Feinstaubplaketten © Adobe Stock | Henry Schmitt

Umweltplakette – Was müssen Autofahrer beachten?

Sie benötigen eine Umweltplakette, um in die Umweltzonen der Städte zu fahren. Die Farbe der Plakette ist dabei entscheidend und diese orientiert sich an der Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Wo erhält man die Umweltplakette und gibt es Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge oder ausländische Autos?

Umweltplakette – Was müssen Autofahrer beachten?


‌Um die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren, wurden deutschlandweit seit 2008 in 58 Städten Umweltzonen eingerichtet. Ziel der Maßnahme ist eine Verbesserung des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes. 

‌Pkw und Lkw müssen in diesen Städten durch eine Umweltplakette nachweisen, dass sie bestimmte Normen in Bezug auf die Schadstoffemissionen erfüllen. Daher wurde die grüne Umweltplakette unter der Bezeichnung Feinstaubplakette eingeführt. 

‌Die grüne Umweltplakette ist der Nachweis für die Erfüllung der Euro 4 Norm. Neben der grünen gibt es rote und gelbe Umweltplaketten. Außerdem wird die Einführung einer blauen Umweltplakette diskutiert, um besonders umweltfreundliche Diesel- und Benzin- sowie alle Elektrofahrzeuge zu kennzeichnen. 

‌Die Farbe der Plakette ist entscheidend dafür, ob man in die Umweltzone einfahren darf. 57 der 58 Umweltzonen dürfen nur befahren werden, wenn das Fahrzeug über eine grüne Umweltplakette verfügt. Lediglich in der bayrischen Stadt Neu-Ulm ist es erlaubt, mit einer gelben Umweltplakette die Umweltzone zu befahren. 

‌Die Umweltzonen werden durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Jeder Pkw und Lkw benötigt zum Einfahren in diese Bereiche eine an der Windschutzscheibe befestigte Umweltplakette. Für Fahrzeuge, die nicht über die geforderte Umweltplakette verfügen, gilt in den Umweltzonen ein Fahrverbot.

In welchen Städten wurden Umweltzonen eingerichtet?


‌Es gibt im Internet Websites wie GTÜ, auf denen Sie sich erkundigen können, in welchen Städten Umweltzonen eingerichtet wurden. Die größte Stadt ohne Umweltzone ist Hamburg. Dort wurden jedoch 2018 lokale Durchfahrtsverbote und Durchfahrtsbeschränkungen festgelegt. In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und im Saarland wurden bisher noch keine Umweltzonen ausgewiesen.

Welche Bedeutung haben die verschiedenen Farben der Umweltplakette?


‌Die Umweltplaketten werden in vier Schadstoffgruppen unterteilt. Die Plakettenfarben Rot, Gelb und Grün bilden zusammen ein Stufensystem, wobei Rot für den höchsten Schadstoffausstoß steht und Grün die Erfüllung der strengen Euro 4 Norm nachweist. Fahrzeuge, die nicht die Anforderungen an die Erteilung der roten Plakette erfüllen, erhalten gar keine Umweltplakette. Der Aufkleber muss deutlich sichtbar vorne an den rechten Rand der Windschutzscheibe befestigt und mit der Kennzeichenkombination des Nummernschilds beschriftet werden.

Wann wird die Blaue Plakette eingeführt?


‌Das Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2018 - BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16) hat im Jahr 2018 geurteilt, dass Dieselfahrverbote in den Innenstädten zulässig sind. Von diesem Urteil sind 13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland betroffen, die jedoch im Hinblick auf den Schadstoffausstoß sehr unterschiedlich zu bewerten sind. Aus diesem Grund wird seit mehreren Jahren diskutiert, ob Dieselfahrzeuge, welche die strenge Euro 6 Norm erfüllen, eine blaue Umweltplakette erhalten sollten. Die blaue Umweltplakette (alternativ als Euro 6 Plakette bezeichnet) soll außerdem für Benziner, die die Abgasnorm Euro 3 erfüllen und für Elektrofahrzeuge vergeben werden. 

‌Durch diese Vorgehensweise könnten Kfz-Halter, die ein umweltfreundliches Dieselfahrzeug fahren, vor Dieselfahrverboten in den Innenstädten geschützt werden. Da jedoch mehr als zehn Millionen zugelassener Dieselfahrzeuge die Euro 6 Norm erfüllen, geriet der Plan in die Kritik. Es bleibt die Herausforderung, zwischen Dieselfahrzeugen, die sehr viel Stickoxide ausstoßen und solchen, die mit modernsten Filtersystemen ausgestattet sind, zu differenzieren. 

‌Die Einführung der blauen Umweltplakette hätte zudem Auswirkungen für Fahrer von Pkw und Lkw, deren Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder Euro 5 erfüllt. Diese Fahrzeuge erhalten derzeit eine grüne Plakette und dürfen Umweltzonen uneingeschränkt befahren. Wird die blaue Plakette eingeführt, ist dies nicht mehr möglich. 

