Das aufgeklappte Strafgesetzbuch zeigt einen Paragraphen zum Berufsverbot. © Adobe Stock | blende11.photo

Berufsverbot und Beschäftigungsverbot – was bedeuten die Verbote für Arbeitnehmer?

Ein Berufsverbot ist eine Strafmaßnahme. Ein Beschäftigungsverbot ist eine Schutzmaßnahme. Gerichte können ein Berufsverbot verhängen. Arbeitgeber oder Ärzte sprechen das Beschäftigungsverbot aus. Dieses betrifft vorwiegend Schwangere, deren Gesundheit durch eine Weiterbeschäftigung gefährdet ist.

Unterscheidung zwischen Berufsverbot und Beschäftigungsverbot


‌Auf den ersten Blick scheinen Berufsverbot und Beschäftigungsverbot das Gleiche zu meinen. Dabei unterscheiden sich die beiden Begriffe stark voneinander:
  • Das Berufsverbot ist eine Strafmaßnahme, die infolge eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit dem Beruf zum Einsatz kommt. Hat ein Arbeitnehmer Berufsverbot, darf er nicht mehr in seinem Berufsfeld tätig sein. Diese Maßnahme soll weiteren Straftaten vorbeugen. In anderen Bereichen ist es dem Arbeitnehmer aber erlaubt einer Arbeit nachzugehen.
  • Das Beschäftigungsverbot hingegen dient überwiegend dem Schutz des Arbeitnehmers. Besonders häufig wird das Beschäftigungsverbot bei Schwangeren ausgesprochen. Hat ein Arbeitnehmer ein totales Beschäftigungsverbot, so darf er gar nicht mehr arbeiten, unabhängig vom Berufszweig. 
  • Berufsverbot


    ‌Wenn ein Arbeitnehmer bei Ausübung seines Berufs gegen das Gesetz verstößt, oder diesen für eine rechtswidrige Tat missbraucht, kann das Gericht ein Berufsverbot verhängen. Das heißt, der Arbeitnehmer darf den Beruf für eine gewisse Zeit lang nicht mehr ausüben. Die Justiz spricht meist dann ein Berufsverbot aus, wenn die erhebliche Gefahr besteht, dass der Arbeitnehmer in der Ausübung seines Berufs erneut straffällig wird. Das Berufsverbot beträgt normalerweise zwischen 1 und 5 Jahren, kann aber unter Umständen auch lebenslänglich sein. (§ 70 Abs. 1 StGB)
    Hinweis:
    Laut § 61 StGB ist das Berufsverbot eine Maßregel zur Besserung und Sicherung. Nach frühestens einem Jahr kann das Gericht das Berufsverbot zu einer Bewährung aussetzen. Dazu muss das Gericht die Meinung vertreten, dass keine Gefahr mehr droht, der Arbeitnehmer könne im beruflichen Zusammenhang erneut rechtswidrig handeln. (§ 70a StGB)
    Grundsätzlich kann ein Berufsverbot in jedem Beruf erfolgen und ist somit nicht branchenabhängig. Es folgen Beispiele für Straftaten, die ein Berufsverbot nach sich ziehen können:
  • Ein Arzt macht einen fahrlässigen Fehler in der Behandlung, wodurch es zum Tod des Patienten kommt.
  • Ein Steuerberater hinterzieht Steuern. 
  • Ein Lehrer oder Kindergärtner macht sich des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen schuldig. 
  • Ein Anwalt handelt wider der Interessen seines Mandanten.
  • Hinweis:
    Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das Berufsverbot, kann das eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. (§ 145c StGB)

    Beschäftigungsverbot


    ‌Ein Beschäftigungsverbot dient vorwiegend dem Schutz des Arbeitnehmers. Wer ein Beschäftigungsverbot hat, darf eine bestimmte Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben.
  • Am häufigsten findet das Beschäftigungsverbot bei Schwangeren Anwendung, um die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes zu gewährleisten.  
  • Daneben gibt es in Deutschland das grundsätzliche Beschäftigungsverbot von Kindern nach § 5 JArbSchG
  • Jugendliche dürfen zwar arbeiten, allerdings nicht jede Arbeit ausüben. So gilt bei Jugendlichen das Beschäftigungsverbot etwa für gefährliche Arbeiten und Akkordarbeit. (§ 22 JArbSchG, § 23 JArbSchG)
  • Arten des Beschäftigungsverbots


    ‌Das Beschäftigungsverbot kann vom Arzt erfolgen, aber auch vom Arbeitgeber oder von einer Aufsichtsbehörde. Insofern spricht man von einem ärztlichem, einem betrieblichem und einem behördlichen Beschäftigungsverbot.

