Beim Verschenken von Aktien und anderen Wertpapieren sind einige wichtige Punkte zu beachten. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen es für eine Wertpapier-Übertragung gibt, wie lange der Prozess dauert, wie viel Steuern man zahlen muss und andere wichtige Punkte.
Inhaltsverzeichnis
Aktien verschenken: Ist das eigentlich möglich?
Wie kann man Aktien verschenken?
Wie lange dauert es ein Depot zu übertragen?
Wie viel Steuer zahlt man, wenn man Aktien verschenkt?
Wann zahlt man die Steuer?
Aktien verschenken an Kinder oder Freunde: Gibt es einen Unterschied?
Was kostet die Übertragung eines Wertpapierdepots?
Wie kann man Aktien vererben?
Aktien verschenken – Recht einfach erklärt
Wie kann man Aktien verschenken?
Wie lange dauert es ein Depot zu übertragen?
Wie viel Steuer zahlt man, wenn man Aktien verschenkt?
Wann zahlt man die Steuer?
Aktien verschenken an Kinder oder Freunde: Gibt es einen Unterschied?
Was kostet die Übertragung eines Wertpapierdepots?
Wie kann man Aktien vererben?
Aktien verschenken – Recht einfach erklärt
Aktien verschenken: Ist das eigentlich möglich?
Aktien und andere Wertpapiere können verschenkt werden. Man kann einerseits Beträge auf das Depot-Verrechnungskonto einer anderen Person überweisen. Mit diesem Geld kann die Person Wertpapiere kaufen. Es können aber auch direkt einzelne Wertpapiere aus dem eigenen Depot auf ein anderes Depot, oder auch ein gesamtes Depot an eine andere Person übertragen werden.
Wie kann man Aktien verschenken?
Voraussetzungen
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Depotübertrag überhaupt funktioniert:
1) Empfänger braucht ein Depot:
Wichtig ist, dass die Person, der Wertpapiere geschenkt werden sollen, bereits ein Depot hat (bei einer Bank, Sparkasse oder einem Broker). Gleichzeitig braucht man auch selbst ein Depot, von dem aus man schenkt. Um den Übertrag zu bewerkstelligen, muss der Schenker auch die Bank- und Depotdaten des Beschenkten kennen.
2) Vorabinformation an Bank:
Wer Aktien verschenken möchte, muss dies vor der Übertragung der Bank mitteilen. Nur in diesem Fall wertet die Bank den Übergang als Schenkung und nicht als Verkauf. Bei einem Verkauf würde nämlich Abgeltungssteuer (früher „Kapitalertragssteuer“) für den Verkäufer anfallen. Bei der Schenkung fällt hingegen nur Schenkungssteuer – im Erbfall Erbschaftssteuer – für den Empfänger an.
Formulare
Je nach Geldinstitut kann der Vorgang des Übertrags etwas anders aussehen. Viele Banken haben dafür eigens vorgesehene Online-Formulare, die den Übertrag unkompliziert ermöglichen.
Wie lange dauert es ein Depot zu übertragen?
Eine Depotübertragung dauert in der Regel zwischen 1 und 3 Wochen. Werden im Ausland lagernde Wertpapiere nach Deutschland übertragen, kann die Abwicklung erheblich länger dauern. Bis der Übertragungsvorgang beendet ist, können keine Verkäufe durchgeführt werden.
Wie viel Steuer zahlt man, wenn man Aktien verschenkt?
Wer Aktien verschenken bzw. andere Wertpapiere auf ein Depot übertragen möchte, zahlt Schenkungssteuer. Damit nur Schenkungssteuer anfällt, muss die Übertragung bei der Bank im Vorhinein eben als Schenkung angekündigt werden. Ansonsten wird der Depotwechsel von der Bank als Verkauf angesehen.
Bei Verkauf fällt Abgeltungssteuer an
In letzterem Fall, also bei einem Verkauf, wird die Abgeltungssteuer – früher „Kapitalertragssteuer“ in der Höhe von 25 % fällig, und zwar auf Zinseinkünfte und Kapitalerträge. Dieser Prozentwert wird „automatisch“ vom Verkaufspreis weggerechnet. Die Kapitalerträge sind immer zu versteuern, ungeachtet der Haltedauer. Die Abgeltungssteuer gibt es seit 2009.
Kann man Aktien steuerfrei verschenken?
Die Schenkungssteuer an sich ist so hoch wie die Erbschaftssteuer. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, welche die Übertragungen bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei machen. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gibt es unterschiedlich hohe Steuerfreibeträge.
Unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern fällt bei einer Schenkung von bis zu 500.000 Euro keine Schenkungssteuer an. Bei Übertragungen von Eltern auf Kinder gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro, usw.
