Modernes Einfamilienhaus mit Ladestation in der Garage © Adobe Stock | slavun

Ladestation Elektroauto zuhause – Was müssen Mieter und Eigentümer beachten?

Mit einer Ladestation für das Elektroauto kann man zuhause sein Fahrzeug bequem über Nacht aufladen und damit Zeit und Geld sparen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Wallbox zu installieren und ob eine Genehmigung für den Einbau erforderlich ist.

Warum sollte man eine Ladestation für das Elektroauto zuhause installieren?


‌Die Zukunft der individuellen Mobilität ist elektrisch. 2022 hat das EU-Parlament beschlossen, dass ab 2035 keine neuen Benzin- und Diesel-Pkw, aber auch keine neuen Hybridfahrzeuge zugelassen werden. Die Staaten der Europäischen Union stimmten diesem Beschluss zu und besiegelten damit das Aus für die Technologie des Verbrennungsmotors. 

‌Ziel ist es, alle Fahrzeuge zu verbieten, die CO2 ausstoßen, um den Klimaschutz voranzutreiben. Das Verbot betrifft auch Fahrzeuge, die mit Gas (Autogas/LPG oder Erdgas/CNG) fahren sowie Ethanol-Fahrzeuge. Ab 2035 sind ausschließlich sogenannte „Zero Emission Vehicles“ erlaubt. Das sind neben Elektroautos (BEV – Battery Electric Vehicles) Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen betrieben werden (FCEV – Fuel Cell Emission Vehicles). Es wird noch darüber diskutiert, ob es Ausnahmegenehmigungen für Pkw mit Verbrennungsmotoren geben wird, welche mit Klima-Sprit fahren. Klima-Sprit sind synthetische Kraftstoffe, welche auch als E-Fuels bezeichnet werden. CO2-freie E-Fuels erfüllen die Bedingungen, die an Zero Emission Vehicles gestellt werden. 

‌Aufgrund dieser politischen Entscheidungen steigt die Nachfrage nach Elektroautos. Viele Pkw-Käufer möchten ihrerseits einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und deshalb auf ein E-Auto umsteigen. Damit stellt sich allerdings gleichzeitig die Frage, wie man sein Elektrofahrzeug aufladen sollte. Es gibt zwar mittlerweile ein stetig wachsendes Netz an öffentlichen Ladestationen. Wesentlich praktischer ist jedoch das Aufladen an einer eigenen E-Auto Ladestation zuhause. Dann sind auch die im Vergleich zum Tankvorgang erheblich längeren Ladezeiten kein Problem. Das E-Auto kann einfach über Nacht aufgeladen werden und steht am nächsten Morgen wieder mit voller Kapazität zur Verfügung. Das Aufladen des Elektroautos ist überdies zuhause günstiger als an einer öffentlichen Ladestation. Es gibt mittlerweile besondere Stromtarife für günstigen Autostrom

‌Es spricht also viel für den Bau einer Ladestation zuhause. Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Ladestation für ihr Elektroauto zuhause installieren zu lassen, ist einiges zu bedenken. Sie müssen eine geeignete Ladesäule oder Wallbox auswählen und sich für einen passenden Stromtarif sowie den optimalen Standort entscheiden. Des Weiteren sind Vorschriften hinsichtlich der Genehmigungspflicht von privaten Ladestationen zu beachten. Mieter sollten sich zudem vor dem Einbau der Wallbox mit ihrem Vermieter absprechen, um Konflikte zu vermeiden. Gleiches gilt für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft.

Ladestationen und Wallboxen – praktische Lösungen für zuhause


‌Eine Ladestation für das Elektroauto zuhause einbauen zu lassen hat viele Vorteile. Mit fachgerecht installierter Ladetechnik kann man optimal von der Elektromobilität profitieren. Die meisten E-Autos sind mit einem Notladekabel ausgestattet, das an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden kann. Diese Variante sollten Sie nur im Ausnahmefall nutzen. Weder die Steckdosen noch die Elektroinstallation des Hauses sind für eine derartige Belastung ausgelegt und die Gefahr der Überlastung des Systems ist groß, wodurch die Brandgefahr steigt. Außerdem dauert das Aufladen an der Steckdose viel zu lange und ist somit auch in dieser Hinsicht keine gute Alternative. Mit einer modernen Ladestation wird Ihr E-Auto zehnmal schneller aufgeladen. Das ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für eine flexible Nutzung des Elektroautos. 

