Auslandsadoption: Ein Kind aus dem Ausland adoptieren sollte man nur über eine anerkannte Vermittlungsstelle © Adobe Stock | alice_photo

Auslandsadoption – Ein Kind aus dem Ausland annehmen

Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, hat grundsätzlich gute Chancen, sofern dieser die Voraussetzungen erfüllt. Um illegale Machenschaften, wie etwa Kinderhandel zu verhindern, sollte man eine Auslandsadoption immer von einer anerkannten Vermittlungsstelle begleiten lassen.

Was ist eine Auslandsadoption?


‌Unter Auslandsadoption versteht man den Umstand, wenn ein Kind aus dem Ausland adoptiert wird und daraufhin mit seinen Adoptiveltern oder mit der adoptierenden Person in Deutschland lebt. Eine Auslandsadoption erfolgt grundsätzlich als Volladoption. Das angenommene Kind wird somit rechtlich wie ein leibliches Kind behandelt. Manchmal wird auch der Begriff „internationale Adoption“ verwendet.

Voraussetzungen für eine Auslandsadoption

1) Generelle Voraussetzungen


‌Wer ein Kind adoptieren will, muss …
  • unbeschränkt geschäftsfähig sein. 
  • mind. 25 Jahre alt sein. 
  • (bei Ehepartnern) einer mind. 25 Jahre, der andere mind. 21 Jahre alt sein. 
  • Hinweis:
    Es gibt keine Altersgrenze für die adoptierende Person bzw. die Adoptiveltern.
  • einen natürlichen Altersunterschied zum Adoptivkind haben (wie bei Eltern und ihrem leiblichen Kind). 
  • mit seinem Ehepartner – sofern es einen gibt – das Kind gemeinsam adoptieren. 
  • Hinweis:
    Homosexuelle Paare können nicht immer eine Auslandsadoption durchführen. Viele Staaten verbieten die Adoption für Schwule und Lesben.
  • eine geeignete Persönlichkeit aufweisen, um eine gute Entwicklung des Kindes zu ermöglichen (Motivation zur Adoption, Empathie, Toleranz etc.). 
  • eine stabile und konfliktfähige Partnerschaft haben (sofern ein Paar das Kind aufnimmt). 
  • mit dem Kind offen und konstruktiv über die Auslandsadoption sprechen und es über seine Herkunft und biologischen Eltern aufklären können. 
  • gesund sein. 
  • bereit sein, sich mit Erziehung beschäftigen und die selbst erfahrene Erziehung zu reflektieren. 
  • ausreichend finanzielle Mittel haben, um dem Kind eine stabile, durchschnittliche Entwicklung zu ermöglichen. 
  • ausreichend Wohnfläche und Möglichkeiten zur sozialen Interaktion (Spielplatz, Kindergarten, Freunde) im näheren Umfeld, besonders in der Nähe zu anderen Altersgenossen des Kindes haben. 
  • 2) Spezielle Voraussetzungen


    ‌Wer ein Kind im bzw. aus dem Ausland adoptieren will, muss – neben den allgemeinen Adoptionsvoraussetzungen – …
  • sich gründlich mit dem Herkunftsland (Kultur, soziale Normen und Werte, etc.) des Adoptivkindes auseinandersetzen. 
  • einen sensiblen und verständnisvollen Umgang mit dem zum deutschen Kulturkreis möglicherweise sehr verschiedenen Herkunfts-Kulturkreis des Kindes pflegen. 
  • die Bereitschaft haben, auf mögliche Diskriminierungen des Kindes, bspw. Ausgrenzung und Rassismus, entsprechend zu reagieren.
    ‌ 
  • Wie kann ich ein Kind aus dem Ausland adoptieren?


    ‌Um dem internationalen Kinderhandel entgegenzutreten, wird das Adoptieren im Ausland streng kontrolliert. Zuständig für den legalen und gesicherten Ablauf sind anerkannte Auslandsadoption Vermittlungsstellen

    ‌Bewerber müssen sich bei einer solchen Vermittlungsstelle melden, um in eine Bewerberliste aufgenommen zu werden. Dort werden sie in allen Belangen beraten und schließlich, wenn die Grundvoraussetzungen passen, einer Eignungsprüfung unterzogen. Den Eignungstest führt häufig das für den Wohnort in Deutschland zuständige Jugendamt durch. 

    ‌Nach bestandener Bewerbung wird das eigentliche Auslandsadoptionsverfahren in Gang gesetzt. Grundsätzlich erfolgen die rechtlichen Formalitäten fürs Adoptieren nicht in Deutschland, sondern im betreffenden ausländischen Staat. Die Adoptiveltern müssen also persönlich ins Ausland reisen, um das Kind anzunehmen.

