Fahrzeughalter kann Abschleppen nicht verhindern © Adobe Stock | Nomad_Soul

Auto abgeschleppt – Wie sollten Autofahrer reagieren?

Wenn das geparkte Auto nicht mehr an seinem Platz steht, ist der Schrecken groß. Entweder das Auto wurde gestohlen oder abgeschleppt. Wie kann man feststellen, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde und welche Kosten sind zu bezahlen? Der folgende Ratgeber enthält hilfreiche Tipps für Fahrzeughalter.

Wenn das Auto weg ist – abgeschleppt oder gestohlen?


‌Autofahrer, deren Fahrzeug nicht mehr auf dem Parkplatz steht, auf dem es abgestellt wurde, stehen vor einem Rätsel. Wurde das Auto gestohlen oder abgeschleppt? Wenn das Fahrzeug im Halteverbot stand oder eine Ausfahrt versperrte, liegt der Verdacht nahe, dass es abgeschleppt wurde. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die widerrechtlich auf privaten Parkplätzen geparkt wurden. In diesen Fällen kann die Polizei oder der Eigentümer des privaten Parkplatzes einen Abschleppdienst damit beauftragen, das Fahrzeug zu entfernen. 

‌Neben dem Schrecken über das vermisste Auto und dem Aufwand, das Fahrzeug zu finden, entstehen beim Abschleppen erhebliche Kosten. Hier erfahren Sie, wie Sie jetzt reagieren sollten, um den Schaden zu begrenzen und juristische Probleme zu vermeiden. Das Abschleppen des Autos ist eine temporäre Entziehung des Fahrzeugs und somit eine drastische Maßnahme, die nicht in jedem Fall gerechtfertigt ist. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktion haben, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht mandatieren. Der Rechtsanwalt wird Ihnen erläutern, ob ein juristisches Vorgehen gegen das Abschleppen Aussicht auf Erfolg hat. Ist dies der Fall, kann der Rechtsexperte Ihre Interessen wahrnehmen und für einen Ausgleich des wirtschaftlichen Schadens sorgen.

In welchen Fällen darf ein Auto abgeschleppt werden?


‌Das Auto steht nicht mehr dort, wo es geparkt wurde. Nach dem ersten Schrecken und der Gewissheit, sich nicht in der Straße geirrt zu haben, stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug gestohlen oder abgeschleppt wurde. Die Polizei oder der Eigentümer eines privaten Parkplatzes kann einen Abschleppdienst beauftragen, wenn das Auto ordnungswidrig abgestellt wurde. Haben Sie beispielsweise Ihr Auto im Park- oder Halteverbot geparkt oder ohne Befugnis einen Behindertenparkplatz blockiert, ist ein polizeiliches Abschleppen erlaubt. Gleiches gilt, wenn Feuerwehrzufahrten zugeparkt wurden oder das Auto an einer Kreuzung sowie einem Fußgängerüberweg abgestellt wurde. Ein weiterer Anlass für das polizeiliche Abschleppen ist eine Behinderung von Einsatzkräften durch geparkte Autos. 

‌Doch auch Eigentümer von Privatparkplätzen können sich auf dem Wege des Abschleppens gegen das Parken ohne Parkschein oder auf verbotenen Zonen wehren. Wurde mit dem Auto eine private Zufahrt blockiert, ist die Polizei für das Abschleppen zuständig, sofern das Auto auf der öffentlichen Straße steht. Ansonsten kann der Eigentümer des Grundstücks einen Abschleppdienst auf Kosten des Fahrzeughalters mit dem Abschleppen beauftragen. 

‌Privatpersonen sind nicht befugt, das Abschleppen widerrechtlich auf öffentlichem Grund geparkter Fahrzeuge zu veranlassen. Zunächst muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits den Abschleppdienst anrufen kann. 

‌Anlässe für das Abschleppen eines Autos:
  • Parken in absolutem oder eingeschränktem Halteverbot 
  • Parken auf Anwohnerparkplatz 
  • Parken auf dem Rad- oder Gehweg 
  • Parken auf dem Fußgängerüberweg 
  • Parken an Bushaltestelle oder Busspur 
  • Parken auf Schienen 
  • Parken auf Behindertenparkplätzen 
  • Parken an der Feuerwehrzufahrt 
  • Parken an Grundstücksaus- und Grundstückseinfahrten 
  • Parken auf einem Privatgrundstück 
  • Parken an Engstellen und Bordsteinabsenkungen 
  • Parken über Schachtdeckeln 
  • Parken an Einmündungen 
  • Behinderung von Einsatzkräften
    ‌ 
  • Gesetzliche Grundlagen für das Abschleppen von Autos


    ‌Bei Verstößen gegen Halte- und Parkverbote und verkehrsbehinderndem Halten und Parken ist das Abschleppen von Fahrzeugen eine erlaubte Maßnahme. Die Bestimmungen für das Parken und Halten sind in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. In vielen Fällen ist jedoch nicht eindeutig feststellbar, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme gegeben waren.

