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Rechtsfahrgebot – Welche Vorschriften sind zu beachten?

In Deutschland und auf dem europäischen Festland gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Anwendung des Rechtsfahrgebots auf den verschiedenen Straßen und nennt Ausnahmen. Verstöße werden mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet.

Links fahren verboten!


‌Auf öffentlichen Straßen gilt in Deutschland das Rechtsfahrgebot. Dennoch ist insbesondere auf Autobahnen immer wieder zu beobachten, dass sich die Autos auf der linken Fahrbahn drängeln, während die rechte Fahrbahn verwaist ist. Dieses verkehrswidrige Verhalten führt dazu, dass es zu gefährlichen Situationen kommt und die Unfallgefahr steigt. Mit dem Rechtsfahrgebot soll gewährleistet werden, dass der Verkehrsraum bestmöglich von den Fahrzeugen genutzt werden kann und dadurch der Bildung von Staus vorgebeugt und die Unfallgefahr reduziert wird. Obwohl das Rechtsfahrgebot allgemein bekannt ist, hat jeder fünfte Autofahrer bei einer Umfrage eingeräumt, sich zumindest manchmal nicht daran zu halten.
Exkurs: 

‌Historie des Rechtsfahrgebots 

‌Bei den ersten Automobilen war die Lenkung noch mittig montiert. Es entspricht den natürlichen Bewegungsabläufen der überwiegend rechtshändigen Bevölkerung, sich auch im Straßenverkehr nach rechts zu orientieren. Eine Theorie besagt, dass der Rechtsverkehr im Zusammenhang mit der Französischen Revolution von Robespierre angeordnet wurde. Später habe dann Napoleon diese Regelung in ganz Europa verbreitet. Eine andere Theorie stellt einen Zusammenhang zur Binnenschifffahrt her, in der immer ein Rechtsfahrgebot galt. 

‌Eine entsprechende Verordnung gab es erst 1862, als in Bayern angeordnet wurde, dass Fuhrwerke entgegenkommenden Fuhrwerken nach rechts ausweichen müssen. 1910 wurde dieses Rechtsfahrgebot für das Deutsche Reich übernommen, weil der Straßenverkehr zunahm. Mittlerweile gilt auf der ganzen Welt mehrheitlich das Rechtsfahrgebot. In 58 Ländern wird derzeit jedoch grundsätzlich links gefahren.
Das Rechtsfahrgebot ist eine Weisung, die in § 2 Absatz 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Mit dem Rechtsfahrgebot ist nicht gemeint, dass stets am äußersten rechten Rand gefahren werden muss. Ein Abstand von einem Meter zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. Das Rechtsfahrgebot besagt vielmehr, dass Autofahrer auf Straßen mit mehr als einer Richtungsfahrbahn stets die rechte Fahrbahn nutzen müssen und das Fahren auf der linken, oder bei dreispurigen Straßen auf der mittleren, Fahrbahn die Ausnahme sein sollte.
Hinweis:
Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) 

‌(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Die Straßenverkehrsordnung besagt somit nicht nur, dass man auf mehrspurigen Straßen rechts fahren muss, sondern legt außerdem fest, unter welchen Umständen Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot als besonders schwerwiegendes Fehlverhalten zu bewerten sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie bemerken, dass ein hinter Ihnen fahrendes Auto überholen möchte. Dafür wird zwingend der linke Fahrstreifen benötigt, sodass Sie nach rechts ausweichen müssen. Bei einem Überholmanöver muss man also vom Rechtsfahrgebot abweichen. 

‌Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Auswirkungen mit dem Rechtsfahrgebot verbunden sind und worauf im Straßenverkehr diesbezüglich geachtet werden sollte. Außerdem wird thematisiert, wie Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot geahndet werden.

Gilt das Rechtsfahrgebot uneingeschränkt innerorts?


‌Beim Rechtsfahrgebot wird gemäß § 7 der Straßenverkehrsordnung, der die Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge regelt, zwischen Straßen innerorts und außerorts unterschieden. Innerhalb einer Ortschaft gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen die freie Fahrstreifenwahl. Sie dürfen also auf mehrspurigen Straßen innerhalb der Stadt auf der linken Fahrbahn fahren, ohne einen Bußgeldbescheid zu riskieren. Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen ist es sogar gestattet, innerorts links zu überholen. Diese Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot gelten innerorts auch auf Straßen, die mit einer Autobahn vergleichbar sind.

