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Waffengesetz in Deutschland: Welche Regeln gelten für den Besitz von Waffen?

Das Waffengesetz in Deutschland regelt detailliert, wer eine Waffe tragen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Waffenschein zu beantragen. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was das Waffengesetz in dieser Hinsicht festlegt und wie ein Verstoß strafrechtlich geahndet wird.

Das deutsche Waffengesetz


‌In welchem Rahmen es erlaubt sein sollte, Waffen zu besitzen, ist ein umstrittenes Thema. Im deutschen Waffenrecht, das im Waffengesetz (WaffG) geregelt ist, finden sich genaue Bestimmungen darüber, wer unter welchen Bedingungen eine Waffe tragen darf. Das Waffengesetz wird in Deutschland immer dann kontrovers diskutiert, wenn Menschen durch im Privatbesitz befindliche Waffen verletzt oder sogar getötet wurden. Grundsätzlich ist das deutsche Waffengesetz sehr streng und limitiert den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition restriktiv. Das Gesetz enthält sogar Regelungen zum Umgang mit Softair-Waffen und Anscheinwaffen, die nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind. Außerdem umfasst das deutsche Waffengesetz neben den Vorschriften zu Schusswaffen Regelungen für andere Waffen wie Messer oder Schwerter. Diese dürfen zwar besessen, aber nicht mitgeführt werden. Nicht unter das Waffengesetz fallen Taschenmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter zwölf Zentimeter. 

‌In Paragraph 1 des Waffengesetzes wird definiert, welche Gegenstände vor dem Gesetz als Waffe gelten.
Waffengesetz: Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

‌2) Waffen sind 
  1. ‌Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
  2. ‌Tragbare Gegenstände, 
    ‌a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; 
    ‌b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. 

‌3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht. 

‌4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

Wie viele Schusswaffen gibt es in Deutschland?


‌In Deutschland sind insgesamt mehr als 5,4 Millionen Schusswaffen im Privatbesitz registriert. Das bedeutet jedoch nicht, dass mehr als 5,4 Millionen Bundesbürger eine registrierte Waffe besitzen. Es sind knapp eine Million Privatbesitzer von Schusswaffen erfasst, sodass jeder Waffenbesitzer durchschnittlich fünf bis sechs Waffen besitzt. Eine kleine Gruppe von 100 Bundesbürgern verfügt sogar über insgesamt 66.500 Waffen und somit pro Person über im Durchschnitt 665 Schusswaffen. Neben diesen ordnungsgemäß registrierten Waffen gibt es in Deutschland eine hohe Dunkelziffer von mehr als 20 Millionen nicht registrierten, illegalen Schusswaffen.

Welche Schusswaffen sind grundsätzlich verboten?


‌Der Besitz folgender Schusswaffen und der entsprechenden Munition ist verboten:
  • Halbautomatische Kurzwaffen mit eingebautem Magazin, das eine Kapazität von mehr als 20 Patronen hat 
  • Halbautomatische Langwaffen mit eingebautem Magazin, das eine Kapazität von mehr als 10 Patronen hat 
  • Wechselmagazine für derartige Waffen mit der oben genannten Kapazität

    ‌ 
  • Anforderungen und Regeln zum Besitz einer Schusswaffe


    ‌Anders als in den USA gibt es in Deutschland kein Recht auf Waffenbesitz. Stattdessen regelt das strenge deutsche Waffenrecht dezidiert den Besitz und den Umgang mit Schusswaffen sowie anderen Waffen. Im Juli 2017 wurde das Waffenrecht nochmals verschärft, indem höhere Standards für die Aufbewahrung von Waffen in geeigneten Waffenschränken festgelegt wurden. Ob die Aufbewahrung den geforderten Standards entspricht, können die Waffenbehörden überprüfen, ohne dass für diese Überprüfung ein Grund vorliegt. 

    ‌Das Waffengesetz regelt:
  • Den Erwerb von Waffen 
  • Den Besitz von Waffen 
  • Das Führen von Waffen 
  • Das Schießen mit der Waffe 
  • Die Aufbewahrung von Waffen 

  • ‌Das Waffengesetz unterscheidet zwischen dem Besitz einer Waffe und der Berechtigung, die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung/des eigenen Hauses mitzuführen.

