Führerschein und Fahrzeugschlüssel © Adobe Stock | M. Schuppich

Führerscheinentzug – Ratgeber für Autofahrer

Der Führerscheinentzug ist eine drastische Maßnahme, die das Verkehrsrecht für besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße vorsieht. Informieren Sie sich hier über die Dauer, darüber welche Sperrfristen bei der Wiederbeantragung zu beachten sind und wann es sich lohnt, einen Anwalt zu mandatieren.

Welche Bedeutung hat ein Führerscheinentzug?


‌Der Führerscheinentzug ist die drastischste Maßnahme des deutschen Verkehrsrechts und mit erheblichen Einschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wird ein Autofahrer nur beim Nachweis besonders schwerwiegender oder wiederholter Verkehrsverstöße bestraft. Gesetzliche Grundlage für den Entzug des Führerscheins ist § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

‌Nach dem Führerscheinentzug muss der Führerschein der zuständigen Behörde ausgehändigt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, neben der Bestrafung eine Veränderung des künftigen Verhaltens im Straßenverkehr und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu bewirken. Der Führerscheinentzug hat auch finanzielle Konsequenzen. Es wird zusätzlich eine hohe Geldstrafe verhängt und die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis ist ebenfalls mit hohen Kosten verbunden.
Hinweis:
Straßenverkehrsgesetzt (StGV) § 3 – Entziehung der Fahrerlaubnis:

(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Entziehung - auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt - die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. § 2 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend.

(2) Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis auf Grund anderer Vorschriften entzieht.
Die Dauer des Führerscheinentzugs beträgt je nach Schwere des Verkehrsdelikts mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Fahrerlaubnis bei besonders schweren Verkehrsverstößen oder krankheitsbedingt lebenslang entzogen wird.

‌Im Gegensatz zum Fahrverbot, das grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum gilt, muss man den Führerschein im Falle eines Führerscheinentzugs neu beantragen. Dies ist jedoch frühestens drei Monate vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist möglich. Darüber hinaus kann die Behörde die Wiedererlangung des Führerscheins von Bedingungen abhängig machen. Zu diesen Bedingungen zählen beispielsweise die Absolvierung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder der Nachweis der Abstinenz

‌Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen, die der Führerscheinentzug im persönlichen und beruflichen Leben bedeutet, ist es sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu mandatieren. Dieser wird überprüfen, ob gegen den Führerscheinentzug selbst Einspruch erhoben werden kann. Außerdem unterstützt der Rechtsexperte seinen Mandanten dabei, den Führerschein erneut zu beantragen und Stolpersteine auf dem Weg der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Jetzt Experten zum Thema "Verkehrsrecht" in Ihrer Region finden


Hinweis:
Exkurs: 

‌Wie unterscheidet sich der Führerscheinentzug vom Fahrverbot?

In beiden Fällen muss der Führerschein abgegeben werden. Das Fahrverbot ist üblicherweise zeitlich auf ein bis drei Monate befristet. Nach dem Ende dieser Zeit wird der Führerschein jedoch ohne Aufforderung per Post an den Inhaber der Fahrerlaubnis zurückgesendet.

Ein Führerscheinentzug erfolgt auf richterliche Anordnung oder auf Anordnung einer Verwaltungsbehörde und bedeutet das Erlöschen der Fahrerlaubnis. Um wieder Autofahren zu dürfen, müssen Sie somit erneut eine Fahrerlaubnis beantragen. Dies ist frühestens nach sechs Monaten möglich und oft ist dafür eine Nachschulung zu absolvieren. Anders als bei einem Fahrverbot, das für alle Kraftfahrzeuge gilt, dürfen Sie bei einem Führerscheinentzug jedoch unter bestimmten Bedingungen (Vollendung des 15. Lebensjahrs vor dem 01.04.1980 oder separate Mofa-Prüfbescheinigung) ein Mofa oder E-Bike fahren.

In welchen Fällen droht ein Führerscheinentzug?


