Polizeiliche Vernehmung eines Beschuldigten © Adobe Stock | Kzenon

Vorladung der Polizei – Was muss man als Beschuldigter oder Zeuge beachten?

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, sollten Sie Ruhe bewahren und einen Strafrechtsanwalt mandatieren. Erfahren Sie hier, wann es sinnvoll ist, als Beschuldigter den Termin nicht wahrzunehmen und in welchen Fällen Zeugen vom Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen können.

Warum erhält man eine Vorladung der Polizei?


‌Wenn man eine Vorladung der Polizei erhält, ist dies für die meisten Menschen zunächst einmal ein Schreck und eine nervliche Belastung. Das gilt insbesondere für Menschen, die in ihrem bisherigen Leben noch nie mit der Polizei konfrontiert wurden. Die im Amtsdeutsch verfasste Vorladung ist für den Adressaten oft unverständlich und auch das führt zu einer wachsenden Unsicherheit. Manchmal werden Bürger aus harmlosen Gründen von der Polizei vorgeladen, weil eine Zeugenaussage benötigt wird. In anderen Fällen signalisiert die Vorladung jedoch, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie als Beschuldigter befragt werden sollen. 

‌Die Vorladung wird postalisch übermittelt und enthält Angaben über die Zeit und den Ort sowie den vorgeworfenen Tatbestand. Man kann dem Schreiben jedoch keine Informationen zur Beweislage oder zum aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens entnehmen. Der Beschuldigte hat somit ein Informationsdefizit und daraus resultiert die Gefahr, unvorbereitet zur Vorladung zu erscheinen und sich unbeabsichtigt zu belasten. 

‌Nach dem ersten Schreck rückt die Frage in den Vordergrund, wie man sich jetzt verhalten sollte. Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst differenziert werden, ob man als Beschuldigter oder als Zeuge vorgeladen wurde. Grundsätzlich gilt jedoch in beiden Fällen, dass Sie nicht verpflichtet sind, zum Termin zu erscheinen. 

‌Der folgende Ratgeber thematisiert zunächst die Situation für Vorgeladene, die als Beschuldigte von der Polizei vernommen werden sollen. Anschließend wird erläutert, welche Rechte und Pflichten Zeugen haben.

Wie sollten sich Beschuldigte nach einer Vorladung verhalten?


‌Wer zum ersten Mal in seinem Leben eine Vorladung der Polizei erhalten hat, ist meist ratlos. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn man als Beschuldigter vorgeladen wird. Vielleicht hat man schon einmal gehört, dass man diese Termine keinesfalls wahrnehmen sollte oder dass man ganz im Gegenteil unbedingt zur Vorladung erscheinen muss, um sich nicht verdächtig zu machen. Aus juristischer Perspektive lautet die Antwort jedoch eindeutig, dass ein Beschuldigter nicht verpflichtet ist, den Termin wahrzunehmen und die polizeiliche Vernehmung mit großen Risiken verbunden ist. Es ist deshalb ratsam, vom Recht zu schweigen Gebrauch zu machen. 

‌Aus der Vorladung geht eindeutig hervor, welche Straftat dem Beschuldigten vorgeworfen wird, aber nicht welche Beweise gegen ihn vorliegen. Wird der Termin wahrgenommen, besteht die Gefahr, dass man von den Beamten mehr oder weniger subtil unter Druck gesetzt und das Gespräch in eine gewünschte Richtung gelenkt wird. Da man als Beschuldigter keine Akteneinsicht erhält, kann man sich nicht auf die Vernehmung vorbereiten. Bedenken Sie, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt, in der es kaum möglich ist, einen kühlen Kopf zu bewahren. Deshalb kann es schnell geschehen, dass man durch ungeschickte Äußerungen einen völlig falschen Eindruck hinterlässt und sich selbst belastet. Es reicht bereits aus, Details zu verwechseln oder aufgrund der Stresssituation widersprüchlich zu antworten, um trotz Unschuld den Verdacht zu erhärten. Die Folgen können sehr unangenehm sein. Es kann beispielsweise die Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahmung von Gegenständen angeordnet werden. Schlimmstenfalls wird eine Untersuchungshaft angeordnet. Bei einer Verurteilung im Strafprozess drohen Geld- und Haftstrafen und es erfolgt unweigerlich ein Eintrag ins Führungszeugnis

