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Bestechung & Bestechlichkeit – strafrechtliche Aspekte

Die Bestechung ist ein Straftatbestand. Dabei wird einem Amtsträger ein Vorteil als Gegenleistung für eine pflichtverletzende Amtshandlung gewährt. Der Amtsträger wird aufgrund seiner Bestechlichkeit bestraft. Die Bestechung wird strafrechtlich von der Wirtschaftskorruption abgegrenzt.

Bestechung ist eine Straftat


‌Bestechung ist, selbst wenn es nicht um große Geldsummen geht, keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer sich der Bestechung strafbar macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren rechnen. Bereits der Versuch einer Bestechung steht unter Strafe

‌Immer wieder wird von Bestechungen berichtet, bei denen korrupte Beamte oder Angestellte von Firmen sich selbst Vorteile verschaffen, indem sie ihre Pflichten zu Lasten der Gesellschaft oder des Unternehmens missachten. Letztlich leidet die Funktionalität der öffentlichen Verwaltung oder des Unternehmens unter dem gesetzwidrigen Verhalten. Aus diesem Grund werden bei schweren Fällen von Bestechung und Bestechlichkeit hohe Haftstrafen bis zu zehn Jahren verhängt. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass es sich bei einem monetären Vorteil von mindestens 50.000 Euro um einen besonders schweren Fall von Bestechung handelt. (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. April 2016 – 5 StR 584/15).

‌Gesetzliche Grundlage für die Bestrafung von Bestechungen ist der § 334 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Bestechung fällt in die Rubrik „Straftaten in Amt“ des StGB und ist somit auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt. Zu diesem Personenkreis zählen beispielsweise Beamte. Damit ergibt sich eine Abgrenzung dieses Straftatbestands von dem der „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“, der Wirtschaftskorruption, welche wiederum in § 299 StGB geregelt ist. 

‌Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen eine Anklage wegen Bestechung erfolgt, wodurch sich eine Bestechung auszeichnet und wie die Straftat geahndet wird. Darüber hinaus wird die Frage beantwortet, welche Strafen die Person erwartet, die sich der Bestechlichkeit strafbar gemacht hat. 

‌Nähere Informationen zum Thema Bestechlichkeit am Arbeitsplatz finden Sie in einem separaten Artikel.
Hinweis:
Bestechung § 334 Strafgesetzbuch (StGB):

(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Wer einem Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung

1. vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder

2. künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde,

wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.

(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser

1. bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder,

2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt.

Wie verbreitet ist Bestechung in Deutschland?


‌Das statistische Bundesamt verzeichnete im Jahr 2020 bundesweit 5.510 Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung. Ein Großteil der Straftaten entfiel auf Bestechungen gemäß § 334 StGB. 139 dieser Straftaten waren besonders schwerwiegende Fälle gemäß § 335 StGB. Als positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass Deutschland in einem weltweiten Korruptions-Ranking mit einem Korruptionsindex von 19 eine Position in den Top 10 der am wenigsten korrupten Länder einnimmt. Die vordersten Plätze dieser Rangliste werden von den skandinavischen Ländern belegt, wobei Dänemark mit einem Korruptionsindex von 12 die Spitzenposition innehat. Das Schlusslicht bildet der Südsudan mit einem Korruptionsindex von 89.

Bestechung und Bestechlichkeit


‌An einer Bestechung sind immer mindestens zwei Personen beteiligt. Den aktiven Part übernimmt die Person, welche die Bestechung begeht, indem sie einem Amtsträger einen Vorteil dafür anbietet, dass dieser eine pflichtverletzende Handlung vornimmt. Der Amtsträger ist also der passive Part der Bestechung – Er lässt sich bestechen und macht sich damit der Bestechlichkeit schuldig. Die Bestechlichkeit ist ebenso wie die Bestechung strafbar. Geht der Amtsträger auf den Bestechungsversuch ein, ohne dass dies mit einer Pflichtverletzung verbunden ist, macht er sich der Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB schuldig. Dieses Vergehen wird ebenfalls mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. 

‌Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Bestechung von Amtsträgern, Bundeswehrsoldaten und anderen Verpflichteten des öffentlichen Dienstes (Bestechung i. e. S.) sowie der Bestechung im geschäftlichen Verkehr. In beiden Fällen geht es darum, dass Vertrauensstellungen missbraucht werden, um sich rechtlich unbegründete Vorteile zu verschaffen. Bestechungen unterhöhlen die Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung und beeinträchtigen den freien Wettbewerb der Privatwirtschaft. 

