Gebühren (Amt, Behörde)

Führungszeugnis Kosten – Wie hoch sind die Gebühren?

Bei der Beantragung eines Führungszeugnisses fallen Kosten in Form einer Gebühr von 13 Euro an. Diese Gebühr wird direkt in der Meldebehörde entrichtet oder im Falle einer Online-Beantragung vorher überwiesen. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung möglich ist.

Erstellung des Führungszeugnisses – gebührenpflichtiger Verwaltungsakt


‌Es gibt verschiedene Anlässe, bei denen Bürger ein Führungszeugnis benötigen. Dieses Dokument kann entweder direkt bei der zuständigen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Gemäß Nummer 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG) müssen Bürger Gebühren in Höhe von 13 Euro bezahlen, wenn sie ein Führungszeugnis beantragen. Auch bei der Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses oder eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Verwaltungsgebühr von 13 Euro erhoben. Das Bundesamt für Justiz fertigt den Auszug aus dem Zentralregister für die antragstellende Person an und sendet das Führungszeugnis per Post an die Meldeadresse des Antragstellers.

Führungszeugnis Kosten – Welche Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung?


‌Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Kommune beantragen, können Sie die Gebühr von 13 Euro entweder bar oder per EC-Karte bezahlen. Bei der Online-Beantragung ist es erforderlich, die Gebühr auf das Konto des Bundesamts für Justiz zu überweisen. Eine Bezahlung per Scheck ist nicht mehr möglich. Beachten Sie, dass als Verwendungszweck das Aktenzeichen des Vorgangs oder Vor- und Nachname des Antragstellers anzugeben ist, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. 

‌Die Zusendung des Führungszeugnisses kann erst erfolgen, wenn ein Zahlungseingang verbucht wurde. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, einen Ausdruck des Überweisungsvorgangs (beim Online-Banking) oder eine Kopie des Überweisungsausdrucks gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses einzureichen. 

‌Kontoverbindung des Bundesamts für Justiz

Deutsche Bundesbank – Filiale Köln 
‌IBAN-Nr.: DE49370000000038001005 
‌BIC/Swift-Nr.: MARKDEF1370
Hinweis:
Steuerliche Berücksichtigung der Gebühren für das Führungszeugnis:

Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Bewerbung benötigen, können Sie die Gebühren als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen.

In welchen Fällen ist eine Gebührenbefreiung möglich?


‌Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Gebührenpflicht:
  • Führungszeugnis wird für bestimmte Verwendungszwecke benötigt 
  • Antragstellende Person verfügt nicht über die nötigen finanziellen Mittel
    ‌ 
  • Führungszeugnis wird für bestimmte Verwendungszwecke benötigt


    ‌Sie müssen bei der Beantragung des Führungszeugnisses keine Gebühren bezahlen, wenn Sie das Dokument für einen der folgenden Zwecke benötigen: 

    ‌1) Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Mitarbeit in einer gemeinnützigen Einrichtung 

    ‌2) Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Mitarbeit in einer Behörde 

    ‌3) Führungszeugnis für die Durchführung eines Freiwilligendienstes 

    ‌Bei der Beantragung des Führungszeugnisses ist der Nachweis zu erbringen, dass eine der genannten Alternativen vorliegt. Dann werden Sie von den Gebühren befreit und das Führungszeugnis wird Ihnen vom Bundesamt für Justiz kostenfrei zugesendet.

    Antragstellende Person verfügt nicht über die nötigen finanziellen Mittel


    ‌Neben den obigen Ausnahmefällen ist es des Weiteren möglich, sich von den Gebühren befreien zu lassen, wenn man nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Die Behörde ist befugt, die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Person bei der Erhebung der Gebühren für das Führungszeugnis zu berücksichtigen. Auf diese Weise soll eine Benachteiligung mittelloser Personen verhindert werden, wenn diese z. B. bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle dem potenziellen Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Eine Befreiung von den Gebühren ist in Einzelfällen außerdem aus Billigkeitsgründen möglich. Es handelt sich dabei um Ermessensentscheidungen, wobei entweder eine Reduzierung der Gebühr oder eine komplette Befreiung von der Zahlungspflicht möglich ist. Die juristische Voraussetzungen für eine derartige Gebührenreduzierung oder -befreiung finden sich in § 10 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG).
    Hinweis:
    Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung – (JVKostG)

     § 10 Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung


     Die Justizbehörde kann ausnahmsweise, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kostenschuldners oder aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, die Gebühren ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

    Verfahren zur Beantragung der Gebührenbefreiung bei der Meldebehörde


    ‌Liegt einer der Gründe vor, für die eine Befreiung von den Gebühren für die Erstellung des Führungszeugnisses infrage kommt? Dann müssen Sie zeitgleich mit der Beantragung des Führungszeugnisses bei der Meldebehörde einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Die Meldebehörde wird bei der Übermittlung des Antrags auf Erteilung des Führungszeugnisses an das Bundesamt für Justiz den Antrag auf Gebührenbefreiung beifügen. Außerdem wird die Meldebehörde bestätigen, dass das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird oder dass die antragstellende Person mittellos ist. 