‌Der Führerscheinentzug bedeutet, dass dem Autofahrer die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aberkannt wird. Das Verkehrsrecht sieht bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung verschiedene Maßnahmen vor, die im Bußgeldkatalog aufgelistet sind. Neben Bußgeldern werden Verkehrssünder mit Punkten in Flensburg bestraft. Zusätzlich zu den Bußgeldern und Punkten wird in schweren Fällen ein temporäres Fahrverbot verhängt. 

‌Der Führerscheinentzug ist das schärfste Schwert des Verkehrsrechts und droht bei verkehrsrechtlichen Straftaten. Beispiele dafür sind das Fahren unter Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss. Wer nach einem Autounfall eine Unfallflucht begeht, muss ebenfalls mit dieser drastischen Bestrafung rechnen. Wurde ein Autofahrer einer verkehrsrechtlichen Straftat überführt, droht darüber hinaus eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Es ist deshalb in jedem Fall erforderlich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, wenn Ihnen eine verkehrsrechtliche Straftat angelastet wird. Der Anwalt wird die Ausgangssituation prüfen und eine geeignete Strategie zur Verteidigung Ihrer Interessen erarbeiten. 

‌Die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung eines Führerscheinentzugs bei Verkehrsstraftaten sind in § 69 Absatz des Strafgesetzbuches (StGB) manifestiert.
Entziehung der Fahrerlaubnis 
‌ 
‌(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht. 

‌(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen 

‌1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), 1a. des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d), 

‌2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316), 

‌3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder 

‌4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht, 

‌so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. 

‌(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Der Führerscheinentzug droht des Weiteren Wiederholungstätern, also Autofahrern, die immer wieder aufgrund von Überschreitungen des Tempolimits oder anderer verkehrsrechtlicher Vergehen auffällig geworden sind. 

‌Ein weiterer Anlass für einen Führerscheinentzug ist das Erreichen von acht Punkten in Flensburg. Es ist somit möglich, dass ein Verkehrsverstoß, der lediglich mit einem Punkt in Flensburg bestraft wird, zum Führerscheinentzug führt. Letztlich kann jedes Verkehrsvergehen, dass mit Punkten in Flensburg geahndet wird, zu einem Führerscheinentzug führen. Aus diesem Grund sind Verstöße gegen das Überholverbot oder das Rechtsfahrgebot keinesfalls als Kavaliersdelikte zu betrachten, denn sie können sich zu einem kritischen Punktestand summieren. Das gilt auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn oder in einer Spielstraße sowie das Missachten des Gebots, eine Rettungsgasse zu bilden.
Beispiel:
Führerscheinentzug aufgrund einer mäßigen Geschwindigkeitsüberschreitung:

Wenn Sie innerorts 21 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben dem Bußgeld von 115 Euro wird ein Punkt zum Punktekonto in Flensburg hinzuaddiert. Steigt der Punktestand dadurch auf acht Punkte an, erfolgt der Führerscheinentzug.

Vorwarnung aus Flensburg schützt vor bösen Überraschungen


‌Der Führerscheinentzug ist eine drastische Bestrafung, mit der die persönliche Mobilität stark eingeschränkt wird. Oft ergeben sich daraus negative Konsequenzen im Berufsleben. Deswegen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Autofahrer vorgewarnt werden müssen, wenn der Punktestand in Flensburg steigt. Bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten erfolgt eine Ermahnung und bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten eine Verwarnung

‌Wenn Sie eine derartige Ermahnung oder Verwarnung erhalten haben, sollten Sie bei einem erneuten Bußgeldbescheid in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen und den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen anfechten lassen. Auf diese Weise kann bei einem berechtigten Widerspruch vermieden werden, dass der Punktestand die kritische Marke von acht Punkten erreicht.

Wie wird der Führerscheinentzug angeordnet?


‌Es gibt zwei Möglichkeiten für die Anordnung eines Führerscheinentzugs: 

‌1) Richterliche Anordnung 

‌2) Anordnung einer Verwaltungsbehörde 

‌Die richterliche Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis erfolgt bei einer Verkehrsstraftat. Es wird gleichzeitig eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt. Eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. 