‌Aus den genannten Gründen sollten Sie als Beschuldigter nach einer Vorladung umgehend einen Anwalt für Strafrecht mandatieren. Der Rechtsanwalt wird den Termin der Vorladung in Ihrem Namen freundlich absagen und Akteneinsicht fordern. Auf Basis der aus den Akten entnommenen Informationen wird der Anwalt die Ausgangssituation beurteilen und in Absprache mit seinem Mandanten eine Verteidigungsstrategie generieren. Nachteile aufgrund der nicht wahrgenommenen Vorladung müssen Beschuldigte nicht befürchten. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. 

‌Der Anwalt wird die gesamte Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden übernehmen und Sie zeitnah über den aktuellen Stand der Ermittlungen informieren. Darüber hinaus bewahrt der Rechtsanwalt seinen Mandanten davor, sich durch ungeschickte Äußerungen selbst zu belasten.

Jetzt Experten zum Thema "Strafrecht" in Ihrer Region finden


Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter?


‌Wer als Beschuldigter vorgeladen wird, ist keinesfalls bereits überführt. Dennoch weist die Vorladung auf mehrere Sachverhalte hin, die bei der weiteren Vorgehensweise zu berücksichtigen sind. Die Vorladung sollte aufgrund der Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung Anlass sein, sich juristisch vertreten zu lassen. 

‌Bedeutung der Vorladung für den Beschuldigten:
  • Es liegt ein Anfangsverdacht vor 
  • Es erfolgte die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens 
  • Konkrete Ermittlungen werden durchgeführt 

  • ‌Trotz dieser sicherlich belastenden Fakten, bedeutet eine Vorladung nicht, dass eine Verurteilung erfolgen wird. In Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Erst nach richterlicher Überprüfung der Anhaltspunkte und Beweise kann eine Verurteilung erfolgen. 

    ‌Die Unschuldsvermutung ist eines der obersten Prinzipien von Strafverfahren in einem Rechtsstaat und wird in demokratisch regierten Ländern weltweit anerkannt. Das wurde im Jahr 1948 in Artikel 11 Absatz 1 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen manifestiert.
    Artikel 11 Absatz 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    ‌1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
    In Deutschland wird das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht explizit gesetzlich erwähnt, sondern ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, das wiederum in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert ist und in Verbindung mit dem Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) interpretiert wird.
    Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz

    ‌(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    Artikel 6 Absatz 2 Europäische Menschenrechtskonvention

    ‌(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. 

    Welche Rechte haben Beschuldigte bei einer polizeilichen Vernehmung?


    ‌Beschuldigte, die eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, können umfassende Rechte nutzen, um sich zu schützen. Die Polizeibeamten sind verpflichtet, den Beschuldigten vor Beginn der Vernehmung über dessen Rechte gemäß § 163a Strafprozessordnung (StPO) zu belehren

    ‌Beschuldigte haben das Recht, die Aussage zu verweigern und können schon vor der Vernehmung einen Strafverteidiger hinzuziehen. Wenn der Beschuldigte Angaben macht, werden diese protokolliert und zur bestätigenden Unterschrift vorgelegt.

    Wie sollten sich Zeugen nach einer Vorladung verhalten?


    ‌Auch Zeugen, die eine polizeiliche Vorladung erhalten, sind nicht verpflichtet zum Termin zu erscheinen oder zum Sachverhalt auszusagen. Anders verhält es sich jedoch bei einer Vorladung der Staatsanwaltschaft, denn im August 2017 wurde die Strafprozessordnung im Zuge des neu erlassenen Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens geändert. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Neufassung von § 163 a Absatz 3 Satz 1. Seitdem muss ein Bürger, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft als Zeuge vorgeladen wird, den Termin bei der Polizei wahrnehmen und dort Angaben zum Vorgang machen. Kommen Zeugen dieser Pflicht nicht nach, droht die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder sogar einer Ordnungshaft. Außerdem kann es sein, dass der Zeuge durch Polizeibeamte vorgeführt wird. Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine wirkungsvollere Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen, denn ohne Zeugenaussagen können Täter oft nicht überführt werden.
    § 163a Absatz 3 Satz 1 StPO – Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren

    ‌(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.
    Von der Aussagepflicht sind nahe Angehörige wie Ehegatten, Eltern, Kinder, Verlobte oder Lebenspartner ausgenommen. Des Weiteren können bestimmte Berufsträger (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Psychologen oder Steuerberater) Auskunft über Information verweigern, die ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit anvertraut wurden.