‌Noch ist nicht absehbar, ob und wann die blaue Umweltplakette eingeführt wird. Bislang planen folgende Städte ein Verbot für Dieselfahrzeuge in der Innenstadt:
  • Aachen
  • Berlin
  • Dortmund 
  • Hagen 
  • Hamburg
  • Kassel
  • Köln
  • Mainz
  • Düsseldorf 
  • Essen 
  • Freiburg
  • München
  • Oberhausen 
  • Stuttgart  

  • Wie hängt die Schadstoffgruppe mit der Vergabe der Umweltplakette zusammen?


    ‌Mit welcher Plakette das Fahrzeug gekennzeichnet wird, hängt davon ab, in welche Schadstoffgruppe der Pkw oder Lkw eingestuft wird. Diese Einstufung wird anhand der Emissions-Schlüsselnummer, die in den Zulassungspapieren eingetragen ist, vorgenommen. 

    ‌Sie finden die Emissions-Schlüsselnummer für ab dem 1.10.2005 zugelassene Fahrzeuge unter der Ziffer 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die beiden letzten Ziffern kennzeichnen die Emissionsklasse. Wurde Ihr Fahrzeug vor Oktober 2005 zugelassen, finden Sie diese Zahl unter der Bezeichnung „Schlüsselnummer zu 1“. 

    Anhand der Schlüsselnummer können Sie selbst feststellen, in welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug eingeordnet wird. Sie finden im Internet beispielsweise auf der Website des ADAC Tabellen, aus denen die Einstufung der Fahrzeuge in die vier verschiedenen Schadstoffgruppen hervorgeht.tz
    Die vier Kategorien von Umweltplaketten 

    ‌1. Kategorie: keine Plakette
     
    ‌(Dieselfahrzeuge mit Euro 1 Norm oder weniger, Benziner ohne Katalysatoren oder mit einem Katalysator der ersten Generation) 

    ‌2. Kategorie: rote Plakette 

    ‌(Dieselfahrzeuge mit bestimmten Emissionsschlüsselnummern) 

    ‌3. Kategorie: gelbe Plakette 
    ‌(Dieselfahrzeuge mit bestimmten Emissionsschlüsselnummern) 

    ‌4. Kategorie: grüne Plakette 
    ‌(Benziner und Dieselfahrzeuge, die mindestens die Euro 4 Norm erfüllen, sowie gasbetriebene Fahrzeuge)

    Wo erhält man die Umweltplakette?


    ‌Sie können die Umweltplakette bei der Zulassungsstelle, beim TÜV oder der DEKRA sowie bei den technischen Prüfstellen oder in einer Werkstatt, die Abgasuntersuchungen vornimmt, kaufen. Die Kosten für die Umweltplakette sind nicht einheitlich, sondern werden vom jeweiligen Verkäufer zwischen fünf und 20 Euro festgelegt. Wenn Sie die Plakette online beim TÜV Nord bestellen, beträgt der Preis beispielsweise 9,90 Euro, wohingegen der TÜV Süd 15 Euro plus Versandkosten berechnet. Günstiger wird es, wenn man die Umweltplakette direkt beim TÜV-Servicecenter abholt. Dann kostet die Plakette im Durchschnitt sechs Euro.

    Ist die Umweltplakette unbegrenzt gültig?


    ‌Grundsätzlich wird die Umweltplakette unbefristet vergeben. Es gibt allerdings Anlässe, bei denen eine neue Umweltplakette gekauft werden muss:
  • Ummeldung des Fahrzeugs mit Wechsel des Kennzeichens 
  • Kennzeichen auf der Umweltplakette ist verblasst und somit unlesbar 
  • Austausch der Windschutzscheibe 

  • ‌Außerdem benötigt man bei einer Reise ins Ausland die entsprechende Umweltplakette des Reiselands. Diese kann man vor Urlaubsantritt online bestellen oder direkt am Reiseziel kaufen. Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob im Reiseland Umweltzonen eingerichtet sind. Sie finden diese Informationen beispielsweise auf der Website des ADAC oder unter Urbanaccessregulations.eu.

    Benötigen ausländische Fahrzeuge eine deutsche Umweltplakette?


    Die Umweltzonen gelten auch für Fahrzeuge, die im Ausland angemeldet sind. Fährt man als ausländischer Autofahrer ohne Umweltplakette in eine Umweltzone riskiert man ebenso wie ein deutscher Autofahrer ein Bußgeld. Ob die geforderte EU-Abgasnorm erfüllt wird, lässt sich in den Fahrzeugpapieren feststellen. Ansonsten wird ein Herstellernachweis benötigt. Ist auch dieser nicht vorhanden, erfolgt die Einstufung in die Schadstoffgruppe anhand des Jahres der Erstzulassung.

