Zwei Autofahrer begutachten die Schäden an den Fahrzeugen und verständigen die Polizei © Adobe Stock | rh2010

Autounfall – Wie sollte man sich verhalten?

Ein Autounfall ist eine Extremsituation. Im Folgenden erhalten Sie Tipps hinsichtlich des korrekten Verhaltens an der Unfallstelle. Außerdem erfahren Sie, wie man für eine reibungslose Schadensabwicklung sorgt und bei Problemen mit der Versicherung seine Interessen durchsetzt.

Was ist nach einem Autounfall zu beachten?


‌Jedes Jahr steigt die Zahl der zugelassen Pkw in Deutschland an. Das Statistikportal Statista registrierte im Jahr 1960 4,5 Millionen Pkw. Diese Zahl stieg bis 1990 auf fast 31 Millionen zugelassene Pkw an und im Jahr 2020 wurde mit fast 48 Millionen der bisherige Höchststand erreicht. Doch nicht nur die absolute Zahl steigt. Die Fahrzeuge werden außerdem immer leistungsstärker. Diese Kombination führt dazu, dass im Schnitt alle 13 Sekunden ein Unfall geschieht.

‌Im Jahr 2020 erfasste die Polizei über 2,2 Millionen Verkehrsunfälle. Dabei kam es zu 327.453 Personenschäden und 2.719 Menschen verloren beim Autounfall sogar ihr Leben. Verkehrsunfälle sind also keine Seltenheit und selbst umsichtige Fahrer können unverschuldet in einen Autounfall verwickelt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, sich grundsätzlich darüber zu informieren, was nach einem Autounfall zu tun ist. 

‌In diesem Ratgeber wird thematisiert, wie man sich am Unfallort verhalten sollte. Außerdem wird erläutert, was bei der Schadensmeldung zu beachten ist und wie man seine Interessen gegenüber der Versicherung durchsetzen kann.

Wie sollte man sich am Unfallort verhalten?


‌Die wichtigste Regel nach einem Autounfall lautet: Ruhe bewahren, denn das ist die Voraussetzung, um die folgenden Schritte durchzuführen:
  • Sichern der Unfallstelle 
  • Absetzen des Notrufs und Erste Hilfe leisten 
  • Benachrichtigen der Polizei 
  • Dokumentierung des Unfalls
    ‌ 
  • Sichern der Unfallstelle


    ‌In Paragraph 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, wie man sich als Beteiligter eines Unfalls verhalten muss. Zunächst ist die Unfallstelle abzusichern, um weitere Unfälle zu vermeiden und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Das genaue Vorgehen hängt davon ab, wo der Autounfall geschehen ist, auf der Autobahn, der Landstraße oder innerhalb einer Ortschaft. 

    ‌Unabhängig vom Unfallort sind jedoch drei Dinge zu beachten: 

    ‌1) Warnblinkanlage einschalten 

    ‌2) Warnweste anziehen 

    ‌3) Warndreieck aufstellen 

    ‌Falls die Unfallstelle unübersichtlich ist, muss das Warndreieck so platziert werden, dass es nicht von einem Sichthindernis (beispielsweise Hügel, enge Kurven) verdeckt wird. Bei Dunkelheit sollte das Autolicht angeschaltet bleiben. Ist das Fahrzeug nur geringfügig beschädigt, muss man unverzüglich die Straße räumen. Erst nachdem die Unfallstelle abgesichert ist, richtet sich das Augenmerk auf verletzte Personen. 

    ‌Bei einem Unfall auf der Autobahn ist besonders darauf zu achten, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Deshalb sollte möglichst auf dem Standstreifen gehalten und vorsichtig auf der Beifahrerseite ausgestiegen werden. Das Warndreieck wird in einer Entfernung zwischen 150 und 400 Meter von der Unfallstelle auf dem Standstreifen aufgestellt. Danach darf man sich nur noch hinter der Leitplanke aufhalten.
    Achtung:
    Unfall auf der linken Spur der Autobahn 

    ‌Das Fahrzeug muss sofort auf der Fahrerseite verlassen werden. Halten Sie sich auf dem Grünstreifen auf, überqueren Sie nicht die Fahrbahn und holen Sie auch nicht das Warndreieck aus dem Kofferraum, sondern gehen Sie auf dem Grünstreifen ungefähr 200 Meter in Richtung des entgegenkommenden Verkehrs, um Fahrzeuge auf den Unfall aufmerksam zu machen. Außerdem muss sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 oder 112 verständigt werden.
    Bei Unfällen auf der Landstraße oder innerhalb einer Ortschaft steigen Sie am Straßenrand aus und achten dabei auf den Verkehr. Das Warndreieck wird innerorts mindestens 50 Meter und auf der Landstraße mindestens 100 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt.

