Zulassung eines Neuwagens nach dem Autokauf © Adobe Stock | Wellnhofer Designs

Was ist bei der Kfz-Zulassung zu beachten?

Bei der Kfz-Zulassung sind viele Details zu berücksichtigen. Die Vorschriften variieren je nachdem, ob Privatpersonen, Firmen, Freiberufler oder Vereine ein Fahrzeug zulassen möchten. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über den Ablauf der An- oder Abmeldung eines Fahrzeugs.

Kfz-Zulassung: Welche Unterlagen benötigen Sie für das Anmelden eines Autos?


‌Ohne eine gültige Kfz-Zulassung dürfen Sie Ihr Auto nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Wenn Sie also einen Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug gekauft haben, führt der erste Weg zur Zulassungsstelle. Mit dem folgenden Ratgeber erhalten Sie eine praktische Unterstützung, die Ihnen die Kfz-Zulassung erleichtert und mit der Sie die Anmeldung optimal vorbereiten können. 

‌In Deutschland müssen Fahrzeuge und Anhänger, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, bei der Verwaltungsbehörde, der Kfz-Zulassungsstelle, angemeldet werden. Die Kfz-Zulassung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt und entspricht einer Genehmigung. Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Zulassungsbehörde ist beim Landratsamt oder bei der Gemeindeverwaltung angesiedelt. Rechtliche Grundlage für die Kfz-Zulassung bildet das Straßenverkehrsgesetz (StVG), wobei die Richtlinien seit März 2007 in der Zulassungsverordnung (FVZ) festgelegt sind. Die Zulassung erfolgt stets auf Antrag des Fahrzeughalters oder einer von ihm bevollmächtigten Person und ist mit der Zuteilung und Stempelung des amtlichen Kennzeichens abgeschlossen. 

‌Je nachdem, ob eine Privatperson, ein Unternehmen, ein Freiberufler oder ein Verein das Fahrzeug zulassen möchte und ob es sich dabei um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, werden unterschiedliche Dokumente benötigt.

Unterlagen, die bei der Kfz-Zulassung eines Neuwagens erforderlich sind


‌Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer). Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) wird in der Zulassungsstelle erstellt und ausgehändigt. Außerdem ist ein Nachweis der Typengenehmigung zu erbringen. Dies kann durch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC des Händlers, ein Einzelgutachten oder eine Datenbestätigung des Herstellers erfolgen. Wenn Sie das Fahrzeug nicht persönlich zulassen, benötigt der von Ihnen Bevollmächtigte eine entsprechende unterschriebe Vollmachtserklärung und eine Kopie Ihres Personalausweises. Darüber hinaus muss ein ausgefülltes, eigenhändig unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.

Unterlagen, die bei der Kfz-Zulassung eines Gebrauchtwagens erforderlich sind


‌Neben den Unterlagen, die Sie auch bei der Zulassung eines Neuwagens vorlegen müssen, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sowie den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung, mit dem die Verkehrssicherheit des Gebrauchtfahrzeugs verifiziert wird.

Unterlagen, die natürliche Personen zur Legitimation vorlegen müssen


‌Natürliche Personen sind neben Privatpersonen Einzelfirmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GBR), Freiberufler (beispielsweise Ärzte, Notare, Architekten) und Vereine. Privatpersonen und Freiberufler benötigen einen Personalausweis oder Reisepass, um sich auszuweisen. Freiberufler müssen außerdem einen Briefkopf mit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vorlegen. Einzelfirmen und GBR brauchen neben dem Ausweisdokument eine aktuelle Gewerbeanmeldung und Vereine weisen mit einem Vereinsregister-Auszug sowie dem Personalausweis oder Reisepass des Vereinsvorstands die Identität nach.

Unterlagen, die juristische Personen zur Legitimation vorlegen müssen


‌Unter juristischen Personen versteht man Firmen mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit wie die GmbH, die KG, die OHG oder die AG. Derjenige, der das Fahrzeug für die Firma anmeldet, muss sich mit einer Ausweiskopie der unterschriftberechtigten Person (Geschäftsführer oder Prokurist) und eine Vollmacht legitimieren sowie einen Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung vorlegen.

