Wilde Mülldeponie im Wald © Adobe Stock | kozorog

Illegale Müllentsorgung – Welche Strafen drohen Müllsündern?

Zählt falsches Mülltrennen bereits zur illegalen Müllentsorgung oder trifft der Begriff nur für wilde Mülldeponien zu? Wie kann man sich gegen das Abladen von Müll auf einem Privatgrundstück wehren und wer ist zuständig, wenn man Müll in der Natur entdeckt? Wie wird das Vergehen bestraft?

Was versteht man unter dem Begriff der illegalen Müllentsorgung?


‌Das illegale Entsorgen von Müll ist ein weit verbreitetes Problem, das sowohl Eigentümer von Privat- und Gewerbegrundstücken als auch die Kommunen betrifft. Müllsünder laden Elektroschrott, Sperrmüll oder giftige Chemikalien illegal auf abgelegenen Grundstücken, im Wald oder am Feld ab, um Zeit und Geld für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu sparen. Oft fehlt es bei den Tätern am Unrechtsbewusstsein, insbesondere wenn die illegale Müllentsorgung nicht darin besteht, große Mengen an Sperrmüll im Wald zu entsorgen. Dass es sich beim Wegschmeißen von Verpackungsmaterial nach dem Picknick oder beim Austreten der Zigarettenkippe auf der Straße bereits um illegale Müllentsorgung handelt, ist vielen Menschen nicht bewusst. 

‌Grundsätzlich bedeutet illegale Müllentsorgung, dass Müll nicht an den Orten entsorgt wird, die dafür offiziell vorgesehen sind. Dazu gehört auch, Abfall privat zu verbrennen oder Glasflaschen, Altkleider und Altpapier neben die überfüllten Container zu stellen. Aus dieser beispielhaften Aufzählung wird ersichtlich, dass Delikte der illegalen Müllentsorgung differenziert betrachtet werden müssen. Es ist ein Unterschied, ob man die Verpackung des Schokoriegels achtlos wegwirft oder Altöl aus der Kfz-Werkstatt in den Wald kippt. Aus diesem Grund werden Mülldelikte in Abhängigkeit von der Gefährdung, die dadurch verursacht wird, beurteilt.

Illegale Müllentsorgung – Zahlen und Fakten eines zunehmenden Problems


‌Die illegale Müllentsorgung hat sich für die Kommunen zu einem ernsthaften Problem entwickelt. Städte und Gemeinden beklagen, dass immer mehr Müll illegal in der Natur entsorgt und mit großem Aufwand von den Kommunen beseitigt werden muss. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat ermittelt, dass sich in Brandenburg im Jahr 2019 die Menge illegal entsorgten Mülls im Vergleich zum Vorjahr um 500 Tonnen auf insgesamt 6.000 Tonnen erhöht hat. In der Stadt Potsdam führte diese Entwicklung zu einer Steigerung der Entsorgungskosten um mehr als 56 Prozent auf 176.500 Euro. Man stellte in Potsdam fest, dass Altreifen und Sperrmüll häufig an öffentlichen Straßen abgeladen werden. Bei schadstoffhaltigen Abfällen wie Öl, Chemikalien, Asbest oder auch Bauschutt bevorzugen Müllsünder den Wald als wilde Mülldeponie. 

Illegale Mülldeponien regen außerdem zur Nachahmung an und führen dazu, dass die Hemmschwelle für Müllsünder sinkt. Die Kosten, die in den Großstädten für die Entsorgung des illegalen Mülls entstehen, verdeutlichen die Dimensionen. Berlin muss jährlich vier Millionen Euro für die Beseitigung des illegal entsorgten Mülls aufwenden und in Köln werden sieben Millionen Euro öffentlicher Gelder für diese Aufgabe verwendet.

Ist illegale Müllentsorgung in jedem Fall strafbar?


‌Das Abladen von Müll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten. Ob es sich im konkreten Fall um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, hängt von der Schwere der Tat ab. Meist werden Bußgelder verhängt. 

‌In schweren Fällen, wenn eine große Umweltbelastung vorliegt, wird die illegale Müllentsorgung als Straftat eingestuft und mit hohen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. Die Kompetenzen hinsichtlich der Gesetzgebung und der Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. Das bedeutet nicht, dass aufgrund von Kompetenzgerangel eine Straffreiheit erwartet werden kann. Im Gegenteil: Mülldelikte fallen häufig in verschiedene Kompetenzbereiche, sodass Müllsündern von verschiedenen Stellen eine Strafverfolgung droht.

