Opfer sexualisierter Gewalt hofft auf Hilfe © Adobe Stock | Tinnakorn

Sexualisierte Gewalt – Folgen und Auswege aus der Notsituation

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sexuelle Handlungen zu instrumentalisieren, um Gewalt auszuüben. Die Folgen sexualisierter Gewalt belasten Opfer oft ein Leben lang. Wie erkennt man diese Form der Gewalt und auf welche Weise kann man sich als Opfer wehren oder als Außenstehender helfen?

Was bedeutet sexualisierte Gewalt?


‌Der Begriff sexualisierte Gewalt wird nicht allgemeingültig definiert. Oft werden Synonyme wie sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff verwendet. Dabei entsteht das Bild, dass es dem Täter um das Ausleben der Sexualität geht und der Gewaltaspekt wird vernachlässigt. Sexuelle oder sexualisierte Gewalt hat jedoch das konkrete Ziel, Gewalt auszuüben und Macht zu demonstrieren

‌Dementsprechend umfasst der Begriff sexualisierte Gewalt verschiedene Tatbestände, bei denen Gewalt und Machtausübung durch sexuelle Handlungen erfolgen. Sexuelle oder sexualisierte Gewalt ist stets ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers.

Sexuelle oder sexualisierte Gewalt – was ist das?


‌Die Beispiele reichen von Belästigungen und Stalking über sexuelle Nötigung bis zur Vergewaltigung. Weitere Formen der sexualisierten Gewalt sind anzügliche Bemerkungen oder eindeutige Blicke sowie Berührungen. In vielen Fällen besteht zwischen Täter und Opfer ein Abhängigkeitsverhältnis, das entsprechend ausgenutzt wird. 

‌In der jüngsten Vergangenheit wurde das Thema „sexualisierte Gewalt im Sport durch Trainer und Betreuer“ öffentlich diskutiert. Von kommerzieller sexueller Ausbeutung wird gesprochen, wenn Missbrauchshandlungen an Erwachsenen oder Kindern per Foto oder Video dokumentiert und verkauft werden. Des Weiteren stellt der Zwang zur Prostitution eine Form der sexualisierten Gewalt dar. 

‌Der Jugendschutz legt fest, dass jede sexuelle Handlung an einem Kind unter 14 Jahren eine Straftat ist und auch der Versuch oder das Dulden unter Strafe steht. 

‌Eine generelle Anzeigepflicht gibt es für Privatpersonen und Kirchenvertreter nicht. Betroffene sollen die Möglichkeit erhalten, sich jemandem anzuvertrauen, ohne dass ein Strafverfahren eingeleitet wird. Polizisten und Pädagogen sind allerdings verpflichtet, einzugreifen. Während die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten muss, können sich Pädagogen auch an Beratungsstellen wie das Jugendamt wenden.

Ausmaß sexualisierter Gewalt in unserer Gesellschaft


‌Ganz gleich in welcher Form sexualisierte Gewalt stattfindet, es handelt sich dabei in jedem Fall um einen massiven Eingriff in die Intimsphäre des Opfers. In der Regel sind die Opfer Frauen oder Kinder und Jugendliche. Bundesweit werden jährlich bis zu 13.000 Fälle sexualisierter Gewalt von Erwachsenen zur Anzeige gebracht. Meist sind dies sexuelle Nötigungen oder Vergewaltigungen. 

‌Die Zahlen, die sexualisierte Gewalt an Kindern betreffen, sind noch höher. Im Jahr 2019 wurden 15.936 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Hinzu kamen fast 15.000 Delikte im Bereich der Kinder- und Jugendpornographie.

Sexualisierte Gewalt in Zahlen


‌Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Zahlen nur um die Spitze des Eisberges handelt und die Dunkelziffern dieser Vergehen weitaus höher sind. Scham und die Angst vor Stigmatisierung hindern die Opfer in den meisten Fällen daran, die Polizei einzuschalten. 

‌Repräsentative Studien ergaben, dass in Deutschland ungefähr 13 bis 14 Prozent aller Erwachsenen in der Kindheit Opfer sexualisierter Gewalt waren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass in Deutschland eine Million Kinder jährlich sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Statistisch befinden sich somit in jeder Schulklasse ein bis zwei Opfer. 

‌Sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. 13 Prozent aller Frauen haben im Laufe ihres Lebens strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt erlebt. Ein Viertel aller Frauen wurde insgesamt Opfer häuslicher Gewalt oder sexualisierter Gewalt von Seiten des Partners. Die Quote der zur Anzeige gebrachten Übergriffe liegt unter fünf Prozent. Nur 13 von 100 angezeigten Vergewaltigungen enden mit der Verurteilung des Täters. Oft wird behauptet, dass es sich dabei um falsche Beschuldigungen handelt. Der Anteil der Falschaussagen beträgt jedoch lediglich drei Prozent. 