    Ablauf einer Auslandsadoption – Schritt für Schritt


    1‌) Vermittlungsstelle kontaktieren: 
    ‌Anwärter für eine Auslandsadoption müssen eine Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen ansprechen. Eine solche Vermittlungsstelle kann einerseits die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein, andererseits aber auch eine nichtstaatliche Vermittlungsstelle. Jedenfalls muss die Vermittlungsstelle für die Abwicklung von Auslandsadoptionen zugelassen sein.
    Achtung:
    Eine Auslandsadoption muss/sollte immer über die genannten Vermittlungsstellen erfolgen. Wer auf privatem Wege ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte – ohne eine der anerkannten Stellen einzubinden – hat mit erheblichen Problemen zu rechnen. Eine solche „Privatadoption“ wird in Deutschland häufig nicht anerkennt, sie befindet sich in einer rechtlichen Grauzone. Um Probleme zu vermeiden, sollte man sich also immer nur über die allgemein anerkannten Stellen um eine Auslandsadoption bemühen.
    2) Beratung & Bewerbung: 
    ‌Die Adoptionsbewerber erhalten bei den Vermittlungsstellen die wichtigsten Informationen zum Ablauf der Auslandsadoption. Nach persönlicher Beratung können dort die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. 

    ‌3) Eignungsprüfung: 
    ‌Nachdem die Unterlagen eingelangt sind, führt die Stelle mit den Bewerbern eine Eignungsprüfung durch. Dabei wird erstens die grundsätzliche Eignung und zweitens die länderspezifische Eignung für die Auslandsadoption geprüft. Zuständig für die Testung sind immer das örtliche Jugendamt bzw. die Auslandsvermittlungsstelle.
    Hinweis:
    Das Adoptieren aus dem Ausland kann – je nach Vermittlungsstelle – immer etwas unterschiedlich ablaufen. Der dargestellte Verlauf deckt sich aber mit dem Ablauf bei den meisten Stellen.
    4) Übergabe an Auslandsstelle: 
    ‌Haben die Adoptionsbewerber die Eignungsüberprüfung positiv absolviert, wird ihre Bewerbung an die zuständige Vermittlungsstelle im jeweiligen Auslandsstaat weitergeleitet. 

    ‌5) Warten auf mögliches Adoptivkind: 

    ‌Nun heißt es warten auf die Kindesvermittlung. Es wird geprüft, für welches Kind die annehmenden Eltern am besten passen würden. 

    ‌6) Information über mögliches Adoptivkind: 
    ‌Findet sich ein Kind bzw. werden die Adoptionsbewerber für ein bestimmtes Kind als geeignet erachtet, erfahren die möglichen Adoptiveltern persönliche Details über das Kind und seine Vorgeschichte, seine gesundheitlichen Verfassung sowie das Alter des Kindes. Die Vermittlungsstelle bespricht die gesamte Situation mit den Bewerbern. 

    ‌7) Besuchsreise ins Ausland: 
    ‌Sind die Adoptionsanwärter an der Annahme des vorgeschlagenen Kindes interessiert, müssen sie ins Ausland reisen, um das Kind erst einmal kennenzulernen (Besuchsreise). In der Regel finden zwei Reisen statt: zuerst eine Besuchsreise und später eine Abholreise. Möglich ist aber auch, dass es nur eine Reise gibt. Wie lange die Adoptiveltern mit dem Kind in dessen Herkunftsstaat zusammenleben müssen, hängt vom jeweiligen Staat ab. 

    ‌8) Adoption des Kindes: 
    ‌Passen die Bewerber und das Kind zusammen, kann das Kind adoptiert werden. Dafür sind möglicherweise – je nach Land – mehrere Behördenwege im Ausland anzutreten. 

    ‌9) Anerkennung der Auslandsadoption: 
    ‌Ist die Adoption im Ausland abgeschlossen, muss sie in Deutschland noch anerkannt werden, um wirksam zu sein. Dafür gibt es zwei Wege. Ist das Adoptionsland Teil des Haager Adoptionsübereinkommens, so muss die Annahme des Kindesvorschlags öffentlich beurkundet werden (Jugendamt). In diesem Fall wird die Auslandsadoption von deutscher Seite automatisch anerkannt. Ist der Staat nicht Teil dieses Übereinkommens, muss sie vom Familiengericht in Deutschland eigens anerkannt werden. Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung ist nach abgeschlossener Annahme einzureichen.
    Hinweis:
    Hier ist eine Liste mit Ländern zu finden, die das Haager Adoptionsübereinkommen anerkennen.
    10) Einreise mit dem Kind: 
    ‌Wichtig ist, dass die Einreiseformalitäten für das Kind bereits während des Auslandsaufenthalts geregelt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist grundsätzlich vom Herkunftsstaat aus zu stellen. Nach dem Antrag gibt die Vermittlungsstelle im Ausland einen Schein aus, mit dem das Einreisevisum und andere Einreiseunterlagen beantragt werden kann. Sind die Einreisepapiere vorhanden, kann die Einreise erfolgen. 