‌Die eigene Ladestation ermöglicht effizientes Aufladen, weil beim Ladevorgang stets weitere Nebenverbraucher (beispielsweise die Batterieüberwachung) aktiviert werden. Je länger der Ladevorgang dauert, umso mehr Energie geht dafür verloren. Ein weiterer Vorteil sind die geringeren Energieverluste innovativer Ladestationen aufgrund des höheren Wirkungsgrads

‌Wird die Ladestation mit einer Photovoltaik-Anlage gekoppelt, können Sie den Strom für Ihr Elektroauto sogar klimaneutral und günstig selbst herstellen.

Was sollten Sie bei der Auswahl der Ladestation beachten?


‌Mit welcher Ladestation Elektroautos zu hause aufgeladen werden, hängt vom Automodell ab. Wenn die Entscheidung auf eine Ladestation mit festem Kabel fällt, muss dessen Stecker zum Anschluss des E-Autos passen. Am weitesten verbreitet sind in Europa Stecker des Typs 2. Einige Automodelle, wie der Nissan Leaf, sind jedoch mit dem in Asien und Amerika verbreiteten Stecker Typ 1 ausgestattet. 

Ladestationen mit einer Typ-2-Steckdose bieten Ihnen die Möglichkeit, mit dem jeweils passenden Ladekabel alle E-Autos zu laden. Dafür müssen Sie immer das eigene Kabel aus dem Kofferraum des Fahrzeugs holen und an die Ladestation anschließen. Deshalb sind Stationen mit festem Kabel hinsichtlich der Bedienung komfortabler

‌Ein weiterer Aspekt bei der Auswahl der Ladestation ist die Ladeleistung Ihres E-Autos. Hier reicht das Spektrum abhängig vom Ladegerät des Elektroautos von 3,7 bis zu 22 kW (Kilowatt). Je höher die Ladeleistung ist, desto schneller wird das E-Auto aufgeladen.

E Auto laden zuhause und unterwegs – mobile Ladestationen


‌Neben den am Boden oder an der Wand montierten Ladestationen für Elektroautos zuhause gibt es mobile Ladestationen. Damit kann man das E-Auto flexibel per Adapter an Steckdosen oder an eine rote CEE Drehstromsteckdose anschließen. Mobile Ladestationen schützen Steckdosen und das Notfallkabel vor Überhitzung und sind eine Alternative, das E-Auto zuhause oder flexibel im Urlaub und auf Geschäftsreisen zu laden. 

‌Sie müssen für das Laden Ihres E Autos Stromkosten aufwenden, deren Höhe von der Leistung des Fahrzeugs und dem Strompreis abhängt.

Wo sollte man die Ladestation installieren?


‌Ein idealer Standort für Ladestationen ist die eigene Garage oder der Carport, denn dort wird das E-Auto viele Stunden abgestellt und das ermöglicht ausreichend lange Ladezeiten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich das Fahrzeug in einem geschützten privaten Bereich befindet und dass Sie frei bestimmen können, von welchem Anbieter der Strom bezogen wird. Viele Versorger bieten Ökostromtarife an, die sicherstellen, dass beim Umstieg auf Elektromobilität tatsächlich weniger Emissionen produziert werden. Wenn Sie einen Anbieter wählen, der günstigen Autostrom anbietet, oder den Strom in einer PV-Anlage selbst herstellen, können Sie zusätzlich sparen.

Welche Arten von Ladestationen stehen zur Verfügung?


‌Ist genug Platz vorhanden, können Sie eine auf dem Boden befestigte Ladesäule installieren lassen. Viele Nutzer entscheiden sich jedoch für eine platzsparende Wallbox, die an der Hauswand, außen an der Garagenwand oder in der Garage montiert wird. Der Elektriker wird die Ladestation über eine separat abzusichernde Zuleitung an Ihre Hausinstallation anschließen. Neben einphasigen Anschlüssen, die eine maximale Ladeleistung von 4,6 kW bieten, gibt es dreiphasige Anschlüsse mit einer Ladeleistung von 11 bis 22 kW. 

‌Die maximale Ladeleistung hat einen erheblichen Einfluss auf die Dauer des Ladevorgangs. In der folgenden Tabelle ist aufgelistet, welche Ladezeit bei verschiedenen Ladeleistungen zu erwarten ist.

Welche Zusatzfunktionen sind sinnvoll?


‌Ladestationen sind mit und ohne Zugangssicherung erhältlich. Zugangssicherungen wie RFID Kartenleser oder Schlüsselschalter unterbinden den Zugriff durch unbefugte Personen. Derartige Sicherungen sind sinnvoll, wenn die Ladestation frei zugänglich unter dem Carport oder auf einem Stellplatz installiert wird. 