    Unterscheidung zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen


    ‌Im Waffengesetz wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen unterschieden. Die Genehmigungspflicht betrifft Schusswaffen. Bei den anderen Waffengattungen gilt entweder ein generelles Verbot (beispielsweise Kriegswaffen) oder eine generelle Erlaubnis, sodass eine Genehmigungspflicht entfällt. 

    ‌Für den Kauf und das Mitführen von Schusswaffen benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung. Genehmigungsfrei dürfen Sie lediglich Schusswaffen erwerben, die mit einem besonderen Kennzeichen markiert sind. Das betrifft bestimmte Luftdruckwaffen und Reizstoffwaffen. Erlaubnisfreie Luftdruckwaffen sind mit einem Fünfeck, in dem ein F abgebildet ist, gekennzeichnet. Darunter fallen Softair-Waffen, deren Geschossenergie maximal 7,5 Joule beträgt. Reizstoffwaffen müssen mit einem Prüfzeichen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) gekennzeichnet sein. Erlaubnisfreie Waffen dürfen von volljährigen Bundesbürgern ohne Registrierung erworben werden. Neben der Geschossenergie ist das Aussehen dafür entscheidend, ob eine Waffe unter das Waffengesetz fällt. Anscheinwaffen, die nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind, fallen unter das Waffengesetz und dürfen somit nicht offen mitgeführt werden. Seit 2008 ist es außerdem verboten, Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmte Messer (feststehende Messer mit einer Klinge von mehr als zwölf Zentimeter Länge, Butterfly-, Fall- und Springmesser) mitzuführen. 

    ‌PTB-Kennzeichen: Zulassungszeichen für geprüfte Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen

    ‌F-Kennzeichen: Markierung für Schusswaffen mit einer Geschossenergie von maximal 7,5 Joule


    ‌Besonderheit Gaspistole


    ‌Wenn Sie eine SRS Waffe (Gaspistole) bei sich tragen wollen, benötigen Sie dafür einen kleinen Waffenschein. Für den Erwerb und die Aufbewahrung derartiger Waffen im eigenen Haushalt ist jedoch kein Waffenschein erforderlich.

    Unter welchen Bedingungen darf man eine Schutzwaffe besitzen?


    ‌Wenn Sie beabsichtigen, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe anzuschaffen, benötigen Sie eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK). Ein Waffenschein ist für den Erwerb nicht erforderlich. Der Antrag auf Erteilung der Waffenbesitzkarte wird bei der zuständigen Waffenbehörde gestellt. Um eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die in Paragraph 4 des Waffengesetzes geregelt sind. 

    ‌Bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte müssen Sie nachweisen, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Volljährigkeit
  • Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit 
  • Nachgewiesene Sachkunde hinsichtlich der Handhabung und Aufbewahrung 
  • Nachgewiesenes Bedürfnis 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro bei Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis 

  • ‌Im Rahmen einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses ist der Umgang mit einer erlaubnispflichtigen Waffe unter Aufsicht bereits ab dem 14. Lebensjahr erlaubt.

    Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit


    ‌Die persönliche Eignung umfasst einen Nachweis, dass der Antragsteller sowohl körperlich als auch geistig in der Lage ist, eine Waffe verantwortungsbewusst zu gebrauchen. Wenn die Waffenbehörde Zweifel an der persönlichen Eignung hat, wird der Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte abgelehnt. Die Waffenbehörde kann außerdem verlangen, dass für den Nachweis der Eignung ein psychologisches Gutachten vorgelegt wird. Der Antrag wird abgelehnt, wenn der Antragsteller alkohol- oder drogenabhängig, psychisch erkrankt oder körperlich nicht in der Lage ist, eine Waffe verantwortungsbewusst zu führen. Personen, die nicht geschäftsfähig sind, werden ebenfalls keine Waffenbesitzkarte erhalten. 

    ‌Ob eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, wird die Waffenbehörde anhand von Auskünften überprüfen. 

    ‌Vor der Genehmigung des Antrags werden Auskünfte bei den folgenden Institutionen eingeholt:
  • Bundeszentralregister
  • Örtliche Polizeibehörde 
  • Zentrales staatsanwaltliches Verfahrensregister 
  • Verfassungsschutz 

  • ‌Wer bereits wegen missbräuchlichen Umgangs mit einer Waffe auffällig geworden ist oder wer in den vergangenen zehn Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten verurteilt wurde, gilt waffenrechtlich als unzuverlässig. Der Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte wird in diesen Fällen abgelehnt. Antragsteller, die eine Großkaliberwaffe kaufen wollen und noch nicht 25 Jahre alt sind, müssen ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen.