    ‌11) Entwicklungsbericht: 
    ‌Häufig verlangen die Herkunftsstaaten einen Bericht, in dem die Entwicklung des Kindes geschildert wird. Dafür sind üblicherweise die Adoptionsvermittlungsstellen verantwortlich.
    Hinweis:
    Die Auslandsvermittlungsstelle ist vor, während und nach der Auslandsadoption der zentrale Ansprechpartner.

    Unterlagen für eine Auslandsadoption


    ‌Folgende Dokumente sind fürs Adoptieren im Ausland erforderlich (von den angehenden Adoptiveltern):
  • Geburtsurkunde oder Familienbuch 
  • bei bestehender Ehe: Heiratsurkunde 
  • Reisepass (oder) Personalausweis, sofern dieser für die Einreise in das betreffende Land ausreicht 
  • Vermögensnachweise, etwa Gehaltsnachweise und Kontoauszüge 
  • Gesundheitszeugnis 
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
  • detaillierter Lebenslauf
  • Dauer einer Auslandsadoption


    ‌Wie lange das gesamte Verfahren beim Adoptieren aus dem Ausland dauert, lässt sich schwer pauschal sagen. Aber: Durchschnittlich ist mit 1,5 – 2 Jahren zu rechnen, bis das Verfahren beendet ist. Nicht auszuschließen ist aber auch eine kürzere oder eine längere Verfahrensdauer. Die Dauer hängt insbesondere vom Herkunftsstaat ab. Ist das Land Teil des Haager Adoptionsübereinkommens, geht die Auslandsadoption häufig einfacher und schneller vonstatten.

    Kosten beim Adoptieren im Ausland


    ‌Im Vergleich zu einer Inlandsadoption ist eine Auslandsadoption mit ungleich höheren Kosten verbunden. Von Beginn bis Ende des Adoptionsverfahrens können bis zu 20.000 Euro anfallen. Darin einberechnet sind bereits mögliche Reisekosten ins Ausland. Mehr zu den Kosten einer Adoption lesen.

    (Mögliche) Probleme bei einer Auslandsadoption

  • hohe Kosten 
  • lange Wartezeit 
  • mögliche Diskriminierung 
  • mögliche körperliche und geistige Krankheiten (Deprivation, Infektionskrankheiten, Hirnschäden etc.) des Kindes 
  • Beim Adoptieren müssen sich die neuen Eltern immer über mögliche Probleme bewusst sein. Eine Auslandsadoption ist teuer und dauert meist recht lange. Viel weniger klar ersichtlich sind Schwierigkeiten, die sich möglicherweise erst im Laufe der Zeit zeigen.
    Hinweis:
    Die Adoptionsvermittlungsstelle muss den beteiligten Familien auch nach der Adoption noch helfen; sofern sie eine Unterstützung oder Beratung fordern. Darüber hinaus vermittelt die Adoptionsvermittlungsstelle an andere Beratungsstellen weiter, wenn Bedarf besteht.

    Chancen auf eine Auslandsadoption


    ‌Die Situation ist bei Auslandsadoptionen genau umgekehrt zu Inlandsadoptionen. Die Chancen auf eine Adoption stehen gut. Grundsätzlich können alle seriösen Bewerber damit rechnen, tatsächlich ein Kind im Ausland adoptieren zu können. 

    ‌Besonders in Ländern, die sozio-ökonomisch wesentlich schwächer dastehen als Deutschland, werden viele Kinder zur Annahme freigegeben. Zudem können sich nicht so viele Menschen eine Auslandsadoption leisten. Aus diesen Gründen haben Menschen, die sich für eine Auslandsadoption eignen, hohe Chancen, ein Kind aus dem Ausland annehmen zu können.

    Welche Rechtsfolgen hat eine Auslandsadoption?


    ‌Nachdem die Adoption in Deutschland anerkannt wurde, gelten für sie dieselben rechtlichen Wirkungen, wie im Herkunftsland des Kindes. Die Anerkennung der Auslandsadoption führt nicht automatisch dazu, dass sie dieselben rechtlichen Folgen wie eine Inlandsadoption hat. 

