Mann ärgert sich über Strafzettel an der Windschutzscheibe © Adobe Stock | Paolese

Parkverbot an Werktagen – Was sollten Autofahrer beachten?

Oft verstoßen Autofahrer gegen Parkverbote, denn die Suche nach einem Parkplatz ist vielerorts schwierig. Nicht immer sind Bereiche, in denen ein Parkverbot gilt, ausgeschildert. Deswegen sollte man sich über allgemeine Regelungen der Straßenverkehrsordnung informieren, um Bußgelder zu vermeiden.

Parkverbot – Nicht immer zeigen Schilder Parkverbotszonen an


‌Um in der Stadt einen Parkplatz zu finden, braucht man oft sehr viel Glück. Statistischen Auswertungen zufolge suchen Autofahrer durchschnittliche 41 Stunden im Jahr nach einem Parkplatz. In den Ballungszentren dürfte diese Zahl deutlich höher liegen. Das Parkhaus als Alternative ist vielen Autofahrern zu teuer und ein langer Fußmarsch zum Ziel unbeliebt. Diese angespannte Parksituation führt dazu, dass Verkehrsregeln teilweise bewusst missachtet werden. Außerdem muss man nicht nur ausgeschilderte Parkverbotszonen beachten, denn nicht alle Parkverbote sind eindeutig gekennzeichnet. Im folgenden Ratgeber wird erläutert, wo das Parken verboten ist. Tipps zum Verhalten beim Parken und Hinweise zu Bußgeldern und anderen Sanktionen bei Parkverstößen runden den Artikel ab.

Definition des Begriffs „Parkverbot“


‌Parkverbote untersagen Verkehrsteilnehmern das Abstellen von Straßenfahrzeugen in bestimmten Bereichen des Verkehrsraums. Zu den Straßenfahrzeugen zählen neben Autos und Lkw auch Anhänger, Fuhrwerke, Motorräder und Fahrräder. Parkverbote können generell für alle Fahrzeuge gelten oder sich auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränken. Zeitlich begrenzte, temporäre Parkverbote sind ebenfalls möglich. Das Parkverbot ist eine schwächere Verkehrsregel als das Halteverbot und wird von den Ordnungsbehörden überwacht. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog geahndet. Grundsätzlich gilt, dass in Halteverbotszonen auch das Parken verboten ist. Das eingeschränkte Halteverbot gilt in Deutschland als Synonym für Parkverbot.
Hinweis:
Definition Parken gemäß § 12 Absatz 2 er Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Doch wie erkennt man, dass in einem bestimmten Bereich, das Parken verboten ist? Parkverbote gelten aufgrund von
  • national gültigen Verkehrsvorschriften 
  • Verkehrszeichen 
  • Bodenmarkierungen
    ‌ 
  • National gültige Vorschriften: Hier ist Parken generell verboten


    ‌In einigen Bereichen des öffentlichen Verkehrsraums ist es grundsätzlich nicht erlaubt zu parken. Dort ist kein Parkverbot Schild erforderlich, um das Parkverbot zu kennzeichnen. Außerdem gilt hier das Parkverbot an allen Wochentagen und nicht nur werktags. 

    ‌An folgenden Stellen ist das Parken verboten:

  • Vor der Ein- oder Ausfahrt eines Grundstücks 
  • In Kreuzungs- und Einmündungsbereichen (fünf Meter davor und dahinter) 
  • Vor einem abgesenkten Bordstein 
  • Über einem Schachtdeckel 
  • Gegenüber einer Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt an schmalen Straßen 
  • Auf einer Straße mit durchgezogener Mittellinie 
  • Auf der Autobahn oder an einer Kraftfahrstraße 
  • Außerorts an Vorfahrtsstraßen  
  • Im Bereich von Engstellen (weniger als drei Meter Platz zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung) 
  • Nationale Vorschrift plus Verkehrszeichen


    ‌Zu den national gültigen Vorschriften zählt das Parken in bestimmten Bereichen, die zwar nicht mit einem Parkverbot Schild, aber mit einem anderen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind:
  • Haltestellen 
  • Bahnübergänge 
  • Verkehrs- oder Durchfahrtsverbote 
  • Fußgängerzonen 
  • Verkehrsberuhigte Bereiche 
  • Kreisverkehr
  • Fußgängerüberwege
  • Fahrradschutzstreifen
  • Vorfahrtsstraße (außerorts) 
  • An Haltestellen und 15 Meter davor und danach darf nicht geparkt werden. Haltestellen werden mit dem Verkehrszeichen 224 gekennzeichnet. Teilweise wird dieses Schild um eine Zeitangabe (beispielsweise „Werktags zwischen 8.00 und 15.00 Uhr“) ergänzt. 

