Ein Fahrverbot zu umgehen ist schwierig und nur in Ausnahmefällen möglich. Die besten Chancen dazu bestehen beim Vorliegen eines Härtefalles. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie versuchen können, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln oder es zu verschieben.
Wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Begeht man Regelverstöße im Straßenverkehr, zieht das unterschiedliche Strafen nach sich. Für kleine Verstöße kann es ein Verwarngeld geben. Darüber hinaus sind Bußgelder und Punkte in Flensburg möglich. Handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß wie beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer, kann es darüber hinaus zu einem Fahrverbot kommen.
Erhält jemand ein Fahrverbot auf einen Verstoß hin, darf er für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr Autofahren. Nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann ein Fahrverbot gemeinsam mit einer Geldbuße für einen Fahrverstoß verhängt werden. Es wird beim Bußgeldverfahren von der Verwaltungsbehörde oder bei einer Bußgeldentscheidung vom Amtsgericht für ein bis drei Monate ausgesprochen. Wie lange das Fahrverbot gilt hängt davon ab, wie schwer der Verstoß war und in welchen Monaten das Verbot gilt.
Außerdem gibt es sogenannte Regelfahrverbote, welche in § 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung geregelt sind. Aus dem Bußgeldkatalog geht heraus, welche Verstöße zu einem Fahrverbot führen. Die folgende Tabelle veranschaulicht diese Verstöße mitsamt ihren Strafen.
Verstoß
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
Autofahren unter Drogeneinfluss
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb des Ortsgebietes um 31 bis 40 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb des Ortsgebietes um 41 bis 50 km/h
Bußgeld
€ 160
€ 500
€ 160
€ 160
€ 160
€ 200
Punkte in Flensburg
2
2
2
2
2
Fahrverbot in Monaten
1
1
1
1
1
Beginn des Fahrverbotes
Das Fahrverbot beginnt, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist und gegen den Bußgeldbescheid keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Wurde kein Einspruch eingelegt, ist er zwei Wochen nach der Zustellung rechtskräftig. Handelt es sich um ein Amtsgerichtsurteil und wird kein Rechtsmittel eingelegt, ist es eine Woche ab dem Urteil rechtskräftig.
Sobald das Fahrverbot rechtskräftig ist, muss der Führerschein abgegeben werden. Dabei gibt es drei Varianten:
Der Führerschein kann persönlich bei der zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden oder man schickt ihn per Einschreiben mit der Post dorthin.
Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe des Führerscheins bei der Polizei. Da das Abgeben bei der Polizei nicht in jedem Bundesland möglich ist, sollten Sie sich vorab bei der jeweiligen Polizeidienststelle darüber informieren.
Wurde eine Klage gegen den Bußgeldbescheid verloren, muss man den Führerschein direkt an die Staatsanwaltschaft abgeben.
Gibt man den Führerschein nicht freiwillig in die amtliche Verwahrung und reagiert nicht auf Aufforderungen, kann der Führerschein durch die Polizei beschlagnahmt werden.
Möglichkeiten zur Umgehung des Fahrverbotes
Eine Umgehung eines Fahrverbotes ist nur in Ausnahmefällen möglich. Prinzipiell kann man aber immer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Dieser darf noch nicht rechtskräftig sein, wodurch ab Erhalt des Bescheides eine Frist von vierzehn Tagen entsteht. Der Einspruch ist schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle zu richten und sollte eine Begründung enthalten, warum Sie das Fahrverbot für nicht gerechtfertigt halten. Nachfolgend finden Sie Möglichkeiten und Situationen angeführt, die möglicherweise eine Umgehung des Fahrverbotes ermöglichen.
Umwandlung in ein höheres Bußgeld
Die erste Variante ist, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Nach § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV) ist es möglich, das Fahrverbot in ein „angemessen erhöhtes“ Bußgeld umzuwandeln. Was als angemessen gilt, hängt unter anderem vom Grund der Strafe ab.
Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, da das Fahrverbot eine gewisse Erziehungswirkung erzielen soll, die bei einem höheren Bußgeld wesentlich geringer ausfällt. Meist muss dafür ein Härtefall vorliegen. Dennoch stehen die Chancen teilweise gut, bei erhöhter Geschwindigkeit das Fahrverbot umgehen zu können – solange die Übertretung nicht extrem hoch ist.
Man sollte sich bewusst sein, dass sich dadurch die Summe erheblich erhöhen kann. Denn womöglich müssen Sie dann das Zweifache bis sogar das Fünffache der Regelbuße bezahlen. Teilweise wird ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro Bußgeld verlangt. Ob man diese Summen aufbringen kann oder möchte, sollte man sich überlegen, bevor man statt Fahrverbot höheres Bußgeld beantragt.
