Zwischen Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen gibt es Unterschiede. In Spielstraßen ist das Autofahren grundsätzlich verboten, wohingegen eine verkehrsberuhigte Zone mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Erfahren Sie, welche Verkehrsregeln in den beiden Sonderzonen gelten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen?
Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche sind nicht identisch und werden im Alltag dennoch oft verwechselt. Wenn von einer Spielstraße gesprochen wird, ist meist eine Zone gemeint, an deren Anfang ein rechteckiges Schild steht, bei dem auf blauem Grund spielende Kinder abgebildet sind. Ein solches Verkehrszeichen steht jedoch für den „verkehrsberuhigten Bereich“ und in dieser Sonderzone gelten vollkommen andere Regeln als in einer „echten“ Spielstraße.
Das Verkehrsschild, mit dem eine echte Spielstraße markiert wird, ist eine Kombination aus dem runden, rot-weißen Schild, das ein Verbot für Fahrzeuge aller Art signalisiert und einem Zusatzschild. Das rechteckige, weiße Zusatzschild wird unter dem Verbotsschild angebracht. Auf dem Zusatzschild ist ein Kind abgebildet, das mit einem Ball spielt. In der Praxis ist das Verkehrszeichen für den verkehrsberuhigten Bereich wesentlich häufiger anzutreffen und wird deshalb meist als Spielstraße bezeichnet.
Verkehrsberuhigter Bereich – Diese Regeln gelten für Autofahrer
Das bekannte blaue Schild mit den spielenden Kindern kennzeichnet also keine Spielstraße, sondern einen Sonderbereich, in dem Fußgänger ganz besonders geschützt werden. Ein Befahren des verkehrsberuhigten Bereiches ist zwar im Schritttempo gestattet, Autofahrer sind jedoch grundsätzlich aufgefordert, sich dort besonders umsichtig zu verhalten. Gleiches gilt übrigens für Radfahrer, Fahrer von E-Scootern und E-Rollern sowie Motorradfahrer, die sich ebenfalls besonders umsichtig verhalten müssen.
In einem verkehrsberuhigten Bereich ist der Durchgangsverkehr erlaubt. Beim Durchfahren müssen Autofahrer allerdings besondere Vorsicht walten lassen, um das Risiko eines Unfalls zu minimieren.
Gesetzliche Grundlage der Verkehrsregeln in einem verkehrsberuhigten Bereich bildet § 10 der Straßenverkehrsordnung.
In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten gemäß Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO die folgenden Verhaltensregeln:
Fußgänger haben immer Vorrang, wenn nötig müssen Fahrzeuge warten
Die komplette Straße darf von Kindern zum Spielen genutzt werden
Fußgänger dürfen ebenfalls die komplette Straßenbreite nutzen
Das Befahren der Sonderzone ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt
Das Überholen anderer Autos ist nicht gestattet
Das Parken ist nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen gestattet
Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht ohne Grund behindern
Die Rechts-vor-links-Regel gilt
Besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger
In verkehrsberuhigten Bereichen sind Fußgänger und Autofahrer gleichberechtigt. Daraus resultiert, dass Autofahrer Fußgänger und selbstverständlich auch spielende Kindern nicht behindern oder gar bedrängen dürfen. Das kann in der Konsequenz bedeuten, dass Sie als Autofahrer anhalten müssen, wenn die Situation dies erfordert. Autofahrer haben die Pflicht, jederzeit rücksichtsvoll zu agieren und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit durch den verkehrsberuhigten Bereich fahren. Das gilt auch dann, wenn keine Fußgänger unterwegs oder keine spielenden Kinder zu sehen sind. Sie müssen in diesen Sonderzonen jederzeit damit rechnen, dass ein Kind auf die Straße läuft und deshalb präventiv langsam fahren.