Zulassung eines Fahrzeugs auf einen minderjährigen Fahrzeughalter


‌Soll das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden, ist dafür zusätzlich zu den anderen genannten Dokumenten eine Einwilligungserklärung beider Elternteile oder des Vormunds erforderlich.
Hinweis:
Die Zulassungsbehörden verfügen meist über eigene Mustervorlagen für die Vollmacht. Um unnötige Verzögerungen aufgrund nicht akzeptierter Vollmachten zu vermeiden, sollten Sie sich bei der Kfz-Zulassungsstelle erkundigen. Es ist üblich, dass die Vollmacht als PDF-Dokument zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung gestellt wird. Falls die Kfz-Zulassungsstelle keine eigenen Vordrucke für die Vollmachtserklärung vorschreibt, können Sie die Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges und die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter auf der Website des ADAC herunterladen und ausdrucken.

Was erledigt die Kfz-Zulassungsstelle?


‌Die Zulassungsstelle wird den Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren eintragen und vergibt außerdem die Kennzeichennummer sowie die amtlichen Stempelplaketten. Sie können gegen eine Gebühr vorab ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Nach der Zulassung wird der Schilderdienst das Kennzeichen anfertigen und Sie müssen dann nochmals zur Zulassungsstelle, um die Stempel anbringen zu lassen. Auf Anfrage erhalten Sie eine Umweltplakette für das von Ihnen angemeldete Auto.

Was ist bei der Abmeldung und Umschreibung zu beachten?


Die Abmeldung eines Autos wird als Außerbetriebssetzung bezeichnet. Sie benötigen für die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Kennzeichen, welches in der Zulassungsstelle entstempelt wird. Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, müssen Sie außerdem den Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs vorlegen. Sie können Ihr Kennzeichen reservieren, wenn Sie dieses in Zukunft für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten. Je nach Zulassungsbezirk ist eine Reservierung für drei bis zwölf Monate möglich. In diesem Zeitraum kann man das Kennzeichen gegen Zahlung einer Gebühr von 10,20 Euro für ein anderes Fahrzeug übernehmen. 

Verkaufen Sie Ihr noch angemeldetes Fahrzeug, müssen Sie die Kfz-Zulassungsstelle vom Verkauf informieren. Von dieser Verpflichtung sind Sie befreit, wenn der Käufer die Zulassungsstelle informiert und das Fahrzeug anmeldet. Falls Sie erfahren, dass der Käufer das Auto nicht unverzüglich anmeldet oder dass er das Fahrzeug außer Betrieb setzt, sollten Sie Ihrerseits die Kfz-Zulassungsstelle benachrichtigen. Auf diese Weise schützen Sie sich davor, weiterhin Kfz-Steuern für das Fahrzeug bezahlen zu müssen. Um Probleme dieser Art zu vermeiden, ist es empfehlenswert, das verkaufte Fahrzeug vor der Übergabe selbst abzumelden. Informieren Sie unbedingt die Versicherung vom Verkauf, denn mit dem Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Verursacht dieser einen Schaden, werden Sie nicht zurückgestuft. 

Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Bei Umzügen innerhalb eines Zulassungsbezirks kann man das bisherige Kennzeichen behalten und muss lediglich eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen. Es ist auch bei einem Umzug außerhalb des Zulassungsbezirks möglich, das Kennzeichen zu behalten. Dies ist jedoch der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitzuteilen. Wenn Sie später das Fahrzeug verkaufen, ist es jedoch nicht möglich, das Kennzeichen für Ihr neues Fahrzeug zu verwenden.

Wie funktioniert die Online-Kfz-Zulassung?