‌Das Strafgesetzbuch differenziert zwischen folgende Straftaten im Zusammenhang mit Bestechungen: 

‌1) Vorteilsannahme (§ 331 StGB) 

‌2) Bestechlichkeit (§ 332 StGB)

‌3) Vorteilsgewährung (§ 333 StGB)

‌4) Bestechung (§ 334 StGB)

‌5) Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB)

Bestechung von Amtsträgern und Verpflichteten des öffentlichen Dienstes


‌Wenn der Begriff Bestechung fällt, erfolgt sofort eine Assoziation mit der Vorteilsannahme durch Beamte. Im Gegensatz dazu wird die Bestechung im Wirtschaftsverkehr meist als Korruption bezeichnet. Adressat der Bestechung i. e. S. sind Amtsträger, Europäische Amtsträger, dem öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete oder Bundeswehrsoldaten. Amtsträger sind wiederum Beamte, Richter und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. 

‌Wird diesen Personen eine Gegenleistung (ein materieller oder immaterieller Vorteil) angeboten, damit sie ihre Amtspflichten verletzen, handelt es sich um eine Bestechung. Ziel der Bestechung ist die Erlangung eines Vorteils. Dieser Vorteil kann beispielsweise darin bestehen, Angaben über Konkurrenzangebote bei einer Ausschreibung oder eine Baugenehmigung zu erhalten.

Beispiele für Gegenleistungen


‌Oft handelt es sich bei den Gegenleistungen für die Gewährung des Vorteils um Geschenke. Darüber hinaus können als Gegenleistung beispielsweise Darlehen gewährt werden oder Geldzahlungen erfolgen. Merkmal der Gegenleistung ist immer, dass der Empfänger keinen rechtlich begründeten Anspruch auf diese Leistung hat. Außerdem zeichnet die Gegenleistung aus, dass sie die finanzielle, persönliche oder rechtliche Situation des Empfängers verbessert. Demzufolge ist die Bandbreite potenzieller Gegenleistungen hoch und reicht von der klassischen Geldzahlung bis zur Finanzierung von Reisen oder der Gewährung von Vorteilen im Privatbereich wie beispielsweise die Bevorzugung bei der Bewerbung um ein Ehrenamt.

‌Zu den Gegenleistungen, die eine Bestechung begründen, zählen jedoch nicht kleine Geschenke, die Bürger einem Beamten z. B. in der Weihnachtszeit überreichen. Derartige Geschenke fallen unter das Gewohnheitsrecht, wenn sie den Rahmen üblicher Geschenke nicht überschreiten. Mit derartigen Geschenken ist außerdem nicht die Absicht verbunden, den Empfänger zu einer bevorzugten Behandlung zu bewegen und sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen.

Straftatbestand der Vorteilsannahme


‌Für die strafrechtliche Bewertung ist es unerheblich, ob der Empfänger die Gegenleistung gefordert hat, sich versprechen ließ oder ohne eigene Aufforderung angenommen hat. Die Vorteilsannahme wird in jedem Fall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren bestraft

‌Handelt es sich beim Empfänger des Vorteils um einen Richter oder Schiedsrichter, der sich aufgrund der Gegenleistung bei seinen richterlichen Entscheidungen beeinflussen ließ, erweitert sich der Strafrahmen auf eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren

‌Bei einer Vorteilsannahme nimmt der Empfänger zwar die Gegenleistung an und bevorzugt den Vorteilsgeber, verletzt jedoch dabei nicht seine Dienstpflichten.

Straftatbestand der Bestechlichkeit


‌Der Straftatbestand der Bestechlichkeit wird in verschiedenen Paragrafen der Strafgesetzbuches geregelt. Handelt es sich um einen Amtsträger, einem dem öffentlichen Dienst Verpflichteten oder einen Bundeswehrsoldaten findet § 332 StGB Anwendung. Im Gegensatz zur Vorteilannahme werden beim Amtsdelikt der Bestechlichkeit die Dienstpflichten verletzt. Eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt bereits beim Versuch, eine Gegenleistung für eine Pflichtverletzung zu fordern. Außerdem ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung stattgefunden hat oder nur die Bereitschaft signalisiert wurde, entsprechend zu handeln. Bestechlichkeit wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren (in minderschweren Fällen bis zu drei Jahren) geahndet.

