Vier Tauben sitzen auf einem Balkon einer Mietwohnung © Adobe Stock | Vera Aksionava

Umgang mit Wespen und Tauben – Was ist erlaubt?

Ein Wespennest unter dem Dach oder ein Taubennest am Balkon – in beiden Fällen sollten Hausbewohner Ruhe bewahren und einen Profi heranziehen. Das Beunruhigen, Verletzen oder Töten der Tiere ist gesetzlich verboten. Wie man die störenden Gäste entfernen darf und was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.

Wespennest entfernen – Was ist erlaubt?


‌Finden Menschen ein Wespennest im eigenen Haus ist das ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. Es gibt zahlreiche Schädlingsbekämpfer, die Wespennester entfernen und umsiedeln. Diese Vorgehensweise ist zudem legal. Denn: Wer Wespenneste selbst entfernt, riskiert eine hohe Strafe. Durch das Bundesnaturschutzgesetz § 39 sind Wespen geschützt und daher kann ein Beunruhigen, Fangen, Verletzen oder Töten der Tiere ein Bußgeld von 5.000 bis 50.000 Euro bedeuten. 

‌Wespen zu töten ist grundsätzlich nicht zu empfehlen, da von sterbenden Wespen ein Duftstoff ausgeht, der das restliche Wespenvolk alarmiert und erst recht anlockt. Außerdem tragen Wespen zu einem gesunden Ökosystem bei, indem sie Schädlinge fressen und Blüten bestäuben. 

‌Betroffene wenden sich am besten an Kammerjäger. Das Entfernen von Wespennestern kostet in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Zudem können Sie sich auch an die zuständige Behörde – wie beispielsweise die Stadtverwaltung, Landratsamt oder die Naturschutzbehörde wenden.
Achtung:
Das Umsiedeln von Wespennestern kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen, wenn beispielsweise Allergiker und Kinder betroffen sind oder das häusliche Leben eingeschränkt ist.

Wo siedeln sich Wespen häufig an?

  • Unter dem Dach 
    ‌Dort finden Wespen perfekte Bedingungen zum Nisten vor – es ist dunkel und oft schwer ein zu sehen.  
  • Rollladenkasten 
    ‌Es empfiehlt sich Rollladenkästen – vor allem im Frühling und Sommer – regelmäßig zu benutzen. Denn das erschwert Wespen das Einnisten.  
  • Unter Holzterrasse 
    ‌In Hohlräumen finden die Insekten Schutz und gute Bedingungen vor. Beim Bau könnten solche Hohlräume bereits gefüllt werden.  
  •  Garage 
    ‌Auch Garagen haben meist dunkle Ecken, in denen sich Wespenschwärme wohlfühlen. 
  • Garten 
    ‌In Gärten gibt es zahlreiche Stellen, an denen sich Wespen wohlfühlen. Oft hilft nur eine professionelle Umsiedlung. 
  • Was hilft gegen Wespen?


    ‌Selbstverständlich helfen Fliegengitter dabei, dass Wespen nicht ins Haus eindringen. Für die Zeit im Freien gibt es zudem ein paar nützliche Hausmittel. Bestimmte Gerüche können dabei helfen, Wespen fernhalten. Man kann es beispielsweise mit Teebaumöl, Kaffee, Basilikum oder Citrusfrüchten kombiniert mit Nelken probieren. Eine andere Taktik ist überreife Trauben zu platzieren – eine Art Ablenkungsmanöver. Damit sollen Wespen von anderen Speisen am Tisch ferngehalten werden. Wespen reagieren demnach speziell auf schöne Gerüche. Die Speisen sollten nach dem Essen daher sofort abgedeckt und vom Tisch geräumt werden.
    Hinweis:
    Bienenneste werden häufig von Imkern umgesiedelt. Der Vorgang kann sogar kostenlos erfolgen, da Bienen wertvoll sind.

