Schädlingsbekämpfer sprüht Mittel in Fußbodenleiste © Adobe Stock | Karin & Uwe Annas

Schädlingsbekämpfung – Vermieter oder Mieter zuständig?

Motten, Ratten und Co – auch bekannt als Schädlinge – sind ungebetene Gäste in Häusern und Wohnungen. Schädlingsbekämpfer versuchen die Eindringlinge daher mit unterschiedlichen Mitteln zu entfernen. Wer für die Schädlingsbekämpfung zahlen muss und was bei Kammerjägern zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Was bedeutet Schädlingsbekämpfung?


‌Ungebetene, tierische Gäste können das eigene zu Hause ungemütlich oder gar unbewohnbar machen. Motten, Ratten oder Wespen können sich auf der Suche nach Nahrung in Wohnräumen einnisten. Abgesehen davon, dass Schädlinge vom Menschen als unangenehm empfunden werden, vermehren sich die Eindringliche oftmals, verbreiten Krankheiten und verursachen womöglich Schäden am Haus. Professionelle Schädlingsbekämpfer versuchen die Schädlinge daher zu entfernen. Je nach Firma werden dafür unterschiedliche Stoffe eingesetzt. Bestimmte Chemikalien können nämlich auch für Menschen gefährlich sein. Informationen über eingesetzte Stoffe und Qualifikationen der Schädlingsbekämpfer finden Interessierte auf den Seiten Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (VFöS) und Deutscher-Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV).

Welche Schädlinge werden gewöhnlich entfernt?

  • Wespennest 
  • Ratten 
  • Marder 
  • Insekten  
  • Bettwanzen 
  • Flöhe  
  • Tauben  
  • Holzschädlinge

    ‌ 
  • Wer muss für Schädlingsbekämpfung zahlen?


    ‌Nisten sich Schädlinge in Mietwohnungen ein, stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Schädlingsbekämpfung übernehmen muss – Mieter oder Vermieter? Laut § 35 BGB muss der Vermieter die Mietsache in einem geeigneten Zustand überlassen und diesen auch erhalten. Das heißt: Die Wohnung muss in einem bewohnbaren Zustand sein – also auch schädlingsfrei. Ist das nicht der Fall, ist der Vermieter für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich.

    Zwei Möglichkeiten


    ‌Wer die Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen muss, ist trotzdem nicht immer eindeutig. Welche Partei zahlen muss, hängt auch davon ab, ob es ich um eine einmalige Schädlingsbekämpfung handelt, wie folgende Punkte zeigen: 

    ‌1) Eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung muss der Vermieter zahlen – es besteht eine vertragliche Mängelbeseitigungspflicht. Dafür müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein: Einerseits hat der Mieter den Schädlingsbefall nicht verursacht beziehungsweise dazu beigetragen und andererseits hat der Mieter dem Vermieter den Schädlingsbefall unverzüglich gemeldet

    ‌2) Vorbeugende Maßnahmen für die Schädlingsbekämpfung können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Das besagt die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Dabei kann es sich beispielsweise um die Gebäudereinigung oder das Auslegen von Fallen handeln.
    Hinweis:
    Einzelne Küchenschaben, eine Maus im Keller oder Silberfische sind noch kein Grund für eine Schädlingsbekämpfung. Mieter sind schließlich für eine achtsame Behandlung der Mietwohnung zuständig. Eine flächendeckende Ameisenkolonie oder ein Wespennest sind hingegen Schädlingsfälle. Dann stellt sich die Frage, wer den Kammerjäger zahlen muss.

    Nachweispflicht des Vermieters


    ‌Wenn unklar ist, wer den Schädlingsbefall verursacht beziehungsweise begünstigt hat, muss der Vermieter die Kosten tragen. Der Vermieter ist demnach in der Nachweispflicht. Kann der Vermieter jedoch beweisen, dass er für die Schädlinge nicht verantwortlich ist, wird der Mieter nachweispflichtig. Das heißt: Der Mieter muss seine Unschuld beweisen.

    Mieterpflicht


    ‌Mieter können für Schäden in der Wohnung haften, wenn sie dem Vermieter nicht rechtzeitig über den Schädlingsbefall informieren oder durch Eigenversuche die Wohnung beschädigen

    ‌Der Mieter ist jedenfalls dazu verpflichtet, die Wohnung zu reinigen und – so gut es geht – schädlingsfrei zu halten. 

