Die Grüne Karte muss bei Unfällen vorgewiesen werden. © Adobe Stock | MQ-Illustrations

Grüne Karte – wann und wo braucht man sie, wo ist sie gültig?

Die Grüne Versicherungskarte sollte als Begleiter stets mit an Board sein. Besonders bei Unfällen im Ausland erleichtert sie die Schadensabwicklung enorm. Doch woher bekommt man die Karte, in welchen Ländern gilt sie nicht und warum wird die Farbe geändert? Für mehr einfach weiterlesen.

Was ist die Grüne Karte?


‌Die Grüne Karte dient seit 1965 als einheitlicher, internationaler Kfz-Versicherungsnachweis. Mehrere Länder haben sich zu einem Abkommen zusammengeschlossen, in welchem die Grüne Karte als Nachweis einer gültigen Versicherung dient. Früher musste bei einer Reise ins Ausland mit dem eigenen Auto eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Durch die Grüne Karte ist das in vielen Ländern nicht mehr notwendig.

‌Sie heißt eigentlich „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ kurz IVK. Aufgrund ihrer grünen Farbe ist sie als Grüne Karte bekannt. Auf der Grünen Karte sind alle wichtigen Daten wie Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und Anschrift zu finden. Bei Fahrten ins Ausland ist es empfehlenswert, die Grüne Karte im Handschuhfach mit dabei zu haben.

‌Wo gilt die Grüne Karte?


‌Auf der Grünen Karte wird ihr Geltungsgebiet vermerkt. Manche Versicherungen schließen einzelne Länder aus. In jedem dieser Länder hat der Haftpflichtversicherer einen Vertreter. Im Namen der heimischen Versicherung kümmert sich dieser um die Schadensregulierung. Es ist ratsam, sich vor Antritt der Reise zu erkundigen, ob die Grüne Karte zur Einreise in das Zielland erforderlich ist oder mitgeführt werden muss.

‌Grundsätzlich gilt die Grüne Karte innerhalb der EU. Da jedoch durch das Kennzeichenabkommen auch das Kfz-Kennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung dient, muss sie nicht unbedingt mitgeführt werden. In Italien und Spanien ist sie für die Einreise nicht notwendig, wird jedoch bei einem Unfall verlangt. Auf einige Dinge sollte man noch bei Autoreisen nach Italien achten. Im Kosovo wird immer eine separate Versicherung verlangt, da die Grüne Karte nicht anerkannt wird.‌

Hier braucht man keine Grüne Karte: 

  • Andorra
  • Belgien
  • Niederlande
  • Luxemburg
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Zypern
  • Irland
  • Island
  • Kroatien
  • Malta
  • Monaco
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Slowenien
  • Spanien - die Grüne Karte sollte mitgeführt werden
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Italien - die Grüne Karte sollte mitgeführt werden

‌Trotz Kennzeichenabkommen wird die Grüne Karte im Fall von Kontrollen oder Unfällen häufig noch verlangt!

‌Großbritannien kennt bis Ende 2020 das Kennzeichen als Versicherungsnachweis an. Danach könnte es sein, dass bereits bei Einreise die Grüne Karte vorgezeigt werden muss.

In diesen Ländern muss die Grüne Karte mitgeführt werden: 

  • Großbritannien
  • Türkei
  • Russland
  • Ukraine
  • Serbien
  • Albanien
  • Weißrussland
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Bosnien-Herzegowina

Hier muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, wenn man dem eigenen Auto einreist.

In diesen Ländern wird die Grüne Karte nicht anerkannt: 

  • Kosovo
  • Israel
  • Iran
  • Marokko
  • Tunesien

‌Die Grüne Karte bei einem Unfall im Ausland


‌Ereignet sich ein Unfall im Ausland, hält die Grüne Karte alle wichtigen Daten bereit. Es ist wichtig, diese mit dem Unfallgegner auszutauschen, um den Schaden der Versicherung weiterleiten zu können. Sie muss zwar nicht in allen Ländern mitgeführt werden, ist jedoch im Fall der Fälle sehr hilfreich. Außerdem ist es von Vorteil, einen Schadensbericht jeweils in eigener Sprache und in der des Ziellandes dabei zu haben. So kann der Unfall noch schneller abgewickelt werden. Den europäischen Unfallbericht gibt zum Download. Auch die Rufnummern des Zentralrufs der Autoversicherer: 049 40 300 330 300 sowie die europaweite Notfallnummer 112 sollten abgespeichert sein.