‌Sie haben die Wahl zwischen dem einfachen und dem smarten Laden. Smartes Laden funktioniert mit einer gesteuerten Wallbox, die einen Zugriff über WLAN, Internet oder Bluetooth ermöglicht und weitere Funktionalitäten bietet. Zudem sind smarte Ladestationen meist mit integrierten Stromzählern ausgestattet, sodass der Verbrauch über Statistiken kontrolliert und gesteuert werden kann. Mit intelligenten Ladestationen lässt sich die Stromstärke variieren und die Wallbox so programmieren, dass das Aufladen zu Zeiten günstigerer Tarife erfolgt. Über ein Display werden Sie jederzeit informiert, wie weit der Ladevorgang fortgeschritten ist. 

‌Ein weiterer entscheidender Vorteil einer smarten Ladestation besteht darin, dass diese mit Ihrem häuslichen Energiemanagement verbunden wird. Auf diese Weise lassen sich Überschüsse aus der Photovoltaik-Anlage für das Aufladen des E-Autos nutzen oder das Elektrofahrzeug fungiert als Stromspeicher, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf den Einbau von Ladestationen?


‌Um die Vorteile der Elektromobilität optimal zu nutzen, benötigt man eine Möglichkeit, das Fahrzeug zuhause aufzuladen. Eigentümer von Einfamilienhäusern können frei entscheiden, ob sie eine Ladesäule oder eine praktische Wallbox installieren lassen. Für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Mieter war dies lange Zeit schwieriger. Sie benötigten die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters, bevor die Wallbox eingebaut werden durfte. 

‌2020 beschloss die Bundesregierung das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften, abgekürzt: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Mit dem neuen Gesetz wurde die Voraussetzung geschaffen, energetische Sanierungsmaßnahmen und die Errichtung von Ladestationen für E-Autos im Wohneigentum zu erleichtern. Auf Grundlage des WEMoG wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) entsprechend gepasst. 

‌Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz ist wiederum die Basis des neuen § 554 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und Eigentümer sowie Mieter berechtigt, bauliche Veränderungen für den Einbau einer Ladestation zu veranlassen.
Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz: 

‌(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend. 

‌(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Wenn sich der Vermieter weigert, seine Zustimmung zu erteilen oder es zu Konflikten mit der Eigentümergemeinschaft kommt, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht wenden. Manchmal (beispielsweise bei denkmalgeschützten Häusern) ist eine Einzelfallprüfung notwendig, um den Rechtsanspruch durchzusetzen. Der Rechtsanwalt wird Sie dabei unterstützen, das Projekt zeitnah umzusetzen und Ihnen helfen, juristische Probleme zu lösen. 

‌Eine Installation von Ladestationen ist auch in Mehrfamilienhäusern problemlos möglich, dabei sind allerdings spezielle Anforderungen zu erfüllen. Oft sind die Hausanschlüsse beispielsweise nicht darauf ausgelegt, den erhöhten Strombedarf für das Laden mehrerer E-Autos zu bewältigen. Elektrofachbetriebe überprüfen die Ausgangssituation und unterbreiten Vorschläge für ein Lastmanagement, das diese Probleme löst.

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Ladestation für E-Auto geplant – Wie sollten Mieter vorgehen?


‌Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass das Haus mit einer Ladestation für E-Autos ausgestattet wird. Erster Schritt ist die Information des Vermieters über die geplante Installation der Ladestation. Es ist sinnvoll, dem Vermieter Optionen vorzuschlagen, die sich harmonisch in die jeweiligen Örtlichkeiten integrieren lassen. 

‌Anschließend sollte dem Vermieter der Antrag auf Einbau einer Ladestation schriftlich zugestellt werden. Als Mieter haben Sie ein Recht darauf, dass der Vermieter der erforderlichen Änderung des Mietvertrags zustimmt. 

‌Bevor die Ladestation installiert wird, ist der Netzbetreiber in Kenntnis zu setzen und die Ladestation anzumelden. Eine Genehmigungspflicht besteht ausschließlich für Lademöglichkeiten mit einer Ladeleistung von mehr als 11 kW. Ist eine derartige Genehmigung erforderlich, kümmert sich in der Regel der ausführende Elektrofachbetrieb darum, diese einzuholen. 

‌Schließlich muss mit dem Vermieter vereinbart werden, in welcher Weise der Stromverbrauch der Ladestation gezählt und abgerechnet wird.

Wie gehen Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft vor?