    Absetzen des Notrufs und Erste Hilfe leisten


    Verletzte müssen möglichst aus der Gefahrenzone geschafft werden. Bevor mit einer Wiederbelebung begonnen wird, ist zuerst der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu alarmieren. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn lediglich leichte Verletzungen aufgetreten sind. Im Zweifelsfall sollte jedoch der Rettungsdienst benachrichtigt werden, denn nicht immer werden schwere Verletzungen als solche erkannt. 

    ‌Die Fünf W-Fragen bei einer Unfallmeldung: 

    ‌1) Was ist passiert? 

    ‌2) Wo befindet sich die Unfallstelle? 

    ‌3) Wie viele Personen sind verletzt? 

    ‌4) Welche Verletzungen sind ersichtlich? 

    ‌5) WARTEN
    – nicht auflegen, sondern Rückfragen abwarten!

    ‌Die Erste Hilfe umfasst die Prüfung, ob die verletzte Person bewusstlos ist. Ist dies der Fall, wird die Atmung kontrolliert. Bei normaler Atmung wird die verletzte Person in die stabile Seitenlage gebracht. Jetzt wird der Notruf abgesetzt. Kann keine Atmung festgestellt werden, muss ebenfalls zuerst der Notruf abgesetzt werden, bevor mit der Herzdruckmassage und der Mund-zu-Mund-Beatmung begonnen wird. Blutende Wunden sollten im Rahmen der Erste Hilfe versorgt werden.

    ‌Die Blutung kann gestillt werden, indem das Körperteil hochgelagert und ein Druckverband angelegt wird. Dabei ist ein Bewegen der verletzten Person so weit wie möglich zu vermeiden. Verletzten Motorradfahrern sollte keinesfalls der Helm abgenommen werden, da dies etwaige Wirbelsäulenverletzungen verschlimmert. Es ist außerdem wichtig, Verletzte zu beruhigen und mit einer Decke vor dem Auskühlen zu schützen.

    Benachrichtigen der Polizei


    ‌Bei einem Bagatellschaden ist es nicht nötig, die Polizei zu verständigen. Bei hohen Sachschäden, Personenschäden oder wenn man die Unfallstelle nicht absichern kann, muss die Polizei jedoch zwingend verständigt werden. Mit der Notrufnummer 112 erreicht man gleichzeitig die Polizei, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Wenn Sie die Notrufnummer 110 wählen, erreichen Sie nur die Polizei. Bei Unfällen auf der Autobahn kann man außerdem die nächste Notrufsäule nutzen. 

    ‌Die Polizei muss außerdem verständigt werden, wenn der Verdacht auf eine Straftat (beispielsweise Unfallflucht oder Fahren unter Alkoholeinfluss) besteht. Bei ungeklärter Schuldfrage ist es ebenfalls wichtig, die Polizei zu alarmieren. Die Polizei wird den Unfallhergang aufnehmen, aber nicht klären, wer schuldig ist und somit für die Folgen des Unfalls aufkommen muss. Es ist sinnvoll, sich den Namen und die Dienststelle des Polizisten zu notieren. Falls man in der Extremsituation des Unfalls etwas vergessen hat, kann man dies durch Rückfragen klären. 

    Hinsichtlich der Aussagen ist Zurückhaltung geboten, denn oft kommt es aufgrund der Aufregung zu missverständlichen oder unbedachten Äußerungen oder sogar Schuldeingeständnissen. Die Schuld voreilig zuzugeben, kann weitreichende Konsequenzen haben, denn die Versicherung kann sich weigern, den Schaden zu regulieren. Ist ein eindeutiges Verschulden offensichtlich, sollte man das Verwarnungsgeld der Polizei akzeptieren, aber dennoch kein Schuldeingeständnis unterschreiben.
    Hinweis:
    Wenn sich der Autounfall im Ausland ereignet hat, sollten Sie die Polizei verständigen und den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Dieses Dokument gehört bei jeder Autoreise ins Handschuhfach. Sie können den Unfallbericht bei Ihrer Kfz-Versicherung oder beim ADAC anfordern. Es ist auch möglich, den Europäischen Unfallbericht auf der Website des ADAC herunterzuladen und zuhause auszudrucken.

