Häusliche Gewalt verletzt nicht nur das unmittelbare Opfer © Adobe Stock | Me studio

Häusliche Gewalt – Wie kann man sich und andere schützen?

Häusliche Gewalt findet in allen Alters- und Bevölkerungsgruppen statt. Welche Signale deuten auf Gewalt in der Familie hin und wie kann man den Opfern helfen oder als direkt Betroffener Wege finden, sich und andere zu schützen?

Häusliche Gewalt ist ein weit verbreitetes Problem


‌Häusliche Gewalt ist ein Tabuthema, das mehr Familien oder häusliche Gemeinschaften betrifft, als die meisten Menschen ahnen. Kriminalstatische Auswertungen zeichnen ein bedrückendes Bild. In Deutschland wird jede dritte Frau im Verlauf ihres Lebens Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt

‌Ungefähr 25 Prozent aller Frauen werden vom derzeitigen oder einem früheren Partner misshandelt. Diese Zahlen gelten für alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Obwohl mit mehr als 80 Prozent größtenteils Frauen Opfer häuslicher Gewalt werden, gibt es auch häusliche Gewalt gegen Männer. Betroffene empfinden diese Art der Gewalt als besonders belastend, denn sie findet meist in der geschützten Umgebung des eigenen Zuhauses statt. 

‌Von häuslicher Gewalt wird gesprochen, wenn sich die Gewalthandlungen im sogenannten sozialen Nahraum abspielen. Neben dem eigenen Partner oder Familienangehörigen zählen weitere Bezugspersonen wie Pflegepersonal, Betreuer oder Kollegen zu den Tätern.

Ab wann ist es häusliche Gewalt?


‌Nicht nur Schläge und andere körperliche Übergriffe erfüllen den Tatbestand der häuslichen Gewalt. Körperliche Gewalt ist vielmehr ein Ausdruck eines grundsätzlichen Verhaltensschemas der Täter, das darauf zielt, Kontrolle und Macht zu demonstrieren. 

Sexualisierte Gewalt und Erziehungsgewalt gehören ebenso zum Bereich der häuslichen Gewalt wie psychische Gewalt, die sich in Demütigungen, wirtschaftlichem Druck oder Einschüchterungen und Drohungen sowie in sozialer Isolation äußert. 

Häusliche Gewalt schleicht sich meist langsam in die Beziehung ein und viele Opfer fragen sich: Ab wann ist es häusliche Gewalt? Es ist wichtig, dass Sie Warnsignale in der eigenen Beziehung oder in Ihrem Umfeld erkennen, um sich selbst oder andere Betroffene zu schützen und die Gewaltspirale rechtzeitig zu unterbrechen.

Häusliche Gewalt in Zahlen


‌Die Kriminalstatistik des Jahres 2019 verzeichnet fast 142.000 Fälle häuslicher Gewalt – Tendenz steigend. In 81 Prozent der Fälle betraf die Gewalt Frauen und in 19 Prozent Männer. Erziehungsgewalt gegen Kinder wird in einer gesonderten Statistik erfasst. Bei diesen Zahlen handelt es sich nur um das Hellfeld, also die polizeilich gemeldeten Fälle. Die Dunkelziffer häuslicher Gewalt dürfte deutlich höher liegen, denn Scham und die Furcht vor den Konsequenzen lassen viele Opfer schweigen. 

‌Dass es unverzichtbar ist, gegen häusliche Gewalt einzuschreiten, belegen weitere Zahlen: Gemäß einer Erhebung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird im Durchschnitt wird alle 1,2 Tage eine Frau von ihrem derzeitigen Partner oder einem Ex-Partner getötet. Alle 45 Minuten kommt es zu einer versuchten oder vollendeten gefährlichen Körperverletzung von Frauen durch häusliche Gewalt.
Formen häuslicher Gewalt gegen Frauen in Zahlen:
  • 69.012 Fälle vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
  • 28.906 Fälle von Stalking, Bedrohung und Nötigung
  • 11.991 Fälle gefährlicher Körperverletzung
  • 301 Fälle von Mord oder Totschlag
  • 1.514 Fälle von Freiheitsberaubung
  • Von aggressivem Verhalten zur häuslichen Gewalt


    ‌In den meisten Fällen steigert sich das zunächst nur verbal-aggressive Verhalten schrittweise zu körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt. Erstes Anzeichen einer gefährlichen Entwicklung ist ein übermäßig aggressives und launisches Verhalten. Im weiteren Verlauf kommt es dann häufig zu massiven Beleidigungen, die sich schließlich sogar zu demütigender seelischer Grausamkeit dem Partner oder den Kindern gegenüber steigern. 

