Alter und neuer Führerschein in Hosentasche © Adobe Stock | blende11.photo

Führerschein umtauschen – Praktische Tipps für Autofahrer

Ab 2022 müssen mehr als 43 Millionen Führerscheine in Deutschland in fälschungssichere EU-Führerscheine umgetauscht werden. Von der Umtauschpflicht sind alle Führerscheine betroffen, die vor 2013 ausgestellt wurden. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie hoch die Kosten des Umtausches sind.

Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?


‌Bisher konnten Autofahrer den einmal ausgestellten Führerschein das ganze Leben nutzen. Demzufolge lässt sich beim Blick in viele Papierführerscheine, die bereits in den 50iger oder 60iger Jahren ausgestellt wurden, kaum noch eine Ähnlichkeit zum Besitzer erkennen. Das erschwert die Identifikation des Fahrers und soll sich nun grundlegend ändern, um Missbrauch zu verhindern. Ziel ist es, dass Führerscheine einerseits fälschungssicher sind und andererseits nur eine bestimmte Zeit gelten und dann durch einen neuen EU-Führerschein mit aktuellem Lichtbild ersetzt werden. Außerdem wird eine EU-weite Vereinheitlichung angestrebt, denn bisher gibt es innerhalb der EU 110 verschiedene Führerscheinversionen, was den Behörden die Wahrnehmung von Kontrollfunktionen erschwert. 

‌Die Speicherung aller EU-Führerscheine in einer gemeinsamen Datenbank wird künftig einen Missbrauch der Führerscheindokumente weitgehend verhindern. Aus diesen Gründen müssen mehr als 43 Millionen Führerscheine bundesweit bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Alle alten Führerscheindokumente werden dabei durch einen fälschungssicheren EU-Führerschein ersetzt, der in jedem EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. 

‌Die Neuregelung basiert auf einer Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung, mit der im Jahr 2013 die dritte EU-Führerscheinrichtlinie (EU-Richtlinie 2006/126/EG) in eine deutsche Rechtsnorm transformiert wurde. Von diesem Zeitpunkt gilt, dass die Gültigkeit von Führerscheinen grundsätzlich auf 15 Jahre begrenzt wird. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Autofahrer den Führerschein nun generell neu beantragen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass alle Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 19. Januar 2033, also innerhalb von 20 Jahren, umgetauscht werden müssen.
Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen 

‌1. Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Vorkehrungen, um der Fälschung von Führerscheinen, einschließlich der vor Inkrafttreten dieser Richtlinie ausgestellten Führerscheinmuster, vorzubeugen. Sie unterrichten die Kommission hiervon. 

‌2. Das für den Führerschein nach Anhang I benutzte Material ist mittels Spezifikationen zur Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen dieser Richtlinie durch Hinzufügung, die von der Kommission nach dem in Artikel 9 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegen sind, gegen Fälschung zu sichern. Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Sicherheitsmerkmale einführen. 

‌3. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.

Die EU-weite Vereinheitlichung von Führerscheindokumenten hat für die Führerscheininhaber praktische Vorteile. Sie können den EU-Führerschein in jedem EU-Land nutzen, ohne vorher einen Internationalen Führerschein zu beantragen. Des Weiteren benötigen Sie innerhalb der EU keine Übersetzungen des Führerscheins. Wer jedoch oft privat oder beruflich ins außereuropäische Ausland reist, sollte weiterhin zusätzlich einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen. 

‌Damit der Umtausch von über 43 Millionen Führerscheinen in Deutschland geordnet abläuft, hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Aktion gestaffelt durchgeführt wird und 2022 startet. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die zuständigen Behörden nicht überfordert werden und gleichzeitig keine allzu langen Wartezeiten für die Bürger entstehen. Von der Umtauschpflicht betroffen sind ungefähr 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, sowie mehr als 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden.

Neubeantragung des Führerscheins – Erfolgt eine Prüfung?


‌Obwohl eine Umtauschpflicht besteht und Führerscheine künftig nur noch 15 Jahre lang gelten, müssen Sie keine Prüfung befürchten, wenn Sie Ihren Pkw- oder Motorradführerschein umtauschen. Es handelt sich beim Umtausch des Führerscheins lediglich um einen verwaltungstechnischen Akt. Die Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen. Somit ist weder eine erneute Führerscheinprüfung noch eine Überprüfung des gesundheitlichen Zustands erforderlich. 

