Führungszeugnis Bundesrepublik Deutschland © Adobe Stock | TwilightArtPictures

Führungszeugnis – Wofür wird das Dokument benötigt?

Führungszeugnisse dienen als Nachweis, ob eine Person vorbestraft ist. Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich hinsichtlich der Eintragungen unterscheiden. Erfahren Sie, bei welchen Anlässen Sie das Dokument benötigen, wann Einträge gelöscht werden und welche Kosten anfallen.

Was ist ein Führungszeugnis?


‌Das Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, in welchem bestätigt wird, ob ein Bürger vorbestraft oder bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Früher wurde das Führungszeugnis als polizeiliches Führungszeugnis oder als Unbescholtenheitszeugnis bezeichnet. In Österreich wird das Dokument Strafregisterbescheinigung oder inoffiziell Leumundszeugnis genannt und in der Schweiz spricht man vom Strafregisterauszug oder ebenfalls von einem Leumundszeugnis. Auf EU-Ebene wird die Bezeichnung „criminal record certificate“ verwendet. 

‌Wenn ein Führungszeugnis verlangt wird, geht es immer darum, Informationen über registrierte Vorstrafen zu erhalten. Das Führungszeugnis kann seit 2016 online auf dem Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Alternativ können Sie persönlich bei Ihrer örtlichen Meldebehörde vorstellig werden, um den entsprechenden Antrag zu stellen. Bei der Beantragung ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich. Auch Personen, die entweder von der Meldepflicht befreit sind oder die keinen festen Wohnsitz haben, können ein Führungszeugnis beantragen. Zuständig ist in diesem Fall die Meldebehörde in dem Bezirk, in dem sich die Person überwiegend aufhält. Ausführliche Informationen zum Procedere der Beantragung eines Führungszeugnisses erhalten Sie in einem separaten Artikel. 

‌Die Ausstellung des Führungszeugnisses ist kostenpflichtig. Es werden 13 Euro Gebühr verlangt. Diese Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten. In Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Gebühr gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie im Artikel Führungszeugnis Kosten

‌Ein Führungszeugnis wird überwiegend für die Vorlage bei einem potenziellen Arbeitgeber benötigt. Dieser nutzt die Informationen, um sich zu vergewissern, dass der Bewerber zuverlässig ist und sich durch eine straffreie Lebensführung auszeichnet. Aus diesem Grund kann nur in extremen Ausnahmenfällen beantragt werden, dass Eintragungen nicht im Führungszeugnis erscheinen. Es gilt das Prinzip, dass die Öffentlichkeit auf Vollständigkeit des Führungszeugnisses vertrauen kann. Wenn Sie dennoch einen Antrag auf eine sogenannte „Registervergünstigung“ stellen wollen, muss der Antrag eine glaubhafte Begründung enthalten, warum die Eintragung eine unbillige Härte darstellen würde.

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?


‌Gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) kann jede Person nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein Führungszeugnis beantragen. Wird ein Führungszeugnis für eine Person benötigt, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder für die ein gesetzlicher Vertreter bestellt wurde, muss dieser Vertreter den Antrag stellen. 

‌Das Führungszeugnis kann nur von der jeweiligen Person selbst (oder deren gesetzlichem Vertreter) beantragt werden. Ihr Arbeitgeber hat also keine Möglichkeit, an Ihrer Stelle ein Führungszeugnis zu ausstellen zu lassen. 

‌Das Führungszeugnis wird basierend auf dem, die jeweilige Person betreffenden, Inhalt des Bundeszentralregisters ausgestellt. In diesem Register sind sämtliche Verurteilungen aller Bundesbürger registriert. Somit ist das Führungszeugnis nicht anderes als der Auszug aus dem Register für eine bestimmte Person.
Hinweis:
§ 30 Absatz 1 BZRG Antrag


1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.

Welche Arten von Führungszeugnissen werden unterschieden?


‌Es gibt fünf verschiedene Arten von Führungszeugnissen, die sich hinsichtlich des Informationsgehalts unterscheiden: 

‌1) Einfaches Führungszeugnis 

‌2) Erweitertes Führungszeugnis 

‌3) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde 

‌4) Erweitertes behördliches Führungszeugnis 

‌5) Europäisches Führungszeugnis

1) Einfaches Führungszeugnis


‌Im einfachen Führungszeugnis werden nicht alle Straftaten vermerkt. Wer zu einer geringfügigen Strafe verurteilt wurde, muss sich keine Sorgen machen, dass diese im einfachen Führungszeugnis auftaucht. Ist eine Person ansonsten nicht vorbestraft, wird eine Verurteilung erst dann im Führungszeugnis genannt, wenn eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder zu einer Haftstrafe von mindestens drei Monate erfolgt ist. Gleiches gilt für Jugendstrafen, die erst ab einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren eingetragen werden. Diese Einschränkungen gelten allerdings nur, wenn es nicht zu einer wiederholten Verurteilung kommt. Wird jemand zum wiederholten Male straffällig, ließe das Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit und die Lebensführung zu und ist somit von Interesse. Wenn das einfache Führungszeugnis frei von Einträgen ist, gilt eine Person offiziell als nicht vorbestraft.