    Eifersucht wird zur Kontrollsucht, wobei das Handy oder die sozialen Kontakte argwöhnisch überprüft werden. Reaktionen wie Beschimpfungen oder öffentliches Bloßstellen werden mit dem vermeintlichen Fehlverhalten des Partners oder mit einer besonderen Ausnahmesituation begründet. 

    ‌Opfer entschuldigen die Übergriffe damit, dass der Täter generell impulsiv ist oder in der konkreten Situation beispielsweise angetrunken war. Außerdem entschuldigen sich die Täter ihrerseits in vielen Fällen immer wieder und beteuern, mit dem gewalttätigen Verhalten aufzuhören. Das fehlende Einschreiten fördert im weiteren Verlauf das aggressive Verhalten. Die verbalen Angriffe werden häufiger und heftiger, bis es schließlich zu körperlichen Übergriffen kommt.

    Welche Warnsignale deuten auf häusliche Gewalt hin?


    ‌Sogar, wenn die Grenze zur körperlichen Gewalt überschritten wurde, sind sich viele Betroffene unsicher, ob diese Übergriffe als häusliche Gewalt bezeichnet werden sollten. Schubsen und grobes Anfassen oder Schütteln werden weiterhin entschuldigt. Spätestens jetzt ist es Zeit einzugreifen und sich zu wehren, um eine weitere Eskalation zu verhindern. 

    ‌Der Schritt vom Schubsen zum Schlagen ist kurz und oft werden die Übergriffe immer heftiger. Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, um sich und andere Familienmitglieder zu schützen. Häusliche Gewalt verursacht bei Kindern ein Trauma, auch wenn sich die Gewalt nicht gegen sie selbst richtet.
    Achtung:
    Diese Signale deuten auf häusliche Gewalt hin 

    ‌1. Sozialer Rückzug der betroffenen Person, wobei immer neue Ausflüchte erfunden werden 

    ‌2. Eine Frau darf nicht über eigenes Geld verfügen 

    ‌3. Eine Frau darf nicht ohne Rücksprache mit dem Partner Entscheidungen treffen 

    ‌4. Eine Person leidet unter Beschwerden, für die es keine Ursache gibt 

    ‌5. Verletzungen und blaue Flecken können nicht plausibel erklärt werden 

    ‌6. Verletzungen während einer Schwangerschaft 

    ‌7. Wiederholte Fehlgeburten 

    ‌8. Es werden Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien erkannt 

    ‌9. Angst- und Panikattacken 

    ‌10. Psychische Probleme (Schlaf- oder Essstörungen, Depressionen, Suchtverhalten) 

    ‌11. Suizidversuche 

    ‌12. Kontrollierendes Verhalten des Partners 

    ‌13. Beleidigende und demütigende Bemerkungen des Partners 

    ‌14. Soziale Isolation durch den Partner

    Ist häusliche Gewalt ein Straftatbestand?


    ‌Im Strafgesetzbuch gibt es keinen eigenen Straftatbestand für häusliche Gewalt, aber alle gewalttätigen Handlungen sind strafbarunabhängig davon, in welcher Beziehung Opfer und Täter stehen. Dabei handelt es sich um Offizialdelikte, die polizeilich verfolgt werden müssen. Häusliche Gewalt ist somit keine Privatsache, denn in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes ist verankert, dass jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat.
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. 

    Physische Gewalt ist somit in jedem Fall strafbar und auch gegen verschiedene Formen der psychischen Gewalt kann man sich strafrechtlich zur Wehr setzen. Das Strafrecht unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Gewalt im häuslichen Umfeld und in anderen Bereichen. Eine Körperverletzung wird beispielsweise mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe, die sich nach dem Einkommen richtet, bestraft. 

    ‌Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Tätern zivilrechtliche Folgen. Als Betroffene oder Betroffener können Sie den Täter auf Schmerzensgeld verklagen, der Wohnung verweisen lassen oder ein Kontaktverbot durchsetzen. 

    ‌Folgende Tatbestände häuslicher Gewalt sind durch das Strafgesetzbuch (StGB) abgedeckt: 

    Körperverletzung: § 223 StGB 

    ‌Vergewaltigung: § 177 StGB

    ‌Nötigung: § 240 StGB 

    ‌Freiheitsberaubung: § 239 StGB

    ‌Beleidigung: § 185 StGB 

    Betroffene sollten sich schnellstmöglich von einem Strafrechtsanwalt beraten lassen, und zwar bereits bei den ersten Anzeichen partnerschaftlicher Gewalt. Der Anwalt wird Möglichkeiten, sich gegen häusliche Gewalt zu wehren, erörtern und Ihre Interessen wahrnehmen.