    Ärztliches Beschäftigungsverbot


    ‌Ein Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn seiner Einschätzung nach die weitere Ausübung der Arbeit eine Gesundheitsgefährdung für den Arbeitnehmer darstellt. Im Falle der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ist etwa § 16 MuSchG anzuwenden.
    ‌(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. ‌ ‌

    ‌(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen. ‌ 

    Betriebliches Beschäftigungsverbot


    ‌Das betriebliche Beschäftigungsverbot ist in Paragraph 13 des Mutterschutzgesetzes verankert. Es auszusprechen ist Sache des Arbeitgebers. Dabei steht nicht der gesundheitliche Aspekt im Vordergrund, sondern der jeweilige Tätigkeitsbereich, in dem die Schwangere arbeitet. (Zum Beispiel, wenn in der Arbeit ein Infektionsrisiko, oder eine hohe körperliche Belastung gegeben sind.) 

    1) Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und ein für die Schwangere geeignetes Arbeitsumfeld schaffen. 

    ‌2) Sind die Arbeitsbedingungen als gefährdend einzustufen und der Arbeitgeber kann diese nicht verbessern, dann muss er einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, sofern einer frei ist. 

    ‌3) Wenn weder geeignete Arbeitsbedingungen herrschen, noch ein Wechsel des Arbeitsplatzes möglich ist, muss der Arbeitgeber der Schwangeren ein Beschäftigungsverbot erteilen.
    Hinweis:
    Hat der Arbeitgeber zunächst noch keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, kann er ein vorläufiges Beschäftigungsverbot erteilen, bis er die Schutzmaßnahmen umgesetzt hat.

    Behördliches Beschäftigungsverbot


    ‌Ein behördliches Beschäftigungsverbot wird von einer Aufsichtsbehörde erteilt:
  • Das Beschäftigungsverbot kann beispielsweise erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer sich eine Infektion eingehandelt hat. (§ 31 IsFG) In diesem Fall darf der Arbeitnehmer etwa nicht in einem Lebensmittelgeschäft oder in der Pflege arbeiten, bis das Risiko einer Weiterverbreitung der Infektion vorüber ist.
  • Auch bei vermehrten Beschwerden über einen Arbeitnehmer, kann es geschehen, dass die zuständige Behörde ein Beschäftigungsverbot verhängt. Dann darf der Arbeitgeber den betreffenden Arbeitnehmer nicht länger beschäftigen. Eine personenbedingte Kündigung gilt in diesem Fall als gerechtfertigt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) in einem Urteil

  • Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft


    ‌Das Mutterschutzgesetz gibt eine Schutzfrist vor, während der die Schwangere nicht arbeiten darf. Dabei beginnt das Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet 8 Wochen danach. § 3 MuSchG Je nach tatsächlichem Termin kann sich die Schutzfrist nach vorn oder nach hinten verschieben.
    Hinweis:
    Bei ausdrücklichem Wunsch der Schwangeren darf diese in den Wochen vor der Entbindung arbeiten gehen. Dies kann sie jederzeit widerrufen. § 3 MuSchG Nach der Entbindung ist es ihr in jedem Fall untersagt zu arbeiten.
    Neben der Schutzfrist gibt es noch das generelle und das individuelle Beschäftigungsverbot. Diese wirken außerhalb der gesetzlichen Schutzfrist.

    Generelles Beschäftigungsverbot


    ‌Das generelle Beschäftigungsverbot ist ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Es bezieht sich auf allgemeine Risiken am Arbeitsplatz. Wann dieses zu tragen kommt, ist durch das Mutterschutzgesetz festgelegt. Ein generelles Beschäftigungsverbot kann aus verschiedenen Gründen zustande kommen. Es folgen ein paar Beispiele dafür, was für Schwangere nicht erlaubt ist:
  • Nachtarbeit leisten. (§ 5 MuSchG
  • In einem Bereich arbeiten, wo sie mit Gefahrenstoffen in Berührung kommen kann. (§ 11 Abs. 1 MuSchG
  • Eine Tätigkeit ausüben, bei der sie hoher Hitze, Kälte oder Lärm ausgesetzt ist. (§ 11 Abs. 3 MuSchG
  • Körperlich schwere Tätigkeiten ausführen. (§ 11 Abs. 5 MuSchG
  • Akkordarbeit verrichten. (§ 11 Abs. 6 MuSchG
  • Individuelles Beschäftigungsverbot


    ‌Das individuelle Beschäftigungsverbot erfolgt als ärztliches Beschäftigungsverbot in Hinblick auf die Gesundheit von Mutter und Kind.
  • Ein Arzt, zum Beispiel der Hausarzt oder der Gynäkologe, kann der Frau ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen. Entweder während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung. 
  • Ein entsprechendes Attest kann jeder Arzt ausstellen, es gilt die freie Arztwahl. Voraussetzung für das Beschäftigungsverbot ist, dass der Arzt in der Weiterbeschäftigung Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sieht. § 16 MuSchG 
  • Der Arzt stellt ein Attest aus, in dem er angibt, in welchem Umfang eine Gefährdung besteht und inwieweit eine Weiterbeschäftigung der Frau möglich oder verboten ist. Gründe für ein Beschäftigungsverbot können etwa Komplikationen während der Schwangerschaft, aber auch starke Rückenschmerzen, anhaltende Übelkeit oder große Stressbelastung sein.  
  • Man unterscheidet zwischen dem totalen und dem partiellen Beschäftigungsverbot: 

    ‌1) Totales Beschäftigungsverbot: Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerin während des Beschäftigungsverbotes gar nicht mehr beschäftigen. 