Straftatbestand der Vorteilsgewährung


‌Vorteilsgewährung bezeichnet den Tatbestand, dass einem Amtsträger ein Vorteil dafür angeboten wird, dass dieser seine Dienstpflichten verletzt. Die Straftat wird mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Wird der Vorteil einem Richter oder Schiedsrichter gewährt, erhöht sich die maximale Haftstrafe auf fünf Jahre. Von einer Strafverfolgung wird abgesehen, wenn sich der Empfänger des Vorteils die Annahme genehmigen lässt.

Rechtsprechung – Wie wird Bestechlichkeit bestraft?


‌Ein Justizvollzugsbeamter wurde gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Trier aus dem Dienst entfernt, weil er der Bestechlichkeit in drei Fällen überführt wurde. Der Beamte nahm wiederholt Geld von Angehörigen Inhaftierter an und schmuggelte dafür Zigaretten, Kaffee und andere Waren ins Gefängnis. (Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 29.11.2016 - 3 K 1138/16.TR

‌Das Verwaltungsgericht Köln urteilte, dass einem Doktorvater, der sich der Bestechung schuldig gemacht hatte, der Doktortitel entzogen werden konnte. Dabei handelte es sich um den Geschäftsführer eines wissenschaftlichen Instituts, der Promotionskandidaten an Hochschulprofessoren vermittelte und sich dafür bezahlen ließ. (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.10.2011 - 6 K 3445/10

‌Ein Mitarbeiter eines Ordnungsamts verlor seine Stelle, weil er während seiner Dienstzeit verbilligte Speisen angenommen hat. Er verstieß damit laut Einschätzung des Arbeitsgerichts Krefeld gegen seine Vertragspflichten, sodass eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt war. (Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13)

In welchen Bereichen kommt es häufig zu Bestechungen?


‌Bestechungen dienen der Erlangung von Vorteilen. Besonders betroffen sind Beschaffungsabteilungen von Behörden. Den für die Beschaffung verantwortlichen Beamten werden Bestechungsgelder angeboten, wenn sie die entsprechende Firma als Lieferanten auswählen. Da es bei amtlichen Beschaffungsvorgängen oft um sehr große Summen und Auftragsvolumina geht, ist der wirtschaftliche Schaden für die Allgemeinheit besonders gravierend, wenn Vergabeentscheidungen aufgrund von Bestechungen getroffen werden. Darüber hinaus kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, die eine Gefährdung des marktwirtschaftlichen Systems bedeuten. 

‌Besonders anfällig für Bestechungsversuche sind Fachbereiche von Behörden, die Kaufentscheidungen treffen, ohne dass dabei die für den Einkauf verantwortlichen Stellen eingebunden werden. Dieses als „Maverick Buying“ bezeichnete Vorgehen ist auch in privatwirtschaftlichen Unternehmen verbreitet. Letztlich handelt es sich dabei um schwer kontrollierbare Einkaufsentscheidungen, die sowohl in Behörden als auch in Unternehmen minimiert werden sollten. 

‌Ein weiterer Bereich, in dem Bestechungen leider häufig vorkommen, betrifft die Vertragsgestaltung. Insbesondere die Vereinbarung von Vorfinanzierungen und Vorauszahlungen bietet zahlreiche Möglichkeiten, gesetzeswidrige Vorteile zu gewähren. Manchmal übernimmt auch der Einkäufer die Rolle des Bestechenden, indem er den Lieferanten dazu motiviert, Waren unter dem eigentlichen Marktwert zu verkaufen. 

‌Aufgrund der Gefahr, einer Bestechlichkeit angeklagt zu werden, untersagen Unternehmen Mitarbeitern oft grundsätzlich die Annahme von Geschenken jeder Art. Die Wertgrenze zwischen freundlicher Geste und Bestechung verläuft fließend und muss im Einzelfall beurteilt werden. Eine Zuwendung von 100 Euro für einen Angestellten, der ein Nettogehalt von 1.500 Euro erhält, steht beispielsweise bereits unter dem Verdacht, die Entscheidungen des Angestellten zu beeinflussen. Erhält der Vorstandsvorsitzende jedoch ein Sachgeschenk in Wert von 100 Euro, wird er sich davon kaum in seinen Entscheidungen beeinflussen lassen. Gleiches gilt für Beamte in der Hierarchie einer Behörde. 

‌Amtsträger dürfen Geschenke generell nur nach Einholung einer Genehmigung ihres Dienstherren annehmen. Für Unternehmen, die in Geschäftsbeziehungen zu Behörden stehen, bedeutet das, auf Geschenke und Zuwendungen aller Art zu verzichten. Der Grat, sich der versuchten Bestechung strafbar zu machen, ist schmal. 