    Wie man sich bei Wespen verhalten sollte

  • Keine hektischen oder panischen Bewegungen – dadurch fühlen sich Wespen bedroht 
  • Im Sommer sollten Getränke abgedeckt werden und vor jedem Schluck lohnt sich ein Blick ins Glas oder in die Dose. 
  • Essen abdecken – süße sowie salzige Lebensmittel 
  • Mülleimer im Haus sollten verschlossen sein 
  • Bei einem Stich hilft es die Stelle zu kühlen und eine rohe Zwiebel auf die betroffene Stelle zu legen.  
  • Menschen, die nach einem Stich, Übelkeit, Herzrasen oder Schwindel spüren, sollten sofort einen Arzt kontaktieren.  
  • Hinweis:
    Je nach Art sterben die meisten Wespen zwischen August und November. Nur die jungen Königinnen überleben, um im Frühjahr eine neue Kolonie aufzubauen. Das heißt: Liegt das Wespennest so, dass Bewohner nicht wirklich gestört werden, kann man es auch einfach hängen lassen.

    Tauben entfernen – Was ist erlaubt?


    ‌Tauben gelten grundsätzlich als Schädlinge, auch weil ihr Kot Krankheiten übertragen kann. Zudem können Tauben Immobilien verschmutzen und beschädigen. Doch auch hier gilt: Die Vögel dürfen nicht einfach entfernt beziehungsweise gestört werden – das besagt die EU-Vogelschutzrichtlinie. Eine rechtmäßige Entfernung vom eigenen Balkon sollte daher mit den Behörden abgesprochen werden. Andernfalls riskieren Betroffene eine Geldstraße von bis zu 50.000 Euro.

    Vorbeugende Maßnahmen


    ‌Um eine Taubenansiedlung im Vorhinein zu vermeiden, können gewisse Gegenstände angebracht werden, wie beispielsweise: Gitter, Netze, Drähte, Windräder oder Flatterbänder. Hierbei sollte man keine gefährlichen Gegenstände verwenden, um die Tiere nicht zu verletzen. Beispielsweise eignen sich Spikes aus Plastik – Tauben können auf diesen nicht laufen und finden zudem keinen Platz zum Einnisten.

    Weitere Maßnahmen

  • Vermeiden Sie Essenreste auf dem Balkon oder im Außenbereich  
  • Befinden sich in der Nachbarschaft Cafés und Restaurants, kann das viele Tauben anlocken. Oft werden die Vögel von Müllsäcken oder herumliegender Nahrung angelockt. Sprechen Sie bei Bedarf mit den Ladenbesitzern.  
  • Sonnenreflektierende Gegenstände vertreiben oftmals Tauben  
  • Vogelnetz anbringen 
  • Katzen und Hunde  
  • Windräder und Mobiles – unvorhersehbare Bewegungen und glitzernde Materialien mögen Tauben nicht.  
  • Hinweis:
    Große Taubenschwärme, die sich in der Nähe von lebensmittelverarbeitenden Betrieben niederlassen, oder eine gesundheitliche Gefahr darstellen, dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung getötet werden. Dafür kommen nur professionelle Schädlingsbekämpfer in Frage.

    Wann dürfen Taubenester entfernt werden?


    ‌Sobald Sie bemerken, dass sich eine Taube auf Ihrem Balkon einnistet, solle man zunächst beobachten. Falls die Taube das Nest erst bauen, können Hausbewohner die kleinen Äste regelmäßig entfernen. Wird das immer wieder wiederholt, sucht sich die Taube idealerweise einen neuen Platz zum Nisten

    ‌Bewohner müssen außerdem die Taubenart beachten. Handelt es sich um Wildtauben, dürfen auch keine leeren Nester entfernt werden. Bei Stadttauben kommt es drauf an, ob bereits Eier im Nest liegen oder diese bereits geschlüpft sind. Sind die Eier schon ausgebrütet, ist eine Entfernung gesetzlich untersagt. Handelt es hingegen um nicht bebrütete Eier, können Bewohner diese gegen Plastikeier austauschen. Die originalen Eier können für Wildtauben auf Wiesen gelegt werden.

