Wert des beschädigten Gegenstands. In häufigen Fällen wird sich darauf geeinigt, den beschädigten oder zerstörten Gegenstand zu ersetzen. Hausratversicherungen übernehmen in den meisten Fällen den Sachschaden.
Wird ein fremdes Auto am Parkplatz zerkratzt, so handelt es sich ebenfalls um Sachbeschädigung. Fährt der Täter einfach weg, ohne auf den Besitzer zu warten, begeht dieser zusätzlich Fahrerflucht. In dem Fall ist es wichtig, die Sachbeschädigung anzuzeigen um von der Versicherung eine Entschädigung zu bekommen.
Ist Sachbeschädigung ein Antragsdelikt?
Die Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, der Geschädigte muss einen Strafantrag stellen, damit das Vergehen verfolgt wird. Antragsberechtigt ist die Person, die durch die Tat verletzt wird, in der Regel also der Eigentümer oder Besitzer der Sache. Relativ ist es deshalb, weil bei Sachbeschädigung von Gegenständen im öffentlichen Interesse kein Strafantrag notwendig ist.
Qualifikationstatbestände
Bisher war vom Grundtatbestand der Sachbeschädigung die Rede. Neben diesem gibt es weitere drei, sogenannte Qualifikationstatbestände. Diese ziehen ein höheres Strafmaß nach sich und benötigen keinen Strafantrag, um verfolgt zu werden.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Beim Tatgegenstand handelt es sich um öffentliches Eigentum, nicht um privates. Beispiele sind Denkmäler oder Objekte in öffentlichen Ausstellungen. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre. (§ 304 StGB)
Zerstörung von Bauwerken: Die teilweise oder vollständige Zerstörung von Gebäuden, Brücken, Straßen, Schiffen wird mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. (§ 305 StGB)
Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel: Bei der Zerstörung von Kränen, Polizeiautos oder Rettungsfahrzeugen droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. (§ 305a StGB)
Sondertatbestände
§ 303a StGB Datenveränderung und § 303b StGB Computersabotage beschreiben einen Sondertatbestand der Sachbeschädigung. Datenveränderung liegt vor, wenn rechtswidrig Daten gelöscht, unterdrückt oder unbrauchbar gemacht oder verändert werden. Beispielsweise wenn jemand Kundendaten einer Firma löscht oder verändert. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe sind die Konsequenz.
Computersabotage begeht, wer die Datenverarbeitung einer fremden Firma oder Behörde durch Datenveränderung stört oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt oder beseitigt – beispielsweise zur Vernichtung von Beweismitteln. Hierfür droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Sachbeschädigung – Recht einfach erklärt
Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung?
Eine Sachbeschädigung führt zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. In vielen Fällen wird es so geregelt, dass der Täter den Schaden ersetzt. Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe des Schadens.
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Wie hoch ist die Geldstrafe bei Sachbeschädigung
Wie hoch eine Geldstrafe bei Sachbeschädigung ausfällt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Höhe der Geldstrafe, oder ob es zu einer Freiheitsstrafe kommt, hängt vom Einzelfall ab. Die Strafe wird nach dem Ermessen des Richters festgelegt.
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Ist Sachbeschädigung ein Antragsdelikt?
Beim Tatbestand der Sachbeschädigung handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass ein Strafantrag gestellt werden muss, damit die Tat verfolgt wird. Handelt es sich um Beschädigung von Sachen im öffentlichen Interesse, ist kein Strafantrag notwendig – deshalb ist es ein relatives Antragsdelikt.
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Wer zahlt bei Sachbeschädigung?
In der Regel zahlt der Täter den Schaden im Fall einer Sachbeschädigung. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, kann auch die Vollkaskoversicherung oder Hausratversicherung dafür aufkommen. Dies ist mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter zu klären.
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Wann verjährt Sachbeschädigung?
Bei der Verjährung gilt es zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden. Die Verfolgungsverjährung bei Sachbeschädigung beträgt fünf Jahre, wurde nach diesem Zeitraum keine Strafe rechtskräftig, kann die Tat nicht mehr verfolgt werden. Danach tritt die Vollstreckungsverjährung in Kraft. Diese beträgt zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Urteil nicht mehr vollstreckt werden.
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Was ist Sachbeschädigung?
Sachbeschädigung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich (absichtlich) oder bedingt vorsätzlich eine fremde Sache – egal ob beweglich oder unbeweglich beschädigt oder zerstört. Auch wenn das Erscheinungsbild der Sache nicht unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird, liegt Sachbeschädigung vor. Beispielsweise zählt ein Graffiti auf einer Hauswand zu Sachbeschädigung. Dieses kann nicht unter geringem Aufwand entfernt werden.
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Was bedeutet vorsätzlich?
Der Vorsatz geschieht absichtlich und unter Wissen und Wollen des Täters. Das bedeutet er weiß was er tut und will das auch. Der Vorsatz ist ein wesentlicher Bestandteil des subjektiven Tatbestands.
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Was ist eine Fremde Sache?
Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Dieser kann beweglich oder unbeweglich, wie eine Hausmauer sein. Auch Tiere fallen unter den Begriff einer Sache. Um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu erfüllen, muss die Sache fremd sein. Das bedeutet sie kann nicht im Besitz oder Eigentum des Täters oder herrenlos sein.
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Gibt es auch Sachbeschädigung an Tieren?
Laut § 90 BGB sind auch Tiere Sachen. Demnach ist eine Sachbeschädigung an Tieren möglich. Wird ein Wirbeltier getötet oder fügt jemand einem Tier aus Rohheit Schmerz oder Leid zu, verstoßt er gegen das Tierschutzgesetz nach § 17 Tierschutzgesetz. Es liegen sowohl Tierquälerei als auch Sachbeschädigung vor.
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Was ist Beschädigen und Zerstören?
Bei der Beschädigung wird die Substanz einer Sache verletzt. Ihre Brauchbarkeit wird dadurch gemindert. Das Zerstören hat den Verlust der Brauchbarkeit zur Folge. Das Verbiegen eines Zauns gilt als Beschädigung, das Einwerfen eines Fensters als Zerstörung.
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