Verschieben des Fahrverbots
Ersttäter haben die Möglichkeit, das Fahrverbot zu verschieben. Hat man in den letzten zwei Jahren vor dem aktuellen Bußgeldbescheid kein Fahrverbot erhalten, muss man das Fahrverbot nicht sofort antreten. In diesem Fall erhält man eine Frist von vier Monaten ab Eintritt der Rechtskraft, in denen man das Fahrverbot antreten kann. Der Beginn kann dadurch frei bestimmt werden, was einen großen Vorteil darstellt. Dadurch kann man das Fahrverbot zwar nicht gänzlich umgehen, jedoch ist eine Planung bezüglich z.B. der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besser möglich. Außerdem kann man den Zeitraum womöglich auf einen kürzeren Monat wie den Februar legen.
Voraussetzung dafür ist wiederum der Einspruch gegen das Fahrverbot, da dieses aufschiebend wirkt. Am besten zieht man für die Formulierung des Einspruches einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Hilfe.
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Gilt man als Wiederholungstäter, darf man sich den Beginn des Fahrverbotes nicht aussuchen. In diesem Fall bestimmen die Behörden den Zeitpunkt des Fahrverbotes.
Gründe für das Umgehen des Fahrverbotes
Damit sich das Fahrverbot umgehen lässt, muss der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet werden. Gründe, die dazu berechtigen können, sind folgende:
Härtefall
Die besten Chancen auf die Umgehung eines Fahrverbotes bestehen bei Vorliegen eines Härtefalles. Ob ein solcher geltend gemacht werden kann, wird in jedem Fall einzeln vom Gericht geprüft. In der Rechtsprechung zeigt sich aber, dass manche Situationen des Öfteren als Härtefall eingestuft werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn durch das Fahrverbot die berufliche Existenz gefährdet wird.
Möglicherweise ist die betroffene Person Taxi- oder Busfahrer und könnte durch ein Fahrverbot ihren Beruf nicht mehr ausüben. Dann prüft das Gericht, ob von einem Fahrverbot abgesehen werden kann und stattdessen eine Geldbuße verhängt wird. Stellt es dabei fest, dass das Fahrverbot im Urlaub verbüßt werden könnte, wird die Begründung eines Härtefalles nicht angenommen. Ein Härtefall kann außerdem dann vorliegen, wenn Sie Angehörige durch das Fahrverbot nicht mehr pflegen könnten.
Die Chance darauf, einen Härtefall geltend zu machen, ist bei Wiederholungstätern geringer. Dasselbe gilt, wenn ein Fahrverbot von zwei oder drei Monaten verhängt wurde. Beträgt es nur ein Monat, stehen Ihre Chancen auf einen Härtefall und das Absehen von dem Fahrverbot besser.
Augenblicksversagen und Mitzieheffekt
Augenblicksversagen gilt als leichte Fahrlässigkeit. Dabei übersieht ein sonst konzentrierter Autofahrer beispielsweise ein Verkehrszeichen, begeht sonst aber keinerlei Verstöße.
Der sogenannte Mitzieheffekt ist eine Art von Augenblicksversagen. Dies kann im Rahmen eines Rotlichtverstoßes geschehen, wenn das Auto vor einem zu früh losfährt. Man selbst fährt dann ebenso los, ohne zu bemerken, dass die Ampel noch rot ist. Allerdings ist es schwierig, dies glaubhaft zu machen.
Grundsätzlich kann man ein Fahrverbot aufgrund eines Rotlichtverstoßes nicht umgehen. Dies ist außerdem bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen wie im ersten Abschnitt angeführt der Fall. Ein weiterer Verstoß ist Alkohol am Steuer, bei dem die Behörden normalerweise nie eine Umgehung des Fahrverbots ermöglichen. Dasselbe gilt für Autofahren unter Drogeneinfluss, da dies als fahrlässiges Handeln gilt. In schwerwiegenden Fällen, bei denen eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, kann es außerdem zu einem Führerscheinentzug kommen.
Fahrverbot umgehen – Recht einfach erklärt
Wann muss der Führerschein abgegeben werden?
Der Führerschein muss abgegeben werden, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Das ist er nach zwei Wochen, sofern kein Einspruch eingelegt wurde.
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Kann man ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln?
Das Fahrverbot kann in ein „angemessen höheres“ Bußgeld umgewandelt werden. Die Höhe dessen hängt von der Art und Schwere des Verstoßes ab und kann sich auf das bis zu Fünffache der Regelbuße belaufen.
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Kann man das Fahrverbot aufteilen?
Es ist nicht möglich, das Fahrverbot in mehreren Zeitabschnitten zu absolvieren. Es muss immer in einem Stück erfolgen.
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Kann man das Fahrverbot verschieben?
Hat man in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten, kann man das Fahrverbot innerhalb der nächsten vier Monate antreten. Für Wiederholungstäter gilt diese Ausnahme nicht.
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Mit welchen Argumenten kann man ein Fahrverbot umgehen?
Die besten Chancen hat man beim Vorliegen eines Härtefalles. Auch bei Augenblicksversagen kann das Gericht womöglich von einem Fahrverbot absehen.
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