‌Geschieht zum Beispiel ein Unfall im Nachbarland Österreich, dient zwar das Kennzeichen als Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung. Die Grüne Karte hält alle wichtigen Versicherungsdaten auf einen Blick bereit. Die Daten vom Unfallgegner sollten abgeschrieben oder fotografiert werden. Außerdem sollten Fotos vom Unfallort gemacht werden.

‌Wo bekommt man die Grüne Karte und wie lange ist sie gültig?


‌Grundsätzlich ist die Grüne Karte bei der Versicherung erhältlich. Sie ist für drei Jahre gültig und kann kostenlos angefordert werden. Vor Reiseantritt sollte geprüft werden, ob sie noch gültig ist. Verkauft man das Auto, so muss die Grüne Karte vernichtet werden. Überführt man ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen von Österreich nach Deutschland, gilt zwar das Kurzzeitkenneichen als Versicherungsnachweis, eine Grüne Karte kann dennoch mitgeführt werden. Der Datenaustausch bei einem Unfall wird dadurch erleichtert.

‌Weißes Kleid für die Grüne Karte


‌Aktuell findet die Umstellung der Grünen Karte von der Farbe Grün auf Weiß statt. Möglich macht dies die Digitalisierung. Somit wird einiges leichter. Denn die Grüne Karte – der Name bleibt gleich – kann auf weißem Papier einfach zu Hause auf herkömmlichen Druckerpapier ausgedruckt werden. So ist es nicht mehr notwendig sie von der Versicherung abzuholen oder darauf zu warten, bis sie im Briefkasten liegt. Das Dokument wird nun also als PDF per Mail versendet. Es muss jedoch unbedingt in Papierform mitgeführt werden, eine reine digitale Version am Smartphone wird nicht anerkannt.

‌Bis Ende 2020 gibt es eine Übergangszeit, in welcher der Nachweis sowohl auf grünem als auch auf weißem Papier ausgegeben wird. So können die Restbestände an grünem Papier aufgebraucht werden. Auch die noch gültigen Dokumente auf grünem Papier können weiter verwendet werden bis sie ablaufen. Danach gibt es die Grüne Karte im neuen Kleid – nämlich in Weiß.

‌Grüne Karte – Recht einfach erklärt

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte dient als Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung. Sie enthält alle wichtigen Daten wie Kennzeichen, Versicherungsnummer und Anschrift. Geschieht im Ausland ein Unfall, können die Daten problemlos ausgetauscht werden.

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Wo bekommt man die Grüne Karte?

Die Grüne Karte wird bei der Versicherung beantragt. Sie wird dann per Post zugeschickt. Neue Grüne Karten können auch per Mail verschickt werden. Diese können auf weißem Papier ausgedruckt werden.

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Kann man die Grüne Karte ausdrucken?

Durch die Umstellung von grünem auf weißes Papier können neue Grüne Karten per Mail verschickt und zu Hause ausgedruckt werden. Dafür ist herkömmliches Druckerpapier ausreichend. Wichtig ist, sie in Papierform mitzuführen.

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Wie lange gilt die Grüne Karte?

Die Grüne Karte hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der Gültigkeitszeitraum ist auf der Karte vermerkt. Bevor man eine Reise ins Ausland antritt, ist die Gültigkeit unbedingt zu prüfen. Ist sie abgelaufen, kann sie kostenlos neu beantragt werden.

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In welchen Ländern gilt die Grüne Karte?

Die Grüne Karte wird in Europa anerkannt. In einigen Ländern muss sie mitgeführt werden, in manchen Ländern ist sie sogar zur Einreise notwendig. Mitgeführt werden muss sie in: Russland, Türkei, Serbien, Albanien, Weißrussland, Mazedonien, Moldawien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina.

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Muss man die Grüne Karte in Europa mitnehmen?

In Europa gibt es das Kennzeichenabkommen. Das bedeutet, dass das Kennzeichen auch als Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung dient. Die Grüne Karte muss nicht zwingend in jedem Land mitgeführt werden, vor Reiseantritt sollte man sich jedoch genauer erkundigen. In Italien muss sie beispielsweise nicht bei der Einreise vorgezeigt werden, im Fall eines Unfalls jedoch schon. Für die Einreise in Großbritannien wird ab 01.01.2021 eine Grüne Karte notwendig.

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Braucht man in England eine Grüne Karte?

Bis Ende 2020 gilt in Großbritannien noch das Kennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung. Ab 01.01.2021 wird es notwendig sein, bei der Einreise eine Grüne Karte vorzuzeigen. Es ist jedoch immer ratsam die Grüne Karte mitzuführen, auch wenn sie nicht für die Einreise in andere Länder vorgeschrieben ist.

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