Die Steuerfreigrenzen bei Schenkungen im Überblick:
Bis 500.000 Euro Schenkungswert:
Ehepartner und -innen sowie eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen
Ehepartner und -innen sowie eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen
Bis 400.000 Euro Schenkungswert:
Kinder (auch Adoptivkinder sowie Stiefkinder) und Enkelkinder, wenn deren Eltern vorverstorben sind
Kinder (auch Adoptivkinder sowie Stiefkinder) und Enkelkinder, wenn deren Eltern vorverstorben sind
Bis 200.000 Euro Schenkungswert:
Enkelkinder
Enkelkinder
Bis 100.000 Euro Schenkungswert:
Urenkel
Urenkel
Bis 20.000 Euro Schenkungswert:
Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Lebensgefährten (unverheiratet oder nicht in eingetragener Partnerschaft lebend), andere Personen
Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Lebensgefährten (unverheiratet oder nicht in eingetragener Partnerschaft lebend), andere Personen
Wer zahlt die Steuer?
Die Steuern sind jeweils von der empfangenden Person ans Finanzamt zu entrichten. Für den Überträger bzw. Schenker fallen keine Steuern oder andere Kosten an.
Wann zahlt man die Steuer?
Innerhalb von 3 Monaten, nachdem der Beschenkte bzw. Erbe Kenntnis über die Schenkung oder Erbschaft erhalten hat, muss die Schenkung oder Erbschaft beim Finanzamt gemeldet werden. Eine formlose schriftliche Mitteilung reicht aus. Es gibt also eine Meldepflicht. Wer dies verabsäumt, kann Probleme wegen Steuerhinterziehung bekommen.
Daraufhin kann das Finanzamt einen auffordern, eine Steuererklärung zu machen. Innerhalb einer bestimmten Frist ist dann die Schenkungssteuererklärung abzugeben und die Steuer zu zahlen.
Weitere Details zu Schenkungs- und Erbschaftssteuer lesen.
Aktien verschenken an Kinder oder Freunde: Gibt es einen Unterschied?
Wenn man Aktien, andere Wertepapiere oder etwa auch ETF-Sparpläne verschenken möchte, macht es grundsätzlich nur aus steuerlicher Sicht einen Unterschied, ob Kinder oder Freunde die Empfänger sind.
Für Kinder gelten höhere Steuerfreibeträge als für Freunde und andere Personen. Kinder (auch Stiefkinder) haben einen 400.000-Euro-Freibetrag, während Freunde und andere Personen (auch Lebenspartner) bloß einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen können.
Bei Wertpapier-Schenkungen an Kinder bzw. Minderjährige müssen die Empfänger ein Junior-Depot haben, auch „Kinderdepot“ oder „Minderjährigendepot“ genannt. Geführt wird ein Junior-Depot von den gesetzlichen Vertretern der minderjährigen Person.
Was kostet die Übertragung eines Wertpapierdepots?
Die Depotübertragung kostet nichts, wenn der Vorgang in Deutschland vonstattengeht. Geht es um eine Übertragung aus dem Ausland, können Kosten entstehen.
Wie kann man Aktien vererben?
Aktien und andere Wertpapiere bzw. Depots kann können ebenfalls vererbt werden. Wie das funktioniert, lesen Sie im eigenen Beitrag „Aktien vererben“.
Aktien verschenken – Recht einfach erklärt
Kann man eigene Aktien verschenken?
Ja, eigene Aktien und andere Wertpapiere bzw. ETFs können verschenkt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man selbst und auch der Empfänger ein Wertpapierdepot hat. Für Kinder können die Erziehungsberechtigten ein Wertpapierdepot eröffnen.
Weiterlesen: Aktien verschenken: Ist das eigentlich möglich?
Weiterlesen: Aktien verschenken: Ist das eigentlich möglich?
Wie kann ich Aktien in ein anderes Depot übertragen?
Um eine Depotübertragung bzw. einzelne Aktien oder andere Wertpapiere zu verschenken, brauchen sowohl Schenker als auch Beschenkter ein Depot. Dann sollte die Bank über die Schenkung im Vorhinein informiert werden. Andernfalls wird die Übertragung als Verkauf gewertet und Abgeltungssteuer fällt an.
Weiterlesen: Wie kann man Aktien verschenken?
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Kann man Teile eines Depots übertragen?
Ja, es können entweder Teile eines Depots oder auch gesamte Depots an eine andere Person übertragen werden, vorausgesetzt die empfangende Person besitzt selbst ein Depot. Die Übertragung von Bruchstücken jedoch ist nicht möglich. Es können nur ganze Wertpapiere verschenkt werden.
Weiterlesen: Wie kann man Aktien verschenken?
Weiterlesen: Wie kann man Aktien verschenken?
Wann ist ein Depotübertrag unentgeltlich?
Keine Kosten fallen für die übertragende Person an, wenn die Aktien oder Fondsanteile verschenkt werden. Darüber muss die Bank im Vorfeld informiert werden. Wird sie nicht informiert, wertet sie den Übergang als Verkauf und Abgeltungssteuer (früher „Kapitalertragssteuer“ genannt) fällt an.
Weiterlesen: Wie viel Steuer zahlt man, wenn man Aktien verschenkt?
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