    ‌Laut § 823 BGB muss derjenige, der dem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden auch ersetzen. Die Schadenersatzpflicht gilt demnach auch für Schädlingsbefall.
    Achtung:
    Klauseln im Mietvertrag, die Mieter für Schädlingsbekämpfung verantwortlich machen, sind in der Regel ungültig. Das heißt: Vermieter müssen für den Schaden aufkommen. Kann die Wohnung, oder das Haus wegen der eingesetzten Bekämpfungsstoffe für ein gewisse Dauer nicht bewohnt werden, muss der Vermieter auch für eine Ersatz-Unterkunft aufkommen. Das gilt auch, wenn Vermieter die Schädlingsbekämpfung einleiten, diese aber erfolglos bleibt.

    Schweigen bei Vertragsabschluss


    ‌Vermieter werden in folgendem Fall schadenersatzpflichtig: Vermieter verschweigen bei Vertragsabschluss, dass es in der Wohnung bereits Schädlinge gab. Wenn diese Schädlinge auch zurückkommen und Eigentum des Mieters zerstören, muss der Vermieter zahlen.

    Schädlinge selbst bekämpfen – Gibt es Kostenersatz?


    ‌Mieter können Schädlinge auch selbst beseitigen und Kostenersatz vom Vermieter fordern. Das bedingt allerdings, dass Vermieter die Schädlinge nicht rechtzeitig entfernt haben. Das heißt: Mieter müssen Vermieter auf alle Fälle informieren, sobald sie einen Schädlingsbefall bemerken. Eine eigenständige Bekämpfung ist zudem risikoreich, da womöglich die Wohnung beschädigt oder gar unbewohnbar wird. Für diese Kosten müsste der Mieter dann allein aufkommen.

    Schädlingsbefall – Wann kann man die Miete kürzen?


    ‌Wann und um wie viel Mieter die Miete bei Schädlingsbefall kürzen können, ist gesetzlich nicht genau festgelegt – in der Regel wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich können Mieter eine Mietminderung fordern und haben bei Unbewohnbarkeit auch das Recht auf eine Ersatzwohnung. Mieter können die Wohnung außerdem fristlos kündigen oder die Miete zu 100 Prozent kürzen, wenn die eigene Gesundheit massiv gefährdet ist

    Voraussetzung: Die physische und psychische Gesundheit der Mieter ist stark beeinträchtigt und Vermieter weigern sich eine Schädlingsbekämpfung durchzuführen. Zudem dürfen Mieter nicht selbst für das Ungeziefer verantwortlich sein.

    Schmerzensgeld für Mieter


    ‌Sollten Mieter aufgrund der Schädlingsbekämpfung unter gesundheitlichen Folgen leiden, müssen Vermieter Schmerzensgeld zahlen. Gründe dafür können ein unprofessionelles Vorgehen beziehungsweise der Einsatz von gefährlichen Stoffen sein. Mieter leiden womöglich unter Atemnot oder Übelkeit. Vermieter sollten bei der Beseitigung demnach nicht sparen, da sonst hohe Kosten im Nachhinein folgen könnten.

    Schädlingsbefall – Wie sollten Mieter vorgehen?


    ‌Bemerken Mieter einen Schädlingsbefall sollten sie den Vermieter sofort kontaktieren. Da Schädlinge einen Mietmangel darstellen, können Mieter eine an den Vermieter richten. Am besten schicken Sie Fotos mit und und/oder bitten den Vermieter persönlich vorbeizukommen. Wichtig: Mieter sollten im Schreiben eine Frist für die Schädlingsbekämpfung festlegen.

    Schädlingsbefall – Schritt für Schritt


    1‌) Vermieter über Schädlingsbefall informieren 

    ‌2) Dokumentieren Sie die Situation – die Fotos sollten auch dem Vermieter geschickt werden 

    ‌3) Bitten Sie den Vermieter persönlich vorbeizukommen. Außerdem sollten Sie eine Frist setzen, in der der Vermieter etwas unternehmen soll. 

    ‌4) Kammerjäger beauftragen – Rechtlich ist dies Aufgabe des Vermieters (Eigentümers)
    Hinweis:
    Reagieren Vermieter nicht auf die Mängelanzeige, können Mieter auch eigenständig Kammerjäger beauftragen. Die Kosten können daraufhin an den Vermieter weitergegeben werden.

    Zählt Schädlingsbekämpfung zu den Betriebskosten?


    ‌Geht es um fortlaufende (wiederkehrende) Schädlingsbekämpfungskosten, können diese über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Mit „laufend“ meint der Gesetzgeber präventive und wiederkehrende Maßnahmen, die Schädlingsbefall vorbeugen sollen. Vermieter können die Kosten allerdings nur umlegen, wenn dazu eine Vereinbarung im Mietvertrag vorliegt – beispielsweise mit der Bezeichnung „Ungezieferbekämpfung“. 