2) Erweitertes Führungszeugnis


‌In einem erweiterten Führungszeugnis werden auch geringfügige Strafen vermerkt. Dieses Führungszeugnis enthält alle Verurteilungen, die in irgendeiner Form kinder- oder jugendschutzrelevant sind. Wenn eine Person beispielsweise aufgrund der sexuellen Nötigung eines Jugendlichen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt wurde, erscheint dies nicht im einfachen wohl aber im erweiterten Führungszeugnis.

3) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde


‌In diesem Führungszeugnis werden nicht nur strafrechtlich relevante Informationen vermerkt. Darüber hinaus enthält das Führungszeugnis Informationen über Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Wer einen Jagdschein beantragt, muss diese Art von Führungszeugnis vorlegen, um nachzuweisen, dass die erforderliche charakterliche Eignung vorhanden ist. Wurde aus irgendeinem Grund in der Vergangenheit ein Waffenschein widerrufen, stehen die Chancen schlecht, dass der Jagdschein erteilt wird. 

‌Relevante Entscheidungen von Verwaltungsbehörden:
  • Widerruf einer Gewerbeerlaubnis 
  • Widerruf eines Waffenscheins 
  • Feststellung der Schuldunfähigkeit 
  • Gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus 
  • Erstverurteilungen zu Geldstrafen unter 90 Tagessätzen 
  • Erstverurteilungen zu Haftstrafen unter drei Monaten 
  • 4) Erweitertes behördliches Führungszeugnis


    ‌In diesem Führungszeugnis wird ausnahmslos jede Verurteilung vermerkt. Hier sind alle Informationen zu strafrechtlichen Urteilen aufgelistet – unabhängig von der Höhe der Strafe. Außerdem enthält das erweiterte behördliche Führungszeugnis Informationen über eine Sicherheitsverwahrung. Ein solches Führungszeugnis wird nicht aus privaten Anlässen ausgestellt und kann nur von bestimmten Personengruppen wie Richtern und Staatsanwälten eingesehen werden.

    5) Europäisches Führungszeugnis


    ‌Das europäische Führungszeugnis gibt Auskunft über Vorstrafen im Heimatland. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus dem Strafregister des Herkunftslandes.

    Wann wird ein Führungszeugnis benötigt?


    ‌Wenn Sie aufgefordert werden, Ihr Führungszeugnis vorzulegen, sollen Sie nachweisen, dass Sie bisher noch nicht straffällig geworden sind. Das Führungszeugnis wird häufig verlangt, wenn man sich bei einem neuen Arbeitgeber bewirbt. Des Weiteren muss für die Ausübung einiger Ehrenämter ein Führungszeugnis als Nachweis der Straffreiheit vorgelegt werden. 

    ‌Die Vorlage des Führungszeugnisses wird vor allem in Branchen verlangt, in denen es besonders wichtig ist, dass der Arbeitnehmer kein Sicherheitsrisiko darstellt. Aus dem Führungszeugnis kann der Arbeitgeber entnehmen, ob eine Vorstrafe vorliegt und wenn ja, für welches Vergehen die betreffende Person verurteilt wurde.

    Wann wird ein einfaches Führungszeugnis benötigt?


    ‌Bewerber werden oft von ihrem neuen Arbeitgeber aufgefordert, ein einfaches Führungszeugnis vorzulegen. Im Interesse von Bewerbern dürfen Arbeitgeber üblicherweise nur die Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses verlangen. Es wird davon ausgegangen, dass geringfügige Bestrafungen keinen Einfluss auf die Einstellung eines Bewerbers haben sollten, weil sie nicht für schwerwiegende Vergehen verhängt wurden.

    In welchen Fällen darf ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden?


    ‌Ein erweitertes Führungszeugnis muss vorgelegt werden, wenn jemand haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte. Dann ist der Arbeitgeber gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII befugt, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu verlangen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt zu schützen. Um das zu erreichen, müssen vor allem Erzieher, die im Bereich der Jugendhilfe arbeiten oder Personen, die ein entsprechendes Ehrenamt anstreben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll vermieden werden, dass Arbeitgebern wichtige Informationen fehlen, weil bisher nur niedrige Strafen gegen den Bewerber verhängt wurden.