    ‌Des Weiteren gilt ein Parkverbot an Bahnübergängen, die mit einem Andreaskreuz gekennzeichnet sind. Dort dürfen Sie innerorts im Bereich von fünf und außerorts im Bereich von 50 Metern nicht parken. 

    ‌Auch im Bereich von Verkehrsverboten oder Durchfahrtsverboten, die ebenfalls mit entsprechenden Verkehrsschildern gekennzeichnet sind, gilt ein Parkverbot. Die Verkehrs- und Durchfahrtsverbote können weiter spezifiziert werden. Wird das Verkehrszeichen um die Abbildung eines Motorrads und eines Pkw ergänzt, gilt das Verbot beispielsweise für diese beiden Fahrzeugarten sowie Motorräder mit Beiwagen. 

    ‌Parkverbote gelten außerdem in Fußgängerzonen, wenn kein Zusatzzeichen das Befahren und Parken für einen bestimmten Personenkreis (z. B. Anwohner oder Lieferanten) erlaubt. In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Sie ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen parken und an Fußgängerüberwegen ist der Bereich fünf Meter davor und dahinter Parkverbotszone.

    Welche Parkverbot Schilder gelten in Deutschland?


    ‌Es gibt im deutschen Verkehrsrecht kein explizites Parkverbot-Kennzeichen, denn es wird nicht exakt zwischen einem Park- und einem Halteverbot unterschieden. Wo das Halten jedoch verboten ist, gilt gleichzeitig ein Parkverbot. Somit fungieren Halteverbotsschilder auch als Parkverbotsschilder. Die Verkehrszeichen signalisieren unmissverständlich, dass in einem bestimmten Bereich des öffentlichen Straßenraums nicht geparkt werden darf. Das folgende Halteverbotszeichenzeichen kennzeichnet somit ein Parkverbot.
    ‌‌

    ‌Dieses Schild signalisiert eine Halteverbotszone. Roter Kreis auf blauem Grund mit diagonalem roten Strich bedeutet, dass ein Parkverbot besteht. Sie dürfen in dieser Zone jedoch maximal drei Minuten halten. Ein längeres Halten ist nur dann erlaubt, wenn man jemanden ein- oder aussteigen lässt. Damit wird berücksichtigt, dass insbesondere das Ein- und Aussteigen von Kindern, mehreren Personen, behinderten oder älteren Menschen länger dauern kann. Das Halteverbot soll nicht dazu führen, dass beim Anschnallen aus Zeitnot unachtsam vorgegangen wird. Außerdem darf man zum Be- und Entladen länger als drei Minuten halten. 

    ‌Das Standardschild signalisiert ein Parkverbot auf der rechten Seite. Ein weißer, nach rechts zeigender Pfeil unten auf dem Verkehrszeichen kennzeichnet das Ende der Parkverbotszone. Soll das Parkverbotsschild einen größeren Bereich markieren, wird das Verkehrszeichen mit zwei weißen Pfeilen ergänzt und in der Mitte der Parkverbotszone aufgestellt. 

    ‌Wird das Parkverbotsschild um den Begriff „Zone“ ergänzt, gilt es für einen Bereich, der erst dort endet, wo folgendes Schild aufgestellt wird:



    Bodenmarkierungen kennzeichnen Parkverbote


    ‌Teilweise werden Bereiche, in denen ein Parkverbot gilt, mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Gelbe Linien an der Kante des Gehsteigs oder am Rand der Fahrbahn markieren ein Park- und Halteverbot. Ist die gelbe Linie unterbrochen, gilt ein Park-, aber kein Halteverbot. Oft werden die Flächen, für die das Parkverbot gilt, zusätzlich mit einer gelben Zickzacklinie markiert.

    Bodenmarkierung durch Schnee oder Laub verdeckt?