‌Sexualisierte Gewalt geht zu 99 Prozent von Männern aus. Bei der sexuellen Belästigung sind 97 Prozent der Täter männlichen Geschlechts. Diese Zahlen wurden in einer repräsentativen Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhoben.

Strafrechtliche Aspekte der sexualisierten Gewalt


‌Im Strafgesetzbuch wird sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als sexueller Missbrauch bezeichnet. Anders als im allgemeinen Sprachgebrauch sind dabei nur die Formen gemeint, die den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Die strafrechtlichen Folgen sexualisierter Gewalt werden in den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches (StGB) thematisiert.

§ 176 Strafgesetzbuch – Sexueller Missbrauch von Kindern


‌In § 176 des StGB ist festgelegt, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird. Ein niedrigeres Strafmaß ist lediglich möglich, wenn der Altersunterschied und der Entwicklungsstand zwischen Opfer und Täter gering sind. Voraussetzung dafür ist, dass die sexuelle Handlung im Einvernehmen mit dem Kind erfolgte. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass der Täter nicht die mangelnde Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt hat.

Bundeskinderschutzgesetz – Prävention von sexualisierter Gewalt


‌Weitere Vorschriften finden sich im Bundeskinderschutzgesetz, das 2012 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz sollte ein aktiver Kinderschutz in Deutschland etabliert und die Prävention verbessert werden. Das Gesetz hat Lücken im Kinderschutz geschlossen. Ziel ist es, Kinder besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Einschlägig Vorbestrafte erhalten einen Eintrag im Führungszeugnis. Auf diese Weise wird verhindert, dass Täter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt werden. 

‌>> Mehr zum Bundeskinderschutz lesen.

§ 177 Strafgesetzbuch – Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


‌In § 177 des StGB wird ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug genannt. Für schwere Formen sexualisierter Gewalt sieht das Strafgesetzbuch Mindeststrafen von einem, zwei, drei oder fünf Jahren vor. Das Strafmaß steigt mit dem Ausmaß der Gewaltausübung. 

‌Fünf Jahre Freiheitsentzug werden beispielsweise in folgenden Fällen verhängt: Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge wurden zur Ausübung der Tat verwendet, das Opfer erlitt eine schwere körperliche Misshandlung oder wurde sogar lebensgefährlich verletzt.
Hinweis:
Strafmaß für weibliche Genitalbeschneidung

‌Seit 2013 ist die Beschneidung weiblicher Genitalien (Female Genital Mutilation, FGM) ein ausdrücklicher Straftatbestand, der als Verbrechen eingestuft wird. 

‌§ 226 a Strafgesetzbuch – Verstümmelung weiblicher Genitalien 

‌(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 

‌(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 

‌Häufig werden diese Straftaten als sogenannte „Ferienbeschneidung“ vollzogen. Das Kind wird dazu ins Heimatland gebracht. Obwohl die Straftat im Ausland begangen wurde, wird sie in Deutschland bestraft. Für das betroffene Mädchen kommt die Hilfe zu spät. Wer Kenntnis davon erlangt oder einen begründeten Verdacht hegt, dass ein Mädchen von dieser menschenverachtenden Prozedur bedroht ist, sollte sich unverzüglich ans Jugendamt oder an die Polizei wenden. Weibliche Genitalbeschneidung erfüllt zweifellos den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung.

§ 178 Strafgesetzbuch – Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge


‌§ 178 Strafgesetzbuch legt fest, dass die sexualisierte Gewalt mit Todesfolge mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bestraft wird. Das Höchstmaß der Strafe ist ein lebenslanger Freiheitsentzug. 

‌Es ist wichtig, dass die Opfer ihre Peiniger anzeigen. Dann gelingt es besser, die Folgen der sexualisierten Gewalt zu verarbeiten. Außerdem schützt man mit der Anzeige sexueller Gewalt sich selbst und andere vor erneuten Übergriffen des Täters. Viele Opfer scheuen sich vor diesem Schritt und befürchten eine gesellschaftliche Diskriminierung oder dass Ihnen eine Mitschuld an dem sexuellen Übergriff gegeben wird. Wenden Sie sich an einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Der Rechtsexperte wird Ihre Interessen vertreten und dabei die erforderliche Diskretion walten lassen.

