Kurzzeitkennzeichen auf deutschem Auto © Adobe Stock | Björn Wylezich

Kurzzeitkennzeichen – Beantragung, Gültigkeit und Kosten

Soll ein stillgelegtes Kfz von A nach B bewegt werden, wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Dieses bietet die Möglichkeit einer temporären Zulassung. Es kann am Wohnsitz oder am Standort des Autos beantragt werden. Das Kurzzeitkennzeichen, auch 5-Tages-Kennzeichen, Tageszulassung oder gelbes Kennzeichen genannt, bringt einige Besonderheiten mit sich. Seit 2015 ist beispielsweise eine Hauptuntersuchung (HU) für die Beantragung notwendig, um damit durch ganz Deutschland fahren zu können. Ohne diese Untersuchung gibt es einen anderen Gültigkeitsraum. Das Kennzeichen darf ausschließlich für bestimmte Fahrten verwendet werden und ist an das Fahrzeug gebunden. Wie beantragt man ein Kurzzeitkennzeichen? Wie hoch sind die Kosten dafür? Wie lange ist es gültig und welche Unterlagen werden benötigt? Diese und mehr Fragen werden hier beantwortet.

Was sind Kurzzeitkennzeichen?

Gelbe Kennzeichen sind nötig, um nicht zugelassene Fahrzeuge zu überführen, Test- und Probefahrten zu unternehmen oder um zum TÜV zu fahren. Beim Privatverkauf eines Autos oder Motorrads braucht man ein solches Kennzeichen. Auch wenn ein Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren ging, muss ein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden, bis das Fahrzeug neu zugelassen wurde. 

‌Mehr zum Thema Kennzeichen verloren lesen. 

‌Zu beachten ist, dass das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für das darauf zugelassene Fahrzeug verwendet werden darf. Es ist also an das Fahrzeug gebunden und darf nicht an einem anderen angebracht werden. 
Achtung:
Das Kurzzeitkennzeichen darf ausschließlich für Überführungsfahrten, Test- und Probefahrten und Fahrten zum TÜV oder DEKRA verwendet werden.

Erkennungsmerkmale eines Kurzzeitkennzeichens


‌Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt einem normalen Kennzeichen stark. Es ist daran erkennbar, dass es kein Eurofeld am linken Rand hat. Es verfügt über eine blaue Stempelplakette, eine Nummerierung und die Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks. Besonders auffällig ist der gelbe Streifen rechts außen. Dieser zeigt das Ablaufdatum des Kennzeichens in drei Zeilen an. Das Datum wird von oben nach unten gelesen und folgt dieser Reihenfolge:

  • Tag (steht oben)
  • Monat (befindet sich in der Mitte)
  • Jahr (letzte Zeile)

  • ‌‌Die Grafik veranschaulicht die Bestandteile des 5-Tages-Kennzeichens:
    Achtung:
    Das Kurzzeitkennzeichen darf nach Ablauf nicht mehr verwendet werden.

    Gelbes Kennzeichen vs. Rotes Kennzeichen

    Das gelbe Kennzeichen oder auch Kurzzeitkennzeichen wird zum Überführen nicht-zugelassener Fahrzeuge verwendet. Es löste vor einigen Jahren das rote Kennzeichen ab. Dieses ist heute nur noch für gewerbliche Zwecke verwendbar. Um Missbrauch abzuwenden, gibt es für Privatpersonen das gelbe Kennzeichen. Es ist an ein Fahrzeug gebunden ist und kann nicht weitergegeben werden.

    Kurzzeitkennzeichen: Wie lange besteht Gültigkeit?


    ‌Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Tage, daher kommt auch die Bezeichnung 5-Tages-Kennzeichen oder auch Tageskennzeichen. Wird das Kennzeichen für Probefahrten verwendet, muss im Zweifelsfall eine konkrete Kaufabsicht erklärbar gemacht werden. Das Kennzeichen verliert automatisch seine Gültigkeit und muss nicht mehr zur Zulassungsstelle zurückgebracht werden. Es kann also einfach entsorgt werden. 