‌Wenn Sie dieser Straftat bezichtigt werden, sollten Sie sich umgehend an einen Strafrechtsanwalt wenden, der Ihre Verteidigung übernimmt und ungerechtfertigte Beschuldigungen zurückweist.

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Bestechung im geschäftlichen Verkehr


‌Der Gesetzgeber schützt nicht nur die staatlichen Funktionen vor Bestechung sowie Bestechlichkeit. Auch der geschäftliche Verkehr der Privatwirtschaft unterliegt diesem Schutz. Die strafrechtliche Verfolgung von Bestechung und Bestechlichkeit dient der Sicherstellung der Wettbewerbsfreiheit, welche einen Grundpfeiler der funktionierenden Marktwirtschaft darstellt. Die gesetzliche Grundlage der strafrechtlichen Verfolgung dieser Wirtschaftsdelikte sind in § 299 StGB manifestiert.
Hinweis:
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299 StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens

1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder

2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.

(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens

1. einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder

2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.

Wie lassen sich Bestechungen verhindern?


‌Bestechung lässt sich nicht gänzlich eliminieren. Wirksame Kontrollmechanismen tragen jedoch dazu bei, Bestechungsversuche zu erschweren. 

  • ‌In der Praxis werden dafür folgende Maßnahmen genutzt:
  • Erstellung von Compliance-Richtlinien 
  • Bestellung eines Compliance-Beauftragten 
  • Dokumentierte, standardisierte Prozesse 
  • Implementierung von Kontrollsystemen 
  • Belohnungssystem für die Meldung von Bestechungsversuchen 

  • ‌Am 1. November 2016 trat in Deutschland außerdem das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft, das allgemein als Antikorruptionsgesetz bekannt wurde. Mit diesem Gesetz sind Bestechungen und Bestechlichkeit innerhalb des Gesundheitssektors zum Straftatbestand geworden, die als Offizialdelikte, d. h. auch ohne Vorliegen eines Strafantrags, verfolgt werden. Jeder „Verletzte der Tat“ (Patienten, Mitbewerber und Krankenkassen) kann die Straftat melden.

    Bestechung und Bestechlichkeit – Recht einfach erklärt

    Welche Strafen drohen, wenn man der Bestechlichkeit angeklagt wird?

    Wer der Bestechlichkeit überführt wird muss mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (in minderschweren Fällen bis zu drei Jahren) rechnen. 

    ‌Weiterlesen: Bestechung von Amtsträgern und anderen Verpflichteten des öffentlichen Dienstes

    Worin besteht der Unterschied zwischen der Bestechlichkeit und der Vorteilannahme?

    Bei der Vorteilnahme wird zwar die Gegenleistung angenommen, es werden jedoch nicht die Dienstpflichten verletzt. Liegt eine Bestechung vor, geht dies mit einer Verletzung der Dienstpflichten einher. 

    ‌Weiterlesen: Bestechung von Amtsträgern und anderen Verpflichteten des öffentlichen Dienstes

    In welchen Bereichen von Behörden und Unternehmen kommt es besonders häufig zu Bestechungen?

    Mitarbeiter von Fachbereichen und Abteilungen, die für die Beschaffung/den Einkauf verantwortlich sind, erhalten besonders häufig Angebote, für eine Gegenleistung bestimmte Lieferanten zu bevorzugen. Auch bei öffentlichen Vergabeverfahren wird oft versucht, sich gesetzeswidrig auf dem Wege der Bestechung Informationen über die Konkurrenzangebote zu beschaffen. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Bereichen kommt es häufig zu Bestechungen?

    Lassen sich Bestechungen verhindern?

    Strukturierte Beschaffungsprozesse, die lückenlos dokumentiert werden und Kontrollsysteme ermöglichen zumindest eine Eindämmung von Bestechungsversuchen. In Unternehmen sorgen Compliance-Vereinbarungen für ein grundsätzlich gesetzeskonformes Verhalten. 

    ‌Weiterlesen: Wie lassen sich Bestechungen verhindern?

    Was ist im Antikorruptionsgesetz geregelt?

    Das Antikorruptionsgesetz wurde erlassen, um Bestechungen im Gesundheitswesen einzudämmen. Es ermöglicht den Ermittlungsbehörden, ohne Strafantrag tätig zu werden. 

    ‌Weiterlesen: Wie lassen sich Bestechungen verhindern?

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