Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen der Erholung. Aber wann genau ist es eine Pause und wann eine Arbeitsunterbrechung? Das Arbeitszeitgesetz schafft den Rahmen für die Pausenregelung und gibt Ruhepausen, Ruhezeiten und Ruhetage vor. Doch dabei gibt es einige Ausnahmen zu beachten.
Pause: Ruhepause, Ruhezeit, Ruhetag
Wann gilt eine Arbeitsunterbrechung als Pause?
Eine Arbeitsunterbrechung ist dann eine Pause, wenn sie geplant ist, also im Voraus festgelegt ist. Die Pause dient der Erholung. Arbeitnehmer können die Zeit nutzen, wie sie möchten. Es ist nur eine Pause, wenn Arbeitnehmer weder arbeiten, noch sich bereithalten zu arbeiten.
Es müssen der Beginn, das Ende und die Dauer der Pause festgelegt sein. Im Allgemeinen werden Pausen nicht vergütet. Es steht dem Arbeitgeber aber frei, die Pausenzeit zu bezahlen, wenn er dies möchte.
Pausenregelung: Ruhepausen
Die Pausenregelung in Bezug auf Ruhepausen ist in Deutschland durch § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Nach diesem Gesetz muss nach einer gewissen Zeit verpflichtend eine Pause gemacht werden. Die Dauer ist abhängig davon, wie lange der Arbeitnehmer durchgehend arbeitet.
Arbeitet der Arbeitnehmer also unter 6 Stunden, so hat er in der Regel keinen Anspruch auf eine Pause. Sind es zwischen 6 und 9 Stunden, so stehen dem Arbeitnehmer 30 Minuten Pause zu. Arbeitet der Arbeitnehmer zwischen 10 und 12 Stunden, dann muss er in dieser Zeit 45 Minuten Pause machen.
Pausenregelung: Ruhezeit
Die Ruhezeit wird bestimmt durch § 5 des Arbeitszeitgesetzes. Darin heißt es, dass dem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner täglichen Arbeit mindestens 11 Stunden Ruhepause zustehen.
Eine Ausnahme gibt es in folgenden Arbeitsbereichen:
Krankenhäuser und andere Einrichtungen der Behandlung
Pflege/Betreuung von Personen
Rundfunk
Verkehrsbetriebe
Gaststätten und Einrichtungen der Bewirtung und Beherbergung
Landwirtschaft und Tierhaltung
In diesen Arbeitsbereichen besteht die Möglichkeit, dass eine Ruhezeit um bis zu einer Stunde verkürzt wird, also nur 10 Stunden beträgt. Im Ausgleich muss aber innerhalb von einem Monat oder vier Wochen eine andere Ruhezeit auf 12 Stunden verlängert werden.
Pausenregelung: Ruhetag
In Deutschland gibt es die Sonn-und Feiertagsruhe. Diese wird durch § 9 ArbZG geregelt. Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen und Feiertagen nicht arbeiten. Allerdings können in gewissen Betrieben Beginn und Ende der Ruhe vor- oder zurückverlegt werden. Außerdem gibt es eine lange Liste von Ausnahmen, wer trotz Sonn- und Feiertagsruhe arbeiten darf. Die Ausnahmen betreffen Berufsgruppen, die am Wochenende notwendige Arbeit machen, die sie nicht stattdessen auf einen Werktag verlegen können.
Dazu zählen zum Beispiel Not- und Rettungsdienste, Einrichtungen der Gastronomie, Verkehrsbetriebe oder Energie- und Wasserversorgungsbetriebe. Wichtig: Auch bei Ausnahmen der Sonn- und Feiertagsruhe müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei sein.
Arbeitszeitrechner
Wenn Sie sich einen Überblick über Ihre Arbeitszeiten machen möchten, können Sie den Arbeitszeitrechner benutzen. Damit können Sie Ihre tatsächliche Arbeitszeit und die Dauer der Pausen ermitteln. Mit dem Arbeitszeitrechner können Sie die Arbeitszeit auch für einen längeren Zeitraum berechnen, also beispielsweise die wöchentliche Arbeitszeit herausfinden.