    ‌Um ein Kurzzeitkennzeichen mit voller Gültigkeit zu erhalten, ist eine gültige Hauptuntersuchung notwendig. Ist diese nicht vorhanden, muss dennoch der verkehrssichere Zustand gewährleistet sein. In diesem Fall dürfen jedoch nur sehr eingeschränkte Fahrten unternommen werden. Die Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens unterscheidet sich also nach gültiger und ungültiger Hauptuntersuchung.

    Mit gültiger Hauptuntersuchung

    Mit einer gültigen Hauptuntersuchung dürfen Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zum TÜV/DEKRA unternommen werden. Das Kennzeichen gilt in diesem Fall innerhalb Deutschlands und teilweise im EU-Ausland.

    Ohne TÜV / Hauptuntersuchung

    Die Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind eingeschränkt. Erlaubt sind Hin- und Rückfahrten zur Begutachtungsstelle, zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung und danach bei Bedarf die Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt. Gültig ist das Kurzzeitkennzeichen hier nur am kürzesten Weg im Zulassungsbezirk, maximal noch im angrenzenden Bezirk.

    ‌Umgangssprachlich nennt man die Hauptuntersuchung oftmals TÜV. Das liegt daran, dass TÜV-Organisationen früher die einzigen waren, die Hauptuntersuchungen durchführten.

    Ohne Hauptuntersuchung

    • Überführungsfahrten
    • Fahrten zum TÜV/DEKRA
    • Test- und Probefahrten
    • Innerhalb Deutschlands & teils EU-Ausland
    • Hin- & Rückfahrt Begutachtungsstelle
    • Hin- & Rückfahrt Hauptuntersuchung
    • Hin- & Rückfahrt Werkstatt
    • Kürzeste Wege im Zulassungsbezirk

    Beantragung von Kurzzeitkennzeichen


    ‌Das Kurzzeitkennzeichen kann entweder bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnort oder am Standort des Fahrzeuges beantragt werden. Es sind einige Unterlagen für die Beantragung notwendig. Um welche es sich handelt und wie vorzugehen ist, wird in diesem Abschnitt erklärt.

    Versicherung und eVB-Nummer


    ‌Für die Beantragung wird eine eVB-Nummer gebraucht. Dies ist eine elektronische Versicherungsbestätigung. Denn auch für die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens muss eine Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

    ‌Die eVB-Nummer kann bei vielen verschiedenen Versicherungen beantragt werden, ein Preisvergleich lohnt sich. Sind Fahrten in das EU-Ausland oder aus dem EU-Ausland geplant, sollte die Grüne Karte bzw. Internationale Versicherungskarte für Kraftfahrer beantragt werden. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen, wenn die weiterlaufende Versicherung dort abgeschlossen wird.
    Achtung:
    Die eVB-Nummer braucht man für die Zulassung. Sie sollte also im Vorfeld organisiert werden.

    Unterlagen

    Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu 5 Tage
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Vollmacht des Fahrzeughalters, wenn im Auftrag gehandelt wird
  • Bei Minderjährigen: Vollmacht mit Unterschrift aller Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister

  • ‌‌Mit der eVB-Nummer und den oben gelisteten Unterlagen wird dann bei der Zulassungsstelle das Kurzzeitkennzeichen beantragt.

    Vorgehensweise

    1. eVB-Nummer von der Versicherung holen
    2. Antrag bei der Zulassungsstelle mit eVB-Nummer und den benötigten Unterlagen
    3. ‌Prägen des Kurzzeitkennzeichens
    4. ‌Drucken des Zulassungsstempels bei der Zulassungsstelle
    5. ‌Befestigen des Kurzzeitkennzeichens am Fahrzeug
    Achtung:
    Auch das Kurzzeitkennzeichen muss wie ein normales Kennzeichen in der vorgesehenen Halterung am Fahrzeug befestigt werden. Es hinter die Frontscheibe zu legen ist nicht erlaubt.