    Nachweis der Sachkunde


    ‌Bevor man eine Waffenscheinkarte beantragt, muss man an einem Sachkundelehrgang teilgenommen haben. Den Nachweis der Sachkunde können Jäger alternativ durch Vorlage Ihres Jagdscheins belegen.

    Nachweis des Bedürfnisses


    ‌Neben den genannten formalen Bedingungen ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass ein nachvollziehbares Bedürfnis für den Besitz einer Waffe besteht. Diese Vorgabe resultiert aus der grundsätzlichen Tatsache, dass es in Deutschland kein Recht auf Waffenbesitz gibt. Wer eine Waffe erwerben möchte, muss deshalb nachweisen, dass er dafür einen Grund hat. Jäger, Waffensammler oder Sportschützen können beispielsweise einen vernünftigen Grund angeben. Alle fünf Jahre muss erneut nachgewiesen werden, dass der angegebene Grund weiter besteht. Eine Ausnahme gilt für Erben von Waffen. Wenn Sie eine Waffe geerbt haben und den Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte innerhalb eines Monats nach Antritt des Erbes stellen, ist die Angabe eines weiteren Grundes nicht nötig. Der Wunsch, eine Waffe zu besitzen, wird oft mit dem Bedürfnis des Selbstschutzes begründet. Die Waffenbehörde wird dieses Bedürfnis besonders streng überprüfen und nur in Ausnahmefällen anerkennen.

    Welche Dokumente werden für die WBK-Beantragung benötigt?


    ‌Sie müssen der Waffenbehörde Ihren Personalausweis oder Pass, den Sachkundennachweis und gegebenenfalls das psychologische Gutachten vorlegen. Abhängig davon, aus welchem Grund Sie eine Waffe anschaffen möchten, ist das Bedürfnis mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen.

    Unterschied zwischen Waffenerlaubniskarte und Waffenschein


    ‌Das Waffengesetz unterscheidet zwischen dem Waffenbesitz und der Berechtigung, die Waffe außerhalb des eigenen Haushalts mitzuführen. Für den Waffenbesitz ist die Waffenbesitzkarte erforderlich. Unter Umständen benötigen Sie zusätzlich einen Waffenschein. Dies ist der Fall, wenn Sie die Waffe außerhalb der eigenen vier Wände, des befriedeten Grundbesitzes oder der eigenen Geschäftsräume mit sich führen. Für Jäger erfüllt der Jagdschein diese Funktion. Mit einem gültigen Jagdschein dürfen Sie Ihre Waffe mit auf die Jagd nehmen. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Jagdwaffe grundsätzlich bei sich zu tragen. Unter welchen Voraussetzungen erhält man einen Waffenschein? Sie müssen die Notwendigkeit des Tragens einer Waffe nachweisen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Leben aus irgendeinem Grund besonders gefährdet ist. Wer als Personenschützer arbeitet, kann einen Waffenschein für die Ausübung seiner Tätigkeit beantragen.

    Verbot des Abfeuerns von Schusswaffen


    ‌Die Tatsache, dass man einen Waffenschein besitzt, ist keine Erlaubnis für das Abfeuern der Waffe ohne Schießerlaubnis. Das Strafgesetzbuch erkennt ausschließlich Notwehrsituationen als Begründung an.

    Kleiner Waffenschein


    ‌Die Möglichkeiten, legal eine Schusswaffe mit sich zu führen, sind durch das Waffengesetz in Deutschland stark begrenzt. Aus diesem Grund interessieren sich viele Menschen für die Bedingungen, die beim Kauf und Tragen von Schreckschuss-, Signal- oder Reizgaswaffen gelten. Wenn Sie eine derartige Waffe mit sich führen möchten, um sich damit zu schützen, benötigen Sie einen sogenannten Kleinen Waffenschein. Das Aufbewahren in den eigenen vier Wände ist auch ohne diese Genehmigung möglich. Immer mehr Bundesbürger entscheiden sich dafür, den Kleinen Waffenschein zu beantragen. Im Jahr 2020 waren mehr als 700.000 Kleine Waffenscheine registriert. Die Zahl stieg im Zeitraum zwischen 2014 und 2019 um 150 Prozent. Voraussetzung für die Beantragung sind neben der Volljährigkeit, ein fester Wohnsitz in Deutschland und die nachgewiesene Zuverlässigkeit. Laufende Verfahren, Vorstrafen, Drogenprobleme sowie die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation sind Gründe für die Ablehnung des Antrags. 