Doch wie wird Schrittgeschwindigkeit definiert? Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt legte in seinem Urteil vom 21.03.2017 fest, dass die Höhe der Schrittgeschwindigkeit sich zwar nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Gefährdungslage richte, jedoch generell zehn Kilometer pro Stunde nicht überschreiten darf. (Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2017 - 2 Ws 45/17) Das Oberlandesgericht Brandenburg urteilte noch restriktiver, indem es die angemessene Schrittgeschwindigkeit auf maximal sieben Stundenkilometer begrenzte. (Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 23.05.2005 – 1Ss (OWi) 86 B/05) Da es schwierig ist, eine derart geringe Geschwindigkeit mit dem Tacho zu kontrollieren, wird Autofahrern empfohlen, in einem verkehrsberuhigten Bereich den ersten Gang einzulegen und das Fahrzeug einfach rollen zu lassen, ohne dabei Gas zu geben.
Vorfahrtsregeln im verkehrsberuhigten Bereich
Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich gilt die Regel „rechts vor links“. Ausnahmen sind anders beschilderte Kreuzungen. Wenn Sie aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfahren, haben alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt. Die Rechts-vor-links-Regel ist dabei irrelevant.
Parken im verkehrsberuhigten Bereich
Das Parken innerhalb der Sonderzone ist ausschließlich auf speziell gekennzeichneten Flächen erlaubt. Außerhalb dieser Flächen dürfen Sie nur zum Be- oder Entladen oder um Mitfahrer ein- und aussteigen zu lassen, halten. Doch auch das Halten ist nur dann erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch weder behindert noch gefährdet werden.
Sind keine Flächen zum Parken ausgewiesen, gilt im gesamten verkehrsberuhigten Bereich ein Parkverbot. Wenn Sie trotzdem dort parken, riskieren Sie ein Bußgeld wegen Falschparkens. Darüber hinaus kann ein kostenpflichtiges Abschleppen des Fahrzeugs angeordnet werden.
Das Gebot der Rücksichtnahme gilt selbstverständlich für alle Verkehrsteilnehmer in einem verkehrsberuhigten Bereich. Fußgänger dürfen also nicht mutwillig und ohne Grund den Autoverkehr behindern oder Autofahrer schikanieren.
Wo werden verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen?
Damit eine Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Straße zum größten Teil eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion hat. Die Sonderzone kann nicht in einem Bereich eingerichtet werden, der in typischerweise mit Fahrbahn, Radweg und Gehweg angelegt wurde. Verkehrsberuhigte Bereiche zeichnen sich üblicherweise durch das Vorhandensein von Bodenwellen (Plateaupflasterungen) oder Pflanzbeeten aus, die den Verkehrsfluss verlangsamen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Wohnstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden sollte, um Raser auszubremsen, können Sie einen Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Es ist außerdem möglich, eine Tempo-30-Zone oder den Bau von entschleunigenden Bodenwellen zu beantragen.
„Echte“ Spielstraße – Beachten Sie diese Verkehrsregeln
In eine Sonderzone, an deren Beginn das rot-weiße Verbotsschild plus dem Zusatzzeichen mit ballspielendem Kind steht, dürfen Sie keinesfalls einfahren. Dies sind „echte“ Spielstraßen, die für den Autoverkehr komplett gesperrt sind. Spielstraßen sind allein spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten. Auch das Befahren mit Fahrrädern, E-Scootern, E-Rollern und Motorrädern ist nicht erlaubt.
Weil die Einrichtung einer echten Spielstraße den Anliegern das Einfahren und das Parken ebenfalls verbietet, findet man diese Verkehrszeichenkombination eher selten. Kommunen können stattdessen „Spielstraßen auf Zeit“ bestimmen. In diesem Fall wird die betreffende Straße für einen vorher festgelegten Zeitraum für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Seit August 2019 wird die Böckhstraße in Berlin-Kreuzberg beispielsweise an jedem Mittwoch in der Zeit zwischen 14.00 und 18.00 Uhr zur temporären Spielstraße. Im Mai 2020 wurden dann 19 andere Straßen in Berlin-Kreuzberg zusätzlich als temporäre Spielstraßen ausgewiesen und jeden Sonntagnachmittag für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
In der Straßenverkehrsordnung sucht man vergeblich nach dem Begriff Spielstraße. Dieser wird lediglich in der Verwaltungsvorschrift-StVO zu § 31 genannt, in der eine Spielstraße als Straße definiert wird, die durch das Verkehrszeichen 250 (für Fahrzeuge aller Art gesperrt) gekennzeichnet ist, welches durch das Zusatzzeichen 1010-10 (Kinderspiele erlaubt) ergänzt wird.