    Online

    Verschiedene Plattformen bieten einen Onlineservice an, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Beispielsweise das Serviceportal für Kraftfahrtwesen bietet einen solchen Service an. Dies spart einige Wege und Wartezeit bei der Zulassungsstelle. Es sollte jedoch bedacht werden, dass das Kennzeichen per Post verschickt wird und daher gegebenenfalls nicht am selben Tag eintrifft. Außerdem ist ein solcher Onlineservice mit höheren Kosten verbunden. Manche Onlinedienste bieten diesen Service auch an Samstagen an.

    Kosten von Kurzzeitkennzeichen


    ‌Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen können variieren. Sie setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Einerseits sind Gebühren für die Beantragung bei der Zulassungsstelle in Höhe von ca. 13,10 Euro zu entrichten.

    ‌Die Kosten für die Versicherung also die eVB-Nummer und, wenn notwendig die Grüne Karte können sich zwischen 20 und 70 Euro belaufen. Das Prägen des Schildes kostet zwischen 10 und 30 Euro. Es kommt insgesamt auf einen Preis zwischen 50 und 110 Euro. Ein Preisvergleich lohnt sich also.

    Kurzzeitkennzeichen im Ausland


    ‌Es kann im Ausland zu Problemen mit deutschen Kurzzeitkennzeichen kommen. Zwischen Österreich, Italien, Dänemark und Deutschland gibt es ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von nationalen Überführungskennzeichen. Im weiteren EU-Ausland muss dies nicht der Fall sein. Man sollte sich vor der Fahrt unbedingt erkundigen.

    ‌Bei Fahrten außerhalb Deutschlands sollte die Grüne Karte bzw. die internationale Versicherungskarte mitgeführt werden. Diese enthält alle wichtigen Angaben zur Person und zum Fahrzeug. Im Zweifelsfall kann mit dem Ausfuhrkennzeichen auf Nummer sicher gegangen werden, dieses gilt auch außerhalb der EU.

    Ausfuhrkennzeichen


    ‌Das Ausfuhrkennzeichen darf auch für Probe- und Prüffahrten verwendet werden. Es ist auch bekannt als Exportkennzeichen, Zollkennzeichen oder Transitkennzeichen und darf innerhalb sowie außerhalb der EU verwendet werden. Es ist außerdem zwischen 15 Tage und 1 Jahr gültig.
    Achtung:
    Die Fernzulassung eines Kurzzeitkennzeichen ist nicht erlaubt. Fährt man also von Deutschland ins Ausland, um ein Auto zu überführen, wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

    Kurzzeitkennzeichen – Recht einfach erklärt

    Wie lange kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?

    Ein Kurzzeitkennzeichen ist für 5 Tage gültig. Die Gültigkeit tritt mit der Beantragung in Kraft. Erkennbar ist das Ende der 5 Tage anhand des dreizeiligen Datums im Gelben Kasten am rechten Rand des Kennzeichens.

    ‌Weiterlesen: Wie lange kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?

    Wie viel kostet eine 5-Tages-Zulassung?

    Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen: Versicherungskosten für die eVB-Nummer, eventuell ein Aufschlag, wenn die Grüne Karte benötigt wird. Somit kostet die Versicherung zwischen 20 und 70 Euro. Die Gebühren der Zulassung belaufen sich auf 13,10 Euro. Das Prägen des Schildes kostet zwischen 10 und 30 Euro. Insgesamt kommt es zu einem Preis von 50 bis 110 Euro.

    ‌Weiterlesen: Wie viel kostet eine 5-Tages-Zulassung?

    Wo beantragt man ein Kurzzeitkennzeichen?

    Das Kurzzeitkennzeichen kann entweder bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnort oder bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges beantragt werden. Bei Bedarf ist auch eine Online-Beantragung möglich. Dabei spart man zwar Wege und Zeit, es kann jedoch etwas teurer sein.

    ‌Weiterlesen: Wo beantragt man ein Kurzzeitkennzeichen?

    Wofür wird ein Kurzzeitkennzeichen verwendet?

    Das Kurzzeitkennzeichen darf für Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zum TÜV/DEKRA verwendet werden. Und zwar dann, wenn eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt.

    ‌Weiterlesen: Wofür wird ein Kurzzeitkennzeichen verwendet?