    Dokumentierung des Unfalls


    ‌Für die Schadensregulierung ist es wichtig, sowohl die Daten der Unfallbeteiligten als auch die Schäden möglichst genau zu dokumentieren:
  • Namen und Anschriften von Fahrzeughalter, Fahrer, Zeugen und Verletzten 
  • Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge 
  • Genauer Zeitpunkt des Unfalls 
  • Versicherungsnummer und Name der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners 
  • Schäden am Fahrzeug und an anderen Sachen (beispielsweise am Gepäck) 
  • Fotos der Fahrzeuge und des Unfallorts 
  • Unfallskizze (Straßenverlauf, Schilder, Position der Autos, Position der Augenzeugen, Fußgänger, Bäume oder Hindernisse) 

  • ‌Je detaillierter der Unfallhergang dokumentiert wird, umso einfacher ist es später, die Schäden geltend zu machen und die Schuldfrage zu klären. Dabei sind auch scheinbare Nebensächlichkeiten relevant. Fotografieren Sie Bremsspuren, Kratzspuren, Glassplitter und Blechschäden aus mehreren Entfernungen und verschiedenen Perspektiven. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Unfallgegner Fotos gemacht hat, sondern sichern Sie Ihrerseits alle Beweise, damit der Unfallhergang später korrekt rekonstruiert werden kann.
    Hinweis:
    Wer räumt die Unfallstelle auf? 

    ‌Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und abgeschleppt werden muss, ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, Scherben und andere Gegenstände von der Fahrbahn zu entfernen. Lediglich bei schweren Unfällen wird diese Aufgabe von der Feuerwehr übernommen.

    Meldung des Unfalls bei der Versicherung


    ‌Ein Autounfall sollte unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Kam es beim Unfall zu schweren Verletzungen oder handelt es sich sogar um einen Autounfall mit Todesfolge, muss der Autounfall binnen 48 Stunden bei der Kfz-Versicherung gemeldet werden. 

    ‌Bei schweren Unfällen sollten Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten und mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. In diesen Fällen geht es nicht nur um die Reparaturkosten des Fahrzeugs, sondern auch um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Droht eine Anklage aufgrund einer Straftat, wie beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss, ist es unverzichtbar, sich durch einen kompetenten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Anwalt für Verkehrsrecht wird Ihre Interessen vertreten und Ihnen mögliche Handlungsoptionen aufzeigen, um den Schaden zu begrenzen. 

    ‌Manchmal lässt sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären und beiden Unfallbeteiligten wird eine Teilschuld eingeräumt. Dann wird der Schaden gemäß der Schuldanteile aufgeteilt. Ist es nicht möglich, festzustellen, wie hoch der Anteil an der Schuld ist, teilen Versicherer den Schaden oft hälftig auf.

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    ‌Wie meldet man den Unfall?


    ‌Die Unfallmeldung kann schriftlich oder per Telefon erfolgen. Viele Versicherungsgesellschaften ermöglichen außerdem die Online-Meldung von Unfallschäden. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, denn Versicherte unterliegen der Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht. Wer schuldlos in einen Autounfall verwickelt wurde, sollte die Versicherung des Unfallgegners kontaktieren, um die Schadensregulierung anzustoßen.

    In welchen Fällen ist ein Kfz-Gutachten erforderlich?


    ‌Es ist üblich, dass der Schaden ab einer Schadenshöhe von ungefähr 800 Euro von einem Kfz-Gutachter besichtigt wird. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners ein eigenes Schadengutachten anfertigen zu lassen. Von diesem Recht sollte man auch dann Gebrauch machen, wenn die Versicherung des Unfallgegners ihrerseits ein Gutachten anfertigen lässt. Die gegnerische Unfallversicherung hat kein Interesse daran, den Schaden vollumfänglich zu regulieren. Oft werden Positionen wie die Wertminderung oder der Nutzungsausfall nicht bei der Schadensregulierung berücksichtigt. Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, hat jedoch ein Recht darauf, finanziell von der Versicherung so gestellt zu werden, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. 

    ‌Nach einem Autounfall sollte man auf ein Gutachten bestehen und sich nicht mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. Das Gutachten listet alle Schäden des Autounfalls auf, berücksichtigt die Wertminderung und hat beweissichernden Charakter. Somit bildet das Schadengutachten die Grundlage für die vollumfängliche Schadensregulierung. 

    ‌Verzögert sich beispielsweise die Reparatur, muss der Unfallverursacher und somit seine Versicherung für die finanziellen Folgen aufkommen und beispielsweise längere Zeit einen Mietwagen bezahlen. Der Unfallgeschädigte ist nicht verpflichtet, die Werkstatt zu wechseln, um die Reparatur zu beschleunigen. (Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.03.2021 – 1 U 77/20). 

