Kindertagespflege ist in der Regel etwas teurer als eine KiTa. Aber was kostet eine Tagesmutter tatsächlich? Und: Unterstützt das Jugendamt bei den Kosten oder müssen die Eltern alles selbst bezahlen? Können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden? Mehr in diesem Beitrag lesen.
Was kostet eine Tagesmutter?
Was eine Tagesmutter kosten kann, ist nicht pauschal zu sagen. Das Bundesland, das Familieneinkommen, die Art der Betreuung, die aufgewendete Betreuungszeit und andere Faktoren beeinflussen die Gebühren für eine Tagespflegeperson. Es ist mit einer recht großen Preisspanne von 5 bis zu 25 Euro pro Stunde zu rechnen.
An dieser Stelle muss hervorgehoben werden, dass aber auch Familien mit geringem Einkommen eine Tagespflege beauftragen können. In solchen Fällen kann das Jugendamt einen großen Teil der Gebühren ersetzen. Außerdem gibt es Härtefälle, bei denen das Jugendamt die gesamten Kosten übernehmen kann.
Wovon hängen die Kosten ab?
Folgende Fragen bestimmen die Kostenhöhe:
In welcher Region wird das Kind betreut?
Wie viele Stunden wird das Kind betreut?
Wie viele Kinder werden von der Tagespflegeperson betreut?
Welche Erfahrung und Qualifikation kann die Tagespflegeperson nachweisen?
Wie hoch ist die Nachfrage nach Tagesmüttern in der Region?
Wie sehr wird die betreffende Person nachgefragt?
Braucht das Kind eine spezielle Betreuung? (z.B. aufgrund von Beeinträchtigung)
Insbesondere beeinflusst auch die Beschäftigungsform die Kostenhöhe:
Wird die Tagesmutter vom Jugendamt vermittelt?
Wird die Tagesmutter privat finanziert?
Wie werden die Kosten berechnet?
Bei Vermittlung durch das Jugendamt
Bei einer staatlich geförderten Kindertagespflege gibt es eine Bezuschussung vom Jugendamt. Der staatlich geförderte Anteil ist von Kommune zu Kommune verschieden hoch. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (also die Jugendämter) legen fest, wie hoch der Verdienst ist. Danach richtet sich dann auch die Kostenhöhe der Eltern.
Wie funktioniert es?
Das Jugendamt zahlt die Tagesmutter.
Die Eltern zahlen einen gewissen Kostenbeitrag ans Jugendamt (Elternbeitrag). Dieser ist abhängig von Einkommen und Situation der Familie.
Als Einkommensnachweis braucht das Jugendamt die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der Eltern.
Zudem geben die Eltern die Anzahl der gewünschten Betreuungsstunden an.
Was die Eltern nun tatsächlich ans Jugendamt zahlen müssen, erfahren diese in einer Mitteilung vom Jugendamt (Bescheid).
Die Eltern überweisen dann die Elternbeiträge immer direkt an das Jugendamt, nicht an die Tagespflegeperson.
Höhe des Elternbeitrags – Tabelle
Verdienen die Eltern weniger als 17.500 Euro pro Jahr (brutto), brauchen sie nichts zahlen. Liegt das Jahreseinkommen über 17.500 Euro, setzt sich der Elternbeitrag wie in der nachstehenden Tabelle zusammen.
Annahme: Betreuungszeit = 25 Stunden pro Woche. Alter des Kindes = über 2 Jahre alt.
Verdienen die Eltern weniger als 17.500 Euro pro Jahr (brutto), brauchen sie nichts zahlen. Liegt das Jahreseinkommen über 17.500 Euro, setzt sich der Elternbeitrag wie in der nachstehenden Tabelle zusammen.
Annahme: Betreuungszeit = 25 Stunden pro Woche. Alter des Kindes = über 2 Jahre alt.