In welchen Fällen wird die illegale Müllentsorgung als Ordnungswidrigkeit bewertet?


‌Die rechtlichen Grundlagen für die Bestrafung illegaler Müllentsorgung finden sich auf Bundesebene im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in § 69 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1.
§ 28 Absatz 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz

‌(1) Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

§ 69 Absatz 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz

‌(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig… 2. Entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert. 

Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden, wenn man der illegalen Entsorgung von Sperrmüll oder Hausmüll überführt wird. Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt es die Abfallsatzungen der verschiedenen Länder und Kommunen, die weitere Bestimmungen zur Verhängung von Bußgeldern enthalten. 

‌In den Bußgeldkatalogen der einzelnen Bundesländer können Sie sich über die Höhe der Bußgelder für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der illegalen Müllentsorgung informieren. Die folgende Tabelle nennt Beispiele für Bußgelder bei bestimmten Verstößen.

Wie werden im Einzelfall die Bußgelder berechnet?


‌Die Tabelle verdeutlicht exemplarisch, dass die Behörden bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Bereich der illegalen Müllentsorgung einen Ermessensspielraum haben. Die Festlegung des Bußgelds erfolgt als Einzelfallentscheidung, sodass die näheren Umstände der Ordnungswidrigkeit berücksichtigt werden. Gewerbliche Müllsünder werden generell härter bestraft als Privatpersonen. Die Höhe des Bußgelds orientiert sich an der Art und Menge des illegal entsorgten Mülls sowie am Ort der Entsorgung. Besonders hohe Bußgelder werden verhängt, wenn Sondermüll oder Gefahrenstoffe illegal entsorgt wurden.

Wann wird die illegale Müllentsorgung als Straftat bewertet?


‌Illegale Müllentsorgung ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Verursacht die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handelt es sich sogar um eine Straftat. Die strafrechtliche Verfolgung der illegalen Müllentsorgung basiert auf § 326 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Strafrahmen beläuft sich auf im Einzelfall festzulegende Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. 

‌Bei der Bemessung der Strafe wird berücksichtigt, in welchem Ausmaß der illegal entsorgte Müll den Boden, die Luft oder die Gewässer nachhaltig verunreinigt. Für eine Verurteilung reicht es aus, dass die Gefahr der Verunreinigung besteht. Wenn ein Auto im Wald statt auf dem Schrottplatz entsorgt wird, besteht beispielsweise die Gefahr, dass auslaufender Treibstoff oder Motoröl den Boden und das Trinkwasser verseucht. Wurden Sie einer derartigen illegalen Müllentsorgung überführt oder stehen Sie unter Tatverdacht, wird die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Es handelt sich um ein Offizialdelikt, denn es besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafverfolgung. In den meisten Fällen werden hohe Geldstrafen verhängt, die sich am Einkommen des Verurteilten orientieren und auch Freiheitsstrafen sind möglich. 

‌Deshalb sollten Sie in jedem Fall umgehend handeln und einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt mandatieren. Der Strafverteidiger wird die Ausgangslage analysieren und Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens erläutern. Kommt es tatsächlich zum Strafprozess, wird der Anwalt Ihre Interessen vor Gericht vertreten und eine Strategie zur Verteidigung erarbeiten.

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Freiheitsstrafen für gewerbliche illegale Müllentsorgung


‌Das Landgericht Stendal (LG Stendal, 30.04.2020 - 501 KLs 18/12) verurteilte 2020 nach einer fünfjährigen Prozessdauer sechs Angeklagte zu Freiheitsstrafen von elf Monaten mit Bewährung bis zu drei Jahren ohne Bewährung. Die Angeklagten waren überführt worden, innerhalb eines Jahres ungefähr 170.000 Tonnen umweltbelastenden Abfalls in einem ehemaligen Tagebau eingelagert zu haben. Es entstanden der Kommune Kosten in Millionenhöhe, um Umweltschäden zu vermeiden.

Wird falsche Mülltrennung bestraft?


‌Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist Mülltrennung seit 2015 Pflicht. Wer seinen Hausmüll ungetrennt oder nicht korrekt getrennt in der Mülltonne entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro (bei wiederholten Verstößen bis zu 5.000 Euro) geahndet wird. Das Problem, unschuldig der falschen Mülltrennung bezichtigt zu werden, betrifft vor allem Bewohner von Mehrfamilienhäusern, in denen nicht alle Parteien auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung achten. Die Müllabfuhr kann die Entleerung der Tonnen verweigern und es entstehen zusätzliche Kosten, um die Entsorgung zu organisieren. 

