Frau spielt mit einem Tageskind im Wohnzimmer: Sie möchte eine Ausbildung machen und Tagesmutter werden. © Adobe Stock | Mladen

Tagesmutter werden: Voraussetzungen, Ausbildung, Verdienst

Wer Tagesmutter werden möchte (oder Tagesvater), braucht eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Dafür muss eine pädagogische Ausbildung absolviert werden. Wer genau kann Tagesmutter werden? Wie viel verdient man als Tagesmutter? Dies und mehr wird in vorliegendem Beitrag erklärt.

Welche Gründe gibt es, Tagesmutter zu werden?


‌Tagesmütter und Tagesväter betreuen und erziehen Kinder aus anderen Familien in eigenen Räumlichkeiten. Sie spielen mit den Kindern, fördern sie in der sozialen, persönlichen sowie sprachlichen Entwicklung und geben ihnen Liebe und Geborgenheit. Tagespflegeperson zu werden ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe

‌Tageseltern leisten – wie auch KiTas – einen sehr wichtigen Beitrag in der Gesellschaft. In den meisten Familien wollen beide Elternteile arbeiten gehen und ihre Karriere vorantreiben. Es gibt aber auch Familien, in denen beide Elternteile gezwungen sind, arbeiten zu gehen, um überhaupt finanziell über die Runden zu kommen. 

‌Davon abgesehen, ist es auch insgesamt für die Kindesentwicklung förderlich, wenn enger Kontakt zu anderen Kindern in KiTas oder bei Tagespflegepersonen besteht. Manche Eltern sehen es als Vorteil, dass eine Tagesmutter maximal 5 Kinder betreut. In KiTas werden in der Regel viel mehr Kinder von einer Betreuungsperson betreut.

Wer kann Tagesmutter werden? (Checkliste)


‌Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einer Tätigkeit als Tagespflegeperson nachgehen zu dürfen: 

‌1) Pädagogische Ausbildung
‌‌
‌2) Pflegeerlaubnis

‌3) Erforderliche Unterlagen / Nachweise

‌4) Persönliche Voraussetzungen

5) Anforderungen an Räumlichkeiten

‌6) Meldepflicht ans Jugendamt

1) Pädagogische Ausbildung


‌Wer als Tagesmutter werden will, braucht eine frühpädagogische Ausbildung. Hierfür werden Kurse angeboten. Fertig ausgebildete Erzieher mit Erfahrung können sich direkt beim Jugendamt bewerben, um Tagespflegeperson zu werden.

2) Pflegeerlaubnis


‌Auch eine sogenannte „Pflegeerlaubnis“ vom Jugendamt wird benötigt, wenn jemand Tagesmutter werden möchte. Wer in einem bestimmten Ausmaß für eine fremde Familie Kinder betreut, braucht eine Erlaubnis vom Jugendamt. Die Pflegeerlaubnis muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Erlaubnis zur Kindertagespflege

‌„Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.“ 

3) Erforderliche Unterlagen / Nachweise

  • Polizeiliches Führungszeugnis 
  • Unfallversicherung 
  • Haftpflichtversicherung 
  • Gesundheitsattest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • 4) Persönliche Voraussetzungen


    ‌Wer Tagesmutter werden möchte, muss eine Reihe an persönlichen Voraussetzungen erfüllen:
  • gute körperliche und seelische Belastbarkeit 
  • Einfühlungsvermögen und liebevoller Umgang mit Kindern 
  • hohes Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit, Zuverlässigkeit 
  • ausgeprägte Kooperationsfähigkeit 
  • Erfahrung in der Kindererziehung bzw. -betreuung (von Vorteil, aber nicht Voraussetzung) 
  • Bereitschaft, sich mit Fachthemen auseinanderzusetzen und weiterzubilden
    ‌ 
  • 5) Anforderungen an Räumlichkeiten


