Verkehrsschilder – Absolutes Halteverbot © Adobe Stock | detailfoto

Halteverbot – Worauf sollten Autofahrer beim Halten achten?

Halteverbot – Worauf sollten Autofahrer beim Halten achten?

Halten verboten?


‌Die Suche nach einem Parkplatz stellt Autofahrer besonders in den Innenstädten oft vor große Herausforderungen. Oft benötigen Autofahrer jedoch gar keinen Parkplatz, sondern wollen nur kurz halten, um einen Mitfahrer ein- oder aussteigen zu lassen, ein kurzes Telefonat zu führen oder einen Brief in den Briefkasten einzuwerfen. In diesen Situationen stellt sich die Frage, ob Halten in einer Halteverbotszone erlaubt ist. Zahlreiche allgemeingültige Verkehrsregeln, Bodenmarkierungen und Verkehrsschilder reglementieren das Halten. Informieren Sie sich darüber, was unter Halten und Halteverbot zu verstehen ist, welche Verkehrsschilder gelten und in welchen Situationen Sie trotz absoluten Halteverbots parken dürfen.

Was bedeutet „Halten“ gemäß Straßenverkehrsordnung?


‌Jegliche gewollte Unterbrechung der Autofahrt auf der Fahrbahn oder auf einem Seitenstreifen gilt als Halten. Das Halten ist grundsätzlich überall dort erlaubt, wo kein Schild, keine Bodenmarkierung oder eine allgemeine Verkehrsregel dies verbietet. Der Stopp an einer roten Ampel oder im Verkehrsstau gilt nicht als Halten, denn diese Fahrtunterbrechung ist nicht vom Fahrer beabsichtigt, sondern erfolgt aufgrund einer Anordnung oder der Verkehrslage. Stockt der Verkehr in der Innenstadt und zwingt den Fahrer zum Warten, ist dies auch im Halteverbot gestattet. Wenn ein Fahrzeug aufgrund einer Panne liegenbleibt, handelt es sich dabei ebenfalls nicht um ein verbotenes Halten. Anders verhält es sich bei einer kurzen Unterbrechung der Fahrt, um Geld aus dem Bankautomaten zu ziehen, denn in diesem Fall erfolgt die Unterbrechung der Fahrt freiwillig. Wer länger als drei Minuten hält, parkt und das ist im Halteverbot selbstverständlich ebenfalls verboten. 

‌Informieren Sie sich über das Thema Parkverbot in unserem ausführlichen Ratgeber.
Hinweis:
Definition Halten gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVo) in Bezug auf § 12 Absatz 1 StVO: Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.
Neben der Unterscheidung zwischen Halten und Parken differenziert die Straßenverkehrsordnung zwischen dem absoluten sowie dem eingeschränkten Halteverbot. Der folgende Ratgeber thematisiert das absolute Halteverbot. 

‌Hinweise zum eingeschränkten Halteverbot lesen.

Wo gilt ein absolutes Halteverbot?


‌In Bereichen, in denen ein eingeschränktes Halteverbot gilt, ist das Halten bis zu drei Minuten erlaubt, wenn der Fahrer das Auto nicht verlässt oder sich zumindest in Sichtweite des Fahrzeugs aufhält. Im Gegensatz dazu steht das absolute Halteverbot. Wo ein absolutes Halteverbot gilt, ist selbst kurzes Anhalten nicht erlaubt. Umgangssprachlich wird das absolute Halteverbot meist schlicht als Halteverbot und das eingeschränkte Halteverbot als Parkverbot bezeichnet. 

‌Das absolute Halteverbot gilt in bestimmten Bereichen des öffentlichen Verkehrsraums sowie überall dort, wo eine Bodenmarkierung oder ein Verkehrsschild das Halteverbot signalisiert. Die Vorschriften des § 12 der Straßenverkehrsordnung bilden die gesetzlichen Grundlagen des Halteverbots. 

‌Das Halten in zweiter Reihe ist grundsätzlich verboten. Lediglich in absoluten Ausnahmefällen (z. B. Orientierung auf dem Stadtplan) ist kurzzeitiges Halten zweiter Reihe erlaubt, wenn man dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet und sofort weiterfahren könnte.