    ‌Teilweise sind sich Autofahrer keiner Schuld bewusst, wenn sie einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens erhalten. Kein Schild hat auf das Parkverbot hingewiesen und auch kein anderes allgemeingültiges Parkverbot kommt infrage. Dies lässt sich manchmal damit erklären, dass das Parkverbot durch eine Bodenmarkierung gekennzeichnet und diese wiederum von Schnee, Schmutz, abgestellten Gegenständen oder Laub verdeckt war. In diesen Fällen ist das Parkverbot aufgehoben, wenn keine Verkehrsschilder aufgestellt wurden oder allgemeine Park- und Halteverbote zur Anwendung kommen. 

    ‌Wenn Sie in einem solchen Fall einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Leider ist es meist schwierig, im Nachhinein zu beweisen, dass die Bodenmarkierung nicht sichtbar war. Dann ist es sinnvoll, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu mandatieren und damit zu beauftragen, den Einspruch einzulegen. Insbesondere, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, um die Kosten für das Abschleppen zurückzufordern.

    Zuparken – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?


    ‌Zuparken bezeichnet einen Sachverhalt, bei dem ein Fahrzeug so geparkt wird, dass andere Verkehrsteilnehmer gekennzeichnete Parkflächen nicht nutzen können. Das Blockieren von Ein- und Ausfahrten gilt ebenfalls als Zuparken. Unter bestimmten Umständen macht man sich damit sogar der Nötigung und damit einer Straftat schuldig. Das ist der Fall, wenn das Zuparken vorsätzlich erfolgt ist und andere Verkehrsteilnehmer zu einer bestimmten Handlung zwingen oder zwangsweise von einer Handlung abhalten sollte. Eine Nötigung kann mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. 

    ‌Gegen das Zuparken auf einem Privatgrundstück kann sich der Eigentümer wehren, indem er das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lässt. Kommt es beim Abschleppen zu einer Beschädigung des Autos, kann der Fahrzeughalter seinerseits den Eigentümer des Privatgrundstücks dafür haftbar machen. Wenn Sie in einen derartigen Rechtsstreit verwickelt sind, ist es empfehlenswert, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen, um sich juristisch beraten und vertreten zu lassen. Insbesondere beim schwerwiegenden Vorwurf der Nötigung sollten Sie anwaltliche Unterstützung nutzen.

    Parkverbot missachtet – Welche Strafen drohen Parksündern?


    ‌Die Strafen für das Missachten von Parkverboten sind im Bußgeldkatalog geregelt und umso höher, wenn eine Behinderung oder sogar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag. Obwohl die Bußgelder für Parkverstöße nicht übermäßig hoch sind, sollten Sie beim Thema Falschparken nicht allzu sorglos sein. Notorischen Falschparkern droht die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Häufige Verstöße können dazu führen, dass die Fahreignung angezweifelt und der Führerschein entzogen wird.

    Temporäre Parkverbote


    ‌Ein zeitlich beschränktes Parkverbot muss mit einem Zusatzschild gekennzeichnet werden. Oft gelten an den Wochenenden andere Parkregeln als an den Werktagen. Der Sonnabend wird dabei meist nicht zum Wochenende gezählt, sondern gilt als Werktag. 

    ‌Temporäre Parkverbote werden ansonsten bei Straßenarbeiten, Umzügen, Anlieferungen oder Straßenfesten angeordnet. Das Parkverbot muss jedoch mit zeitlichem Vorlauf durch ein entsprechendes Verkehrsschild angekündigt werden. Immer wieder kommt es zu Konflikten, weil aufgrund der sachlichen Notwendigkeit ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, während der Fahrzeughalter sich auf Dienstreise oder im Urlaub befand und somit keine Kenntnis vom temporären Parkverbot hatte. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16) darf ein Auto erst dann kostenpflichtig abgeschleppt werden, wenn das temporäre Fahrverbot drei bis vier Tage vorher angekündigt wurde. Wenden Sie sich an einen Verkehrsrechtsanwalt, wenn Ihr Fahrzeug unberechtigterweise abgeschleppt wurde.

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    Welche Verhaltensregeln sollte man beim Parken beachten?


    ‌Nicht nur das Parken im eingeschränkten Halteverbot führt oft zu Konflikten, auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die auf der Suche nach einem Parkplatz sind, ist Anlass für Rechtsstreits. 