‌Erfolgt der Führerscheinentzug aufgrund der Anordnung einer Verwaltungsbehörde, weil z. B. acht Punkte in Flensburg erreicht wurden, wird die Behörde prüfen, ob eine Neubeantragung des Führerscheins an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Oft wird eine Nachschulung oder eine MPU angeordnet. Es ist jedoch auch möglich, dass eine erneute Absolvierung der Fahrschulausbildung verlangt wird.

Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis


‌Wenn Beamte feststellen, dass Gefahr im Verzug ist, sind sie befugt, den Führerschein vorläufig zu entziehen. Diese Maßnahme droht in folgenden Fällen:
  • Gefährdung des Straßenverkehrs 
  • Unfallflucht mit schwerer Verletzung oder Tötung  
  • Vollrausch/Trunkenheit am Steuer 

  • ‌Ob es zu einem endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis kommt und welche Sperrfrist für eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis gilt, wird im weiteren Verfahren festgelegt.

    Führerscheinentzug in der Probezeit


    ‌Ein Führerscheinentzug in der Probezeit erfolgt, wenn der Fahranfänger entweder drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begangen hat. A-Verstöße sind schwerwiegende Vergehen wie Nötigung oder Unfallflucht. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, sollten sich jedoch nicht summieren. Typische B-Verstöße sind Handy am Steuer oder Parkverstöße. Der Führerscheinentzug ist auch in der Probezeit mit einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verbunden.

    Führerscheinentzug ohne Führerschein?


    ‌Was auf den ersten Blick unmöglich scheint, kommt in der Realität gar nicht so selten vor. Auch Verkehrsteilnehmer, die gar keinen Führerschein besitzen, können Verkehrsverstöße begehen, die eigentlich mit einem Führerscheinentzug bestraft würden. Ein Beispiel dafür ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. In diesem Fall wird eine „isolierte Sperrfrist“ verhängt. Während dieser Zeit kann keine Fahrerlaubnis erlangt werden.

    Wann droht ein lebenslanger Führerscheinentzug?


    ‌Dies ist der letzte Schritt, den Behörden ergreifen, wenn besonders schwere Verkehrsdelikte begangen wurden. Beispiele dafür sind wiederholtes Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss trotz geltendem Fahrverbot oder mit Unfallfolge und Unfallflucht. Ein weiterer Grund für den lebenslangen Führerscheinentzug sind schwere gesundheitliche Probleme, bei denen eine Verbesserung des Gesundheitszustands ausgeschlossen ist.

    Autofahren trotz Führerscheinentzug – Welche Folgen drohen?


    ‌Wer sich nach dem Führerscheinentzug trotzdem hinters Steuer setzt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Das ist gemäß § 21 StGB eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Übrigens wird auch der Halter des Fahrzeugs mit hohen Geldstrafen oder einer Haftstrafe von maximal sechs Monaten bestraft. Es ist sogar möglich, dass das Fahrzeug eingezogen wird. 

    ‌Mehr lesen im Artikel „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

    Was ist bei der Wiederbeantragung des Führerscheins zu beachten?


    ‌Die Wiederbeantragung des Führerscheins ist erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. In vielen Fällen wird die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag genehmigen, diese Genehmigung jedoch an die Erfüllung bestimmter Bedingungen knüpfen. Gesetzliche Grundlage für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist § 20 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV).
    Hinweis:
    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - § 20 FeV:

    (1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.

    (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

    (3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.

    (4) Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre

    1. nach § 2a Absatz 5 Satz 3 oder § 4 Absatz 10 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder 
    ‌2. nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.
    Sie benötigen folgende Unterlagen für die Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis:
  • Personalausweis (oder Reisepass) 
  • Aktuelles biometrisches Passfoto 
  • Sehtest
  • Einverständniserklärung für die MPU (falls diese gefordert ist) 
  • Abstinenznachweis (falls dies gefordert ist) 
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (wenn der Führerschein vor 1969 erteilt wurde) 

  • ‌Bestehen Zweifel daran, dass der Antragsteller über die nötigen Kenntnisse verfügt, kann gefordert werden, die Fahrprüfung erneut zu absolvieren. Gegen diese Auflage können Sie jedoch durch Ihren Anwalt Widerspruch einlegen lassen. Handelt es sich um den ersten Führerscheinentzug, sind die Erfolgsaussichten dieses Widerspruchs hoch. Wurde die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar unvermeidbar. 