Ausnahmen und Sonderfälle der Pausenregelung
Personengruppen, die von der Pausenregelung ausgenommen sind
Leitende Angestellte und Chefärzte
Arbeitnehmer im religiösen Bereich
Leiter von öffentlichen Diensten und ihre Vertreter
Arbeitnehmer, die im selben Haushalt leben, wie die Person, die sie pflegen, betreuen oder erziehen
Personen unter 18 Jahre. Für die gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz
Personen, die auf Handelsschiffen tätig sind. Hier greift das Seearbeitsgesetz
Pausen bei Jugendlichen
Jugendliche haben eine andere Pausenregelung als Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt, dass die Ruhepausen im Voraus feststehen und eine angemessene Dauer haben müssen. (§ 11 JArbSchG)
Bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeitszeit muss die Pause mindestens 30 Minuten lang sein.
Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit muss die Pause mindestens 60 Minuten lang sein.
Auch hier gilt, dass eine Ruhepause mindestens 15 Minuten lang sein muss. Die Pause darf frühestens eine Stunde nach dem Arbeitsbeginn sein und nicht später als eine Stunde vor Arbeitsende. Des Weiteren dürfen Jugendliche nicht länger als viereinhalb Stunden durchgehend arbeiten.
Bereitschaftsdienst
Während des Bereitschaftsdienstes ist der Arbeitnehmer üblicherweise ortsgebunden. Das heißt, er muss sich in den Räumlichkeiten des Betriebs aufhalten. Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit. Demnach ist auch hier die Pausenregelung einzuhalten. Allerdings kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer ihre Pausen unterbrechen müssen, zum Beispiel, wenn ein Rettungsmitarbeiter auf Bereitschaft ist und ein Einsatz notwendig ist. Wenn die Unterbrechung einer Pause aber nur manchmal stattfindet und nicht regelmäßig vorkommt, ist das gesetzlich zulässig.
Rufbereitschaft
Anders als beim Bereitschaftsdienst sind Arbeitnehmer auf Rufbereitschaft nicht ortsgebunden. Sie können ihren Aufenthaltsort frei wählen, müssen aber erreichbar sein, ob über Handy oder Piepser. Die Zeit, in der ein Arbeitnehmer auf Rufbereitschaft ist, zählt nicht als Arbeitszeit. Arbeitszeit ist nur die Zeit, die während der Rufbereitschaft tatsächlich gearbeitet wird. Ruhepausen gibt es insofern keine. Wichtig: Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb seiner Rufbereitschaft arbeitet, so gilt automatisch die Regelung der Ruhezeit.
Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz durch Tarifverträge
1) Schicht- und Verkehrsbetriebe: Nach § 7 (2) ArbZG ist es dort durch eine Vereinbarung in Tarifverträgen möglich, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen. Zum Beispiel insofern, dass die Dauer der Ruhepause auf Kurzpausen aufgeteilt wird.
2) Laut § 7 (2) ArbZG kann in verschiedenen Arbeitsbereichen im Rahmen von Tarifverträgen von Ruhezeit, Ruhepause oder Arbeitszeit abgewichen werden, wenn es die jeweiligen Umstände erfordern. Dies gilt für Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, oder für Personen, die in der Betreuung, der Pflege oder der Behandlung von Menschen tätig sind. Des Weiteren kann in der Landwirtschaft von Ruhezeit und Arbeitszeit abgewichen werden, jedoch nicht von der Ruhepause.
Rechte und Pflichten
Pauseneinhaltung ist Pflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter die Pausenzeiten einhalten. Dazu bedarf es der Anordnung von Pausen. Der Arbeitgeber muss festlegen, wann die Pausen beginnen, wie lange sie dauern und wann sie enden. Pausenzeiten werden in der Regel nicht bezahlt und werden von der Arbeitszeit abgezogen. Wird die Pause von der Arbeitszeit abgezogen, ohne, dass dem Arbeitnehmer eine Pause gegönnt wurde, so ist dies gesetzeswidrig. Dasselbe gilt, wenn die Pausen nicht konkret angeordnet wurden. Aber auch der Arbeitnehmer hat die gesetzliche Pflicht, seine Pause wahrzunehmen.