    ‌Während das Parken auf einem Behindertenparkplatz beispielsweise ausdrücklich verboten ist, verhält es sich bei Frauenparkplätzen anders. In fast allen großen Parkhäusern und Tiefgaragen wurden mittlerweile Frauenparkplätze eingerichtet, um Frauen ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Männern ist es aber nicht verboten, dort zu parken und somit wird kein Bußgeld fällig. Es ist jedoch ein Gebot der Höflichkeit, diese Parkplätze für Frauen freizuhalten. Gleiches gilt für Parkplätze, die für Familien mit Kindern reserviert wurden. 

    ‌Des Weiteren kommt es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, wer Vorrang bei der Suche nach einem Parkplatz hat. Grundsätzlich gilt, dass derjenige Autofahrer, der zuerst am Parkplatz angekommen ist, ein Anrecht auf diesen Parkplatz hat. Erreichen zwei Fahrer gleichzeitig den Parkplatz, hat derjenige ein Vorrecht, der in Fahrtrichtung in den Parkplatz einfahren kann. In vielen Situationen gilt außerdem die „Rechts-vor-links-Regel“ auf dem Parkplatz.

    ‌Das Reservieren eines öffentlichen Parkplatzes, indem man jemanden bittet, den Platz freizuhalten, ist verboten. Gleiches gilt für das Blockieren eines Parkplatzes mit einem Gegenstand. 

    ‌Darüber hinaus gilt die Regel, dass man platzsparend parken sollte. Sie dürfen weder zwei Parkplätze in Anspruch nehmen noch andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- und Ausparken behindern. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. 

    Parkausweise, Parkscheine oder Parkscheiben müssen deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Ist kein funktionierender Parkautomat fußläufig erreichbar, dürfen Sie kostenfrei parken. Sie sollten in diesem Fall die Parkscheibe nutzen, um nachzuweisen, dass die Parkhöchstdauer nicht überschritten wurde.

    Parkverbot – Recht einfach erklärt

    Darf man in einer Parkverbotszone fünf Minuten halten?

    Wer länger als drei Minuten hält oder das Fahrzeug verlässt, der parkt. An diesem Grundsatz der Straßenverkehrsordnung richtet sich die Rechtsprechung aus und dementsprechend kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn man fünf Minuten anhält. Ausnahmen von dieser Regel sind Situationen, bei denen Mitfahrer ein- und aussteigen oder das Fahrzeug be- und entladen wird. 

    ‌Weiterlesen: Welche Parkverbot Schilder gelten in Deutschland?

    Parkverbot mit Bodenmarkierung übersehen – Was gilt?

    Auch Bodenmarkierungen werden zur Kennzeichnung von Parkverbotszonen genutzt. Wenn Sie diese Markierung nicht sehen konnten, weil die Straße verschneit oder die Linie mit Laub überdeckt war, sollten Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Da ein solcher Irrtum schwer nachweisbar ist, kann die Mandatierung eines Anwalts sinnvoll sein. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt und Ihnen dafür eine hohe Rechnung gestellt wurde. 

    ‌Weiterlesen: Bodenmarkierungen kennzeichnen Parkverbote

    Dürfen Eigentümer von privaten Grundstücken Autos abschleppen lassen?

    Wer sich unrechtmäßig auf einen Privatparkplatz stellt oder die Zufahrt eines privaten Grundstücks zuparkt, muss damit rechnen, dass der Eigentümer einen Abschleppdienst beauftragt. Dieser Abschleppdienst wird das Fahrzeug erst gegen Zahlung der Rechnung freigeben. 

    ‌Weiterlesen: Zuparken – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

    Darf man kostenlos parken, wenn der Parkautomat nicht funktioniert?

    Der Parkautomat ist kaputt und kein anderer ist fußläufig erreichbar? In diesem Fall dürfen Sie tatsächlich kostenfrei parken, müssen sich jedoch an die Parkhöchstdauer halten und dies mit einer Parkscheibe nachweisen. 

    ‌Weiterlesen: Welche Verhaltensregeln sollte man beim Parken beachten?

    Während des Urlaubs wurde das Auto aufgrund eines nachträglichen Parkverbots abgeschleppt – Wie kann man sich wehren?

    Ein temporäres Parkverbot muss mindestens drei bis vier volle Tage im Voraus durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angekündigt werden. Das kann allerdings bei einem dreiwöchigen Urlaub nicht ausreichen. Ob Sie die Abschleppkosten bezahlen müssen, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. 

    ‌Weiterlesen: Temporäre Parkverbote

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