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Sexualisierte Gewalt – aktuelle Gerichtsurteile


‌Im Jahr 2016 wurde das Sexualstrafrecht verschärft, um Menschen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Täter sollen nicht mehr ungestraft davonkommen. Für die Erfüllung des Tatbestands des strafbaren sexuellen Übergriffs ist es deshalb nicht mehr erforderlich, dass Gewalt oder die Androhung von Gewalt nachgewiesen wird.

Sexuelle Handlungen bei verschlossener Wohnungstür


‌Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2018 – 4 StR 311/18: Sexuelle Handlungen, die vom Täter bei verschlossener Wohnungstür durchgeführt werden, sind sexuelle Nötigungen mittels Gewaltanwendung.

Stealthing: Heimliches Entfernen des Kondoms


‌Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2021 – 2 OLG 4 Ss 13/21: Das heimliche Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs erfüllt den Tatbestand des sexuellen Übergriffs, auch wenn der Verkehr vorher einvernehmlich stattgefunden hat.

Schwerer Missbrauch von Kindern


‌Landgericht Münster – Urteil vom 06.07.2021: Ein Angeklagter wurde wegen schweren Kindesmissbrauchs in 29 Fällen zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhielten Haftstrafen von zehn Jahren, elf Jahren und sechs Monaten und zwölf Jahren. Auch diese Täter bleiben nach Verbüßen der Haftstrafen in Sicherungsverwahrung. Die Mutter eines der Täter wurden wegen Beihilfe zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Rechtliche Konsequenzen sexualisierter Gewalt in der Familie


‌Sexualisierte Gewalt in der Familie hat für die Betroffenen dramatische Folgen und geht häufig mit häuslicher Gewalt einher. In diesen Familien herrscht ein Klima von Angst und Unterdrückung. Menschen, die für das Wohlbefinden und den Schutz verantwortlich sind, werden zu unberechenbaren Tätern.

Sexualisierte Gewalt in der Familie – verhängnisvolle Loyalität der Opfer


‌Geht die Gewalt von den eigenen Eltern aus, befinden sich Kinder und Jugendliche in einem Loyalitätskonflikt. Die Opfer halten aus Angst vor einem Zerbrechen der Familie die Situation aus, anstatt sich zu wehren. Anzeichen von sexualisierter Gewalt sind ein Alarmsignal und sollten zum Anlass genommen werden, das zuständige Jugendamt einzuschalten. Gleiches gilt für Anzeichen von Erziehungsgewalt, die ebenfalls zu einer Kindeswohlgefährdung führt. 

‌Eine Kindeswohlgefährdung liegt laut § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dann vor, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl des Kindes beeinträchtigt oder bedroht ist und seine Erziehungsberechtigten nichts an diesem Missstand ändern können oder wollen.

Sexualisierte Gewalt und Umgangsrecht


‌Bei getrenntlebenden Eltern wird das Umgangsrecht eingeschränkt, wenn sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs bestätigt. Sexualisierte Gewalt gefährdet die körperliche und seelische Entwicklung des Kindes und manchmal ist es erforderlich, den Umgang mit dem Elternteil zu verbieten. Kann das Kindeswohl in der Familie nicht garantiert werden, ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe die einzige Lösung. In diesen Fällen kann beiden Elternteilen zeitweise oder dauernd das Umgangsrecht entzogen werden. 

‌Es ist jedoch auch denkbar, dass der Vorwurf der sexualisierten Gewalt in einem Sorgerechtsstreit missbraucht wird. Ziel ist es dabei, dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind nach einer Trennung oder Scheidung zu verbieten. Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden, Ihr Kind misshandelt oder missbraucht zu haben, sollten Sie sich durch einen Anwalt für Strafrecht verteidigen lassen.

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Prävention und Intervention: Wie kann man den Opfern helfen?


‌Um den Opfern effektiv zu helfen, muss man sexualisierte Gewalt zunächst erkennen. Das ist schwierig, denn die Betroffenen reagieren individuell und gehen unterschiedlich mit der Gewalterfahrung um. 

‌In vielen Fällen kennen sich Opfer und Täter und oft kommt der Täter sogar aus dem engsten Familienkreis. Am gefährdetsten sind Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis sowie Kinder, die naturgemäß wehrlos sind.

Symptome sexualisierter Gewalt erkennen


‌Bei Kindern deuten vielfältige Symptome auf Gewalterfahrungen hin. Ängstlichkeit, aggressives Verhalten, Selbstverletzungen, Rückzugstendenzen, unerklärlicher Leistungsabfall sowie psychosomatische Beschwerden sind Anzeichen dafür, dass ein Kind Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt wurde. 