    Wann wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde verlangt?


    ‌Ein derartiges Führungszeugnis wird benötigt, wenn die Behörde sich vor einer Entscheidung darüber informieren muss, ob vorherige Entscheidungen von Verwaltungsbehörden relevant sind. Wurde beispielsweise in der Vergangenheit eine Gewerbeerlaubnis widerrufen, wird die Behörde einen erneuten Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis kritisch prüfen. Sie müssen bei der Beantragung dieser Art von Führungszeugnis der Meldebehörde den Zweck mitteilen. Das Bundesamt für Justiz wird das Führungszeugnis direkt an die entsprechende Behörde senden. Der Antragsteller kann jedoch Einsicht in das Führungszeugnis verlangen. Danach kann er entscheiden, ob das Führungszeugnis tatsächlich an die Behörde gesendet oder vernichtet wird.

    Wann muss ein erweitertes behördliches Führungszeugnis vorgelegt werden?


    ‌Das erweiterte behördliche Führungszeugnis umfasst ausnahmslos alle Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen inklusive einer Sicherheitsverwahrung. Ein derartiges Führungszeugnis ist nur für einen kleinen Personenkreis (Richter oder Staatsanwälte) einsehbar und kann nicht für private Zwecke ausgestellt werden. Richter und Staatsanwälte benötigen während eines Strafverfahrens jedoch umfassende Informationen über vorangegangene Strafverfahren.

    Wofür wird ein europäisches Führungszeugnis benötigt?


    ‌Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union arbeiten viele Menschen aus anderen Ländern der EU in Deutschland und deutsche Arbeitnehmer im europäischen Ausland. Damit sich Arbeitgeber über Bewerber informieren können, gibt es die Möglichkeit, einen Auszug aus dem Strafregister des Herkunftslandes – ein europäisches Führungszeugnis – zu beantragen. Auch dieses Führungszeugnis kann sowohl online als auch persönlich bei der jeweiligen Meldebehörde beantragt werden.

    Kann man Eintragungen aus dem Führungszeugnis löschen lassen?


    ‌Es ist nicht möglich, aktiv eine Löschung von Eintragungen über Verurteilungen vorzunehmen. Dennoch bleiben die Einträge nicht immer bestehen, sondern verjähren und werden dann entfernt. Dies dient der Resozialisierung und soll verhindern, dass vergangene Straftaten übermäßig lang negative Auswirkungen bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle haben. 

    ‌Wie lange es dauert, bis ein Eintrag verjährt, hängt von der Schwere der begangenen Straftat ab und ist in § 46 des BZRG festgelegt. Die Verjährungsfristen (Tilgungsfristen) variieren zwischen fünf und 20 Jahren. Kommt es innerhalb der Verjährungsfrist zu einer erneuten Verurteilung, verlängert sich die Zeit bis zur Verjährung. Alte Einträge bleiben dann so lange im Führungszeugnis, bis die neue Eintragung verjährt ist. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn eine alte Eintragung, die aufgrund einer relativ schweren Straftat erfolgte, weiterhin bestehen bleibt, weil man wegen eines kleinen Vergehens verurteilt wurde. Im Einzelfall kann man versuchen, eine erneute Verurteilung hinauszuzögern, damit eine alte Eintragung vorher gelöscht wird. Informieren Sie sich bei einem Anwalt für Strafrecht, wie eine Verurteilung hinausgezögert werden kann, um eine Verlängerung der Tilgungsfrist für das erste Vergehen zu vermeiden. 

    Von der Verjährung und somit der Löschung sind Einträge ausgeschlossen, die aufgrund einer Verurteilung zu lebenslanger Haft, einer Sicherungsverwahrung oder einer Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus erfolgten. Die Eintragung wegen einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann nur gelöscht werden, wenn die Reststrafe im Gnadenweg erlassen wurde.

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    Hinweis:
    § 46 BZRG Länge der Tilgungsfrist


    (1) Die Tilgungsfrist beträgt

    1. fünf Jahre bei Verurteilungen
    a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,
    b) zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
    c) zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr,
    d) zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
    e) zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist,
    f) zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist,
    g) durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs) mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,

    2. zehn Jahre bei Verurteilungen zu
    a) Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen der Nummer 1 Buchstabe a und b nicht vorliegen,
    b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,
    c) Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, außer in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe d bis f,
    d) Jugendstrafe bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184g, 184i bis 184k, 201a Absatz 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs von mehr als einem Jahr in Fällen der Nummer 1 Buchstabe d bis f,

    3. zwanzig Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,

    4. fünfzehn Jahre in allen übrigen Fällen.



