Die Gefahrstoffverordnung beinhaltet Regelungen, die dem Schutz von Menschen und Umwelt vor Gefährdung durch Gefahrstoffe dienen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen und Schutzmaßnahmen vorzunehmen.
Was ist ein Gefahrstoff?
Der Stoff, das Gemisch oder das Erzeugnis ist explosionsfähig.
Der Stoff oder das Gemisch ist nach Paragraph 3 der Gefahrstoffverordnung gefährlich.
Bei Herstellung oder Verwendung des Stoffes können gefährliche oder explosionsfähige Stoffe entstehen.
Der Stoff erfüllt die obigen Kriterien nicht, kann aber aufgrund seiner Eigenschaften (physikalisch-chemisch, chemisch oder toxisch) die Gesundheit bzw. Sicherheit von Beschäftigten gefährden.
Dem Stoff wurde ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen.
Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut
Ein Gefahrstoff birgt bei Lagerung oder Verwendung eine Gefahr. Um ein Gefahrengut handelt es sich hingegen, wenn ein Stoff während des Transports eine Gefahr darstellt.
Gefahrstoffe können gleichzeitig Gefahrgüter sein, sind es aber nicht immer. Ebenso sind nicht alle Gefahrgüter automatisch Gefahrstoffe. Zur Verdeutlichung folgen drei Beispiele:
Benzin stellt sowohl einen Gefahrstoff als auch ein Gefahrgut dar.
Geschirrspülsalz ist ein Gefahrstoff, da er gewässergefährdend ist. Ein Gefahrgut ist es allerdings nicht.
Lithiumbatterien sind ein Gefahrgut, aber kein Gefahrstoff.
Gefahrenklassen
Unter § 3 GefStoffV sind Gefahrstoffe in 28 Gefahrenklassen eingeteilt, welche die Gefahr angeben, die von dem Stoff ausgeht. Die Gefahrklassen wiederum sind in Gefahrkategorien unterteilt. Davon gibt es folgende vier:
1) Physikalische Gefahren: z. B. explosive Stoffe, Gase unter Druck, entzündbare Stoffe
2) Gesundheitsgefahren: z. B. akute Toxizität, schwere Augenschädigung, Karzinogenität
3) Umweltgefahren: gewässergefährdend
4) Weitere Gefahren: Die Ozonschicht schädigend
Die einzelnen Gefahrenklassen sind nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 nummeriert. Diese Verordnung heißt auch CLP-Verordnung (Classification, Labelling ans Packaging) und dient der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen.
Was regelt die Gefahrstoffverordnung?
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Gefahrstoffen in Deutschland. Zweck der Gefahrstoffverordnung ist es nach § 1 GefStoffV, Menschen sowie Umwelt vor Schädigung durch Gefahrstoffe zu schützen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch
1) Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen.
2) Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und andere Personen beim Umgang mit Gefahrstoffen.
3) Beschränkungen in Hinsicht auf die Herstellung und Verwendung bestimmter Gefahrstoffe.
Der Schutz von Personen und Umwelt hat insbesondere dadurch zu erfolgen, dass potenzielle Schädigungen erkennbar gemacht und ihnen vorgebeugt wird bzw. diese abgewendet werden. Die Gefahrstoffverordnung gilt für Unternehmen und Personen, die mit Gefahrstoffen zu tun haben in Hinblick auf
Herstellung
Verwendung
Lieferung
Lagerung
Import
Export
Die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung werden durch sogenannte „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ konkretisiert. Der Arbeitgeber muss sich daran halten oder Maßnahmen wählen, durch die mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz gewährleistet ist.
An Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) gibt es beispielsweise die folgenden
TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
Gefahrstoffverordnung: Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber unterliegt gegenüber Mitarbeitern einer Fürsorgepflicht und hat dafür Sorge zu tragen, dass ihnen keine Gefährdung droht. Die Schutzpflicht ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz. Die Gefahrstoffverordnung konkretisiert die Schutzpflicht in Bezug auf Gefahrstoffe.