‌Auch übersteigertes sexualisiertes Verhalten ist teilweise Resultat sexueller Übergriffe. In vielen Fällen gehen diese Symptome mit einem allgemeinen Eindruck der Vernachlässigung einher. Je eher Signale erkannt und entsprechend gedeutet werden, desto größer ist die Chance, Betroffene vor weiteren Übergriffen zu schützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Gegen sexualisierte Gewalt – Wie sollte man reagieren?


‌Es ist wichtig, den Opfern zu glauben und Schuldzuweisungen zu vermeiden. Verständnisvolle, konsequente Reaktionen ermöglichen es Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, diese Taten zu verarbeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe bietet verschiedene Optionen, betroffenen Kindern zu helfen (beispielsweise durch Erziehung in einer Tagesgruppe oder die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie). 

‌>> Mehr zu Kinder- und Jugendhilfe erfahren.

Diese Stellen helfen Opfern von sexualisierter Gewalt


‌Betroffene Erwachsene oder Jugendliche können unter der Notrufnummer 110 direkt Hilfe gegen sexualisierte Gewalt anfordern oder sich präventiv an die Polizei wenden, wenn sie sich in einer bedrohlichen Situation befinden. Sexualdelikte sind Offizialdelikte. Die Polizei ist somit verpflichtet, eine Ermittlung zu starten.
Hier finden Opfer sexualisierter Gewalt Hilfe 

‌Sexualisierte Gewalt erfüllt bereits beim Versuch den Tatbestand einer Straftat, und zwar unabhängig davon, ob sich das Opfer aktiv gewehrt hat. Es gibt verschiedene Stellen, an die sich Betroffene wenden können: 

‌1. Frauenberatungsstellen

‌2. Frauennotrufe 

‌3. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – Telefonnummer 08000 116 016 

‌4. Frauenhäuser 

‌5. Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) 

‌6. Kinderschutz-Zentren 

‌7. Jugendämter und Familienberatungen

‌8. Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ – Telefonnummer 0800 22 55 530 

‌9. Onlineberatung für Eltern

Sexualisierte Gewalt – Recht einfach erklärt

Ist sexualisierte Gewalt immer mit körperlichen Übergriffen verbunden?

Körperliche Gewalt kann, muss aber nicht Teil sexualisierter Gewalt sein. Das Spektrum sexualisierter Gewalt reicht von eindeutigen Blicken über Bemerkungen und Berührungen bis zur Vergewaltigung. Der Täter setzt dabei immer sexuelle Handlungen ein, um Macht auszuüben, zu demonstrieren oder dem Opfer zu drohen. 

‌Weiterlesen: Was bedeutet sexualisierte Gewalt?

Ist sexualisierte Gewalt in jedem Fall strafbar?

Sexualisierte Gewalt erfüllt immer den Tatbestand einer Straftat. Bereits der Versuch wird bestraft. Das Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Führte die sexualisierte Gewalt zum Tod des Opfers ist sogar eine Verurteilung zu lebenslanger Haft möglich. Ob bestimmte Umstände zu einer milderen Bestrafung von drei Monaten führen, entscheidet das Gericht. 

‌Weiterlesen: Strafrechtliche Aspekte der sexualisierten Gewalt

Ist man verpflichtet, sexualisierte Gewalt anzuzeigen?

Es gibt keine generelle Anzeigepflicht. Opfer sollen die Möglichkeit erhalten, sich jemandem anzuvertrauen, ohne zu befürchten, dass direkt ein Strafverfahren eingeleitet wird. Wenn Polizisten Kenntnis von einer derartigen Straftat erlangen, sind sie jedoch verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Auch Pädagoginnen und Pädagogen sind verpflichtet, beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einzugreifen. Das muss jedoch nicht zwangsläufig durch eine Strafanzeige geschehen. 

‌Weiterlesen: Was bedeutet sexualisierte Gewalt?

Ist eine im Ausland durchgeführte weibliche Genitalbeschneidung strafbar?

Genitalbeschneidung vorgenommen wird. Dies erfüllt den Straftatbestand der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und wird in Deutschland gemäß Paragraph 226 a des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. 

‌Weiterlesen: Strafrechtliche Aspekte der sexualisierten Gewalt

Welche Symptome deuten darauf hin, dass ein Kind Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist?

Die Symptome sind vielfältig und nicht leicht zu deuten. Wirkt das Kind vernachlässigt, zeigt es auffällig ängstliches oder aggressives Verhalten oder treten psychosomatische Beschwerden auf, sollte man hellhörig werden. Kinder können sich kaum wehren und werden oft sogar versuchen, den Täter zu schützen, wenn dieser aus der eigenen Familie kommt. Es ist deshalb unverzichtbar einzugreifen, um das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen. 

‌Weiterlesen: Prävention und Intervention: Wie kann man den Opfern helfen?

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