    ‌Die rechtlichen Folgen einer Inlandsadoption können sich von einer in Deutschland anerkannten Auslandsadoption unterscheiden. So kann es z.B. sein, dass nach der Adoption das Kind weiterhin seine leiblichen Eltern im Ausland beerben kann.

    Umwandlung in Adoption deutschen Rechts


    ‌Um die Unterschiede zwischen Inlands- und anerkannter Auslandsadoption zu eliminieren, gibt es die Möglichkeit, die Auslandsadoption in eine Adoption nach deutschem Recht umzuwandeln. Nach der Umwandlung wird die Auslandsadoption rechtlich so behandelt, als wäre sie in Deutschland erfolgt.

    Wann bekommt das adoptierte Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?


    ‌Das Kind bekommt die Staatsbürgerschaft automatisch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die Adoption nach deutschem Recht ist wirksam bzw. anerkennungsfähig. 
  • Die annehmende Person bzw. die annehmenden Ehepartner muss/müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben. 
  • Zum Zeitpunkt des Adoptionsantrags muss das Kind noch unter 18 sein. 
  • Die Rechtsfolgen der ausländischen Adoption müssen mindestens gleichwertig mit denen einer inländischen Kindesadoption sein.  
  • Welchen Nachnamen bekommt das Adoptivkind?


    ‌Die Adoptiveltern können den Namen des angenommenen ausländischen Kindes ändern lassen. Das funktioniert entweder im Rahmen …
  • des Adoptionsverfahrens im Herkunftsstaat des Kindes (sollte vorrangig gewählt werden), 
  • eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens, oder 
  • eines Umwandlungsverfahrens gemäß Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG).
    ‌ 
  • Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Kinder?

  • Das Kindeswohl muss beim Adoptieren aus dem Ausland an erster Stelle stehen. 
  • Ein Kind kann nur dann für eine Auslandsadoption in Frage kommen, wenn in seinem Herkunftsstaat weder geeignete Adoptiveltern gefunden werden noch eine entsprechende Einrichtung das Kind aufnimmt. 
  • Die Eltern des Adoptivkindes, die angehenden Adoptiveltern und – bei vorangeschrittenem Alter – das Kind selbst müssen mit der Auslandsadoption einverstanden sein. 
  • Die möglichen Eltern müssen zweierlei Voraussetzungen für die Auslandsadoption erfüllen: erstens, die allgemeinen Voraussetzungen für eine Adoption, die auch für Inlandsadoptionen gelten, und zweitens, die speziellen Voraussetzungen für Auslandsadoptionen. 
  • An einer Auslandsadoption wirken immer zwei Vermittlungsstellen mit: zum einen die Auslandsvermittlungsstelle in Deutschland, zum anderen die Fachstelle für Auslandsadoptionen im Herkunftsland des Kindes. Beide Stellen müssen jeweils anerkannt sein. 
  • Achtung:
    Jede Auslandsadoption muss verpflichtend von einer Auslandsvermittlungsstelle begleitet werden. Die Auslandsadoption muss nach Abschluss ein Anerkennungsverfahren in Deutschland durchlaufen. Ausgenommen vom Anerkennungsverfahren sind solche Auslandsannahmen, für welche gemäß Artikel 23 HAÜ (Haager Adoptionsübereinkommen) eine Bescheinigung vorgelegt werden kann.

    Aus welchen Ländern kann ich ein Kind adoptieren?


    ‌Alle Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens befolgen einen bestimmten Verfahrensablauf. Der Ablauf schützt das Wohl der Kinder durch die strenge Reglementierung und vereinfacht zudem die Abwicklung des Adoptionsverfahrens. 

    ‌Wer ein Kind aus einem solchen Vertragsstaat adoptiert, muss die Auslandsadoption in Deutschland nicht extra anerkennen lassen. Sie wird durch die vom Vertragsstaat ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen und in Deutschland automatisch anerkannt.
    Hinweis:
    Möglich ist auch, ein Kind aus einem Nicht-Vertragsstaat zu adoptieren. Wichtig ist nur, dass eine anerkannte Vermittlungsstelle das Annahme-Verfahren begleitet.
    Davon abgesehen gibt es Staaten, die Auslandsadoptionen nicht zulassen, oder solche, in denen die Sicherheitslage zu gefährlich ist, als dass eine Auslandsadoption durchführbar wäre. Die Einreise in ein solches Land würde ein zu hohes Sicherheitsrisiko für die annehmenden Eltern darstellen.