    Kann ich ohne Hauptuntersuchung ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

    Ein Kurzzeitkennzeichen kann auch ohne gültige Hauptuntersuchung beantragt werden. In diesem Fall dürfen ausschließlich Hin- und Rückfahrten zur Begutachtungsstelle, zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung und danach bei Bedarf die Hin- und Rückfahrt zur Werkstatt unternommen werden. Gültig ist das Kurzzeitkennzeichen nur am kürzesten Weg im Zulassungsbezirk, maximal noch im angrenzenden Bezirk.

    ‌Weiterlesen: Kann ich ohne Hauptuntersuchung ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

    Welche Unterlagen braucht man für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens?

    Bei der Zulassungsbehörde werden Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung gebraucht. Außerdem muss man die gültige Versicherungsbestätigung = eVB-Nummer vorzeigen sowie einen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief. Wenn vorhanden wird der gültige Nachweis der Hauptuntersuchung benötigt um ein Kurzzeitkennzeichen mit vollem Gültigkeitsraum zu erhalten. Wird im Auftrag gehandelt, so muss eine Vollmacht vom Fahrzeugbesitzer vorgezeigt werden. Minderjährige benötigen ebenfalls eine Vollmacht mit Unterschriften aller Erziehungsberechtigter und deren Personalausweis. Firmen müssen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Auszug aus dem Handelsregister zur Zulassungsstelle mitnehmen.

    ‌Weiterlesen: Welche Unterlagen braucht man für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens?

    Kann jemand anders ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

    Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens kann auch eine andere Person als der Fahrzeugbesitzer bevollmächtigt werden. Dafür wird eine Vollmacht mit Unterschrift des Fahrzeughalters sowie dessen Personalausweis benötigt.

    ‌Weiterlesen: Kann jemand anders ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

    Ist das Kurzzeitkennzeichen übertragbar?

    Das private, gelbe Kurzzeitkennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden und darf nicht weitergegeben werden. Ein Verstoß dagegen kann Bußgelder zur Folge haben.

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    Kann ich mir ein rotes Kennzeichen ausleihen?

    Rote Kennzeichen sind ausschließlich für gewerbliche Zwecke vorgesehen und können nicht von Privatpersonen verwendet werden. Diese Kennzeichen sind beispielweise für Autohändler vorgesehen und dürfen ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

    ‌Weiterlesen: Kann ich mir ein rotes Kennzeichen ausleihen?

    Was ist die eVB-Nummer?

    Bei der eVB-Nummer handelt es sich um die elektronische Versicherungsbestätigung. Auch für ein Kurzzeitkennzeichen wird eine Versicherung benötigt. Die Nummer muss vor der Beantragung des 5-Tages-Kennzeichens organisiert werden.

    ‌Weiterlesen: Was ist die eVB-Nummer?

    Was geschieht mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen?

    Das Kurzzeitkennzeichen verliert automatisch seine Gültigkeit. Es muss danach nicht zur Zulassungsstelle zurückgebracht werden und kann im Hausmüll entsorgt werden.

    ‌Weiterlesen: Was geschieht mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen?

    Braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?

    Auch für ein Kurzzeitkennzeichen ist eine Versicherung nötig. Denn sobald ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße gefahren wird, ist eine Versicherung verpflichtend.

    ‌Weiterlesen: Braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?

    Gilt ein Kurzzeitkennzeichen im Ausland?

    Ein deutsches Kurzzeitkennzeichen gilt ebenfalls in Österreich, Italien und Dänemark. Vor Fahrten in anderes EU-Ausland sollte man sich informieren. Für das nicht-EU-Ausland sowie im Zweifelsfall empfiehlt sich das 15 Tage bis 1 Jahr gültige Ausfuhrkennzeichen.

    ‌Weiterlesen: Gilt ein Kurzzeitkennzeichen im Ausland?

    Gilt ein Kurzzeitkennzeichen außerhalb der EU?

    Das deutsche Kurzzeitkennzeichen gilt in Teilen der EU. Außerhalb der EU wird das 15 Tage bis 1 Jahr gültige Ausfuhrkennzeichen benötigt.

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