Die Pausenregelung muss nicht im Arbeitsvertrag stehen. Allerdings ist es von Vorteil, wenn die Einzelheiten zur Pause vertraglich festgehalten werden. Es kommt zu weniger Missverständnissen oder Streitigkeiten über die Pausen. Denn dann haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer es Schwarz auf Weiß, wie es um die Pausenregelung steht.
Der Arbeitgeber gibt keine Pausen
Manchmal weigern sich Arbeitgeber, den Mitarbeitern Pausen zu gewähren. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Rechtswidrig ist es in jedem Fall. Was kann ein betroffener Arbeitnehmer dagegen unternehmen?
Der erste Schritt sollte immer ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber sein. Wenn es in dem jeweiligen Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann der Arbeitgeber versuchen, sich dessen Unterstützung sichern.
Wenn sich durch ein persönliches Gespräch nichts ändert, ist der nächste Schritt, dass man die Gewerbeaufsicht informiert. Diese ist für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zuständig. Die Gewerbeaufsicht führt eine Kontrolle durch. Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann sie verlangen, dass der Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 15000 Euro zahlen muss. ArbZG § 22 In schweren Fällen macht sich der Arbeitgeber strafbar, wenn er einem Arbeitnehmer die Pausen verweigert. Dann droht ihm eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. ArbZG § 23
Pausengestaltung
Das Arbeitszeitgesetz legt nur den Rahmen der Pausenregelung fest. Wie Arbeitnehmer ihre Pause verbringen, ist jedem selbst überlassen. Auch kann der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlassen. Zum Beispiel, um Mittag zu essen oder spazieren zu gehen.
Gesetzlich ist es zwar erlaubt, dass Arbeitnehmer während der Pause das Betriebsgelände verlassen, allerdings kann der Arbeitgeber unter Umständen ein diesbezügliches Verbot aussprechen. Das kommt aber nicht häufig vor und wenn, dann hat diese Regelung zumeist einen guten Grund. Gibt es einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber sich bei einem Verbot dieser Art mit ihm absprechen.
Arbeitsunterbrechung
Wann ist eine Arbeitsunterbrechung keine Pause?
Bei einer Pause im Sinn einer Ruhepause sind Beginn, Ende und Dauer genau festgelegt. Sie dient der Erholung und wird im Allgemeinen nicht vergütet. Andere Unterbrechungen der Arbeitszeit gelten nicht als Ruhepause.
Betriebspause
Eine Betriebspause erfolgt überraschend und aus technischen oder organisatorischen Gründen. Es handelt sich um eine Arbeitsunterbrechung, die wie normale Arbeitszeit bezahlt werden muss. Im Gegensatz zu einer Ruhepause, in der der Arbeitnehmer sich erholt, wartet er bei einer Betriebspause darauf, weiterzuarbeiten, sobald es ihm wieder möglich ist.
Pausen bei Bildschirmarbeit und körperlicher Arbeit
Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die Gesundheit von Arbeitnehmern durch ihre Tätigkeit nicht gefährdet wird. Wenn der Arbeitgeber zu dem Schluss gelangt, dass eine Arbeit die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden könnte, muss er Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen. (ArbSchG § 5)
Bildschirmarbeit: Bildschirmarbeit kann auf Dauer belastend für Körper und Geist der Arbeitnehmer sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Zeit am Bildschirm immer wieder mal unterbrochen wird. Entweder durch eine kleine Pause oder durch eine andere Tätigkeit, bei der man keinen Bildschirm benützt. Die Arbeitsstättenverordnung sieht unter anderem folgende Maßnahme vor:
6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
Körperliche Arbeit: Körperliche Arbeiten können ebenfalls belastend für Körper und Geist der Arbeitnehmer sein. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsschutzgesetz beurteilen, welche Maßnahmen er ergreift, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Bei anstrengender Schichtarbeit ist es zum Beispiel üblich, dass man den Arbeitnehmern zusätzlich zu ihren normalen Ruhepausen nach jeder Stunde eine kurze Pause gewährt.