    Einmalige Beseitigungen – wie beispielsweise das Entfernen eines Wespennestes – dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

    Beispiele für wiederkehrende Kosten

  • Regelmäßige Gebäudereinigung  
  • Wartung Immobilie  
  • Verlegen von Rattenfallen
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  • Beispiele für nicht-umlagefähige Kosten

  • Bekämpfung von Ameisen- und Schaben-Befall  
  • Kakerlaken-Befall 
  • Rattenbefall
  • Beseitigung von Tauben

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  • Was sollte man bei Kammerjägern beachten?


    ‌Die Berufszeichnung „Schädlingsbekämpfer“ ist in Deutschland gesetzlich nicht geschützt. Das heißt in der Praxis: Jeder, der möchte, kann sich Kammerjäger oder Schädlingsbekämpfer nennen und das ohne bestimmte Vorgaben erfüllen zu müssen. Auf dem Markt gibt es daher einige schwarze Schafe, die schlechte Leistungen zu hohen Preisen anbieten.

    Wie erkennt man seriöse Schädlingsbekämpfer?

  • Der Betrieb sollte sich in der Nähe befinden und nicht nur eine Mobilfunknummer aufweisen. 
  • Die Website sollte vertrauensvoll und einladend wirken. 
  • Werden Fragen am Telefon nur knapp und kurz beantwortet, kann dies ein Anzeichen für einen unseriösen Betrieb sein.  
  • Auf den ersten Eindruck des Kammerjägers achten – Wie sieht das Dienstfahrzeug oder die Arbeitskleidung aus?  
  • Seriöse Kammerjäger bewerten die Situation vor Ort und überlegen sich daraufhin eine Strategie zur Bekämpfung. Zudem werden in der Regel auch alternative Methoden vorgeschlagen und Vorsichtsmaßnahmen für die Zukunft vermittelt.  
  • Ein Kostenvoranschlag ist von professionellen Schädlingsbekämpfern zu erwarten und sollte erst nach Besichtigung der Lage ausgestellt werden.
    ‌ 
  • Was kosten Kammerjäger?


    ‌Die Kosten für den Einsatz eines Kammerjägers schwanken zwischen 150 und 300 Euro. Die Kosten hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, wie beispielsweise:
  • Schädlingsart  
  • Art der Bekämpfung  
  • Wie stark ist der Schädlingsbefall?  
  • Anzahl der Einsätze  
  • Wohnungsart (Altbau oder Neubau?) 
  • Wo im Gebäude befindet sich der Befall? Ist die Stelle schwer zu erreichen?  
  • Benötigen Kammerjäger spezielle Geräte?  
  • Örtliche Faktoren  

  • ‌Die Kosten können auch deutlich höher ausfallen – beispielsweise für die Entfernung eines Maders. Das Einfangen des Tieres dauert gewöhnlich lange und ist nicht so leicht. Außerdem können Marder teure Schäden am Gebäude anrichten.
    Achtung:
    Schädlingsbekämpfer müssen sich normalerweise erst ein Bild von der Situation vor Ort machen. Wird dagegen bereits telefonisch ein fester Preis genannt, sollten Kunden vorsichtig sein und besser mehrere Unternehmen vergleichen. Für die Art der Schädlingsbekämpfung brauchen Unternehmen ausreichend Information über die Schädlingsart – dadurch kann geplant und die richtige Strategie gefunden werden.

    Ungefähre Preise


    ‌Sollten Sie in Ihrem Haushalt Schädlinge vorfinden und einen Kammerjäger benötigen, können folgende Richtpreise Orientierung geben:

    Wie arbeiten Kammerjäger?


    ‌Professionelle Kammerjäger beurteilen zunächst den Schädlingsbefall vor Ort. Je nach Anbieter geschieht dies kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr. Anschließend bewerten Kammerjäger das Ausmaß des Schädlingsbefalls und klären auch über mögliche Ursachen auf. In Folge stellen sie Betroffenen ein konkretes Angebot und erstellen eine Strategie zur Beseitigung. Betroffene sollen im Zuge dessen auch darüber informiert werden, ob sie für eine bestimmte Zeit ausziehen müssen. Außerdem erklären seriöse Schädlingsbekämpfer welche Stoffe eingesetzt werden und bieten auch Alternativen an.
    Hinweis:
    In vielen Fällen sind chemische Stoffe gar nicht nötig, um den Schädling zu beseitigen. Seriöse Schädlingsbekämpfer wissen das und bieten mehrere Möglichkeiten an.