    ‌Die Betreuung der Kinder erfolgt im eigenen Haus / in der eigenen Wohnung der Tagesmutter oder in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten. Das Jugendamt begutachtet die Räumlichkeiten immer wieder, um eine kindergerechte Umgebung zu gewährleisten. Folgende Punkte sind gefordert:
  • ausreichend Raum für Bewegung, Spiel, Rückzug, Ruhe 
  • altersgerechte Beschäftigungsgegenstände und Spiele 
  • entsprechende Ausrüstung (Hochstühle, Wickelvorrichtung, Sicherungsvorkehrungen etc.) 
  • kindergesicherte Gefahrenherde (z.B. Steckdosen, Ecken und Kanten etc.) 
  • eigener Garten bzw. Freiflächen in der Nähe (Wald, Wiese, Park etc.)
    ‌ 
  • 6) Meldepflicht ans Jugendamt


    ‌Wichtig ist, dass das Jugendamt jedes Mal informiert wird, wenn Etwas passiert, dass das Kindeswohl gefährden könnte.
    Beispiel:
    Merkt eine Tagesmutter, dass ein Kind Wunden am Körper hat, die auf eine Kindeswohlgefährdung hinweisen, muss umgehend das Jugendamt eingeschaltet werden.
    Hier finden Sie die Checkliste zum Thema Tagesmutter werden:
    DOWNLOAD CHECKLISTE

    Welche Ausbildung ist vorgeschrieben?


    ‌Für die Qualifizierung als Tagesmutter/Tagesvater ist ein Kurs vorgeschrieben. Zuerst muss eine Grundqualifizierung absolviert werden, gefolgt von einer Prüfung

    ‌In vielen Bundesländern Deutschlands darf man bereits nach der abgeschlossenen Grundqualifizierung als Tagesmutter/-vater arbeiten. Der zweite Ausbildungsteil kann dann berufsbegleitend gemacht werden. 

    ‌Das DJI-Curriculum umfasst insgesamt 160 Unterrichtsstunden. Davon sind 30 Stunden „Einführungsphase“ und die restlichen 130 StundenVertiefungsphase“. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Prüfung. Fortbildungen sind in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. 

    ‌1) Lehrplan-Teil I: Einführungsphase

    ‌2) Lehrplan-Teil II: Vertiefungsphase

    ‌3) Prüfungsordnung

    ‌4) Kosten

    ‌5) Dauer

    ‌6) Fortbildungen

    1) Lehrplan-Teil I: Einführungsphase

  • Kindertagespflege aus der Perspektive der Tagespflegepersonen 
  • Kindertagespflege aus der Perspektive der Kinder 
  • Kindertagespflege aus der Perspektive der Eltern 
  • Zwischenbilanz
    ‌ 
  • 2) Lehrplan-Teil II: Vertiefungsphase

  • Beobachtung der Kindesentwicklung 
  • Betreuung von Kindern 
  • Erziehung in der Kindertagespflege 
  • Bildung in der Kindertagespflege 
  • Spezielle Herausforderungen in der Arbeit 
  • Kooperation und Kommunikation zwischen Tagespflegepersonen und Eltern 
  • Arbeitsbedingungen der Tagespflegepersonen 
  • Reflexion 
  • 3) Prüfungsordnung


    ‌I. Qualifizierung nach dem DJI-Curriculum:
  • 160 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten) 
  • Maximal 10 % Fehlstunden 
  • II. Kolloquium:
  • mündliches Fachgespräch 
  • 1-3 Personen 
  • Prüfungszeit für Einzelgespräch: 15-30 Minuten 
  • Prüfungszeit für Gruppengespräch: 40-60 Minuten 
  • III. Erlangung eines Leistungsnachweises 

    ‌IV. Vergabe des Zertifikats

    4) Kosten


    ‌Es gibt verschiedene Ausbildungsstätten für die Tagesmutter-Ausbildung, dementsprechend unterscheiden sich die Kosten. Durchschnittlich ist mit etwa 1.000 Euro pro Kurs mit Prüfung zu rechnen. Allerdings vergibt das Jugendamt meist einen Zuschuss. Die Ausbildungskosten müssen deshalb nur teilweise selbst getragen werden.
    Hinweis:
    Beim örtlichen Jugendamt kann man sich informieren, ob es einen Zuschuss gibt und wie hoch dieser ist. Alle Jugendämter in Deutschland.

    5) Dauer


    ‌Die Ausbildung zur Tagespflegeperson dauert ungefähr 6 Monate. Viele Seminare finden geblockt an den Wochenenden statt, es gibt aber verschiedene Kursmodelle. Um die genauen Kursmodalitäten zu erfahren, sollte man sich direkt beim Anbieter des Kurses informieren.

