Leeres Grundstück mit einem Modellhaus und Bauplan © Adobe Stock | KB3

Grundstückskaufvertrag – Erwerb eines unbebauten Grundstücks

Der Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück wird Grundstückskaufvertrag genannt. Mit dessen Unterzeichnung wird die Übertragung des Eigentums gestartet. Wie ein solcher Prozess abläuft und was in einem Grundstückskaufvertrag angeführt werden muss, erfahren Sie hier.

Was ist ein Grundstückskaufvertrag?


‌Ein Grundstückskaufvertrag ist ein wichtiger Vertrag, in welchem die Einzelheiten zum Kauf eines Grundstücks festgelegt werden. Es handelt sich bei einem Grundstückskauf um ein komplexes Verfahren. Hierbei müssen einige Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. 

‌Aufgrund des komplexen Verfahrens muss der Kaufvertrag notariell beglaubigt werden und die Rechtwirksamkeit des Vertrages gilt erst ab dessen Beglaubigung vom Notar. Außerdem muss der Notar Genehmigungen einholen und veranlasst die Umschreibung im Grundbuch. 

‌Durch den Grundstückskaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Eigentum des Grundstücks auf den Verkäufer zu übertragen und der Käufer bindet sich zur Bezahlung des festgelegten Kaufpreises.

Checkliste für die wichtigsten Inhalte des Kaufvertrags


‌Grundsätzlich müssen im Grundstückskaufvertrag vier Teilbereiche enthalten sein:
  • Angaben zum Verkäufer und Käufer: 
    ‌In diesem Bereich müssen der Name und die Anschriften des Verkäufers sowie des Käufers beinhaltet sein. 
  • Grundbuchstand: 
    ‌Die aktuellen Daten laut Grundbuch müssen in diesem Abschnitt angegeben werden. Zu diesen Daten zählen sowohl Name des Eigentümers, Adresse, Flurnummer und Größe des Grundstücks als auch der baurechtliche Zustand des Grundstücks sowie Belastungen, welche sich auf dem Grundstück befinden. Falls Lasten bestehen, muss erklärt werden, wer diese übernimmt. 

    ‌Außerdem muss eine Auflassungsvormerkung angeführt werden. Diese verbietet dem Verkäufer, das Grundstück zu beleihen oder an einen anderen Interessenten zu verkaufen.
  • Details des Kaufes: 
    ‌In dieser Passage müssen die Übereinkünfte wie Kaufpreis, Datum der Übergabe, Zahlungsmodalitäten als auch wer die Notars- und Grundbuchskosten übernimmt, vereinbart werden. 
  • Belehrungen und zusätzliche Absprachen: 
    ‌Zuerst gehören die Belehrungen und Hinweise des Notars hinzugefügt. Hierzu zählt die Finanzverwaltung über den Kauf des Grundstücks. 

    ‌Falls auf den Grundstücken ein Inventar vorhanden ist, muss hier eine Liste angefertigt werden. Zusätzlich werden Angaben zur Mängelhaftung des Verkäufers angegeben. Außerdem müssen Rücktrittsvorbehalte, Nebenabsprachen und eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung angeführt werden.
  • Was muss vor Vertragsabschluss beachtet werden?


    ‌Man sollte vor Unterzeichnung des Vertrages einige Punkte im Vertrag auf ihre Richtigkeit überprüfen:
  • Ob die Angaben aus dem Grundbuch korrekt und vollständig sind. 
  • Es muss verifiziert werden, dass eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde. 
  • Im Kaufvertrag sollte vermerkt sein, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. 
  • Zusätzlich sollten der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten überprüft werden. 
  • Außerdem müssen die Haftungsregelungen den Abmachungen entsprechen. 

  • ‌Sobald diese Aspekte kontrolliert wurden, kann der Vertrag unterfertigt werden und der Notar den Vertrag beurkunden.

    Ablauf und Kosten eines Grundstückserwerbs


    ‌Hat man ein geeignetes Grundstück gefunden und mit dem derzeitigen Eigentümer bereits eine Verhandlung und Einigung getroffen, sollte man die Finanzierung abklären und gegebenenfalls einen Kredit oder ein Darlehen bei der Bank beantragen. 

    ‌Parallel kann ein Notartermin vereinbart und vom Notar der Grundstückskaufvertrag angefertigt werden. Nach der Unterzeichnung des Vertrages und der Erstellung der Auflassungsvormerkung meldet der Notar den Grundstückskauf an das Finanzamt. Diese setzt eine Grunderwerbssteuer fest, welche vom Käufer bezahlt werden muss. 

    ‌Sobald diese beglichen wurde, erhält der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und lässt die Änderungen im Grundbuch vornehmen. Nach Zahlung der Vertragssumme ist der Kauf abgeschlossen. 

    ‌Nach der Eintragung und dem Abschluss des Kaufes entsendet der Notar eine Rechnung für seine Leistungen. Diese Leistungen belaufen sich auf Kosten zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks.

    Kaufvertrag eines unbebauten Grundstücks – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Grundstückkaufvertrag?

    Mit dem Abschluss eines Grundstückkaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer der Übertragung des Eigentums an dem Grundstück und der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Dieser Vertrag bedarf einer notariellen Beglaubigung. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Grundstückkaufvertrag?

    Welche Inhalte sind beim Kaufvertrag eines unbebauten Grundstücks von Bedeutung?

    Die Inhalte eines Grundstückkaufvertrags sind in vier Abschnitte unterteilt. Abschnitt eins umfasst die Angaben zum Verkäufer und Käufer. Abschnitt zwei beinhaltet den aktuellen Grundbuchstand. Abschnitt drei umfasst die Details des Kaufes und Abschnitt vier zusätzliche Absprachen und Belehrungen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Inhalte sind beim Kaufvertrag eines unbebauten Grundstücks von Bedeutung?

    Was sollte man vor Vertragsabschluss beachten?

    Bevor der Vertrag unterfertigt wird, sollte man ihn in Ruhe kontrollieren und vor allem die Aspekte der Kaufabwicklung sowie des aktuellen Grundbuchstandes verifizieren. Außerdem sollten die Haftungsregelungen den Absprachen entsprechen. 

    ‌Weiterlesen: Was sollte man vor Vertragsabschluss beachten?

    Wie läuft ein Vertragsabschluss über den Kauf eines unbebauten Grundstücks ab?

    Nach der Absprache mit dem Verkäufer und der Klärung der Finanzierung wird vom Notar der Vertrag erstellt und anschließend von den beiden Parteien unterschrieben und vom Notar beurkundet. 

    ‌Weiterlesen: Wie läuft ein Vertragsabschluss über den Kauf eines unbebauten Grundstücks ab?

    Welche Kosten entstehen beim Grundstückserwerb?

    Beim Erwerb des Grundstücks entstehen neben den Notarkosten, welche sich auf 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises belaufen, Kosten bei der Grundbuchseinverleibung und Grunderwerbssteuer, welche vom Finanzamt festgelegt wird. 

    ‌Weiterlesen: Welche Kosten entstehen beim Grundstückserwerb?

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