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    Hilfe in einer akuten Notsituation bei häuslicher Gewalt


    ‌Die rechtzeitige Beratung bei häuslicher Gewalt durch einen Anwalt kann helfen, akute Notsituationen zu verhindern. Viele Betroffene scheuen sich jedoch, um Hilfe zu bitten, sodass die Gewaltspirale gefährlich eskaliert. In einem solchen Fall sollten Sie die Polizei per Notruf unter der Telefonnummer 110 verständigen. 

    ‌Gewaltstraftaten müssen als Offizialdelikte von der Polizei verfolgt werden. Sofort nach dem Notruf werden Polizeibeamte zur Hilfe eilen und Maßnahmen ergreifen, um das Opfer zu schützen. Diese Maßnahmen können einen Verweis des Täters aus der Wohnung und die Wegnahme des Wohnungsschlüssels umfassen. Auch eine vorübergehende Ingewahrsamnahme und in schweren Fällen die sofortige Inhaftierung sind möglich. Des Weiteren kann angeordnet werden, dass der Täter die Wohnung nicht mehr betreten und sich dem Opfer sowie dessen Kindern nicht mehr nähern darf.

    Welche Folgen hat eine Strafanzeige?


    ‌Die Polizei ist verpflichtet, Ermittlungen anzustellen. Um die polizeiliche Arbeit zu erleichtern, sollten Sie Datum und Tathergang notieren und einen Arzt konsultieren, der die Verletzungen dokumentiert. Wenn Opfer und Täter verwandt oder verschwägert sind, kann die Aussage verweigert werden. In diesem Fall wird die Akte aufbewahrt, sodass das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden kann. 

    ‌Entscheidet sich das Opfer, Anklage zu erheben, kommt es zu einem Strafgerichtsprozess oder es wird ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung beantragt. Betroffene können den Antrag stellen, im Verfahren als Nebenkläger aufzutreten. Darüber hinaus haben die Opfer häuslicher Gewalt unter bestimmten Bedingungen gemäß § 406g Strafprozessordnung (StPO) einen Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung. Damit soll die Bereitschaft gefördert werden, sich strafrechtlich gegen häusliche Gewalt zu wehren.

    Hilfe bei häuslicher Gewalt – Diese Stellen sind rund um die Uhr erreichbar


    ‌Viele Betroffene scheuen sich, die Polizei anzurufen. Doch es gibt verschiedene andere Stellen, an die sich Opfer häuslicher Gewalt Tag und Nacht wenden können. Hier werden Sie kompetent beraten und in Notsituationen erfolgt eine unmittelbare Hilfe:
  • Zivil- und familienrechtliche Konsequenzen häuslicher Gewalt


    ‌Das im Jahr 2001 erlassene Gewaltschutzgesetz (GewSchG) stärkt die Rechte der Betroffenen und umfasst sowohl Regelungen zum Schutz gegen häusliche Gewalt als auch zum Schutz gegen Gewalt außerhalb dieser Nähebeziehungen. Opfer häuslicher Gewalt können Schmerzensgeld einklagen, wobei sich die Höhe am erlittenen Schaden orientiert. In einer Schmerzensgeldtabelle finden Sie Hinweise zu den üblichen Schmerzensgeldzahlungen für bestimmte Arten von Körperverletzungen. 

    ‌Fälle von Erziehungsgewalt und Kindeswohlgefährdung gehören nicht zum Geltungsbereich des Gewaltschutzgesetzes, sondern werden im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) geregelt. Sowohl für Verfahren nach dem Bundeskinderschutzgesetz als auch für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ist das Familiengericht zuständig. 

    ‌Wenn Sie ein derartiges Verfahren anstreben, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Familienrecht beraten und vertreten zu lassen. Im Falle einer akuten Bedrohung wird das Familiengericht eine einstweilige Anordnung erlassen. Das kann in besonders dringenden Fällen sogar ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten geschehen.

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    ‌Mögliche Konsequenzen gerichtlicher Schutzanordnungen:

  • Untersagen des Betretens der Wohnung 
  • Wohnungsüberlassung 
  • Verbot, sich der Wohnung des Opfers zu nähern (Umkreis wird vom Familiengericht festgelegt) 
  • Untersagung, sich an Orten aufzuhalten, die das Opfer regelmäßig aufsucht 
  • Untersagung eines Kontakts per Brief, E-Mail, Messenger-Dienst oder Telefon 
  • Verbot eines Treffens mit dem Opfer 
  • Verstößt der Täter gegen die Anordnungen des Familiengerichts kann er gemäß § 4 des Gewaltschutzgesetzes zu einer Geldstrafe oder zu einer maximal einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das Opfer kann die Polizei oder einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen, um die Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Weitere Sanktionen sind das Verhängen von Ordnungsgeldern oder einer Ordnungshaft.