‌Wer den alten Führerschein allerdings nicht fristgerecht umtauscht, muss damit rechnen, mit einem Verwarngeld von zehn Euro bestraft zu werden. Im Gegensatz zum nicht fristgerechten Umtausch eines Bus- oder Lkw-Führerscheins ist dies jedoch keine Straftat. Für die Verlängerung eines Lkw- oder Bus-Führerscheins sind weiterhin ein augenärztliches sowie ein allgemeinärztliches Gutachten erforderlich. Wird der Lkw- oder Bus-Führerschein gewerblich genutzt, benötigen Sie außerdem die Nachweise hinsichtlich der Qualifikation

‌Wenn der Umtausch aufgrund erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchgeführt wurde, können die Behörden von der Verhängung eines Verwarngelds absehen. Am 17. Januar 2022 erfolgte ein Beschluss der Innenministerkonferenz, der besagt, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht noch nicht bestraft werden. Von dieser Corona-bedingten Ausnahmeregelung profitieren die Jahrgänge 1953 bis 1958, deren Papierführerschein bis spätestens Ende 1998 ausgestellt wurde. Für diese Jahrgänge verlängert sich die Frist vom 19. Januar 2022 auf den 19. Juli 2022

‌Unabhängig davon müssen Sie keinesfalls einen Verlust der Fahrerlaubnis durch Führerscheinentzug befürchten, sollten Sie Umtauschfristen versäumen. Bedenken Sie jedoch, dass bei Fahrten ins Ausland Probleme zu erwarten sind, wenn Sie nach Ablauf der für Sie geltenden Frist noch mit einem veralteten Führerscheindokument unterwegs sind.

Wie lange sind die neuen EU-Führerscheine gültig?


‌Die EU-Führerscheine sind nicht wie die bisherigen Führerscheindokumente lebenslang gültig. Eine Erneuerung der Fahrerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich. Sie müssen lediglich darauf achten, den Führerschein regelmäßig zu erneuern. Die Dauer der Gültigkeit ist ebenfalls in der 3. EU-Führerscheinrichtlinie festgelegt. Für alle Pkw-Führerscheine und Motorradführerscheine, die in Deutschland nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, beträgt die Gültigkeit 15 Jahre.
Ausstellung, Gültigkeit und Erneuerung

‌2. 

‌a) Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können diese Führerscheine auch mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren ausstellen. 
‌b) Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.

Welche Fristen gelten für den Umtausch des Führerscheins?


‌Obwohl die Umtauschaktion erst am 19. Januar 2033 endet, müssen die meisten Führerscheine bereits vorher umgetauscht werden, um eine Überforderung des Systems zu vermeiden. Es gelten gestaffelte Fristen, die sich am Geburtsjahr des Führerscheininhabers oder am Ausstellungsjahr des Führerscheins orientieren.

Umtauschfristen für bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine


‌Führerscheininhaber, deren Führerschein bis zum Ende des Jahres 1998 ausgestellt wurde, müssen sich an ihrem Geburtsjahr orientieren.

Umtauschfristen für ab dem 01. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine


‌Wurde der Führerschein ab Januar 1999 ausgestellt, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.

Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen. Das Ausstellungsjahr ist für diese Jahrgänge nicht relevant. Sie können übrigens den Umtausch des Führerscheins jederzeit vor der für Sie gültigen Frist durchführen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie Ihren alten Führerschein behalten. Dieses Dokument wird jedoch von der Führerscheinbehörde entwertet, um einem Missbrauch vorzubeugen. 

‌Ihre persönliche Umtauschfrist können Sie sich ganz einfach online mit einem Führerschein-Umtausch-Rechner, den beispielsweise der TÜV Nord zur Verfügung stellt, ermitteln. Geben Sie dort das Geburtsjahr und das Ausstellungsjahr des Führerscheins ein und mit einem Klick erhalten Sie die Information, wann der Führerscheintausch fällig ist. Für alle Führerscheininhaber, deren Führerschein ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, beträgt die Gültigkeit des Dokuments 15 Jahre. Im Feld 4b auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins finden das Datum für den spätestmöglichen Umtausch des Führerscheins.

Wo können Sie den Führerschein umtauschen?


‌Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei der Führerscheinbehörde an Ihrem Wohnsitz. Diese Behörde ist in vielen Kommunen direkt beim Bürgeramt angesiedelt. Es ist keine Überprüfung der Fahrtauglichkeit vorgesehen, somit gilt die einmal erworbene Fahrerlaubnis weiterhin lebenslang. Der Umtausch soll sicherstellen, dass sowohl das Lichtbild als auch die Personendaten aktualisiert werden und eine Identifizierung des Inhabers jederzeit möglich ist. 

‌Die Fahrerlaubnisbehörde wird nur dann ein medizinisch-psychologisches oder ein ärztliches Gutachten und ein erneute Durchführung der Fahrprüfung anordnen, wenn begründete Bedenken hinsichtlich der Fahreignung des Führerscheininhabers bestehen. Von sich aus wird die Führerscheinbehörde nur dann aktiv, wenn beim Führerscheinumtausch auffällt, dass die Fahreignung offensichtlich entweder aufgrund körperlicher oder aufgrund geistiger Einschränkungen nicht gegeben ist. 

‌Sie benötigen folgende Dokumente, um Ihren Führerschein umzutauschen:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Aktuelles Führerscheindokument 
  • Biometrisches Passfoto 

  • ‌Wenn Ihr aktueller Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Ihres derzeitigen Wohnorts ausgestellt wurde, benötigen Sie außerdem eine Karteikartenabschrift. Diese Abschrift erhalten Sie bei der Führerscheinstelle, die den alten Führerschein ausgestellt hat. Sie können das Dokument telefonisch, per Post oder online anfordern. 