Halteverbot aufgrund allgemeiner Vorschriften der Straßenverkehrsordnung


‌In § 12 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, in welchen Bereichen ein absolutes Halteverbot gilt: 

‌1) an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen 

‌2) im Bereich von scharfen Kurven 

‌3) auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen 

‌4) auf Bahnübergängen 

‌5) vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Halteverbot aufgrund von Vorschriftszeichen


‌In § 41 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass die folgenden Verkehrszeichen aus der Anlage 2 der StVO ein Halteverbot markieren:
  • 131 Ampelanlage (Verkehrszeichen nicht notwendig) 
  • 201 Bahnübergang mit Andreaskreuz (Fünf-Meter-Bereich innerorts, 50-Meter-Bereich außerorts) 
  • 205 Vorfahrt gewähren (Zehn-Meter-Bereich, wenn Schild verdeckt wird) 
  • 206 Stoppschild (Zehn-Meter-Bereich, wenn Schild verdeckt wird) 
  • 229 Taxistand 
  • 237 Fahrradschutzstreifen 
  • 224 Haltestelle 
  • 245 Bussonderfahrstreifen 
  • 250 oder 242.1 Gesperrte Straßen 
  • 251 Kreisverkehr 
  • 260 Durchfahrt verboten  
  • 293 Fußgängerüberweg (im Bereich von fünf Metern) 
  • 295 Durchgehende Fahrbahnbegrenzungslinie (links daneben) 
  • 297 Mit Pfeilen markierte Strecke 
  • 299 Grenzmarkierung für Halteverbot 
  • 330.1 Autobahnen 
  • 331.1 Kraftfahrstraßen
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  • Absolutes Halteverbot – Vorschriftszeichen 283


    ‌Das Verkehrszeichen 283 signalisiert ein absolutes Halteverbot. Sie dürfen im Bereich seiner Gültigkeit keinesfalls halten, es sei denn, dass die Verkehrslage oder eine Anordnung (beispielsweise Aufforderung durch einen Polizeibeamten) dies erfordert. Das Halteverbot gilt stets auf der Straßenseite, auf der das entsprechende Vorschriftszeichen aufgestellt wurde. Üblicherweise handelt es sich dabei um den rechten Rand der Fahrbahn. Der Bereich des Halteverbots beginnt am Verbotsschild und reicht bis zur nächsten Straßeneinmündung oder bis zur nächsten Kreuzung.
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    ‌ Wenn auf dem Verkehrsschild zusätzlich ein weißer Pfeil abgebildet ist, wird durch diesen Pfeil der Bereich bestimmt, in dem das Halteverbot gilt. Befindet sich der Pfeil im oberen Bereich des Schilds, wird dadurch der Anfang des absoluten Halteverbots markiert.

    ‌Befindet sich der Pfeil hingegen im unteren Bereich des Verkehrsschilds, markiert dies das Ende der Zone, in der ein absolutes Halteverbot gilt.

    ‌Ein Verkehrszeichen, bei dem sich sowohl oben als auch unten ein weißer Pfeil befindet, signalisiert, dass man sich in der Mitte einer längeren Halteverbotszone befindet. Diese Schild ist somit eine Erinnerung für die Autofahrer, dass weiterhin ein absolutes Halteverbot gilt.

    ‌Der Beginn einer Zone, in der ein absolutes Halteverbot gilt, wird häufig mit einem Halteverbotsschild gekennzeichnet, das um den Begriff „Zone“ erweitert wurde.

    ‌Diese Vorschriftszeichen können außerdem durch Zusatzzeichen konkretisiert werden. Derartige zusätzliche Verkehrsschilder befinden sich unter dem Halteverbotszeichen. Auf diese Weise kann das Halteverbot beispielsweise zeitlich auf die Werktage oder bestimmte Zeiträume (z. B. abends oder zwischen 16.00 bis 19.00 Uhr) eingegrenzt werden. Darüber hinaus kann das Halteverbot durch ein Zusatzschild für bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Lieferanten aufgehoben werden. In diesem Fall müssen die Autofahrer eine entsprechende Legitimation (Genehmigung oder Parkschein) deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren. 

    ‌Es ist ebenfalls möglich, dass das Halteverbot nur temporär gilt, weil eine Baustelle oder ein Umzug dies erfordert. Ein derartiges Halteverbot muss jedoch mindestens drei bis vier volle Tage vorher angekündigt werden. Wer sein Fahrzeug längere Zeit an der Straße parkt, sollte sich ab und zu vergewissern, dass das Parken weiterhin erlaubt ist. Ansonsten kann es geschehen, dass das Auto während der Gültigkeit eines nachträglich erfolgten Halteverbots kostenpflichtig abgeschleppt wird. Das Abschleppen des Fahrzeugs ist mit hohen Kosten von mehreren Hundert Euro verbunden und verursacht einen erheblichen Aufwand. Sie müssen sich zunächst bei der Polizei erkundigen, wo das Auto abgestellt wurde und das Fahrzeug dann durch Bezahlung der Abschleppgebühren auslösen. Deshalb lohnt sich die Mandatierung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht, wenn Sie der Meinung sind, dass die vorgeschriebene Ankündigung des Halteverbots nicht erfolgt ist.