    (2) Die Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung oder die Beseitigung des Strafmakels bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt, wenn diese Entscheidungen widerrufen worden sind.


    (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe c und d sowie Nummer 3 und 4 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.

    Welche Konsequenzen haben Einträge im Führungszeugnis?


    ‌Das Führungszeugnis wird meist zur Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber benötigt. Ein einwandfreies Führungszeugnis ist für die meisten Arbeitgeber Voraussetzung, um den Bewerber bei der Auswahl zu berücksichtigen

    ‌Besonders schwerwiegend ist es, wenn aufgrund eines gering bestraften, kleineren Vergehens eine Beschäftigung unmöglich wird. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn mit der Einstellung eine spätere Verbeamtung einhergeht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 31. März 2017, AZ: 2 Sa 122/17) hat 2017 entschieden, dass es rechtens ist, einen Bewerber auf eine Lehrerstelle abzuweisen, weil dieser aufgrund eines versuchten Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Das Vergehen bestand im Fahren ohne Fahrschein und dem Vorzeigen eines gefälschten Fahrscheins. Obwohl die Geldstrafe auf lediglich 30 Tagessätze festgelegt wurde, hatte die Schulbehörde dem Bewerber die charakterliche Eignung abgesprochen, die für den Beruf des Lehrers vorausgesetzt wird.

    Zeitliche Gültigkeit des Führungszeugnisses


    ‌Es gibt keine gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der Dauer der Gültigkeit eines Führungszeugnisses. Da theoretisch jederzeit ein neuer Eintrag hinzukommen könnte, wäre ein Führungszeugnis, das einen Tag zuvor ausgestellt wurde, bereits wieder ungültig. Daher wird meist ein aktuelles Führungszeugnis gefordert, wenn man sich bei einem neuen Arbeitgeber bewirbt. Üblicherweise gilt ein Führungszeugnis maximal drei Monate nach Erstellung als aktuell

    ‌Führungszeugnisse dürfen, beispielsweise für Bewerbungen, kopiert und beglaubigt werden. Die Beglaubigung kann von jeder siegelführenden Behörde vorgenommen werden.

    Führungszeugnis – Recht einfach erklärt

    Kann mein Arbeitgeber ohne mein Wissen ein Führungszeugnis beantragen?

    Das ist nicht möglich. Ein Führungszeugnis kann nur die jeweilige Person oder ihr gesetzlicher Vertreter beantragen. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

    Wofür wird ein Führungszeugnis benötigt?

    Das Führungszeugnis wird überwiegend bei der Bewerbung um eine neue Stelle benötigt. Es dient dem Arbeitgeber dazu, sich zu vergewissern, dass der Bewerber zuverlässig und noch nicht straffällig geworden ist. Manchmal wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde angefordert, wenn diese für eine Verwaltungsentscheidung (beispielsweise Erteilung eines Jagdscheins) eine entsprechende Auskunft benötigt. 

    ‌Weiterlesen: Bei welchen Anlässen wird ein Führungszeugnis benötigt?

    Woher stammen die Informationen, die im Führungszeugnis vermerkt sind?

    Die Informationen über strafrechtliche Verurteilungen stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister für eine bestimmte Person. 

    ‌Weiterlesen: Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

    Welche Arten von Führungszeugnissen werden unterschieden?

    Es gibt fünf verschiedene Arten von Führungszeugnissen: einfaches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, erweitertes behördliches Führungszeugnis, europäisches Führungszeugnis. 

    ‌Weiterlesen: Welche Arten von Führungszeugnissen werden unterschieden?

    Kann man Einträge im Führungszeugnis löschen lassen?

    Das aktive Löschen von Einträgen im Führungszeugnis ist nicht möglich. Die Einträge verjähren jedoch und werden dann automatisch gelöscht. Das geschieht, je nach Schwere des Vergehens, nach fünf bis 20 Jahren. 

    ‌Weiterlesen: Kann man Eintragungen aus dem Führungszeugnis löschen lassen?

    Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?

    Das Führungszeugnis ist gültig, bis sich die Einträge ändern, also neue Einträge hinzukommen oder alte Einträge gelöscht werden. In der Praxis werden Führungszeugnisse üblicherweise drei Monate lang als gültig anerkannt. 

    ‌Weiterlesen: Zeitliche Gültigkeit des Führungszeugnisses

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