    Biologische Schädlingsbekämpfung


    ‌Unter biologischer Schädlingsbekämpfung ist das bewusste Einsetzen von Viren oder Lebenswesen durch den Menschen gemeint, um die Verbreitung bestimmter Schädlinge zu minimieren. Dabei werden in der Regel natürliche Feinde (auch Nützlinge genannt) des Schädlings verwendet. Zudem können auch Viren, Bakterien oder Pilze als natürliche Feinde verwendet werden. Die biologische Schädlingsbekämpfung beruht auf dem Prinzip der natürlichen Rückkopplung von Räuber- Beutezahlen. Das heißt: In einem gesunden Ökosystem vermehren sich Schädlinge in der Regel nicht übermäßig. (In manchen Fällen jedoch schon – siehe Heuschrecken). Biologische Schädlingsbekämpfung wird überwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt.

    Vorteile der biologischen Schädlingsbekämpfung

  • Gesundheit von Menschen und anderen Tieren wird nicht gefährdet  
  • Umwelt wird nicht durch schwer abbaubare Stoffe belastet  
  • Ökosystem bleibt im Gleichgewicht  
  • Fördert die Artenvielfalt  
  • Nützlinge können einfach eingesetzt werden
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  • Nachteile der biologischen Schädlingsbekämpfung

  • Die Bekämpfung muss rechtzeitig erfolgen, sonst ist das Vorgehen womöglich unwirksam  
  • Betriebe mit Lebensmittelverarbeitung eigenen sich nicht, da es hier zu Verunreinigungen durch Nützlinge selbst kommen kann.  
  • Fehlt es an (Fach)-Wissen, kann auch eine biologische Schädlingsbekämpfung, einen großen ökologischen und wirtschaftlichen Schaden mit sich bringen.  

  • Schädlingsbekämpfung – Immobilien einfach erklärt

    Wer muss für die Kosten bei Schädlingsbefall aufkommen?

    Kommt es zu einem einmaligen Schädlingsbefall – wie beispielsweise Motten oder Wespen – muss der Vermieter für die Schädlingsbekämpfung zahlen. Voraussetzung ist, dass Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst verschuldet und Vermieter sofort in Kenntnis gesetzt haben. Falls der Mieter selbst für den Schädlingsbefall verantwortlich ist, muss er auch die Kosten tragen. 

    ‌Weiterlesen: Wer muss für Schädlingsbefall zahlen?

    Dürfen die Kosten für Schädlingsbekämpfung umgelegt werden?

    Ja – Vermieter dürfen Kosten für Schädlingsbekämpfung auf Mieter umlegen, aber nur laufende und wiederkehrende Kosten. Das heißt: Es muss sich um Maßnahmen handeln, die den Schädlingsbefall vorbeugen sollen – beispielsweise das Auslegen von Rattenfallen. Einmalige Entfernungen von Schädlingen dürfen demnach nicht umgelegt werden. Stehen derartige Klauseln in Mietvertrag, sind diese in der Regel ungültig. 

    ‌Weiterlesen: Zählt Schädlingsbekämpfung zu den Betriebskosten? 

    Wie viel kosten Kammerjäger?

    Die Preise variieren je nach Schädlingsart und dem Arbeitsaufwand. Während die Entfernung eines Wespennestes um die 100 Euro kostet, kann die Entfernung von Ratten bis zu 500 Euro kosten. Außerdem haben Kammerjäger unterschiedliche Preise – bei manchen Anbietern ist die Besichtigung des Einsatzortes kostenlos, bei anderen wird eine kleine Gebühr verlangt. Grundsätzlich setzen seriöse Kammerjäger nicht sofort einen Preis fest, sondern beurteilen die Situation zunächst vor Ort. 

    ‌Weiterlesen: Was sollte man bei Kammerjägern beachten?

    Wie sollten Mieter bei einem Schädlingsbefall vorgehen?

    Mieter sollten umgehend den Vermieter kontaktieren. Schildern Sie die Situation schriftlich, legen Fotos bei und setzen Sie dem Vermieter eine Frist, die ihn zum Handeln auffordert. Außerdem wäre es ratsam, dass Vermieter persönlich in die Wohnung kommen, um sich ein Bild zu machen. Anschließend sollten Vermieter einen Kammerjäger beauftragen. Werden Vermieter nicht tätig, können Mieter selbst einen Kammerjäger anrufen. 

    ‌Weiterlesen: Schädlingsbefall – Wie sollten Mieter vorgehen?

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