    ‌Je nach Bundesland sind die Kommunal- oder Polizeibehörden für die Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins zuständig. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro wird die Bescheinigung ausgestellt. Voraussetzung für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins ist, dass die Waffe mit dem Siegel der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) gekennzeichnet ist. Wenn Sie die Waffe mitnehmen, müssen Sie bei einer Kontrolle neben Ihrem Personalausweis den Kleinen Waffenschein vorlegen. 

    Für das Abfeuern der Waffe gelten wie beim Großen Waffenschein strenge Regelungen, die eine Nutzung der Waffe nur in einer Notwehrsituation gestatten. Sie dürfen Ihre Waffe außerdem weder bei Fahrten in Öffentlichen Verkehrsmitteln noch bei öffentlichen Veranstaltungen tragen. Für den Kauf und das Mitführen von Pfefferspray benötigen Sie keinen Kleinen Waffenschein.

    Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen das Waffengesetz?


    ‌Die Strafen für Verstöße gegen das Waffengesetz sind detailliert in Paragraph 52 und Paragraph 53 geregelt. Das Waffengesetz definiert außerdem, ob ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat bewertet wird. Wer ein Butterflymesser mit sich trägt, begeht demzufolge eine Ordnungswidrigkeit. Das Tragen einer Pumpgun ist jedoch eine Straftat. 

    ‌Ohne Waffenbesitzkarte eine genehmigungspflichtige Waffe zu besitzen, erfüllt den Straftatbestand des illegalen Waffenbesitzes und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Es drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Altbesitzer, die ihre Waffe bereits vor dem 13. Juni 2017 besessen haben, profitieren von einer Übergangsfrist bis zum 1. September 2021. Bis zu diesem Datum können Sie die Meldung der Waffe straffrei nachholen oder die Waffe der Polizei sowie der zuständigen Behörde übergeben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Sanktionen bei Verstößen gegen das Waffengesetz.

    ‌Vielen Privatpersonen ist nicht bewusst, dass bereits die Tatsache, eine Waffe oder Munition zu besitzen, strafbar ist. Wird beispielsweise Munition bei einer Hausdurchsuchung aufgrund einer Ermittlung in einer anderen Sache gefunden, sollten Sie sich von einem Anwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, verteidigen lassen.

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    ‌Waffengesetz in Deutschland – Recht einfach erklärt

    Darf man eine Schusswaffe im eigenen Haushalt aufbewahren?

    Wenn es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt, benötigen Sie für den Besitz eine Waffenbesitzkarte, die bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden muss. 

    ‌Weiterlesen: Unter welchen Bedingungen darf man eine Schusswaffe besitzen?

    Darf man eine Schusswaffe, die man legal besitzt, mit sich führen?

    Für das Führen einer Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, des befriedeten Grundbesitzes oder der eigenen Geschäftsräume benötigt man einen Waffenschein. 

    ‌Weiterlesen: Unterschied zwischen Waffenerlaubniskarte und Waffenschein

    Welche Waffen darf man mit einem Kleinen Waffenschein mit sich führen?

    Waffen, die mit dem Siegel der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) gekennzeichnet sind, dürfen mitgeführt werden, wenn man einen Kleinen Waffenschein besitzt. Das Aufbewahren der Waffen im eigenen Haushalt ist nicht genehmigungspflichtig. 

    ‌Weiterlesen: Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein

    Wie wird illegaler Waffenbesitz bestraft?

    In minderschweren Fällen oder bei Fahrlässigkeit sind Geldstrafen möglich, in schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. 

    ‌Weiterlesen: Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen das Waffengesetz?

    Ist das Mitführen von Messern generell verboten?

    Taschenmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von bis zu zwölf Zentimeter fallen nicht unter das Waffengesetz. Butterflymesser, Fallmesser und Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 Zentimeter fallen jedoch unter das Waffengesetz und dürfen nicht mitgeführt werden. 

    ‌Weiterlesen: Das deutsche Waffengesetz

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