    Zeuge wird zum Beschuldigten


    ‌Es ist denkbar, dass sich im Verlauf der polizeilichen Vernehmung eine neue Situation ergibt. Sollte der Zeuge aufgrund seiner Aussagen zum Verdächtigen werden, ist es die Pflicht des vernehmenden Beamten, ihn auf diese Tatsache hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er sich selbst und nahe Angehörige nicht durch weitere Aussagen zur Tat belasten muss. Wird der Zeuge zum Beschuldigten greifen sofort weitreichende Rechte: das Schweigerecht und das Recht nur im Beisein seines Strafverteidigers weiter befragt zu werden. 

    ‌Wenn Sie in eine derartige Situation geraten, sollten Sie umgehend weitere Angaben verweigern und einen Anwalt konsultieren. Zeugen, die damit rechnen müssen, durch die Aussage den Verdacht auf sich zu lenken, sollten den Strafverteidiger bereits präventiv mandatieren, um sich optimal auf die Vernehmung vorzubereiten und von Anfang an professionell unterstützen zu lassen. In vielen Fällen sollten weitere Aussagen erst erfolgen, nachdem sich der Anwalt durch Akteneinsicht über den Stand der Ermittlungen informiert hat. 

    ‌Weder als Beschuldigter noch als Zeuge muss man befürchten, dass ein Schweigen im Verfahren gegen einen verwendet wird – Auch wenn die vernehmenden Beamten oft behaupten, dass ein kooperatives Verhalten positive Auswirkungen hat. Die Entscheidung, ob das Strafverfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird, trifft die Staatsanwaltschaft und nicht die Polizei und die Staatsanwaltschaft darf ein Nichterscheinen weder positiv noch negativ werten.

    Wie sollte man sich bei einer unklaren Vorladung verhalten?


    ‌Nicht immer ist aus der Vorladung unmissverständlich ersichtlich, ob diese von der Polizei oder auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch Polizeibeamte erfolgte. Manchmal unterlassen es Polizei oder Staatsanwaltschaft außerdem, dem Vorgeladenen mitzuteilen, welchen Status dieser hat. Dann sollten Sie ebenfalls umgehend einen Anwalt kontaktieren, der zunächst klärt, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen wurden.

    Muss man den Termin absagen?


    ‌Wenn Sie als Zeuge oder als Beschuldigter eine Vorladung erhalten, ist diese üblicherweise mit dem folgenden Passus versehen: „Im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes.“ Dadurch wird suggeriert, dass man den Termin nur dann nicht wahrnehmen muss, wenn man einen Verhinderungsgrund angeben kann. Das ist jedoch nicht der Fall. Den Termin abzusagen, ist ein Gebot der Höflichkeit, aber keine Pflicht. Eine Angabe des Grundes ist ebenfalls nicht erforderlich.

    Warum sollte man unbedingt einen Anwalt mandatieren?


    ‌Die Vernehmung bei der Polizei ist in jedem Fall eine Drucksituation, der die meisten Vorgeladenen zum ersten Mal ausgesetzt sind. Dementsprechend besteht die Gefahr, sich selbst zu belasten oder zumindest missverständliche Äußerungen zu machen. Außerdem haben weder Zeugen noch Beschuldigte das Recht, Akteneinsicht zu fordern und gehen somit völlig unvorbereitet zur Vernehmung. Wenn Sie einen erfahrenen Strafrechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, wird der Rechtsanwalt sich durch Akteneinsicht einen Einblick in den Stand der Ermittlungen verschaffen. Anschließend wird der Anwalt eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und Sie sowohl bei Vernehmungen als auch vor Gericht vertreten. Des Weiteren schützt Sie der Strafverteidiger davor, dass Aussagen verzerrt protokolliert werden. Gegen ein derartiges Vorgehen können sich juristische Laien kaum wehren. 