    6) Fortbildungen

  • Fortbildung über das Jugendamt: 
    ‌Tagesmütter werden vom Jugendamt über mögliche Weiterbildungsmaßnahmen informiert. Dazu gehören Angebote wie Seminare, Vorträge, Kurse etc. Die Fortbildungsveranstaltungen werden zum Teil auch vom Jugendamt selbst organisiert und geleitet.   
  • Studium: 
    ‌Auch ein Präsenz- oder Fernstudium im Bereich Pädagogik und Kindererziehung bietet sich an. Diverse private sowie staatliche Hochschulen bieten Lehrgänge an. 
  • Regionale Fortbildungsmöglichkeiten: ‌
    ‌In den verschiedenen deutschen Bundesländern gibt es auch regionale Fortbildungsmöglichkeiten. Tagesmütter werden dabei in den verschiedensten Bereichen weitergebildet. Die Kurse sind oft kostenlos.   
  • Alternative Fortbildungsmöglichkeiten: 
    ‌Tagespflegepersonen können auch selbst aktiv werden und sich in ihren Interessensbereichen bzw. allgemein zur Thematik fortbilden. Freie Träger wie etwa Volkshochschulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen etc. bieten häufig Weiterbildungsmöglichkeiten an. 
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Tagesmüttern-/Vätern: 
    ‌Der Austausch mit anderen Tagespflegepersonen kann besonders bereichernd sein. Über das Jugendamt oder soziale Netzwerke lassen sich leicht Arbeitskolleginnen und -kollegen finden.   
  • Finanzierung der Fortbildung: 
    ‌Je nach Art der Weiterbildung, können die Kosten vollständig der Tagespflegeperson selbst zufallen, oder aber ein Teil der Kosten wird vom Jugendamt übernommen. Dies kann in Form eines Kostenzuschusses erfolgen. Mancherorts sind die Programme auch gänzlich kostenlos. 

  • Was verdient eine Tagesmutter?


    ‌Der Verdienst einer Tagesmutter wird vom Jugendamt festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab: Vom Standort, der Qualifikation, der Anzahl sowie dem Alter der betreuten Kinder, von gegebenenfalls speziellen Bedürfnissen der Kinder sowie von der Betreuungszeit. 

    ‌Die Vergütungssätze liegen zwischen 3-9 Euro. Das Geld wird normalerweise monatlich vom Jugendamt auf das Konto der Tagespflegeperson überwiesen. Tagesmütter und -väter, die privat in der Kinderbetreuung tätig sind, handeln sich den Verdienst und die Modalitäten direkt mit den Eltern aus.
  • Verweis auf Beitrag: Tagesmutter Kosten (für Eltern) 

  • Welche Versicherungen sind vorgeschrieben?


    Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung. Diese beiden Versicherungen sind gesetzlich verpflichtend. Die Tageskinder sollen in der Haftpflichtversicherung unbedingt mit eingeschlossen sein. Die Unfallversicherung wird vom Jugendamt gezahlt. In der Regel zahlt es zudem Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zur Hälfte.

    Was ist an Steuern zu zahlen?


    ‌Tagesmütter agieren als Selbstständige. Daher müssen sie jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer fallen nicht an. Es wird nämlich kein Gewerbe angemeldet. 

    ‌Von Vorteil ist, dass normalerweise eine sogenannte „Betriebsausgabenpauschale“ geltend gemacht werden kann. Das heißt: Man kann pauschale Kosten von der Steuer abziehen. Und zwar in der Höhe von 300 Euro monatlich, und das für jedes Kind. Aber: Wenn ein Kind nicht ganztags betreut wird, so wird die Höhe anteilig gekürzt.
    Hinweis:
    Als Alternative dazu, können alle Ausgaben, die für die Kinderbetreuung anfallen, gesammelt bei der Steuererklärung aufgelistet und von der Steuer abgesetzt werden. Das macht Sinn, wenn die Ausgaben höher sind als die Pauschale. Wichtig: Belege aufbewahren. Das Finanzamt möchte die Belege nämlich sehen.

    Welche Kosten fallen noch an?