    ‌Mit einem eigenen Gutachten nach dem Autounfall, das von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen angefertigt wurde, kann man sich gegen eine ungerechtfertigte Herabsetzung der Schadenssumme zur Wehr setzen. In diesem Fall ist es wichtig, einen Verkehrsrechtsanwalt zu mandatieren, der die Korrespondenz mit der Versicherung übernimmt und gegebenenfalls Ihre Ansprüche auf dem Wege des Gerichtsverfahrens durchsetzt.

    Wie kann man Schadensersatzansprüche geltend machen?


    ‌Geschädigte haben nicht nur Anspruch auf Reparatur des Fahrzeugs, sondern auch auf Erstattung von Kosten der Heilbehandlung. Außerdem ist es möglich, Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu fordern. Dieser Anspruch ergibt sich aus Paragraph 249 des BGB.
    Art und Umfang des Schadensersatzes 

    ‌(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. 

    ‌(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

    Wie hoch das Schmerzensgeld ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die eine Orientierung bieten. Besonders gebräuchlich ist die Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle, nach der sich Gerichte bundesweit bei der Bemessung des Schmerzensgeldes richten. 

    ‌Wenn nach dem Autounfall die Versicherung die Schadensregulierung verzögert, kann der Unfallgeschädigte sogar ein höheres Schmerzensgeld verlangen. (Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 28.04.2017 – AZ. 6 U 1780/16).

    Autounfall – Recht einfach erklärt

    Was ist nach einem Autounfall als erstes zu tun?

    Als erstes muss man die Unfallstelle sichern, damit keine weiteren Unfälle verursacht und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Diese Maßnahme hat Vorrang vor der Verständigung der Polizei oder des Rettungsdienstes und der Versorgung von Verletzten. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollte man sich am Unfallort verhalten?

    Was ist bei einem Unfall auf der Autobahn zu beachten?

    Nachdem die Unfallstelle gesichert wurde, müssen sich alle Unfallbeteiligten hinter die Leitplanke begeben. Kann das Fahrzeug nicht auf dem Standstreifen abgestellt werden oder passiert der Unfall auf der linken Fahrspur, darf das Warndreieck nicht aufgestellt werden, da man sich dadurch in erhebliche Gefahr bringen würde. In diesem Fall reicht es aus, die Warnblinkanlage und das Autolicht einzuschalten. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollte man sich am Unfallort verhalten?

    Welche Daten sollte man nach einem Unfall notieren?

    Es ist wichtig, den Unfallhergang möglichst detailliert zu dokumentieren. Dazu gehören Name und Anschrift aller Beteiligten (auch der Zeugen), die Kennzeichen der Fahrzeuge, die Versicherungsnummer des Unfallgegners sowie der genaue Unfallzeitpunkt. Außerdem ist es sinnvoll, den Unfallhergang und den Unfallschaden durch Fotos und eine Unfallskizze zu protokollieren. 

    ‌Weiterlesen: Wie sollte man sich am Unfallort verhalten?

    Wann muss man den Unfall der Versicherung melden?

    In den Versicherungsverträgen ist die sogenannte Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht fixiert. Ein Unfall sollte also unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Spätestens nach einer Woche muss die Schadensmeldung schriftlich, per Telefon oder online erfolgt sein. Bei Personenschäden oder Todesopfern ist sogar eine Meldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich. 

    ‌Weiterlesen: Meldung des Unfalls bei der Versicherung

    Benötigt man ein Kfz-Gutachten?

    Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat als Unfallgeschädigter ein gesetzlich verankertes Recht auf Kosten der Kfz-Versicherung des Unfallgegners ein Kfz-Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter seiner Wahl anfertigen zu lassen. Das ist auch dringend empfehlenswert, um sich davor zu schützen, dass die gegnerische Versicherung den Schaden zu gering bewertet oder Schadenspositionen wie die Nutzungsausfallentschädigung nicht anerkennt. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Fällen ist ein Kfz-Gutachten erforderlich?

    Umfasst der Schadensersatz nur die Reparatur des Fahrzeugs?

    Neben der Reparatur des Fahrzeugs hat man als Geschädigter Anspruch auf Schadensersatz für den Nutzungsausfall während der Reparaturzeit und die Wertminderung. Aber auch für die Kosten der Heilbehandlung und eventuell nötige Reha-Maßnahmen kann man einen finanziellen Ausgleich in Form von Schmerzensgeld beanspruchen. Schmerzensgeldtabellen informieren darüber, wie hoch der Schadensersatz ungefähr ist. 

    ‌Weiterlesen: Wie kann man Schadensersatzansprüche geltend machen?

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