    Welche Voraussetzungen gelten für das Abschleppen von Autos?


    ‌Im Polizeirecht der einzelnen Bundesländer ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Auto abgeschleppt werden darf. Dabei gelten bundeseinheitlich die folgenden Grundsätze: 

    ‌1) Notwendigkeit: Ohne das Abschleppen kann der erwünschte Zweck nicht erreicht werden 

    ‌2) Verhältnismäßigkeit: Das Abschleppen steht im Verhältnis zum beabsichtigten Effekt 

    ‌Aus diesen beiden Grundsätzen resultiert die Schlussfolgerung, dass Falschparken allein nicht ausreicht, um das Abschleppen des Autos zu rechtfertigen. Ein Auto abzuschleppen ist nur dann erlaubt, wenn mildere Mittel wie ein Versetzen des Fahrzeugs nicht den gleichen Effekt hätten. Befinden sich also in unmittelbarer Nähe freie Parkplätze, ist sowohl die Polizei als auch ein privater Eigentümer angehalten, das Auto dorthin zu versetzen. 

    ‌Ist für ein Versetzen erforderlich, das Fahrzeug zu öffnen, kommt diese Maßnahme allerdings nicht in Betracht. Das Auto würde nach dem Versetzen unbeaufsichtigt auf dem Parkplatz stehen und wird deshalb entweder auf einen öffentlichen Verwahrplatz oder auf den Betriebshof des Abschleppdienstes transportiert. 

    ‌Die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit kann auch ergeben, dass es für den Eigentümer eines Privatgrundstücks zumutbar ist, sein eigenes Fahrzeug übergangsweise auf einem öffentlichen Parkplatz (also an der Straße) zu parken, wenn ein Falschparker die Zufahrt blockiert. Werden Sie durch einen Falschparker jedoch am Hinausfahren gehindert oder das Fahrzeug steht direkt auf Ihrem Parkplatz, ist es erlaubt, einen Abschleppdienst zu beauftragen. Es ist jedoch empfehlenswert, die Polizei zu benachrichtigen, die dokumentiert, dass Ihre Vorgehensweise rechtens war. 

    ‌Es ist übrigens auch möglich, dass ein Fahrzeug von der Polizei abgeschleppt wird, obwohl es völlig korrekt geparkt wurde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie vergessen haben, die Scheiben zu schließen. Die Polizei darf dann den Abschleppdienst benachrichtigen, um einen Diebstahl zu verhindern. 

    ‌Ganz egal, aus welchem Grund das Fahrzeug abgeschleppt wurde: Sie stehen jetzt zunächst vor der Herausforderung, das Auto zu finden.

    Auto abgeschleppt – Was ist jetzt zu tun?


    ‌Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt haben, liegt der Verdacht nahe, dass es abgeschleppt wurde. Um Gewissheit über den Verbleib des Autos zu bekommen, genügt in diesen Fällen ein Anruf bei der Polizei. Dort wird man Sie darüber informieren, ob das Auto tatsächlich abgeschleppt wurde, welcher Abschleppdienst im Einsatz war und wo das Fahrzeug steht. Der Fahrzeughalter trägt die Kosten für das Abschleppen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Hinzu kommen Kosten für das Bußgeld, denn Falschparken ist eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Schwere des Vergehens mit bis zu 110 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg geahndet wird. 

    ‌Wurde der Abschleppdienst von einem Privateigentümer beauftragt, muss dieser den Fahrzeughalter über den Standort informieren. Es ist erlaubt, dass Ihnen der Standort des Autos erst nach Begleichung der Rechnung des Abschleppdienstes genannt wird. In diesem Fall sollten Sie nicht nur eine detaillierte Rechnung verlangen, sondern außerdem auf der Quittung vermerken, dass die Zahlung unter Vorbehalt steht. Oft ist es hilfreich, die Einschaltung eines Rechtsanwalts anzukündigen, um das Auto zurückzubekommen. Sie können außerdem den geforderten Rechnungsbetrag beim Amtsgericht hinterlegen. Dann wird das Zurückbehaltungsrecht des Parkplatzeigentümers abgewendet und der Anspruch auf Zahlung der Rechnung nach Herausgabe des Fahrzeugs später juristisch geklärt. 