    ‌Üblicherweise fallen für folgende Punkte regelmäßige Kosten an:
  • Miete 
  • Strom, Heizung und Wasser 
  • Lebensmittel
  • Fahrtkosten
  • Spielzeug, Bastelmaterial etc. 
  • Fortbildung, Fachliteratur 
  • Versicherungskosten
  • Kosten für Ausflüge 
  • Hinweis:
    Das Jugendamt trägt die Kosten für die Sachaufwendungen. Diese Kosten sind aber schon im Verdienst der Tagesmutter mit einberechnet.

    Ist eine Tagespflegeperson selbstständig oder angestellt?


    ‌In welcher Beschäftigungsart eine Tagespflegeperson fällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem von Ort, Dauer und Art der Betreuung sowie von den Befugnissen bei der Betreuung. Wer Kinder im eigenen Haushalt (also nicht in dem der Eltern) betreut, ist in der Regel selbstständig tätig. 

    ‌Es sind grundsätzlich drei Beschäftigungsarten denkbar:
  • Selbstständige Tätigkeit: 
    ‌Wer selbstständig arbeitetet, wird über einen öffentlichen Jugendhilfeträger oder über die Eltern des betreuten Kindes privat bezahlt. Diese Beschäftigungsart ist die geläufigste.   
  • Festanstellung: 
    ‌Eltern und Tagespflegeperson können auch ein Arbeitsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht eingehen; nämlich, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden soll. Damit werden die Eltern zu Arbeitgebern. Ein großer Vorteil für die Festanstellung: Bei Urlaub oder Krankheit wird das Entgelt weitergezahlt. Eine Anmeldung beim Finanzamt, den betreffenden Sozialversicherungen und bei der Berufsgenossenschaft ist dabei erforderlich. 
  • Haushaltsnaher Minijob: 
    ‌Bei Minijobs im Haushalt gibt es finanzielle Begünstigungen und bürokratische Erleichterungen. Die Eltern des Betreuungskindes werden dabei zu Arbeitgebern, die einen Mindestlohn zahlen. Es gibt eine Steuerbefreiung und eine erleichterte Verpflichtung zu Sozialabgaben, sofern die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird. 

  • Weitere Beiträge

  • Tagesmutter werden – Recht einfach erklärt

    Was muss ich tun, um Tagesmutter werden zu können?

    Um Tagespflegeperson zu werden, braucht man: eine pädagogische Ausbildung, eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt und Nachweise (z.B. polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest etc.). Zudem muss man die persönlichen Voraussetzungen erfüllen: genügend Platz für die Kinder, muss Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung ans Jugendamt melden, usw. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann Tagesmutter werden? (Checkliste)

    Was verdient man als Tagesmutter?

    Das Jugendamt legt Stundensätze zwischen 3 und 9 Euro fest. Abhängig ist die Bezahlung von mehreren Faktoren, wie etwa Qualifikation, Standort, Anzahl der Kinder, Dauer der Betreuung, besondere Bedürfnisse der Kinder etc. Das Gehalt wird in der Regel direkt vom Jugendamt überwiesen. 

    ‌Weiterlesen: Was verdient eine Tagesmutter?

    Wie lange dauert es, bis man Tagesmutter ist?

    Normalerweise dauern die Kurse mehrere Monate (ca. 6). Allerdings variieren die Kursangebote der verschiedenen Anbieter. 

    ‌Weiterlesen: Dauer

    Warum will jemand Tagesmutter werden?

    Die Kindertagespflege leistet einen wichtigen Beitrag in der Gesellschaft in Deutschland. Eine Tagespflegeperson betreut bis zu 5 Kinder bei sich zu Hause oder in eigenen Räumlichkeiten. Sie fördert die Kinder umfassend in allen Aspekten deren Entwicklung. 

    ‌Weiterlesen: Welche Gründe gibt es, Tagesmutter zu werden?

    Wie viel Steuern zahle ich als Tagesmutter?

    Tagespflegepersonen können normalerweise eine Betriebsausgabenpauschale von 300 Euro pro Monat und Kind bei Ganztagsbetreuung geltend machen. Neben der Pauschale gibt es die Möglichkeit, die Ausgaben gesammelt von der Steuer abzusetzen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Gründe gibt es, Tagesmutter zu werden?

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