Kurzpausen von schwangeren oder stillenden Frauen
Schwangere oder stillende Frauen haben das Recht, kurze Pausen einzulegen, wenn diese erforderlich sind. Das ist durch § 9 Abs. 3 des Mutterschutzgesetzes geregelt. Des Weiteren muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Frau ihre Pause unter geeigneten Bedingungen verbringen kann. Das heißt, sie muss eine gute Möglichkeit haben, um sich auszuruhen, hinzusetzen oder hinzulegen.
Raucherpause
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause. Manche Arbeitgeber erlauben eine Raucherpause, allerdings ist arbeitsrechtlich festgelegt, dass die Zeit der Raucherpause nachgearbeitet werden muss. Sofern es auf dem Betriebsgelände erlaubt ist, können Arbeitnehmer die Ruhepause nutzen, um zu rauchen.
Gang zur Toilette
Der Gang zur Toilette ist menschlichen Bedürfnissen geschuldet und wird nicht von der Arbeitszeit abgezogen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Arbeitnehmer das Recht auf den Toilettengang missbraucht, indem er übermäßig viel Zeit auf der Toilette verbringt. Dann kommt es auf den jeweiligen Arbeitgeber an, ob er das toleriert.
Pausenregelung – Recht einfach erklärt
Wann ist eine Unterbrechung der Arbeit eine Pause?
Eine Pause muss genau definiert sein. Das heißt, der Arbeitnehmer muss wissen, wann die Pause beginnt, wie lange sie dauert und wann sie endet. Eine Pause kann der Arbeitnehmer nutzen wie er möchte. Die Pause wird üblicherweise nicht bezahlt und demnach von der Arbeitszeit abgezogen.
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Wieviel Pause muss ich machen?
Ein Arbeitnehmer darf nicht länger als sechs Stunden durcharbeiten. Dauert ein Arbeitstag also länger als sechs Stunden, stehen ihm Pausen zu. Bei sechs bis neun Stunden sind es 30 Minuten Pause und bei zehn bis zwölf Stunden sind es 45 Minuten Pause.
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Wie ist die Pausenregelung bei Minderjährigen?
Bei Minderjährigen muss man das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Darin steht, dass Jugendliche nicht mehr als viereinhalb Stunden durcharbeiten dürfen. Bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit bekommen Jugendliche 30 Minuten Pause. Bei sechs bis acht Stunden muss die Pause 60 Minuten lang sein.
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Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Pausen gibt?
Weigert sich ein Arbeitgeber, Pausen zu geben, ist das ordnungswidrig. Zunächst sollte man versuchen, ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann man diesen um Hilfe bitten. Weigert der Arbeitgeber sich weiterhin, Pausen zu geben, kann der Arbeitnehmer die Gewerbeaufsicht informieren. Diese kontrolliert dann, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
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Wie oft darf ich bei Bildschirmarbeit Pausen machen?
Bei Bildschirmarbeit gilt grundsätzlich die normale Regelung von Ruhepausen. Der jeweilige Arbeitgeber muss aber darauf achten, dass die Arbeit am Bildschirm regelmäßig unterbrochen wird. Entweder durch eine andere Tätigkeit oder durch eine kurze Pause. Wie oft und wie lange die Pausen sein dürfen, legt der Arbeitgeber fest.
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Darf ich als Schwangere mehr Pausen machen?
Grundsätzlich gilt für Schwangere die gleichen Pausenregelung wie für alle Arbeitnehmer. Aber wenn es für sie erforderlich ist, darf eine schwangere oder stillende Frau zwischendurch kurze Pausen einlegen. Dabei muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Frau geeignete Bedingungen für die Pause hat und sich zum Beispiel hinsetzen oder hinlegen kann.
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Kann mir der Arbeitgeber verbieten, Raucherpausen zu machen?
Ja, das kann er. Wenn der Arbeitgeber Raucherpausen gestattet, so müssen diese nachgearbeitet werden. Wenn er es aber verbietet, dann kann nur in der Ruhepause geraucht werden. Verstößt ein Mitarbeiter gegen das Verbot und geht während der Arbeitszeit rauchen, kann das im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen.
Weiterlesen: Kann mir der Arbeitgeber verbieten, Raucherpausen zu machen?
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