    Welche Fahrzeuge benötigen keine Umweltplakette?


    ‌Für folgende Fahrzeuge gelten Ausnahmen von der Umweltplaketten Pflicht:
  • Motorräder (auch dreirädrige) 
  • Mobile Maschinen und Geräte 
  • Land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen 
  • Fahrzeuge für die medizinische Betreuung 
  • Fahrzeuge für den Transport von Behinderten 
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr 
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem „07“-Kennzeichen

    ‌  
  • Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Umweltplakette?


    ‌Wer eine Umweltzone ohne Umweltplakette befährt, dort hält oder parkt, muss ein Bußgeld von 80 Euro plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das gilt auch für ausländische Touristen oder Geschäftsreisende. Da gemäß EU-Richtlinie 2011/82 ein Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten besteht, können Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro, die in Deutschland verhängt werden, in den anderen EU-Ländern vollstreckt werden. Klagen gegen die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Bußgelds wurden abgewiesen (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.06.2013- 1 RBs 85/13). 

    ‌Wer außerdem bewusst mit einer manipulierten Umweltplakette in eine Umweltzone fährt, begeht eine Straftat. Es handelt sich dabei um eine Urkundenfälschung, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. 

    ‌Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil beispielsweise das Kennzeichen auf der grünen Plakette verblasst ist, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Der Rechtsanwalt wird den Bußgeldbescheid überprüfen und Ihre Rechte vertreten. Gleiches gilt, wenn Sie nach einer Auslandsreise einen Bußgeldbescheid erhalten.

    Jetzt Experten zum Thema "Verkehrsrecht" in Ihrer Region finden



    Umweltplakette – Recht einfach erklärt

    Gilt die Umweltplakette in allen Städten?

    Bisher sind in Deutschland Umweltzonen in 58 Städten ausgewiesen. Mit Ausnahme der Stadt Neu-Ulm dürfen diese Umweltzonen nur mit grüner Umweltplakette befahren werden. Auf diese Weise sollen die Schadstoffemissionen signifikant reduziert werden. Sie können sich im Internet informieren, welche Städte betroffen sind. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Städten wurden Umweltzonen eingerichtet?

    Wovon hängt es ab, ob man eine grüne Umweltplakette erhält?

    Grüne Umweltplaketten werden für Fahrzeuge vergeben, die zu einer umweltfreundlichen Schadstoffgruppe gehören (beispielsweise Dieselfahrzeuge, die die Euro 4 Norm erfüllen). Ob dies für Ihr Fahrzeug zutrifft, können Sie mithilfe der Fahrzeugpapiere überprüfen. 

    ‌Weiterlesen: Wie hängt die Schadstoffgruppe mit der Vergabe der Umweltplakette zusammen?

    Wo muss die Umweltplakette befestigt werden?

    Die Umweltplakette muss vorne rechts innen an der Windschutzscheibe deutlich sichtbar befestigt werden. Außerdem muss das Autokennzeichen einwandfrei lesbar sein. Ist die Schrift verblasst, muss eine neue Umweltplakette gekauft und angebracht werden. 

    ‌Weiterlesen: Welche Bedeutung haben die verschiedenen Farben der Umweltplakette?

    Wie hoch ist das Bußgeld für das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette?

    Das Bußgeld beträgt 80 Euro plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr. Wird eine absichtliche Manipulation der Umweltplakette nachgewiesen, ist dies eine Straftat, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Haftstrafe verhängt werden. 

    ‌Weiterlesen: Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Umweltplakette?

    Gibt es Ausnahmen von der Plakettenpflicht?

    Es gibt verschiedene Ausnahmen. Motorräder, Polizei- und Krankenwagen sowie Oldtimer benötigen beispielsweise keine Umweltplakette. Die überwiegende Mehrheit der privaten Pkw benötigt jedoch eine Umweltplakette. 

    ‌Weiterlesen: Welche Fahrzeuge benötigen keine Umweltplakette?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Geschwindigkeitsüberschreitung – Konsequenzen für Autofahrer - BERATUNG.DE
    Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, muss mit Bußgelder und Punkten in Flensburg rechnen. Erfahren Sie … mehr lesen
    Bruttowarmmiete – Nur mehr bedingt erlaubt - BERATUNG.DE
    Alles inklusive – Verlangen Vermieter eine Bruttowarmmiete, zahlen Mieter einen monatlichen Gesamtbetrag. Die Betriebskosten sind … mehr lesen
    Anhörung im Bußgeldverfahren – Tipps für Autofahrer - BERATUNG.DE
    Nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten Sie im Rahmen der Anhörung im Bußgeldverfahren die Gelegenheit, … mehr lesen