‌Viele Fahrzeughalter nutzen inzwischen den Service, ihr Fahrzeug online zuzulassen und ersparen sich somit den Termin in der Zulassungsbehörde, der häufig mit langen Wartezeiten verbunden ist. Sie können sowohl die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs als auch die Umschreibung auf einen neuen Fahrzeughalter online durchführen, wenn Ihre zuständige Zulassungsstelle die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) anbietet. Zwei Drittel aller Zulassungsbehörden stellen den Bürgern inzwischen diesen Service zur Verfügung, allerdings bisher ausschließlich für allgemeine Kennzeichen. Saisonkennzeichen und E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge, die mit bestimmten Vorteilen (beispielsweise beim Parken) verbunden sind, müssen nach wie vor bei der Kfz-Zulassungsstelle vor Ort beantragt werden.

Voraussetzung für die Nutzung von i-Kfz


‌Wenn Sie Ihr Fahrzeug online zulassen möchten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen einen neuen Personalausweis, bei dem die eID-Onlinefunktion aktiviert wurde sowie den zugehörigen PIN. Des Weiteren ist ein Kartenlesegerät erforderlich. Alternativ können Sie eine kostenlose Ausweis-App nutzen. Weitere Voraussetzung ist, dass beide Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) über einen Sicherheitscode verfügen, der verdeckt ist und zunächst freigerubbelt werden muss. Diese Voraussetzungen erfüllt Teil I der Zulassungsbescheinigung seit 2015 und Teil II erst seit 2018.

Ablauf der Online-Zulassung


‌Der erste Schritt ist die Identifizierung im Online-Portal der Zulassungsbehörde. Das erfolgt mit dem neuen Personalausweis oder mit einem elektronischen Aufenthaltstitel. Bei einer Erstzulassung geben Sie nach erfolgter Identifizierung die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein. Danach wird der Sicherheitscode, den Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) freigerubbelt haben, eingegeben. Jetzt benötigen Sie die EVB-Nummer der Versicherung, mit der Sie den Nachweis der Kfz-Haftpflicht erbringen. Anschließend tragen Sie die Kontodaten des Kontos ein, von dem die Kfz-Steuer eingezogen werden soll. 

‌Nachdem diese Formalitäten erledigt sind, können Sie entweder das nächste Kennzeichen, das frei ist, wählen oder ein bereits reserviertes Wunschkennzeichen eingeben. Das System nimmt eine automatische Überprüfung der Antragsdaten vor und fordert Sie abschließend zur Zahlung der Zulassungsgebühr auf. Auch diese Zahlung erfolgt elektronisch per ePayment, also mittels Kreditkarte oder Giropay. 

‌Wenn Sie zum Schluss nochmals alle Angaben bestätigt haben, übernimmt ein Sachbearbeiter der Zulassungsstelle eine Überprüfung des Antrags auf Zulassung. Danach werden alle erforderlichen Unterlagen an Sie verschickt:
  • Zulassungsbescheid
  • Zulassungsbescheinigungen 
  • Stempelplakettenträger 
  • Plakettenträger für die HU (Hauptuntersuchung) 

  • ‌Nachdem Sie die Plakettenträger auf dem Kennzeichen angebracht haben, ist Ihr Fahrzeug offiziell zugelassen und Sie können losfahren.

    Besonderheiten bei der Kfz-Zulassung


    ‌Wenn Sie einen Oldtimer zulassen möchten und dafür ein H-Kennzeichen beantragen, benötigen Sie zusätzlich zu den anderen Unterlagen ein Oldtimergutachten eines Kfz-Sachverständigen. Dieser muss bestätigen, dass es sich beim betreffenden Fahrzeug um ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt. 

    ‌Bei einer Saisonzulassung müssen Sie den gewünschten Zulassungszeitraum, der zwischen zwei und elf Monaten liegen kann, definieren. 

    ‌Das Kurzzeitkennzeichen wird für Zulassungs- oder Probefahrten eines nicht angemeldeten Fahrzeugs beantragt. Dieses Kennzeichen gilt maximal fünf Tage und darf nur für Fahrzeuge in Deutschland vergeben werden. Die Kosten für die Schilder betragen ungefähr 25 Euro und hinzukommen ungefähr 13 Euro Verwaltungsgebühren. Außerdem müssen Sie Kosten für die Kfz-Versicherung einplanen, die sich je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsumfang (Haftplicht, Voll- oder Teilkasko) unterscheiden. 