    ‌Einige Führerscheinbehörden schreiben die Bürger an, wenn der Umtausch des Führerscheins fällig wird. Entsprechende Informationen erhalten Sie darüber hinaus in den Bürgerämtern oder auf der Website des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr), wo detailliert über das Procedere informiert wird.

    Ist eine Online-Beantragung des neuen Führerscheins möglich?


    ‌Immer mehr Fahrerlaubnisbehörden ermöglichen mittlerweile den Bürgern, Anträge online zu stellen. Ob Ihre Führerscheinbehörde diese Option zur Verfügung stellt, können Sie telefonisch erfragen oder sich auf der Behörden-Website informieren.

    Welche Fahrzeugklassen werden in den Führerschein eingetragen?


    ‌Im neuen EU-Führerschein werden die Fahrzeugklassen bestätigt, für die Sie eine Fahrerlaubnis erhalten haben. Wenn Sie über einen Lkw-Führerschein verfügen, diesen jedoch nicht mehr benötigen, können Sie den Pkw-Führerschein ohne die ansonsten obligatorischen Überprüfungen verlängern.

    Wie viel kostet der Umtausch des Führerscheins?


    ‌Die Führerscheinstellen erheben gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) eine Verwaltungsgebühr von ungefähr 25 Euro. Darüber hinaus müssen Sie Kosten für die Anfertigung eines neuen biometrischen Passfotos und gegebenenfalls ca. 5 Euro für die postalische Zusendung des neuen Führerscheins einberechnen. Die Dauer für die Ausstellung des neuen Führerscheins beträgt durchschnittlich drei Wochen.

    Müssen im Ausland lebende Bundesbürger den Führerschein umtauschen?


    ‌Wer seinen ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ist auch nicht von der Umtauschpflicht betroffen, sondern muss sich an den Regeln orientieren, die am ausländischen Wohnsitz gelten. Informieren Sie sich bei der Führerscheinbehörde Ihres Wohnorts über geltende Vorschriften hinsichtlich der Erneuerung von Führerscheindokumenten. Befindet sich Ihr Wohnsitz in einem EU-Land, ist ein Umtausch des Führerscheins spätestens bis zum 19. Januar 2033 Pflicht. Befindet sich der Wohnsitz außerhalb der EU, kann der Führerschein bei jeder deutschen Führerscheinbehörde getauscht werden. Am einfachsten ist es in diesem Fall, sich an die Führerscheinbehörde zu wenden, die das Dokument ausgestellt hat. Sie können sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland über die Vorgehensweise informieren, dort jedoch nicht den Führerscheinumtausch durchführen.

    Führerschein umtauschen – Recht einfach erklärt

    Warum ist ein Führerscheinumtausch erforderlich?

    Ziel der Umtauschaktion ist die Vereinheitlichung von Führerscheindokumenten innerhalb der EU. Außerdem soll durch die regelmäßige Aktualisierung von Lichtbildern und Ausweisdaten sichergestellt werden, dass der Missbrauch von Führerscheinen erschwert und die Identifikation des Führerscheininhabers erleichtert wird. 

    ‌Weiterlesen: Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?

    Muss man erneut eine Fahrprüfung ablegen?

    Beim Tausch eines Pkw- oder Motorradführerscheins ist weder eine erneute Fahrprüfung noch eine medizinische Kontrolle vorgesehen. Der Führerscheintausch ist lediglich ein Verwaltungsakt. 

    ‌Weiterlesen: Neubeantragung des Führerscheins – Erfolgt eine Prüfung?

    Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

    Ihr neuer EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss dann erneut beantragt werden. 

    ‌Weiterlesen: Wie lange sind die neuen EU-Führerscheine gültig?

    Wie erfährt man, wann der Führerscheinumtausch fällig wird?

    Einige Führerscheinbehörden schreiben die Führerscheininhaber persönlich an. Sie finden die Infos außerdem mühelos im Internet und können dort praktische Führerschein-Umtausch-Rechner nutzen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Fristen gelten für den Umtausch des Führerscheins?

    Wo wird der neue Führerschein beantragt?

    Für die Ausstellung des neuen Führerscheins ist die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort zuständig, die oft direkt beim Bürgeramt angesiedelt ist. 

    ‌Weiterlesen: Wo können Sie den Führerschein umtauschen? 

    Welche Dokumente benötigt man für den Umtausch?

    Sie benötigen Ihren aktuellen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein biometrisches Passfoto. Wurde Ihr Führerschein bei einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt, müssen Sie dort zusätzlich eine Karteikartenabschrift anfordern. 

    ‌Weiterlesen: Wo können Sie den Führerschein umtauschen?

    Was passiert, wenn man die Umtauschfrist verpasst?

    In diesem Fall droht ein Verwarngeld von zehn Euro. 

    ‌Weiterlesen: Neubeantragung des Führerscheins – Erfolgt eine Prüfung?

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