‌Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund falscher Mülltrennung erhalten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich auf dem Rechtsgebiet der Umweltdelikte auskennt, und diesen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Das gilt auch, wenn Ihr Vermieter Bußgelder auf die Mieter umlegen will und es seinerseits versäumt hat, mit dem Aufstellen von verschiedenen Mülltonnen die Voraussetzung für eine korrekte Mülltrennung zu schaffen.

Illegale Müllentsorgung anzeigen – Anlaufstellen für Bürger


‌Wenn Sie eine wilde Mülldeponie in Ihrer Umgebung entdecken oder Müll sogar illegal auf Ihrem Privatgrundstück abgestellt wurde, sollten Sie sich an das Ordnungs- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde wenden. Die meisten Behörden stellen den Bürgern mittlerweile dafür Online-Formulare oder Apps zur Verfügung. 

‌Die Stadt Köln hat beispielsweise mit wildermuell@awbkoeln.de eine E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der Bürger eine wilde Mülldeponie melden können. In Berlin steht den Bürgern dafür das Bürgertelefon (030-9029 29000) zur Verfügung. Die kostenlose MÜLLweg! DE-App ist eine bundesweit nutzbare Alternative und sowohl für Android Smartphones als auch für iOS-Smartphones verfügbar. In der App werden Angaben zum Standort per Foto und Übermittlung der GPS-Daten oder der Adresse weitergeleitet. Jetzt ermittelt die App, welche Behörde zuständig ist und liefert direkt die Online-Kontaktdaten. In der Meldung schildern Sie Ihr Anliegen und können mögliche Verursacher nennen. 

‌Eine weitere Option ist die Meldung bei der Polizei. Die Behörden werden die ordnungsgemäße Beseitigung des illegalen Mülls veranlassen und eine Strafverfolgung einleiten. Für die Meldung der illegalen Müllentsorgung reicht es aus, die Behörde über den Standort der wilden Mülldeponie zu informieren. Eine Fotodokumentation wird nicht verlangt, ist aber zweifellos hilfreich.

Illegale Müllentsorgung – Recht einfach erklärt

Wird das Wegwerfen von Zigarettenschachteln und ähnlichem Abfall im Wald bestraft?

Auch das Wegwerfen von Kleinteilen wie Verpackungen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt von der Menge des Mülls ab. Sie müssen jedoch mit einem zwei- bis dreistelligen Bußgeld rechnen. 

‌Weiterlesen: In welchen Fällen wird die illegale Müllentsorgung als Ordnungswidrigkeit bewertet?

In welchen Fällen gilt die illegale Müllentsorgung als Straftat?

Wenn mit der illegalen Müllentsorgung eine Gefährdung der Luft, des Bodens oder der Gewässer einhergeht, wird dies als Straftat bewertet und mit Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. 

‌Weiterlesen: Wann wird die illegale Müllentsorgung als Straftat bewertet?

Woran orientiert sich das Strafmaß für die illegale Müllentsorgung?

Grundsätzlich gilt, dass die Strafe mit zunehmender Umweltbelastung steigt. Wer einen Autoreifen wegwirft, erhält ein geringeres Bußgeld als jemand, der Altöl in den Wald kippt. Letztendlich ist jede Strafbemessung eine Einzelfallentscheidung. 

‌Weiterlesen: Wann wird die illegale Müllentsorgung als Straftat bewertet?

Muss man ein Bußgeld bezahlen, wenn man Restmüll- in der Papiertonne entsorgt?

Seit 2015 ist Mülltrennung Pflicht. Wenn Sie Abfall in der falschen Tonne entsorgen, kann die Müllabfuhr die Leerung verweigern. In diesem Fall müssen Sie die Kosten der Entsorgung bezahlen und es ist möglich, dass außerdem ein Bußgeldbescheid folgt. Die Höhe des Bußgelds hängt vom Ausmaß des Verstoßes gegen die Mülltrennungspflicht ab. 

‌Weiterlesen: Wird falsche Mülltrennung bestraft?

An welche Stelle kann man sich wenden, wenn man eine wilde Mülldeponie entdeckt hat?

Wenden Sie sich an das Ordnungs- oder das Umweltamt in Ihrer Gemeinde. Sie können außerdem die Polizei verständigen. Die Behörden werden die Entsorgung des Mülls veranlassen. 

‌Weiterlesen: Illegale Müllentsorgung entdeckt – Anlaufstellen für Bürger

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