‌Im ersten Schritt sollten die Miteigentümer per Brief oder E-Mail über das Vorhaben informiert werden. Wenn sich andere Miteigentümer dem Projekt anschließen möchten, ist es sinnvoll, eine Ladeinfrastruktur zu planen und ein Lastmanagementsystem einzurichten. Lassen Sie sich in diesem Fall von einem Fachbetrieb beraten. 

‌Die Elektrofachkräfte werden im Rahmen eines Standortchecks feststellen, welche Lösungen realisierbar sind und alle praktikablen Optionen zusammenstellen. Diese Alternativen werden dann der Eigentümerversammlung vorgestellt. 

‌Mit einer Ladefrist von mindestens drei Wochen kann eine Eigentümerversammlung einberufen und dort der Antrag eingebracht werden. Obwohl die Eigentümerversammlung gemäß § 20 Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz formell ihre Zustimmung zum geplanten Einbau einer Ladestation für Elektroautos geben muss, ist es nicht möglich, die Maßnahme zu verhindern. Die Miteigentümer haben lediglich ein Mitspracherecht hinsichtlich der Ausgestaltung der baulichen Veränderung. Es steht somit nicht das „Ob“, sondern das „Wie“ zur Diskussion. 

‌Der Netzbetreiber muss vor dem Einbau der Ladestation informiert werden. In der Eigentümerversammlung wird festgelegt, wie die Zählung und Abrechnung des Ladestromverbrauchs erfolgt.

Wer bezahlt die Installation der Ladestation für Elektroautos?


Wallboxen und Ladesäulen kosten je nach Ausstattung zwischen 500 und mehreren Tausend Euro. Zusätzlich müssen Installationskosten von bis zu 2.000 Euro bezahlt werden. Mieter haben zwar einen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter dem Einbau einer Ladestation für Elektroautos zuhause zustimmt. Das bedeutet nicht, dass der Vermieter die Kosten tragen muss, diese sind vollständig vom Mieter zu zahlen. Der Mieter ist außerdem für das Betriebsrisiko verantwortlich. Deshalb sollte der Versicherungsschutz dahingehend überprüft und gegebenenfalls erweitert werden. 

‌Gleiches gilt für den Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft, der eine Ladestation einbauen lassen möchte. Die Eigentümergemeinschaft muss sich nicht an den Kosten beteiligen. Wird auf der Eigentümerversammlung über den Antrag entschieden, die Kosten aufzuteilen, können Mitglieder dagegen stimmen. Wer sich nicht an den Kosten für die Ladestation beteiligt, darf die Lademöglichkeiten nicht nutzen. Beteiligen sich keine anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, gehört die Ladestation zum Sondereigentum, das nur vom Eigentümer genutzt werden darf und für das dieser das Betriebsrisiko trägt. Da eine fachgerecht installierte Ladestation für E-Autos kein gefahrenerhöhendes Risiko darstellt, greift üblicherweise die Wohngebäudeversicherung, ohne dass dafür eine Erhöhung der Versicherungsprämie erfolgt.

Ladestation Elektroauto zuhause – Recht einfach erklärt

Darf der Vermieter die Zustimmung zum Einbau einer Ladestation für E-Autos verweigern?

Mieter haben einen Rechtsanspruch darauf, eine Ladestation installieren zu lassen. Der Vermieter darf seine Zustimmung nur in Ausnahmefällen (beispielsweise aufgrund von Denkmalschutz) verweigern. 

‌Weiterlesen: Besteht ein Rechtsanspruch auf den Einbau von Ladestationen?

Können Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Wallbox verhindern?

Die Eigentümergemeinschaft muss zwar informiert werden und kann über das „Wie“ des Einbaus der Ladestation mitentscheiden, diese jedoch nicht grundsätzlich verbieten. 

‌Weiterlesen: Besteht ein Rechtsanspruch auf den Einbau von Ladestationen?

Wer muss die Ladestation und die Installation bezahlen?

Für die Übernahme der Kosten ist der Mieter und im Falle einer Eigentümergemeinschaft der Eigentümer, der die Ladestation einbauen lassen will, verantwortlich. 

‌Weiterlesen: Wer bezahlt die Installation der Ladestation für Elektroautos?

Ist eine Ladestation genehmigungspflichtig?

Sie müssen die Ladestation zwar beim Netzbetreiber anmelden, genehmigungspflichtig sind jedoch nur Ladestationen ab einer Kapazität von mehr als 11 kW Ladeleistung. 

‌Weiterlesen: Ladestation für E-Auto geplant – Wie sollten Mieter vorgehen?

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