    ‌Nach der Neuerteilung des Führerscheins beginnt die eine erneute Probezeit, die zur Restdauer der ersten Probezeit hinzuaddiert wird.

    Lohnt sich ein Einspruch gegen den Entzug der Fahrerlaubnis?


    ‌Anders als, dass ein Fahrverbot umgangen werden kann, kann ein Führerscheinentzug, der durch richterlichen Entscheid angeordnet wurde, nicht durch Einspruch aufgehoben werden. Ein Einspruch gegen einen behördlich angeordneten Führerscheinentzug ist zwar denkbar, aber nur selten erfolgreich. Es ist jedoch möglich, eine Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen oder eine Verzögerung zu bewirken. Außerdem kann Ihr Anwalt eine Reduzierung der Auflagen beantragen, sodass beispielsweise keine MPU erforderlich wird. 

    ‌Der Führerscheinentzug verjährt nach 15 Jahren. Dann kann man ohne MPU den Führerschein erneut beantragen. Allerdings muss man dafür üblicherweise die Fahrausbildung in der Fahrschule wiederholen und eine Fahrprüfung ablegen.

    Führerscheinentzug – Recht einfach erklärt

    In welchen Fällen droht ein Führerscheinentzug?

    Wiederholtes Fehlverhalten im Straßenverkehr sowie Verkehrsstraftaten werden mit einem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. Außerdem werden Autofahrer, deren Punktestand in Flensburg acht Punkte erreicht hat, mit dem Führerscheinentzug bestraft. 

    ‌Weiterlesen: In welchen Fällen droht ein Führerscheinentzug?

    Erhält man den Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück?

    Nein, anders als beim Fahrverbot muss man den Führerschein nach einem Führerscheinentzug erneut beantragen und meist bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Antrag auf Wiedererlangung des Führerscheins kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. 

    ‌Weiterlesen: Was ist bei der Wiederbeantragung des Führerscheins zu beachten?

    Kann der Führerschein lebenslang entzogen werden?

    Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nur bei sehr schwerwiegenden Verkehrsstraftaten möglich. Wer beispielsweise wiederholt im Vollrausch einen Unfall verursacht und dabei Menschen verletzt oder tötet, kann jedoch mit einem lebenslangen Führerscheinentzug bestraft werden. Gleiches gilt, wenn eine Krankheit das Führen eines Fahrzeugs unmöglich macht. 

    ‌Weiterlesen: Wie wird der Führerscheinentzug angeordnet?

    Was passiert, wenn man dennoch weiter mit dem Auto fährt?

    In diesem Fall macht man sich der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, die mit hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet wird. Außerdem wird der Führerscheinentzug verlängert und an weitere Bedingungen geknüpft. 

    ‌Weiterlesen: Wie wird der Führerscheinentzug angeordnet?

    Kann man den Führerschein auch ohne MPU zurückbekommen?

    Wurde die Absolvierung einer MPU als Bedingung für die Wiedererlangung des Führerscheins festgelegt, ist das Abwarten der Verjährungsfrist von 15 Jahren ein Weg, dies zu umgehen. Alternativ können Sie Ihren Anwalt beauftragen, gegen diese Bedingung Einspruch einzulegen. 

    ‌Weiterlesen: Was ist bei der Wiederbeantragung des Führerscheins zu beachten?

    Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Nebentätigkeit: Definition und Bedingungen der Zulässigkeit - BERATUNG.DE
    Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, darüber … mehr lesen
    Irrtümer bei Kündigung: 10 Fehler und Mythen - BERATUNG.DE
    Es sind jede Menge Gerüchte über Kündigungen im Umlauf. Manche sind wahr, manche halbwahr, wiederum andere bestehen aus … mehr lesen
    Pflichtteil einfordern (mit und ohne Anwalt) – Pflichtteilsanspruch geltend machen - BERATUNG.DE
    Jeder enterbte gesetzliche Erbe kann einen Pflichtteil einfordern. Bei der Einforderung des Pflichtteils sind einige wichtige … mehr lesen