    ‌Die Unterstützung eines Anwalts bewahrt Beschuldigte und Zeugen auch davor, sich in Lügen zu verstricken oder andere zu Unrecht zu beschuldigen und sich dadurch strafbar zu machen. 

    ‌Aus diesen Gründen sollten Sie den Termin absagen, auch wenn Sie unschuldig sind, denn eine einzige missverständliche Bemerkung reicht aus, um einen bestehenden oder latenten Verdacht zu erhärten. Darüber hinaus ist es oft schwierig, die Unschuld zu beweisen. Dass beispielsweise eine Notwehrsituation vorlag, kann man als unschuldig Beschuldigter kaum selbst beweisen. Ihr Anwalt wird feststellen, ob sich aus den Akten ein hinreichender Tatverdacht ergibt. Ist das nicht der Fall, kann der Rechtsanwalt die Einstellung des Verfahrens schriftlich beantragen.

    Vorladung der Polizei – Recht einfach erklärt

    Muss man als Beschuldigter zur Vorladung erscheinen?

    Beschuldigte haben das Recht, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Es ist weder verpflichtend zum Termin zu erscheinen noch diesen abzusagen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Rechte haben Beschuldigte bei einer polizeilichen Vernehmung?

    Macht man sich verdächtig, wenn man die Aussage verweigert?

    Das Verweigern der Aussage und das Nichterscheinen zur Vorladung darf nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden. Es ist wahrscheinlicher, dass man einen Anfangsverdacht durch ungeschickte oder missverständliche Aussagen erhärtet oder sich auf diese Weise als Zeuge verdächtig macht. 

    ‌Weiterlesen: Zeuge wird zum Beschuldigten

    In welchen Fällen sind Zeugen verpflichtet zur Vorladung zu erscheinen?

    Erfolgte die Vorladung auf Antrag der Staatsanwaltschaft, sind Zeugen verpflichtet, den Termin wahrzunehmen und Aussagen zum Vorgang zu machen. Vom Zeugnisverweigerungsrecht können lediglich nahe Angehörige und bestimmte Berufsgruppen Gebrauch machen. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollten sich Zeugen nach einer Vorladung verhalten?

    Kann man als Beschuldigter oder Zeuge vor der Vernehmung Akteneinsicht verlangen?

    Nein, Akteneinsicht können nur Anwälte fordern. Um nicht unvorbereitet in die Vernehmung zu gehen, sollte man deshalb vorher einen Anwalt mandatieren, der sich anhand der Akten über den Stand der Ermittlungen informiert. 

    ‌Weiterlesen: Warum sollte man unbedingt einen Anwalt mandatieren?

    Sollte man als Unschuldiger versuchen, sich durch eine Aussage zu entlasten?

    Es ist schwer einzuschätzen, welche Aussagen von den vernehmenden Beamten als Hinweis auf die Schuld oder Unschuld bewertet werden. Deshalb sollte man auch in diesem Fall von einer Aussage absehen und sich von einem Strafrechtsanwalt verteidigen lassen. 

    ‌Weiterlesen: Warum sollte man unbedingt einen Anwalt mandatieren?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Stiefkindadoption – Wie kann ich mein Stiefkind adoptieren? - BERATUNG.DE
    Stiefeltern und Stiefkinder sind nicht miteinander verwandt. Sie stehen in keiner rechtlichen Eltern-Kind-Beziehung zueinander. … mehr lesen
    Krankheitsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen gibt es? - BERATUNG.DE
    Eine Krankheit schützt Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung. Ganz im Gegenteil. Manchmal kann sie auch der Kündigungsgrund sein. … mehr lesen
    Gewerbeimmobilie – Das Wichtigste zusammengefasst  - BERATUNG.DE
    Egal ob Bürogebäude, Geschäftslokal oder Werkstatt – Gewerbeimmobilien dürfen meist nur gewerblich genutzt werden. … mehr lesen