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    Folgen eines Verstoßes gegen das Halteverbot


    ‌Die Missachtung eines Halteverbots gehört zu den Verkehrsverstößen, die am häufigsten auf deutschen Straßen, vor allem in den Innenstadtbereichen, vorkommen. Es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, für die lange Zeit nur relativ niedrige Verwarngelder fällig wurden. Die Reform des Bußgeldkatalogs im November 2021 hat zu einer Verschärfung der Strafen für Halteverbots-Verstöße geführt. Es werden Bußgelder verhängt, die auf dem Wege eines Bußgeldverfahrens verfolgt werden. Grundsätzlich wird das Halten in Bereichen, in denen dieses verboten ist, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro geahndet. Schwerwiegende Verstöße gegen das Halteverbot werden sogar mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Da bereits ab einem Punktestand von acht Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten Verkehrsteilnehmer Halteverbote unbedingt beachten, besonders wenn das Punktekonto bereits belastet ist. 

    ‌In der folgenden Tabelle sind die aktuell gültigen Strafen aufgelistet:

    ‌Mehr zu Punkte in Flensburg erfahren.

    Halteverbotsverstoß in der Probezeit


    ‌Bis zur Reform des Bußgeldkatalogs konnten Fahranfänger in dieser Hinsicht unbesorgt sein, egal ob sie ein eingeschränktes oder ein absolutes Halteverbot missachtet hatten. Mit dem Inkrafttreten der Reform im November 2021 wurden Halteverstöße zu B-Verstößen hochgestuft. Dies galt vorher nur für einige Parkverstöße. Als B-Verstoß gilt beispielsweise das Halten in zweiter Reihe plus Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Zwei B-Verstöße addieren sich zu einem A-Verstoß. Wurde ein Fahranfänger zweimal eines B-Verstoßes überführt, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre und es besteht die Verpflichtung, an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilzunehmen. 

    ‌Wenden Sie sich an einen Verkehrsrechtsanwalt, wenn Ihnen ein derartiges Vergehen in der Probezeit vorgeworfen wird. Der Anwalt wird die Sachlage prüfen und bei Aussicht auf Erfolg gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen. Soll ein Einspruch eingelegt werden, ist schnelles Handeln erforderlich, denn die Einspruchsfrist beträgt lediglich zwei Wochen.

    Halteverbot missachtet – versicherungsrechtliche Konsequenzen


    ‌Das Halten oder Parken im Halteverbot ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Neben Bußgeldern, Punkten in Flensburg und kostenpflichtigem Abschleppen drohen Verkehrssündern versicherungsrechtliche Konsequenzen. Es ist möglich, dass Falschparkern eine Mitschuld am Unfall gegeben wird, obwohl das Fahrzeug nicht aktiv in den Unfall verwickelt war. Diese Mithaftung kann erfolgen, wenn das Halteverbot aufgrund eine Gefahrenstelle galt. Selbst wenn das Auto nicht beschädigt wurde, kann der Fahrzeughalter einer Mitschuld bezichtigt werden, weil das Fahrzeug ganz oder teilweise Ursache des Unfalls war. In diesem Fall wird ein Mitverschulden von einem Viertel bis zu einem Drittel angelastet. 

    ‌Eine Mithaftung ist jedoch nicht möglich, wenn das Halteverbot nicht der Abwehr einer Gefahr diente, sondern beispielsweise temporär wegen eines Umzugs galt. Ist dies der Fall und Ihnen wird dennoch eine Mitschuld zur Last gelegt, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

    Ausnahmen von der Regel: Wann darf man trotz Halteverbots parken?


    ‌Es ist möglich, für Halteverbotsbereiche eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, weil ein Umzug ansteht, Möbel geliefert werden oder Reparaturarbeiten dies erfordern. Es ist außerdem möglich, eine temporäre Halteverbotszone für andere Fahrzeuge zu beantragen und einzurichten, wenn der Bereich bei einem Umzug, einer Möbellieferung oder Haussanierung für die daran beteiligten Fahrzeuge benötigt wird. Diese Ausnahmegenehmigung sollte 14 Tage vor dem Termin beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder beim Ordnungsamt unter Angabe des Grundes beantragt werden. Nach erfolgter Genehmigung muss der Bereich spätestens drei volle Tage vor Gültigkeit beschildert werden. In manchen Kommunen muss die Beschilderung sogar vier Tage im Voraus erfolgen. Die zu reservierende Fläche wird mit entsprechenden Schildern eingegrenzt. Sie können diese Schilder gegen Entgelt beim Bauhof Ihrer Kommune oder einer Fachfirma ausleihen. 