    Wechselkennzeichen können für ähnliche Fahrzeuge, die vom Fahrzeughalter abwechselnd genutzt werden, beantragt werden. Es ist nicht erforderlich, dass es sich dabei um baugleiche Fahrzeuge handelt. 

    ‌Bei einer Wiederzulassung benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug bereits vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt wurde. Des Weiteren ist der Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung erforderlich. Liegt die Stilllegung mehr als sieben Jahre zurück und sind Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nicht mehr vorhanden, benötigen Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die Wiederzulassung. 

    ‌Wenn Sie einen Anhänger zulassen möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung des Herstellers, des TÜV oder der Dekra, die bestätigt, dass der Anhänger über eine Tempo100-Eignung verfügt.

    Kosten Kfz-Zulassung: Welche fallen an?


    ‌Die Kfz-Zulassungsbehörde erhebt folgende Gebühren:
  • Kfz-Zulassung in der Zulassungsbehörde: 27 Euro 
  • Online-Kfz-Zulassung: 27,90 Euro 
  • Abmeldung (Außerbetriebsetzung) in der Zulassungsbehörde: 6,90 Euro 
  • Online-Abmeldung: 5,70 Euro 
  • Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk in der Zulassungsbehörde: 27 Euro 
  • Online-Umschreibung: 28,20 Euro 
  • Reservierung eines Wunschkennzeichens: 10,20 Euro
  • Gebühr für postalische Zustellung der Zulassungsbescheinigung Teil II: 10,20 Euro

  • Kfz-Zulassung – Recht einfach erklärt

    Kann man sein Fahrzeug grundsätzlich online anmelden?

    Bisher bieten ungefähr zwei Drittel aller Kfz-Zulassungsstellen den Service i-Kfz an, der eine Online-Anmeldung ermöglicht. Für die Online-Anmeldung müssen Fahrzeughalter ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllen (beispielsweise über einen neuen Personalausweis verfügen). 

    ‌Weiterlesen: Wie funktioniert die Online-Kfz-Zulassung?

    Kann man sein Fahrzeug von jemand anderem anmelden lassen?

    Wenn Sie selbst keine Zeit haben und auch die Online-Anmeldung nicht möglich ist, können Sie jemanden beauftragen, in Ihrem Namen die Kfz-Zulassung vorzunehmen. Sie müssen diese Person jedoch mit einer entsprechenden, eigenhändig unterschriebenen Vollmacht und der Kopie Ihres Personalausweises ausstatten. 

    ‌Weiterlesen: Kfz-Zulassung: Was wird für das An- oder Abmelden eines Autos benötigt?

    Darf man eine Probefahrt ohne Kennzeichen unternehmen?

    Ohne eine gültige Zulassung dürfen Sie das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen. Für eine Probefahrt oder die Überführung kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. 

    ‌Weiterlesen: Besonderheiten bei der Kfz-Zulassung

    Welche Unterlagen werden für die Kfz-Zulassung benötigt?

    Sie benötigen generell einen gültigen Ausweis, die Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung (EVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und bei Gebrauchtfahrzeugen den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung. Wenn Sie einen Neuwagen anmelden, erstellt die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I und Sie müssen zusätzlich die COC-Bescheinigung des Händlers vorlegen. 

    ‌Weiterlesen: Kfz-Zulassung: Welche Unterlagen benötigen Sie für das Anmelden eines Autos?

    Kann man nach einem Umzug in eine andere Stadt sein Kennzeichen behalten?

    Sie können ihr Kennzeichen auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten, müssen die Zulassungsbehörde jedoch unverzüglich informieren. 

    ‌Weiterlesen: Kfz-Zulassung: Was ist bei der Abmeldung und Umschreibung zu beachten?

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