    Länderliste Auslandsadoption


    ‌Hier finden sich die Vertragsstaaten des Haager Adoption-Übereinkommens (HAÜ)

    Auslandsadoption Vermittlungsstellen


    ‌Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren will, muss sich bei einer zuständigen Vermittlungsstelle in Deutschland melden. Es gibt zwei Gruppen von Anlaufstellen: 

    ‌1) zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter 

    ‌2) nichtstaatliche Auslandsadoption Vermittlungsstellen (freie, gemeinnützige Trägerschaft)

    Mit welchem Staat sind Auslandsadoptionen am einfachsten?


    ‌Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens müssen sich bei Auslandsadoptionen an ein bestimmtes Schema halten. Mit diesen Ländern ist die Auslandsadoption in der Regel am einfachsten. Auch die Anerkennung der Adoption aus diesen Staaten gestaltet sich einfach. 

    ‌Ein weiterer Faktor für die Schwierigkeit einer Auslandsadoption ist, …
  • wie weit der Herkunftsstaat von Deutschland entfernt liegt,  
  • wie schwer er zu erreichen ist, und,  
  • wie umständlich das Leben dort ist.  
  • Wer ein Kind aus z.B. einem abgelegenen Land in Afrika adoptiert, muss für die Reise dementsprechend vorsorgen. Planung, Organisation und Durchführung solcher Adoptionen sind häufig alles andere als einfach.

    Auslandsadoption – Recht einfach erklärt

    Welche Voraussetzungen sind bei einer Auslandsadoption zu erfüllen?

    Für eine Auslandsadoption gelten neben den normalen Voraussetzungen einer Inlandsadoption zusätzlich besondere Voraussetzungen: Die Adoptionsanwärter müssen sich mit dem Herkunftsland des Kindes auseinandersetzen, einen sensiblen Umgang mit der Herkunftskultur garantieren und zudem bereit sein, mit möglichen Diskriminierungen des Adoptivkindes umzugehen bzw. diesen entsprechend entgegenzutreten. 

    ‌Weiterlesen: Voraussetzungen fürs Adoptieren im Ausland

    Wie läuft eine Auslandsadoption ab?

    Eine Auslandsadoption gliedert sich grob in drei Teile. 1) Vermittlung in Deutschland, 2) Adoption im Ausland und 3) Anerkennung der Auslandsadoption in Deutschland. 

    ‌Weiterlesen: Ablauf einer Auslandsadoption – Schritt für Schritt

    Wie schnell geht eine Auslandsadoption?

    Von Beginn bis Ende des Verfahrens vergehen durchschnittlich 1,5 Jahre. Auslandsadoptionen mit einer kürzeren sowie längeren Dauer kommen jedoch vor. Einfluss auf die Dauer hat insbesondere der Herkunftsstaat des Adoptionskindes und der Umstand, ob dieser Teil des Haager Adoptionsübereinkommens ist. 

    ‌Weiterlesen: Dauer einer Auslandsadoption

    Erhält das Adoptivkind die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Ja, sofern eine Reihe an Bedingungen erfüllt wird. Die Adoption im Ausland muss nach deutschem Gesetz anerkennungsfähig sein, die adoptierenden Personen müssen selbst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das Kind darf beim Adoptionsantrag noch nicht 18 Jahre alt sein, etc. 

    ‌Weiterlesen: Wann bekommt das Adoptivkind die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Welchen Namen erhält das Kind nach Auslandsadoption?

    Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren will, kann ihm den eigenen Namen geben. Die Namensänderung kann entweder im Rahmen des ausländischen Adoptionsverfahrens, in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren in Deutschland oder auch in einem Umwandlungsverfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz erfolgen. 

    ‌Weiterlesen: Welchen Nachnamen bekommt das Adoptivkind?

    Welche Auslandsadoption Vermittlungsstellen gibt es?

    Die drei Arten von Vermittlungsstellen sind: 1) die zentralen Adoptionsvermittlungen der Landesjugendämter in den jeweiligen Bundesländern und 2) die nichtstaatlichen Adoptionsvermittlungen nicht-konfessioneller sowie katholischer und evangelischer Trägerschaft. 

    ‌Weiterlesen: Auslandsadoption Vermittlungsstellen

    Welches Land ist am einfachsten für eine Auslandsadoption?

    Grundsätzlich jene Staaten, die Teil des Haager Übereinkommens für internationale Adoption (kurz „HAÜ“) sind. Die Anerkennung von Adoptionen aus solchen Ländern ist grundsätzliche einfacher als aus Staaten, die dem Übereinkommen nicht zustimmen. Zudem unterliegen sie bestimmten Vorschriften, welche dem Schutz der Kinder dienen. 

    ‌Weiterlesen: Mit welchem Staat sind Auslandsadoptionen am einfachsten?

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