    ‌Um sich gegen überhöhte Forderungen zu wehren, ist es im Zweifelsfall sinnvoll, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn bereits eine Zahlung geleistet wurde. Das Amtsgericht München urteilte beispielsweise 2018, dass Abschleppkosten in Höhe von 635 Euro nicht angemessen seien und begrenzte die Forderung des Abschleppdienstes auf 314,75 Euro. (Amtsgericht München (Az.: 472 C 8222/18))

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    Welche Kosten werden für das Abschleppen berechnet?


    ‌Die Abschleppkosten variieren je nach Abschleppdienst und hängen außerdem von der Tageszeit, dem Wochentag, der Verwahrungszeit, der Dauer der Abschleppfahrt und der zuständigen Kommune ab. Die Preisspanne für polizeilich angeordnetes Abschleppen liegt zwischen 130 und 300 Euro. Wenn Sie rechtzeitig den Parkplatz erreichen, bevor Ihr Auto auf dem Abschlepper verladen wurde, kann der Abschleppdienst Kosten für die Leerfahrt in Rechnung stellen. Diese Kosten belaufen sich ungefähr auf 55 Euro. In Berlin werden für Leerfahrten sogar 125 Euro pro Pkw bis zu 3,5 Tonnen Gewicht berechnet. 

    ‌Zu den Abschleppkosten kommt das Bußgeld und eventuell eine Verwaltungsgebühr von insgesamt maximal 250 Euro. Das Abschleppen des Autos kann somit insgesamt bis zu 550 Euro kosten. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen, lohnt sich die Mandatierung eines Rechtsanwalts. 

    ‌Für das Abschleppen von Privatparkplätzen werden oft sogar noch höhere Rechnungen erstellt. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im Jahr 2014, dass bei der Rechnungsstellung ein ortsübliches Niveau nicht überschritten werden darf. (BGH, Az: V ZR 229/13) Ob im Einzelfall zu hohe Abschleppkosten berechnet wurden, müssen Gerichte entscheiden.

    Welche Abschleppdienste dürfen beauftragt werden?


    ‌Die Polizei darf weitgehende Maßnahmen gegen Verstöße beim Park- und Halteverbot ergreifen und Fahrzeuge abschleppen. Dafür werden entweder private Abschleppdienste beauftragt oder das Abschleppen erfolgt mit Fahrzeugen der Polizei. Teilweise werden von Privateigentümern Parkraumüberwachungsdienste beauftragt, bestimmte Bereiche zu kontrollieren und gegebenenfalls das Abschleppen anzuordnen oder selbst durchzuführen. Die Kosten für die Parkraumüberwachung dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Sie müssen lediglich für das Abschleppen bezahlen.

    Spezialfall „nachträgliches Halteverbot“


    ‌Es ist möglich, dass ein Parkplatz erst nachträglich als Halteverbotszone ausgewiesen wird. Wer sein Auto korrekt geparkt hat und es einige Tage auf dem Parkplatz stehenlässt, kann deshalb bei der Rückkehr eine böse Überraschung erleben. Wurde in der Zwischenzeit am betreffenden Parkplatz eine Baustelle eingerichtet, ist ein Abschleppen des Fahrzeugs rechtmäßig. Das gilt allerdings nur, wenn der Fahrzeughalter rechtzeitig (mindestens vier Tage im Voraus) von der erwarteten Maßnahme informiert wurde. (VG Neustadt, 27.01.2015 - 5 K 444/14.NW). Wer sein Auto längere Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt, sollte regelmäßig überprüfen, ob das Parken weiterhin erlaubt ist.

    Schützt eine Notiz an der Windschutzscheibe vor dem Abschleppen?


    ‌Es ist Ihnen bewusst, dass Sie Ihr Fahrzeug widerrechtlich geparkt haben und Sie hinterlassen eine Notiz am Auto, die eine baldige Rückkehr ankündigt. Dies ist kein Schutz vor dem Abschleppen. Wenn Sie jedoch eine Nachricht mit Ihrer Handynummer hinterlassen, kann das im Einzelfall eine sogenannte „Nachforschungspflicht“ der Polizei begründen. Aus der Nachricht muss der Aufenthaltsort des Fahrers hervorgehen und ersichtlich sein, dass dieser das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit entfernen kann. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg urteilte 2001 (3 Bf 429/00 Urteil3 VG 268/2000), dass dieser Zeitraum üblicherweise maximal fünf Minuten betragen darf. Hat der Fahrer keine Hinweise hinterlassen, kann die Ordnungsbehörde sofort das Abschleppen des Autos veranlassen.

    Abschleppen beschädigt das Auto – Wer haftet?