    ‌2) Partielles Beschäftigungsverbot: Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerin nur eingeschränkt beschäftigen. Etwa mit einer geringeren Stundenanzahl oder leichter zu bewältigenden Aufgaben, sodass es zu keiner Gefährdung kommt. Idealerweise ist das Attest in dieser Hinsicht genau und aussagekräftig formuliert.
    Hinweis:
    Der Arbeitgeber muss sich an das attestierte Beschäftigungsverbot halten. Er darf aber eine Nachuntersuchung verlangen, wenn er das Beschäftigungsverbot anzweifelt. Da die freie Arztwahl gilt, kann der Arbeitgeber aber nicht bestimmen, welchen Arzt die Frau aufsucht. In jedem Fall bleibt das Beschäftigungsverbot bis zur zweiten Untersuchung in Kraft.

    Gehaltszahlung im Beschäftigungsverbot


    1) ‌Unabhängig davon, ob sich um ein generelles oder ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt, bekommt die Schwangere ihr volles Gehalt ausbezahlt. Das gilt sowohl bei einem Vollzeitjob als auch bei einer Arbeit in Teilzeit

    ‌2) Der sogenannte Mutterschutzlohn errechnet sich aus dem Durchschnittgehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Beschäftigungsverbotes. (§ 18 MuSchG

    ‌3) Der Arbeitgeber kann sich das gezahlte Gehalt in vollem Umfang von der Krankenkasse erstatten lassen. (§ 1 Abs. 2 AAG)

    Berufsverbot und Beschäftigungsverbot – Recht einfach erklärt

    Was ist ein Berufsverbot?

    Ein Gericht kann einem Arbeitnehmer Berufsverbot erteilen, wenn dieser in Zusammenhang mit seinem Beruf straffällig geworden ist. Das Berufsverbot soll verhindern, dass es zu weiteren Straftaten kommt und beträgt üblicherweise 1 bis 5 Jahre. In dieser Zeit ist es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt, in seinem Berufszweig eine Tätigkeit auszuüben. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Berufsverbot?

    Was ist ein Beschäftigungsverbot?

    Ein Beschäftigungsverbot dient im Allgemeinen dem Schutz des Arbeitnehmers. Es gilt das Beschäftigungsverbot für Kinder und ein teilweises Beschäftigungsverbot für Jugendliche. Bei Erwachsenen kommt das Beschäftigungsverbot am häufigsten bei Schwangeren zu tragen. Dadurch sollen werdende Mutter und Kind vor einer potenziellen Gefährdung geschützt werden. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein Beschäftigungsverbot?

    Wer spricht das Beschäftigungsverbot aus?

    Es gibt 3 Möglichkeiten, wie ein Beschäftigungsverbot zustande kommen kann. Der Arbeitgeber, ein Arzt oder die zuständige Aufsichtsbehörde können das Beschäftigungsverbot aussprechen. Insofern handelt es sich um ein betriebliches, ein ärztliches oder ein behördliches Beschäftigungsverbot. 

    ‌Weiterlesen: Wer spricht das Beschäftigungsverbot aus?

    Was ist ein generelles Beschäftigungsverbot?

    Das generelle Beschäftigungsverbot spricht in der Regel der Arbeitgeber aus. Grund dafür sind allgemeine Risiken am Arbeitsplatz, die eine Gefährdung für die Schwangere darstellen können. Zum Beispiel wenn die Gefahr besteht, dass die Schwangere am Arbeitsplatz mit Gefahrenstoffen in Berührung kommt. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein generelles Beschäftigungsverbot?

    Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?

    Ein Arzt kann einer Schwangeren ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen. Voraussetzung ist, dass er annimmt, eine Weiterbeschäftigung gefährde die Gesundheit von Mutter und Kind. Das individuelle Beschäftigungsverbot kann sowohl total als auch partiell sein. Beim partiellen Verbot ist es der Schwangeren erlaubt, eingeschränkt zu arbeiten. Die Leistung und der Umfang sind dabei so festgelegt, dass es zu keiner Gefährdung der Gesundheit kommt. 

    ‌Weiterlesen: Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?

    Wer zahlt das Gehalt?

    Im Falle eines Beschäftigungsverbots muss der Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen. Das gilt unabhängig von Vollzeit- oder Teilzeitjob. Der Lohn berechnet sich aus dem Durchschnitt des Gehalts der letzten drei Monate. Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber das bezahlte Gehalt. 

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