Bei privater Finanzierung
Finanziert sich die Tagesmutter privat, liegt es in ihrem Ermessen und dem der Eltern, wie viel gezahlt wird. Auch hier können die Gebühren recht unterschiedlich sein. Meist höher als bei einer vom Jugendamt geförderten Tätigkeit.
Wie funktioniert es?
Die Eltern und Tagespflegekraft machen sich untereinander aus, wie viel Geld die Tagespflege bekommt.
Oft kostet eine Tagespflegekraft zwischen 3-12 Euro in der Stunde.
Die Eltern überweisen das Geld direkt an die Tagespflegekraft, nicht an das Jugendamt.
Die genaue Kostenaufstellung kann direkt bei der betreffenden Tagespflegekraft erfragt werden.
Was fällt zusätzlich an?
Wurde vereinbart, dass das Kind auch Essen bei der Tagesmutter bekommt, wird das Geld dafür direkt abgerechnet. Die Eltern zahlen die Tagesmutter dafür also direkt. Zudem kann etwas für zusätzliche Betreuungszeiten (in der Nacht oder am Wochenende) anfallen, sowie für Ausflüge, Hygiene-Utensilien, Windeln, Geburtstagsfeiern, sowie für außerordentliche einmalige Aufwendungen etc.
Kann das Jugendamt die Kosten übernehmen?
Bei einem geringen Familienkommen, kann man einen Zuschuss erhalten. In diesem Fall sollte man das Jugendamt darauf hinweisen, sodass es prüft, ob ein Zuschuss möglich ist. In manchen Fällen kann das Jugendamt die Gebühren auch komplett übernehmen. Die Verpflegungskosten (Zusatzkosten) müssen aber dennoch von den Eltern bezahlt werden.
Was kann man von der Steuer absetzen?
Insgesamt können pro Jahr bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten steuerlich abgesetzt werden. Maximal aber 4.000 Euro pro Jahr. Und nur für Kinder, die ihr 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für zu betreuende Kinder mit einer Behinderung gibt es hier keine Altersbeschränkung, sofern die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Trat die Behinderung vor dem 1. Januar 2007 ein, gibt es eine Obergrenze, nämlich das 27. Lebensjahr.
Bei der Steuererklärung können die Betreuungskosten als „Sonderausgaben“ geltend gemacht werden.
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Tagesmutter Kosten – Recht einfach erklärt
Wie viel zahle ich für eine Tagesmutter?
Es ist mit einem Preis von 5-25 Euro pro Stunde zu rechnen. Abhängig von mehreren Faktoren, wie z.B. Region, Anzahl der zu betreuenden Kinder, Anzahl der Betreuungsstunden, Erfahrung und Qualifikation der Tagesmutter, Nachfrage und Beliebtheit der Tagesmutter etc.
Weiterlesen: Was kostet eine Tagesmutter?
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Was kostet eine private Tagesmutter?
Oft kostet eine private Tagespflegeperson (also privat finanziert), die nicht vom Jugendamt vermittelt wird, zwischen 3-12 Euro pro Stunde. Der Betrag ist aber letztlich persönlich auszuhandeln.
Weiterlesen: Kosten bei privater Finanzierung
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Wer zahlt die Kosten für Tagesmutter?
Die Kosten zahlen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Kindes. Je nachdem, welche Beschäftigungsart die Tagespflegeperson hat, erfolgt die Zahlung direkt an diese oder ans Jugendamt.
Weiterlesen: Wie werden die Kosten berechnet?
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Wann übernimmt das Jugendamt die Kosten?
Hat die Familie ein sehr niedriges Einkommen, kann das Jugendamt einen Zuschuss zahlen, abhängig vom Einkommen. In bestimmten Fällen kann das Amt auch die gesamten Zahlungen übernehmen. Zusätzlichen Aufwendungen für Verpflegung, Windeln, Hygieneartikel etc. sind aber von den Eltern zu bezahlen.
Weiterlesen: Kann das Jugendamt die Kosten übernehmen?
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