    ‌Wenn die Begründung für eine Gebührenbefreiung nicht ausreicht, wird die Meldebehörde den Antragsteller darauf hinweisen, dass der Antrag auf Gebührenbefreiung keine Aussicht auf Erfolg hat. Da das Führungszeugnis erst erstellt wird, wenn ein Zahlungseingang nachgewiesen wurde, wird sich die Bearbeitung erheblich verzögern, falls der Antragsteller trotzdem weiterhin eine Befreiung von den Gebühren verlangt. In diesem Fall muss das Führungszeugnis schriftlich beim Bundesamt für Justiz beantragt und gleichzeitig schriftlich der Wunsch nach Gebührenbefreiung begründet werden. 

    ‌Senden Sie die entsprechenden Anträge zur Entscheidung an folgende Adresse: 

    ‌Bundesamt für Justiz 
    ‌Sachgebiet IV 41 
    ‌53094 Bonn

    Verfahren zur Beantragung der Gebührenbefreiung bei Online-Beantragung


    ‌Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen, wird abgefragt, ob gleichzeitig ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird. Wenn ja, wird direkt ein Formular zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Dieses Formular müssen Sie ausfüllen und unterschreiben. Anschließend wird das Schriftstück eingescannt und die Datei dann im Portal des Bundesamts für Justiz hochgeladen. Darüber hinaus muss der Nachweis für die Begründung der Gebührenbefreiung erbracht werden. Dann wird direkt beim Bundesamt für Justiz über den Antrag entschieden.

    Einzelfälle für eine Gebührenbefreiung


    ‌In folgenden Einzelfällen wird eine Befreiung von der Gebührenpflicht bewilligt:
  • Antragsteller bezieht ALG II 
  • Antragsteller bezieht Sozialhilfe 
  • Antragsteller bezieht Kindergeldzuschlag 
  • Antragsteller bezieht Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes 
  • Schüler/Studenten/Auszubildende bei Nachweis der Mittellosigkeit  
  • Schüler/Studenten/Auszubildende bei Bezug von BAföG 
  • Antragsteller ist Vollzeitpflegeperson

    ‌ 
  • Führungszeugnis Kosten – Recht einfach erklärt

    Wann muss man die Gebühren für das Führungszeugnis bezahlen?

    Die Gebühren von 13 Euro sind direkt bei der Antragstellung in der Meldebehörde in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen, muss die Überweisung der Gebühren vorher erfolgen und durch Anlage der Überweisungskopie nachgewiesen werden. Das Führungszeugnis wird erst nach Eingang des Geldes erstellt und versendet. 

    ‌Weiterlesen: Führungszeugnis Kosten – Welche Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung?

    In welchen Fällen ist eine Befreiung von den Gebühren möglich?

    Sie müssen keine Gebühren für das Führungszeugnis bezahlen, wenn Sie das Dokument für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder eines Freiwilligendienstes benötigen. Außerdem können sich Antragsteller, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, von den Gebühren befreien lassen. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Fällen ist eine Gebührenbefreiung möglich?

    Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragt – Wie erhält man die Gebührenbefreiung?

    Zeitgleich mit der Beantragung des Führungszeugnisses muss ein Antrag auf Gebührenbefreiung einschließlich erforderlicher Nachweise gestellt werden. Die Beamten vor Ort werden Ihnen mitteilen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. 

    ‌Weiterlesen: Verfahren zur Beantragung der Gebührenbefreiung bei der Meldebehörde

    Führungszeugnis online beantragt – Wie erhält man die Gebührenbefreiung?

    Im Rahmen der Online-Beantragung wird man gefragt, ob eine Gebührenbefreiung beantragt werden soll. In diesem Fall wird ein Formular zum Ausdruck zur Verfügung gestellt, das ausgefüllt und hochgeladen werden muss. 

    ‌Weiterlesen: Verfahren zur Beantragung der Gebührenbefreiung bei Online-Beantragung

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