    ‌Für die Beschädigung des Fahrzeugs muss grundsätzlich immer derjenige aufkommen, der den Schaden verursacht hat. Sie müssen jedoch beweisen, dass der Schaden nicht schon vorher vorhanden war. Ordnet die Polizei an, das Auto abzuschleppen, werden die Beamten das Fahrzeug gründlich inspizieren und eventuell vorhandene Schäden protokollieren. Eine weitere Kontrolle erfolgt auf dem Parkplatz des Abschleppdienstes. Werden dann neue Schäden festgestellt, lassen sich diese eindeutig dem Abschleppdienst zuordnen, sodass dieser den Schaden bezahlen muss.

    Wie wehrt man sich gegen ungerechtfertigtes Abschleppen?


    ‌Es kann vorkommen, dass Ihr Fahrzeug von einer Dienstleistungsfirma abgeschleppt wurde, die sich darauf spezialisiert hat, Privatparkplätze zu überwachen. Diese Parkraumüberwachungsdienste berechnen teilweise horrende Gebühren für das Abschleppen und verlangen hohe Feierabend-, Nacht- oder Wochenendzuschläge. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn übermäßig hohe Kosten verlangt werden. Darüber hinaus handeln diese Dienstleister manchmal ohne Auftraggeber. In diesem Fall hat der Parkraumüberwachungsdienst keinen Anspruch auf Zahlung einer Abschleppgebühr. Verlangen Sie einen Nachweis dafür, dass der Dienstleister vom Eigentümer des Parkplatzes beauftragt wurde. 

    ‌Sie können außerdem die Rückzahlung von Kosten verlangen, wenn mit einer Umsetzung des Fahrzeugs nachweislich der gleiche Effekt erzielt worden wäre. In diesem Fall dürfen lediglich die Kosten für die Umsetzung in Rechnung gestellt werden.

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    Auto abgeschleppt – Recht einfach erklärt

    Darf ein Auto abgeschleppt werden, obwohl der Fahrer eine Notiz an der Windschutzscheibe hinterlassen und seine baldige Rückkehr angekündigt hat?

    Ein einfacher Hinweis auf baldige Rückkehr reicht nicht aus. Die Notiz muss Ihre Handynummer beinhalten und Sie dürfen nur so weit entfernt sein, dass Sie nach einer Benachrichtigung innerhalb von fünf Minuten das Auto wegfahren können. 

    ‌Weiterlesen: Schützt eine Notiz an der Windschutzscheibe vor dem Abschleppen?

    Dürfen Privatpersonen das Abschleppen eines Autos veranlassen, das an einer öffentlichen Straße falsch geparkt wurde?

    Privatpersonen dürfen den Abschleppdienst nur dann selbst benachrichtigen, wenn sich das widerrechtlich geparkte Fahrzeug auf ihrem eigenen Grundstück befindet. Ansonsten ist die Polizei zuständig. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Fällen darf ein Auto abgeschleppt werden?

    Wie kann man sich gegen überhöhte Abschleppkosten wehren?

    Zahlen Sie die Abschleppkosten immer mit dem Hinweis auf einen Vorbehalt. Eine andere Möglichkeit ist die Hinterlegung der geforderten Summe beim Amtsgericht. In beiden Fällen können Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um Ihr Geld zumindest zum Teil zurückzufordern. 

    ‌Weiterlesen: Auto abgeschleppt – Was ist jetzt zu tun?

    Wie findet man sein abgeschlepptes Auto?

    Wenn Ihr Auto nicht mehr dort steht, wo Sie es abgestellt haben, sollten Sie zunächst die Polizei anrufen. Wurde das Fahrzeug polizeilich abgeschleppt, wird man Ihnen den Standort des Abschleppdienstes nennen. Hat eine Privatperson das Abschleppen des Autos von ihrem Grundstück veranlasst, muss diese Ihnen den Standort mitteilen. 

    ‌Weiterlesen: Auto abgeschleppt – Was ist jetzt zu tun?

    Wer haftet für Schäden durch das Abschleppen?

    Grundsätzlich muss der Verursacher des Schadens diesen bezahlen. Der Fahrzeughalter muss allerdings nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen neuen Schaden handelt. 

    ‌Weiterlesen: Abschleppen beschädigt das Auto – Wer haftet?

    In welchen Fällen ist ein Abschleppen nicht erlaubt?

    Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist eine drastische Maßnahme, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn dies notwendig und verhältnismäßig ist. Die Tatsache, falsch geparkt zu haben, reicht allein nicht aus, um das Abschleppen zu rechtfertigen. 

    ‌Weiterlesen: Gesetzliche Grundlagen für das Abschleppen von Autos

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