Vorschriften zum Rechtsfahrgebot außerorts


‌Außerorts gilt allerdings generell das Rechtsfahrgebot. Besonders auf Autobahnen sollte der linke Fahrstreifen ausschließlich zum Überholen genutzt werden. Direkt nach dem Überholmanöver muss der Autofahrer sich wieder auf der rechten Fahrspur einordnen, sobald dies ohne Gefahr möglich ist. In § 7 StVO werden Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot auf Autobahnen genannt. Diese Ausnahmen sind erforderlich, wenn eine hohe Verkehrsdichte ansonsten zu Behinderungen des Verkehrsflusses führen würde. Ist die Verkehrsdichte so hoch, dass sich der Verkehr auf einer Fahrbahn staut oder nur langsam vorankommt, darf man rechts mit höherer Geschwindigkeit fahren als links. Auch beim Auffahren auf die Autobahn darf man auf dem Einfädelungsstreifen schneller fahren als auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn.
Hinweis:
Ausnahme vom Rechtsfahrgebot auf Autobahnen gemäß § 7 Absatz 1 und 2 Straßenverkehrsordnung 

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.

Rechtsfahrgebot auf Straßen und Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen


‌Während das Rechtsfahrgebot auf Straßen mit zwei Fahrstreifen in einer Fahrrichtung relativ einfach umsetzbar ist und wenig Interpretationsspielraum bietet, fragen sich Autofahrer, welche Regelungen auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen gelten. Auf dreispurigen Autobahnen empfinden viele Autofahrer das Verhalten sogenannter „Mittelspurschleicher“ als besonders ärgerlich. Diese Fahrer blockieren längere Zeit den mittleren Fahrstreifen und erweisen sich damit als Hindernis für den nachfolgenden Verkehr. Die entsprechende Vorschrift findet sich in § 7 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung.
Hinweis:
Ausnahme vom Rechtsfahrgebot auf Autobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen gemäß § 7 Absatz 3 c Straßenverkehrsordnung 

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen in eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
Obwohl § 7 Absatz 3 c detailliert beschreibt, wie das Rechtsfahrgebot auf Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen in einer Richtung ausgelegt wird, ist nicht jede Situation eindeutig. Der Gesetzgeber hat nicht genau definiert, was darunter zu verstehen ist, dass „hin und wieder“ auf dem rechten Fahrstreifen ein Fahrzeug fährt oder anhält. Autofahrer können sich an folgender Faustformel orientieren: Wenn die Autobahn so leer ist, dass das nächste Fahrzeug erst am Horizont sichtbar wird, sollte man auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Des Weiteren gilt, dass das Rechtsfahrgebot greift, wenn man länger als 20 Sekunden mit konstanter Geschwindigkeit auf dem rechten Fahrstreifen fahren kann. In diesem Fall muss man die mittlere Fahrspur verlassen und sich rechts einordnen. 

‌Die Ausnahmen von Rechtsfahrgebot sollen verhindern, dass Autofahrer zu häufig die Spur wechseln und es dadurch zu einem Fahren in Schlangenlinien kommt, welches die Unfallgefahr erhöht. Wenn also der nächste Überholvorgang bereits absehbar ist, muss man nicht vorher auf die rechte Fahrspur wechseln. 

Lkw und Gespanne dürfen niemals den linken Fahrstreifen benutzen, sondern dürfen ausschließlich auf dem rechten und dem mittleren Fahrstreifen fahren. Außerdem gilt stets die Regel, dass man nur dann links fahren darf, wenn dadurch die Unfallgefahr nicht erhöht wird und man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr bringt.
Exkurs: 

‌Zeichen 340 (Leitlinie) 

‌Das Zeichen 340 ist kein Verkehrszeichen, sondern eine weiße Fahrbahnmarkierung. Gleich lange Streifen markieren die Fahrbahnbegrenzung, die nur überfahren werden darf, wenn dabei jegliche Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist.

Wie werden Verstöße gegen das Rechtfsahrgebot bestraft?


‌Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld und je nach Schwere des Verstoßes mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden. 