    ‌Folgende Vorschriften gelten für die Beschilderung: 

    ‌1) Parkregelung muss hinsichtlich Datum sowie Anfangs- und Enduhrzeit eingegrenzt werden 

    ‌2) Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers werden auf der Rückseite genannt 

    ‌3) Schild muss Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entsprechen (Form, Farbe, Größe) 

    ‌4) Schilderkante befindet sich mindestens zwei Meter über dem Boden – auf Radwegen mindestens 2,20 Meter über dem Boden 

    ‌Ohne Genehmigung darf nicht eigenmächtig ein Halteverbot ausgesprochen werden. Ein derartiges Halteverbot ist einerseits nicht rechtswirksam, sodass sich kein Verkehrsteilnehmer daran halten muss und andererseits riskiert man damit eine Anzeige. 

    ‌Ein gültiges mobiles Halteverbot ist rechtswirksam und wird vom Ordnungsamt überwacht. Weil in den meisten Kommunen das Ordnungsamt am Sonntag nicht besetzt ist, können temporäre Halteverbotszonen dort nicht für Sonntage beantragt werden. Halteverbotszonen werden für einen variablen Zeitraum bis zu maximal einem Monat beantragt und bei Bedarf wochenweise verlängert. Die Gebühren für das Halteverbot richten sich nach der Länge des Zeitraums. Üblicherweise werden Halteverbotszonen zwischen zehn und 20 Meter Länge eingerichtet. Wird eine längere Halteverbotszone benötigt, muss dies explizit begründet werden.

    Halteverbot – Recht einfach erklärt

    Darf man an einem Halteverbotsschild kurz anhalten, um einen Mitfahrer aussteigen zu lassen?

    In Bereichen, in denen ein entsprechendes Schild ein absolutes Halteverbot kennzeichnet oder dieses aufgrund einer allgemeinen Verkehrsregel gilt, ist Halten generell verboten. Erfordert das Verkehrsgeschehen (Stau) oder eine Panne jedoch das Anhalten, wird dieses nicht geahndet. 

    ‌Weiterlesen: Was bedeutet „Halten“ gemäß Straßenverkehrsordnung?

    Führt ein Bußgeldbescheid wegen Missachtung des Halteverbots zu einer Verlängerung der Probezeit?

    Mit der Reform des Bußgeldkatalogs im Jahr 2021 wurden einige gravierende Halteverbotsverstöße zu B-Verstößen hochgestuft. Zwei B-Verstöße gelten als ein A-Verstoß, sodass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen muss. 

    ‌Weiterlesen: Folgen eines Verstoßes gegen das Halteverbot

    Kann man für Halteverbotsverstöße mit Punkten in Flensburg bestraft werden?

    Schwerwiegende Verstöße gegen das absolute Halteverbot werden mit einem Punkt in Flensburg bestraft, wenn damit eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einhergeht. 

    ‌Weiterlesen: Folgen eines Verstoßes gegen das Halteverbot

    Darf man während eines Umzugs im Halteverbot parken?

    Sie können beim zuständigen Ordnungs- oder Verkehrsamt beantragen, dass eine Zone im Halteverbotsbereich während des Umzugs zum Parkplatz wird. Der Antrag muss 14 Tage vor dem Umzugstermin unter Angabe des Grundes gestellt werden. Darüber hinaus muss die temporäre Parkzone korrekt ausgeschildert werden. 

    ‌Weiterlesen: Ausnahmen von der Regel: Wann darf man trotz Halteverbots parken?

    Kann man wegen Haltens oder Parkens im Halteverbot der Mitschuld an einem Unfall beschuldigt werden, obwohl das eigene Fahrzeug nicht in den Unfall verwickelt war?

    Galt das Halteverbot, weil eine Gefahrenstelle gesichert werden sollte, können Sie einer Mitschuld bezichtigt werden, wenn Ihr Fahrzeug teilweise oder ganz Ursache des Unfalls war. 

    ‌Weiterlesen: Halteverbot missachtet – versicherungsrechtliche Konsequenzen

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