    Taubenbefall – Welche Rechte haben Mieter?


    ‌Gelegentlicher Vogelkot am Balkon ist kaum zu vermeiden und noch lange kein Mietmangel. Handelt sich dagegen um regelmäßigen und starken Kotbefall ist die Wohnnutzung von Mietern beeinträchtigt. Der Taubenbefall kann geruchs- und lärmbelästigend und vor allem gesundheitsgefährdend sein. Ein solcher Mietmangel ähnelt dem eines Schädlingsbefalls. 

    ‌Da ein Mietmangel vorliegt, hat der Mieter das Recht die Miete zu mindern, solange die Beeinträchtigung nicht beseitigt wurde. Sprich: Solange der Vermieter den Taubenbefall nicht beseitigt hat.

    Schädlingsbefall – Wie müssen Vermieter reagieren?


    ‌Sollten sich Wespen, Tauben oder sonstige Tierchen in der Mietwohnung befinden, müssen Mieter zunächst den Vermieter kontaktieren. Vermieter haben somit die Möglichkeit zu handeln. (Mieter sollten Vermietern aber eine zeitlich begrenzte Frist setzen). Der Vermieter sollte im nächsten Schritt jedenfalls einen Kammerjäger beauftragen. Die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung trägt der Vermieter. Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, den Wohnraum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Ein Schädlingsbefall ist kein ordnungsgemäßer Zustand und somit ein Mietmangel 

    ‌Mehr Informationen über Pflichten von Mietern und Vermietern bei Schädlingsbefällen, finden Sie im Artikel Schädlingsbekämpfung.
    Hinweis:
    Laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen Vermieter die Kosten der Schädlingsbekämpfung auf Mieter umlegen. Das gilt aber nur, wenn es sich um dabei um regelmäßige Kosten (Maßnahmen) handelt, die einen Schädlingsbefall vorbeugen sollen.

    Umgang mit Wespen und Tauben – Immobilien einfach erklärt

    Wie dürfen Wespennester entfernt werden?

    Wespennester sollten am besten von professionellen Kammerjägern entfernt und umgesiedelt werden. Denn das Bundesnaturschutzgesetz besagt, das Wespen nicht gestört, beunruhigt oder getötet werden dürfen. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Schädlingsbekämpfer entfernen Wespennester gesetzeskonform und das in der Regel für 50 bis 150 Euro. 

    ‌Weiterlesen: Wespennest entfernen – Was ist erlaubt?

    Wie darf man gegen Tauben vorgehen?

    Mieter und Eigentümer sollten bei einem Taubenbefall die EU-Vogelschutzrichtlinie beachten. Je nach Taubenart dürfen Nester nicht entfernt werden – beispielsweise, dass der Wildtaube. Bei Stadttauben dürfen die angebrachten Äste entfernt werden, um ein dauerhaftes Ansiedeln zu verhindern. Außerdem können Hausbewohner nicht bebrütete Eier gegen Plastikeier austauschen und die originalen Eier in den Wald oder auf eine Wiese legen. 

    ‌Weiterlesen: Tauben entfernen – Was ist erlaubt?

    Welche Möglichkeiten haben Mieter bei einem Taubenbefall?

    Ist beispielsweise der Balkon des Mieters stark verschmutzt, kann das zu unangenehmen Gerüchen führen und gesundheitsschädigend sein. So eine Situation stellt einen Mietmangel dar und Mieter könnten die Miete deshalb mindern. Die Wohnnutzung des Mieters ist demnach beeinträchtigt – ähnliches gilt bei einem Schädlingsbefall. 

    ‌Weiterlesen: Taubenbefall – Welche Rechte haben Mieter?

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