‌Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert über die Bußgelder und Punkte für Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot: 

‌Aktuell gültige Strafen:

Rechtsfahrgebot beim Abbiegen


‌Das Rechtsfahrgebot ist auch auf Abbiegevorgänge anwendbar. Daraus ergibt sich, dass es verboten ist, zu eng linksabzubiegen oder mit einem ausladenden Bogen nach rechts abzubiegen

‌Nicht immer lässt sich die Situation eindeutig beurteilen und oft sind sich Autofahrer keiner Schuld bewusst, wenn ein Bußgeldbescheid im Briefkasten vorgefunden wird. Obwohl nur ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg droht, ist es manchmal sinnvoll, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu mandatieren. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der eine weitere Punkt ausreicht, um Ihren Punktestand auf acht Punkte anwachsen zu lassen, denn dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus sollten Sie die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen, wenn es zu einem Unfall kam, während oder weil Sie das Rechtsfahrgebot missachtet haben. Ihre eigene Kaskoversicherung kann die Regulierung des Schadens verweigern und die Versicherung des Unfallgegners Ihnen eine Mitschuld zur Last legen, auch wenn der Unfallgegner Verursacher des Unfalls gewesen ist. 

‌Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt, weil der Unfallgegner das Rechtsfahrgebot missachtet hat? Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt, wenn die Versicherung Kürzungen bei der Schadensregulierung vornehmen will oder die Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes verweigert.

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Rechtfahrgebot gilt nicht nur für Autofahrer


‌Das Rechtsfahrverbot gilt für Pkw und Lkw sowie für Motorräder und muss außerdem von Radfahrern beachtet werden. Fahrradfahrer müssen somit am rechten Rand der Fahrbahn fahren und sollten dabei einen Abstand von 80 Zentimeter zum Bordstein und von einem Meter zu parkenden Kraftfahrzeugen halten. 

‌Das Rechtsfahrgebot gilt ebenfalls auf Fahrradschutzstreifen, Radwegen oder Fahrradstraßen und wenn auf der rechten Straßenseite kein Fahrradweg vorhanden ist. Die einzige Ausnahme besteht für Fahrradwege, die sich zwar auf der linken Seite befinden, aber ausdrücklich durch ein entsprechendes Verkehrszeichen für das Fahren in beide Richtungen freigegeben sind. Bußgelder für Fahrradfahrer, die das Rechtsfahrgebot missachten, betragen zwischen 15 und 30 Euro.

Rechtsfahrgebot – Recht einfach erklärt

Was bedeutet das Rechtsfahrgebot allgemein?

Das Rechtsfahrgebot legt fest, dass Autofahrer sich grundsätzlich möglichst rechts halten müssen. Sind mehrere Fahrstreifen in eine Richtung vorhanden, muss der rechte Fahrstreifen befahren werden. Nur beim Überholen darf temporär der linke Fahrstreifen genutzt werden. 

‌Weiterlesen: Links fahren verboten!

Gilt das Rechtsfahrgebot auch innerorts?

Das grundsätzliche Rechtsfahrgebot gilt auch innerorts. Stehen allerdings zwei Fahrstreifen zur Verfügung, dürfen Fahrer eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen frei zwischen den Fahrstreifen wählen. In diesem Fall ist sogar das Überholen auf dem rechten Fahrstreifen erlaubt. 

‌Weiterlesen: Gilt das Rechtsfahrgebot uneingeschränkt innerorts?

Gibt es Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot auf Autobahnen?

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es generell verboten, auf mehrspurigen Fahrbahnen den linken Fahrstreifen zu benutzen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn die Verkehrsdichte es erfordert. Staut sich der Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen, darf man auch dann auf dem linken Fahrstreifen fahren, wenn man nicht überholt. 

‌Weiterlesen: Vorschriften zum Rechtsfahrgebot außerorts

Wann darf man auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn schneller fahren als auf dem linken?

Sie dürfen rechts schneller waren, wenn sich der Verkehr staut und sich auf beiden Fahrstreifen Autoschlangen gebildet haben. In diesem Fall führt situationsangepasstes schnelleres Fahren auf dem rechten Fahrstreifen dazu, eine weitere Staubildung zu vermeiden. 

‌Weiterlesen: Vorschriften zum Rechtsfahrgebot außerorts

Darf man auf drei- und mehrspurigen Autobahnen dauerhaft den mittleren Fahrstreifen befahren?

Um zu verhindern, dass Autofahrer ständig zwischen den Fahrstreifen wechseln, sieht der Gesetzgeber Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot auf Autobahnen vor. Es ist erlaubt, längere Zeit den mittleren Fahrstreifen zu nutzen, wenn rechts ab und zu ein Fahrzeug fährt oder hält. 

‌Weiterlesen: Vorschriften zum Rechtsfahrgebot außerorts

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