Verkehrsberuhigter Bereich – Strafen bei Verkehrsverstößen
Rücksichtnahme auf Fußgänger steht an erster Stelle, wenn man mit dem Auto in einen verkehrsberuhigten Bereich fährt. Wer sich nicht vorschriftsmäßig verhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit verschiedenen Strafen geahndet wird. Das Tempolimit zu überschreiten oder einen Fußgänger zu gefährden ist keineswegs ein Kavaliersdelikt und dementsprechend müssen Sie mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar mit Fahrverboten rechnen. Die Strafen für Verstöße innerhalb von verkehrsberuhigten Zonen sind im aktuellen Bußgeldkatalog aufgeführt.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Strafen für die verschiedenen Verstöße
*Fahrverbot droht erst, wenn der Verstoß zweimal innerhalb von zwölf Monaten erfolgte
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen ein Fehlverhalten in einem verkehrsberuhigten Bereich vorgeworfen wird? Wenn der Bußgeldbescheid mit einem oder mehreren Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot verbunden ist, sollten Sie einen Anwalt mandatieren, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Es ist wichtig, dabei keine Zeit zu verlieren, denn gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt werden. Der Rechtsanwalt wird die Ausgangssituation prüfen und Ihnen mitteilen, ob ein derartiger Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids haben, wird der Rechtsexperte Ihre Interessen vertreten.
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Spielstraße – Recht einfach erklärt
Gibt es eine festgelegte Höchstgeschwindigkeit, die in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht überschritten werden darf?
Im verkehrsberuhigten Bereich müssen sich die Autofahrer an die Fußgänger anpassen. Sie dürfen deshalb in einer solchen Sonderzone höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Welches Tempo der Schrittgeschwindigkeit entspricht ist Auslegungssache. Gerichte urteilten unterschiedlich, wobei immer die örtlichen Gegebenheiten und die Gefährdungslage berücksichtigt wurde. Geschwindigkeiten über zehn Stundenkilometer werden meist als zu hoch bewertet.
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Wie kann man sicherstellen, die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten?
Der Tacho ist nicht in der Lage, geringe Geschwindigkeiten unter zehn Stundenkilometer exakt anzuzeigen. Deshalb wird von Experten empfohlen, in einer verkehrsberuhigten Zone den ersten Gang einzulegen und ohne Gas zu geben, das Fahrzeug rollen zu lassen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und können sofort reagieren, wenn beispielsweise ein Kind plötzlich auf die Straße läuft.
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Welche Vorfahrtsregeln gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich?
Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich gilt die Regel „rechts vor links“. Ausnahmen von dieser Regel sind Kreuzungen, an denen Verkehrszeichen eine andere Vorfahrtsregelung anzeigen. Wenn Sie jedoch den verkehrsberuhigten Bereich verlassen, haben alle anderen Fahrzeuge Vorfahrt – unabhängig von der Rechts-vor-links-Regel.
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Dürfen Anlieger in einer echten Spielstraße parken?
Eine echte Spielstraße ist für alle Fahrzeuge gesperrt, sodass auch Anlieger die Straße weder befahren noch dort parken dürfen. Aus diesem Grund findet man echte Spielstraße sehr selten. Meistens handelt es sich um verkehrsberuhigte Bereiche, in denen Durchfahrtsverkehr erlaubt ist.
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Darf man in einer verkehrsberuhigten Zone parken?
Sie dürfen in einer verkehrsberuhigten Zone ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Flächen parken. Ordnungswidriges Parken wird mit Bußgeldern oder sogar mit dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahrzeugs bestraft.
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Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Wenn Ihnen verkehrswidriges Verhalten innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs vorgeworfen wird, ist dies je nach Schwere des Vergehens mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie Fahrverboten von maximal drei Monaten verbunden. Es lohnt sich somit, einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, wenn Sie der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt ist.
Weiterlesen: Verkehrsberuhigter Bereich – Strafen bei Verkehrsverstößen
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Kann man die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs beantragen?
Sie können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn in Ihren Wohngebiet eine erhöhte Gefahr durch zu schnell fahrende Autofahrer besteht. In diesem Fall wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Kommune.
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