    In welchen Fällen ist eine Härtefallscheidung möglich?


    ‌Als Härtefallscheidung wird eine vorzeitige Scheidung verstanden, die vor Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres vollzogen wird. Dies ist laut § 1565 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nur möglich, wenn ein Fortbestand der Ehe eine unzumutbare Härte für einen der Ehepartner bedeutet. Es handelt sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen, die im Ermessen des Familienrichters liegen. 

    ‌Um eine Härtefallscheidung zu erwirken, muss nachgewiesen werden, dass der antragstellende Ehepartner physisch oder psychisch unzumutbar leidet. Nachgewiesene häusliche Gewalt wird in vielen Fällen als Grund für eine Härtefallscheidung anerkannt.

    Häusliche Gewalt gegen Kinder – Was tun?


    ‌Häusliche Gewalt gegen Kinder ist ebenfalls weit verbreitet. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Kind Opfer von Erziehungsgewalt oder Vernachlässigung ist, sollten Sie handeln und das Jugendamt oder die Polizei verständigen. Dies kann auch anonym geschehen. 

    ‌Doch selbst wenn das Kind nicht unmittelbar Opfer der häuslichen Gewalt geworden ist, leidet es unter den Übergriffen und wird traumatisiert. Kinder, die erleben, wie ihre Mutter geschlagen oder misshandelt wird, werden oft ihr ganzes Leben von den Eindrücken verfolgt. Schlaf-, Ess- und Konzentrationsstörungen sind einige der Folgen. Aus diesem Grund sollten Kinder Hilfe von Kinderpsychologen erhalten, die ihnen dabei helfen, die Geschehnisse zu verarbeiten.

    Kinder- und Jugendhilfe bietet Unterstützung in Krisensituationen


    ‌Wenden Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe, die für Menschen unter 27 Jahren und Personensorgeberechtigte verschiedene Hilfsangebote bereitstellt. Ansprechpartner sind die zuständigen Jugendämter. Auf dem Familienportal finden Sie alle nötigen Informationen über Ansprechpartner und Hilfsangebote in Ihrer unmittelbaren Umgebung. Droht eine Kindeswohlgefährdung, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden.

    Häusliche Gewalt – Recht einfach erklärt

    In welchen Bevölkerungsschichten tritt häusliche Gewalt besonders häufig auf?

    Häusliche Gewalt kommt in alle Bevölkerungsschichten vor. Weder der Bildungsgrad noch das Haushaltseinkommen oder das Alter spielen dabei eine Rolle. Betroffene sollten sich dessen bewusst sein und nicht aus falscher Scham schweigen, sondern möglichst schnell Hilfe in Anspruch nehmen. 

    ‌Weiterlesen: Häusliche Gewalt ist ein weit verbreitetes Problem

    Welche Formen der häuslichen Gewalt gibt es?

    Unter häuslicher Gewalt werden oft nur körperliche Übergriffe wie das Schlagen, Würgen oder Treten verstanden. Häusliche Gewalt beginnt jedoch bei jeder Art des kontrollierenden Verhaltens, das zum Ziel hat, Macht zu demonstrieren. Somit zählen auch Beleidigungen, Schubsen oder die Kontrolle sozialer Kontakte zur häuslichen Gewalt. 

    ‌Weiterlesen: Häusliche Gewalt ist ein weit verbreitetes Problem

    Wie können sich Betroffene gegen häusliche Gewalt wehren?

    In einer akuten Notsituation sollten Sie die Polizei unter der Nummer 110 verständigen. Die Polizeibeamten werden sofort kommen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Es gibt außerdem verschiedene Beratungsstellen und Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt, die Tag und Nacht erreichbar sind. 

    ‌Weiterlesen: Hilfe in einer akuten Notsituation bei häuslicher Gewalt

    Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat häusliche Gewalt?

    Die verschiedenen Variationen häuslicher Gewalt werden von Tatbeständen des Strafgesetzbuchs abgedeckt, wobei das StGB nicht unterscheidet, ob die Gewalttat von nahen Angehörigen oder Fremden verübt wurde. Je nach Schwere des Delikts drohen Geld- und Freiheitsstrafen. 

    ‌Weiterlesen: Ist häusliche Gewalt ein Straftatbestand?

    Kann man Schmerzensgeld einklagen?

    Für den erlittenen Schaden einer Körperverletzung können Opfer häuslicher Gewalt Schmerzensgeld fordern. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Körperverletzung und kann in einem Zivilprozess eingeklagt werden. 

    ‌Weiterlesen: Zivil- und familienrechtliche Konsequenzen häuslicher Gewalt

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