Grundpflichten des Arbeitgebers
Die Grundpflichten des Arbeitgebers sind in § 7 GefStoffV angeführt. Dazu zählen etwa die folgenden:
Die Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber zuvor eine Gefährdungsbeurteilung durchführt und erforderliche Schutzmaßnahmen ergreift.
Welche Maßnahmen durchzuführen sind, hat der Arbeitgeber aus den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrstoffverordnung zu schließen.
Die Gefährdung von Mitarbeitern ist auszuschließen. Ist das nicht möglich, ist die Gefährdung so weit es geht zu minimieren.
Der Arbeitgeber hat, sofern erforderlich, Sicherheitsausrüstung bereitzustellen und darauf zu achten, dass sie von Mitarbeitern sachgerecht verwendet wird.
Setzt der Arbeitgeber technische Schutzmaßnahmen ein, hat er diese regelmäßig – mindestens alle drei Jahre – auf Funktion und Wirksamkeit zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Gefährdungsbeurteilung
In § 6 GefStoffV ist festgelegt, wie der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat.
Zunächst gilt es, festzustellen, ob Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen zu tun haben oder durch die Arbeit Gefahrstoffe entstehen können. Ist dem der Fall, hat der Arbeitgeber zu beurteilen, inwieweit von den Gefahrstoffen eine Gefährdung für Gesundheit und Sicherheit ausgeht. Bei der Beurteilung hat der Arbeitgeber unter anderem folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Welche Eigenschaften und Wirkungen haben die Gefahrstoffe?
Wie wirksam sind mögliche Schutzmaßnahmen?
Gibt es die Möglichkeit den Gefahrstoff durch einen weniger gefährlichen Stoff zu ersetzen?
Welche Informationen haben Lieferanten in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit?
Wie sehr sind Mitarbeiter den Gefahrstoffen ausgesetzt?
Wie sind die Arbeitsbedingungen und Verfahren, auch in Bezug auf die Menge des Gefahrstoffs und die zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel?
Für die Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber sich alle erforderlichen Informationen vom Lieferanten oder anderen Quellen zu beschaffen. Dazu gehören insbesondere Sicherheitsdatenblätter, die eine ausführliche Einstufung des Gefahrstoffes und notwendige Schutzmaßnahmen enthalten.
Schutzmaßnahmen
Der Arbeitgeber hat verschiedene allgemeine Schutzmaßnahmen zu treffen, um Mitarbeiter vor Gefährdung zu schützen. Nach § 8 GefStoffV zählen dazu folgende Maßnahmen:
An die Arbeit mit Gefahrstoffen angepasste Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation,
Bereitstellung von Arbeitsmitteln, die für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen notwendig sind,
Begrenzung der Anzahl an Mitarbeitern, die mit Gefahrstoffen arbeiten,
geeignete Hygienemaßnahmen,
Verwendung von Verfahren und Methoden, um die Gefährdung durch Gefahrstoffe möglichst gering zu halten,
sichere Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen.
Sind allgemeine Schutzmaßnahmen nicht ausreichend, hat der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen nach § 9 GefStoffV zu setzen. Bei erhöhter Gefährdung, Gefahrstoffe einzuatmen, müssen diese etwa in geschlossenen Systemen verwendet zu werden. Ist das nicht möglich, ist die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung notwendig. Diese ist ebenso bereitzustellen, wenn Gefahrstoffe Augen- oder Hautschädigung bewirken können.
In § 10 GefStoffV und § 11 GefStoffV sind besondere Schutzmaßnahmen festgelegt, die Arbeitgeber bei krebserregenden oder explosiven Stoffen treffen müssen.
In § 10 GefStoffV und § 11 GefStoffV sind besondere Schutzmaßnahmen festgelegt, die Arbeitgeber bei krebserregenden oder explosiven Stoffen treffen müssen.
Unterweisung der Beschäftigten
Gemäß § 14 Abs. 1 GefStoffV bedarf es einer schriftlichen Betriebsanweisung an die Arbeitnehmer, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Damit die Betriebsanweisung den gesetzlichen Anforderungen genügt, hat sie zumindest die folgenden Punkte zu enthalten:
Informationen zu den Gefahrstoffen, die am Arbeitsplatz vorhanden sind oder entstehen. Dazu zählen insbesondere die Bezeichnung, die Kennzeichnung und mögliche davon ausgehende Gefährdungen.
Informationen zu Schutzmaßnahmen, die von Arbeitnehmern zu befolgen sind. Etwa Hygienevorschriften und das Tragen von Schutzausrüstung.
Informationen über erforderliche Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen.
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter Kenntnis von Verfahren und Methoden haben, die zum Gesundheits- und Sicherheitsschutz vor Gefahrstoffen angewandt werden. Darüber hinaus hat er die Beschäftigten in Hinblick auf die notwendigen Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Dabei hat auch eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung stattzufinden.
Arbeitnehmer sind gemäß § 15 ArbSchG dazu verpflichtet, gemäß der Unterweisung zu handeln, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Damit ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen gewährleistet ist, haben sie etwa Arbeitsmittel, Geräte und Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden.
Betriebsstörungen, Unfälle, Notfälle
Für den Fall, dass in Zusammenhang mit Gefahrstoffen Betriebsstörungen, Unfälle oder Notfälle eintreten, hat der Arbeitgeber vorsorglich Notfallmaßnahmen festzulegen (§ 13 GefStoffV). Dazu gehören Erste-Hilfe-Einrichtungen und regelmäßige Sicherheitsübungen.
Tritt eine Betriebsstörung, ein Unfall oder ein Notfall ein, hat der Arbeitgeber
die Mitarbeiter von der Gefahrensituation in Kenntnis zu setzen.
die Auswirkungen zu mindern.
einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf wiederherstellen.
Mitarbeitern, die im Gefahrenbereich tätig sind, um die Situation in den Griff zu bekommen, hat der Arbeitgeber mit angemessener Schutzkleidung auszustatten. Auch hat er ihnen geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen. Anderen Beschäftigten ist der Zugang zum Gefahrenbereich nicht gestattet.
Gefahrstoffverordnung – Recht einfach erklärt
Wann ist es ein Gefahrenstoff?
Zu den Gefahrstoffen zählen unter anderem explosive Stoffe sowie Stoffe, die von der Gefahrstoffverordnung als gefährlich eingestuft werden. Auch Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist, sind Gefahrstoffe.
Weiterlesen: Was ist ein Gefahrstoff?
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Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff?
Um ein Gefahrgut handelt es sich dann, wenn ein Stoff während des Transportes eine Gefahr darstellt. Gefahrstoffe sind bei Herstellung oder Verwendung gefährlich. Gefahrgüter sind nicht automatisch auch Gefahrstoffe, können es aber sein.
Weiterlesen: Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut
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Wie viele Gefahrenklassen muss ein Stoff haben?
Gefahrstoffe werden in Gefahrklassen eingeordnet. Davon gibt es 28. Die Gefahrklassen sind wiederum in vier Kategorien unterteilt. In Physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren und Weitere Gefahren.
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Was wird in der Gefahrstoffverordnung geregelt?
Die Gefahrstoffverordnung regelt den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Ziel ist es, Personen und Umwelt bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen vor Gefährdung zu schützen. Zu diesem Zweck gibt die Verordnung unter anderem vor, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber zu treffen haben.
Weiterlesen: Was regelt die Gefahrstoffverordnung?
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Welche Schutzmaßnahmen gibt es bei Gefahrstoffen?
Der Arbeitgeber hat geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Beschäftigte vor Gefährdung durch Gefahrstoffe zu schützen. Dazu zählen eine sichere Aufbewahrung der Gefahrstoffe sowie die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, die den sicheren Umgang mit ihnen erlauben.
Weiterlesen: Schutzmaßnahmen
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